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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 04.06.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189906045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18990604
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18990604
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- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Freiberger Anzeiger und Tageblatt
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-06
- Tag 1899-06-04
-
Monat
1899-06
-
Jahr
1899
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 04.06.1899
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id der Herrn uffell« cher L«. »6sn k««r . U«geg- iirt dem ge- . Bahn- »AI zelbahn «d ne die Kirch- Z. Aeitage zum Ireiöerger Anzeiger und HagMatk. M 127 1SSS Sonntag, den 4. Juni. sogenannten Junggesellensteuer, der von vornherein ei« Anflug von Lächerlichkeit anhaftet, abseheu. Auch die Theilung der Steuerbeträge nach dem Familienstande, so daß z. B. der Vor stand eines auS drei verwandten Personen bestehenden Haus halts von 3000 Mk. steuerpflichtigem Gesammteinkommen nicht dieses, sondern dreimal 1000 Mk. zu versteuern, also nicht 54 Mk., sonder« dreimal 8 Mk. — 24 Mk. zu zahlen hätte, wird voraus sichtlich auf gewichtigen Widerspruch stoßen. Ja den Rahmen des jetzt gültigen Gesetzes wird dagegen am ehesten die Er- lelchterung hmeinpassen, daß man vom steuerpflichtigen Gesammt einkommen des Hausstandes so viele Abzüge zu machen erlaubt, als der Hausstand äußerndem Familienhaupte Köpfe zählt. Der Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen wäre aber für die Familienglieder nur zur Hälfte zu gewähren, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für die schon er- werbthätigen Kinder. Für erwerbthätige Kinder gar keinen Abzug zu gewähren, würde bei den obwaltenden Bortheilen der alleinstehenden Personen in der Steuerveranlagung ungerecht sein und sie überdies antreiben, den gemeinsamen Hausstand mit ihren Eltern frühzeitig zu verlassen. An der jetzigen Einrichtung unser« Einkommensteuergesetzgebung könne» nur wohlsituirte Junggeselle« oder behaglich lebende kinderlose Ehepaare Freude habe«. — Die Schwelgereit für Vie «emüsefreirnde ist vast In früheren Jahren pflegte in jedem Jahre um diese Zeit „Hans Huber, ein alter Praktikus" oder sonst ein alter Kalendergelehrter die Mahnung: „Mt Gemüse, eßt Salat!" in die Welt zu senden. Das ist gewiß eine vortreffliche Mahnung, und man braucht keineswegs ein „eingefleischter Vegetarianer" zu sein, wenn man von einem solchen überhaupt reden darf, um diese Mahnung gut zu heißen. Salat und Gemüse essen, ist in jedem Falle der Ge sundheit höchst zuträglich, und eS ist jeder Hausfrau zu rathen, davon soviel wie möglich im Sommer auf den Dich zu bringen. Freilich, noch ist der Markt hierfür spärlich genug beschickt, und die Hausfrauen klagen, daß der kalte Frühling daran Schuld sei, daß die Preise theurer als in den früheren Jahren seien. Sonst schwelgte man schon um diese Zeit im Genüsse des Spargels, der im Mai schon oft in reichster Fülle geboten wurde, delektirte sich an der beißenden jWürze rothwangiger Radieschen, verschlang große Schüsseln voll der Stauden grünen SalatS, und zog sich bei besonders milder Stimmung den sanften angenehmen Spinat zu Gemüthe. Heuer kann man sich diesen Genuß nur in be scheidenerem Maße als sonst leisten, denn Mutter Erde hat die Gaben des Frühlings bisher in auffallender Spärlichkeit auf den Markt gesandt. Die Spargelfreunde, die sich sonst eine Mahlzeit ohne Spargel nicht vorzustellen vermögen, müssen ihre Weisheit, wie man Spargel essen müsse und wie nicht, die sie gar zu gern vor Zuhörern und Zuschauern auSkramen, für sich behalten, da ihnen für den Anschauungsunterricht die Objekte fehlen. Aber nur nicht die Hoffnung verloren! Es wird schon noch besser. Noch ist der Frühling nicht vorbei, er kann uns noch recht vielen Spargel bescheeren! — Al» besetze»» ist das neuerrichtete Schuldirektorat in Lauter. Kollator: die oberste Schulbehörde. Das Einkommen beträgt 3000 Mark einschließlich Wohnungsgeld. Befähigung zur Ertheilung neusprachlichen Unterrichts erwünscht. Geeignete Be werber wollen ihre Gesuche nebst allen erforderlichen Beilagen biS zum 10. Ium an den Königl. Bezirksschulinspektor vr. Förster in Schwarzenberg einsenden. Unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Steinbach in Wolken stein fand dort eine Versammlung von Interessenten aus dem Preßnitzthale sowohl des diesseitigen als auch des jenseitigen österreichischen Gebietes statt, um über die Weiterführung der Preßnitzthalbahn von Schmalzgrube über Christophhammer und Preßnitz mit dem Anschluffe an die Weiperter Linie in Reisch- dorf i. V. Verhandlungen zu pflegen. Nach längerem gegen seitigen Austausche einigte man sich dahin, für die Erreichung dieses Bahnanschlusses, welcher einer Bevölkerung von weit über 50000 zu Gute komme, energisch einzutreten und zu diesem Zwecke baldigst eine weitere Versammlung in Schmalzgrube ab zuhalten. Briefkasten der Redaktion. Jeder Anfrage muß die genaue Adresse de« Fragestellers (Name und Woh nung) beigefugt werden. Anonyme Anfragen werden nicht beantwortet. L. L. B. Durch Vermittelung eines Gutsbesitzers hatte ich meinen Sohn, welcher zu Ostern die Schule verließ, zu einem Gutsbesitzer bei Roßwein vermiethet. Derselbe gab mir 3 Mk. Aufgeld, bezahlte auch eine 2 malige Hin- und Rückfahrt, im Ganzen also eine Summe von 13 Mk., ohne daß ich es verlangt hätte. Nun hat aber mein Sohn, in Folge schlechter Behandlung den Dienst verlassen und ist wieder bei mir zu Hause. Der betr. Besitzer giebt aber die Sachen nicht heraus, bevor ich ihm nicht 16 Mk. zurückzahle. Ich habe meinen Sohn wieder hin bringen wollen, damit er wenigstens das Aufgeld abdient, aber der Gutsbesitzer will nichts davon wissen. Bin ich verpflichtet, 16 Mk. oder nur die 3 Mk. Aufgeld zurückzuzahlen. Ich denke ich habe nur 3 Mk. zu zahlen, da ich das Fahrgeld ja nicht verlangt habe. — Ein Zurückhaltungsrecht an den Sachen des Gesindes zur Geltendmachung eines Rechtes auf Schadenersatz steht der Dienstherrschaft nicht zu. Sie können daher die Sachen Ihres Sohnes nöthigenfalls im Klagewege zurückfordern. Wenn ein gesetzlicher Grund zur sofortigen Lösung des Dienst verhältnisses seitens Ihres Sohnes vo'rlag, kann sein Dienstherr die 16 Mk. nicht zurückverlaugen. Ein solcher Grund ist ge geben, wenn das Gesinde von der Herrschaft in gesundheits schädlicher Weise gemißhandelt, oder fortgesetzt mit großer Härte behandelt worden ist. Anfrage. Unterliegt eine Aufwartung, die am Tage nur wenige Stunden beschäftigt wird, der Anmeldung zur Kranken kasse und Alters-Jnvaliditätsversicherung? — Der Krankenver sicherungspflicht unterliegt die betreffende Person nicht, der Jn- validitäts- und Altersvcrsicherungspflicht nur dann, wenn sie 1. nicht als selbständige Gewerbtreibende anzusehen ist und 2. nicht unter I. 1b der mittels Bekanntmachung des Reichs kanzlers vom 24. Dezember 1891 veröffentlichten Anordnungen des Bundesraths über die Befreiung vorübergehender Beschäftig ungen von der Versicherungspflicht (Reichsgesetzblatt v. I. 1891 Seite 400) fällt. Nach letzterer Vorschrift sind vorübergehende Dienstleistungen als eine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung dann nicht anzusehen, wenn sie von solchen Per sonen, welche berufsmäßig Lohnarbeit überhaupt nicht verrichten, zwar in regelmäßiger Wiederkehr, aber nur nebenher und gegen ein geringfügiges Entgelt, welches zum Lebensunterhalt nicht auSreicht, und zu de« Versicherungsbeiträgen nicht in entsprechen dem Verhältniß steht. Differenzen sind von Fall zu Fall von der zuständigen Behörde zu entscheiden. Anfrage. Ist es ein Grund, ein Logis außerhalb deS Kündigungstermins zu räumen, wen« sich herausstellt, daß daS LogiS mit Wanzen durchseucht ist? Trotz aller Abwehrmaß regel» (wie Streiche« rc.) sind die Thiere nicht zu vertreiben; es werden täglich mindestens zehn Stück gefangen. — Eine i« hohem Grade mit Wanzen behaftete Wohnung ist gerichtlich als Grund zum Abgehen vom Vertrage ohne Kündigung angesehen worden. Auch hier kann der Vertrag aber erst gelöst werde«, wenn der Vermiether dem Mangel nicht ohne Verzögerung abhilft. M. 2LV, Döbeln. Antwort: Die bloße Flucht der Beiden nach Amerika ist überhaupt nicht strafbar, es müßte denn zugleich ein Diebstahl bez. eine Hehlerei in Frage kommen. Eine Bs» strafung wegen Ehebruchs kann erst nach Scheidung der Ehe auf Antrag der betrogenen Gatti« erfolgen. Etwas über die Mög lichkeit einer Verhaftung oder Auslieferung an Deutschland hier öffentlich zu sagen, empfiehlt sich aus naheliegenden Gründen nicht. In den einzelnen Staaten von Amerika gelten natürlich hinsichtlich der Eheschließung sehr verschiedene Bestimmungen. Doch wird auch dort eine genaue Legitimation derjenigen, die sich ehelichen wollen, erfordert. Immerhin giebt es Mittel und Wege, die dortigen Behörden zu täuschen, so daß eine Verheb rathung der beiden Ehebrecher nicht ausgeschloffen ist. B. i»nd St«, Weißenborn. Müffen sich junge Leute von 17—18 Jahren in öffentlichen Lokalen ohne jeden Grund auf das Gröbste beschimpfen lassen durch Ausdrücke wie Sozialdemo kratenbande, Lausejungen u. s. w. Können sie Beschwerde dar über erheben? — Es braucht sich Niemand beschimpfen zu lassen. Beschwerde läßt sich dagegen nicht erheben, wohl aber kann gegen die Beleidiger Privatbeleidigungsklage angestrengt werden. Wie haben sich denn die jungen Leute von 17 bis 18 Jahren be tragen, daß man sie mit so wenig schmeichelhaften Bezeichnungen belegte? O. H «. G. B., hier. Ihre Zuschrift (Sonntagsruhe betr.) riecht nach Denunziation. Auf solche Geschichten lassen w»r unS nicht ein! - A. S., hier. Zwei Kollegen streiten sich, der eine behauptet, die Handelsfarben seien blau-weiß-blau, während der andere darauf besteht, der Handel resp. der Kaufmann habe überhaupt keine Farben. — Handelsfarben giebt eS nicht, wohl aber Handels flaggen, die bei den meisten Nationen den KriegSflaggen gleich sind. Die deutsche Handelsflagge ist ein längliches Rechteck, be stehend aus drei gleichen breiten horizontalen Streifen in den deutschen Farben. Die Höhe beträgt zwei Drittel der Länge. Rhedereien haben als besondere Unterscheidungsflaggen die soge nannten Hausflaggen, die aus willkürlich gewählten Sinnbildern, farbigen Feldern oder Buchstaben bestehen. Abonnent, Tt. Michaelis. Ich bin 16 Jahre alt und bin nach zweijährigem Besuch aus der gewerblichen Fortbildungs schule entlassen worden. Kann ich da bei öffentlicher Tanzmusik den Tanzsaal betreten? — Nein! Nach § 4 des für den Bezirk der königl. Amtshauptmannschaft Freiberg bestehenden Tomz- regulativs sind vom Besuche in öffentlichen Lokalen stattfindender Tanzvergnügen jeder Art u. A. ausgeschlossen: Kinder, Lehrsinge und Fortbildungsschüler sowie junge Männer vor erfülltem 17. Lebensjahre, selbst wenn sie sich in Begleitung ihrer Eltern oder sonstiger Erwachsener befinden. Hiernach werden Sie allerdings auf den Besuch von Tanzsälen vorläufig noch verzichten müffen — und daS schadet ja auch gar nicht! London, 1. Juni. Kupfer, willig, 75 Lstr. 15 «, drei Monate nominell, Makler-SchlußpreiS 76 Lstr. 2 » 6 ä bi» 76 Lstr. 7 ,68, best selected 80 Lstr. — s, strong sheet» — Lstr. — «. Zinn fest, Strait» 117 Lstr. 17 s 6 ä, 3 Monate 118 Lstr. 12 s 6 ä, engl. 121 Lstr. Blei fest, spanische« 14 Lstr. 3s 96, englische« 14 Lstr. 8 s 9 4. Zink, willig, gewöhnliche Marken 28 Lstr. 2 s 6 ä, besondere Marken 28 Lstr. 7,6 ä, gewalzte» schlesische« 30 Lstr. 10 s. Nickel 1s2ckbi»1«Sä, Fahrplan der Gisenbahnzüge. Abfahrt nach Dresden r 4.21'v, 8.46 (I—IV LI. hält bi» Dresden nicht), 8.54 (I—IV. LI. hält bi« Dresden alle Stationen), 8.12 (I—IV LI. hält bi« Dresden alle Stationen). 8.58*, 10.09, 12.58, 2.46, (I-IV. LI.) 5.31 (I—IV LI.), 5.42, 7.08*, « 10, II-IV LI), 903', 9.48,12B4. Chemnitz r 5.39 (I-IV LI.), 6.18», 7.48, 9.50*, 10.39, 1.40, 4.33, 6.00. (I—IV LI.), S.50* 9.21, 12.24'0, 1.1 S (I—IV. LI. hält in Kleinschirma nicht.) »offen r (II-IV LI ) 6.24, 8.15, 12.31, 5.45, 9.23. Bienenmühle-Moldan t (ll-IV LI.) 7.50, 10.40,1.43, LOS, 9.50 (nur bi« Bienenmühle) 12.35 (nur bi» Bienenmühle in der auf Sonn- und Festtag fallenden Nacht ab 11./I2. Mai). Hainöberg - Dippoldiswalde » Sipsdorf r 8.54, 8.12, 10 OS (nur Sonn« und Festtags Anschluß), 12.58 2.46, 810, 9.48 (nur Sonn» und Festtags.) Tharandt umsteigen ab Tharandt: 1.00, 1M, 5.34, 9.00, 10.45. HalSbrücke t (II-IV LI.) 7.54, 1.46, « 08, 9.52. Brand-Langenau-Großhartmannsdorf» (II-IV LI.) 7.57, 1.51, 6.12, 9.50 (umsteigen in Berthelsdorft. Mulda-Lahda r 7.50, 10.40, 1.43, 6,05 (nur bis Mulda 900, 12.35 lnur bis Mulda in der aus Sonn- oder Festtag fallenden Nacht ob II./12. Mai. Arauensteiu r 8.54, 10.09, 2.46, 8.10. Ankunft von Dresden» 5.35 (I—IV LI. bis Chemnitz), 6.17*, 7.44t-, s.49' 10.35, 1.36. 3 10 (I—IV LI. nur biS Freiberg), 4.18, S.S5, 6.4S*, 7.44 (I—IV LI. nur biS Freiberg), 9.15, 12.09, (I—IV LI. nur bis Freiberg), 12 23, 1.II (I—IV LI). Chemnitz» 4 20-v, 5.41, 8.08, 8.5/', 10.05, 12.54, 2.42, S.S7 7.07*, 9.02*, 9.42., 12.30. »offen » (II-IV Li.) 7.29, 10.02, 11.35, 406, 9.14. Bienenmühl-t (II-IV LI.) 5.24, 7.32, 12.13, 3.52, «.53, 11.44 (nur Sonn- und Festtags ab I1./I2. Mai. ttipodorf-Dippoldiswalde» 7.44, 1.36, 3.10 (nur Sonn- und Festtags), 4.18, 7.44 (nur Sonn- und Festtag»), 9.15, 12.0S, ckb Hainsberg 6.42, 11.27, 3.01, 7,54, 11.07, in Tharandt umsteioen.' ab Tharandt: 6.48 11.33, 3.07, « 00, 11.13. Halsbrücke r (II—IV LI.) 6.49, 10.03, 4.09. «44, 11.06. Brand-Langenau-GroßhartmannSdorf» (II—IV LI.) 8.SI. 7.32, (nur von Langenau, Brand) 12.25, 5.14, «.53 (umsteioen in Berthelsdorf). Sahda-Mulda» 5.24 (nur ab Mulda) 7.32, 12.13, 3.52, «.SS, 11.44 ,ab Mulda nur Sonn- und Festtags ab 1I./I2. Mai). Frauenstein» 7.44, 10.35, 4.18, 9.15. Die Fahrten von Abend» 6 Uhr bi» 5 Uhr 59 Minute» MH sind durch fettgedruckte Ziffern angegeben. * bedeutet Schnellzug. Sämmtlich- Perfonenzüge halten in Muldenhütten, in Kleinschirma nur nnt Aus nahme deS I.I5 Nacht» von Freiberg abgehenden Personenzuge». Oerttiches und Sächsisches. — Am 29. vorigen Monats und folgende Tage hat eineaber- matig« Ausloosung Königlich sächsischer Staatspapiere stattgefnnden, von welcher die auf 3^', herabgesetzten, vor mals 40/0 Staatsschulden-Kaffenscheine von den Jahren 1852/55 ,/58/59/62/66 und /68, 8*/,°/, dergleichen vom Jahre 1867, auf 3^, */,-herabgesetzten, vormals 4°/y dergleichen vom Jahre 1869, da durch Abstempelung in 3^°/^ und 4"/, StaatSpapiere umge- ' wandelten Löbau-Zittauer Eisenbahnaktien lüt. und L, in- 'Hleichen die den 1. Dezember 1898 zurückzuzahlenden, auf den 'Staat übernommenen 3^ °/y Partialobligationen von den Jahren 1839/41 der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie betroffen worden sind. Die Inhaber der genannten Staats- papiere werden hierauf noch besonders mit dem Hinzusügen aufnrerksam gemacht, daß die Listen der gezogenen Nummern ch der Leipziger Zeitung, dem Dresdner Journal und dem Dresdner Anzeiger veröffentlicht, auch bei sämmtlichen Bezirkssteuer - Einnahmen, sowie bei allen Stadträthen, Bürger meistern und Gemeindevorständen des Landes zu Jedermanns EirWht ausgelegt werden. Mit diesen Listen werde» zugleich dis in früheren Terminen ausgeloosten beziehentlich gekün digten, aber noch nicht abgehobenen Nummern wieder auf- ^erufe», deren große Zahl leider beweist, wie viele Jute- reffente» zu ihrem Schaden die Ausloosungen übersehen. Es können dieselben nicht genug davor gewarnt werden, sich dem Jrrtchume hinzugeben, daß, so lange sie Zinsscheine haben und diese unbeanstandet eingelöst werden, ihr Kapital ungekündigt sei. Hie Einlösungsstellen können eine Prüfung der ihnen zur Zahlung 'präfentirten Zinsscheine nicht vornehmen und lösen jeden echten Zinsfchein ein. Da nun aber eine Verzinsung ausgelooster oder ge kündigter Kapitale über deren Fälligkeitstermin hinaus in keinem Falle stattfindet, so werden die von den Betheiligten in Folge Unkenntniß der Ausloosung zu viel erhobenen Zinsen seinerzeit am Kapitale gekürzt, vor welchem oft empfindlichen Nachtheil« sich die Inhaber von Staatspapieren nur durch regel mäßige Einsicht der Ziehungslisten (der gezogenen wie der reftirenden Nummern) schützen können. — Ueber »Härten unserer sächsischen Einkommen- VteiMV bringt der „Vogtl. Anz." nachstehenden bemerkenswerthen Artikel: Bebel hat einmal im sächsischen Landtage gesagt, das Einkommensteuergesetz sei das beste Gesetz, das jemals in Sachsen gemacht worden sei. Bon feinem Standtpunkte aus hat er recht. Es.gisbt kein Gesetz, daS so fortwährend und immer von neuem Idi« Unzufriedenheit schürt und unterhält, als daS Einkommensteuer gesetz und so im Stillen für die Sozialdemokratie wirkt wie dieses. ^Das Einholen der direkten Steuern wird jederzeit mehr Anlaß zu Umuuth bieteu, al» die indirekte Steuererhebung; aber bei der Einkommensteuer kommt noch manches hinzu, was geeignet ist, ihr eine« Stachel zu geben. In dem neuesten Hefte der Leipziger Grenzbot«« ist dies «n der preußischen Einkommensteuer nach gewiesen. Wir selbst aber haben in früheren Jahre» schon wiederholt gezeigt, wie auch unsere sächsische Einkommensteuer, die ja für die preußische vorbildlich war, bei der jetzigen Ver- theiluag gerade ihren Hauptzweck, nämlich die Leistungsfähig keit zur Grundlage der Besteuerung zu machen, beiseite setzt und die gleichen EinkommenS-Ziffern schematisch über einen Kamm schert, ohne nach der Leistungsfähigkeit der betroffenen Einkommen- steuerpflichtigen weiter zu fragen. Unser Einkommensteuergesetz belastet den Familienvater, der ein Einkommen von 3000 Mark hat und davon sechs, acht Personen erhalten muß, gerade so, wie den Alleinstehenden, der bei dem gleichen Einkommen behaglich lebt und mithin weit leistungsfähiger ist als jener. Der Familien vater ist unter den jetzigen Verhältnissen der wirkliche Steuer packesel. Die zur Entlastung von Familienvätern bei sehr großer Kinderzahl gewährte Begünstigung ist so geringfügig, daß sie nicht in Betracht kommt. Der Staat thut anscheinend sein mög lichstes, von der Familiengründung abzuschrecken und zur Ehe losigkeit zu drängen; ja er begünstigt sogar die wilde Ehe mit seiner Steuergesetzgebung. Wenn nämlich von einem Pärchen Mann und Weib je 1000 Mk. Einkommen zu versteuern haben, so bezahlen beide, solange sie in wilder Ehe zusammen leben und der Mann etwa bei der Frau nur in Schlafstelle liegt, zu sammen jährlich 16 Mk. (je 8 Mk.) an Steuern; sobald sie aber ihr Zusammenleben durch Eheschließung legitimiren und hierdurch die Gemeinsamkeit ihres Hausstandes offenkundig machen, werden sie zu 29 Mk. Steuern herangezogen! Sieht das nicht ganz so aus, als wenn nach der Meinung des Gesetzgebers die Gründung eines eigenen Herdes und die Familienbildung strafbarer Luxus sei? Der Familienvater muß nicht nur dieselbe direkte Steuerlast tragen, wie der dasselbe Einkommen genießende Junggescll, der dem Staate den nöthigen Zuwachs an guten Bürgern zu liefern verweigert, sondern dieses offenbare Unrecht wird noch und zwar fast bis zur Unerträglichkeit gesteigert durch den Umstand, daß den Familien vater auch die indirekten Abgaben, Zölle und Verbrauchssteuern je nach der Kopfzahl seiner Familie um ein Vielfaches mehr belasten als den Alleinstehenden. Zwar würde die Behauptung, daß den Familienvater diese indirekten Auflagen um ein Ebensovielfaches belasten, wie seine Familie Köpfe zählt, im Allgemeinen der Wahrheit nicht entsprechen und über das Ziel hinausschießen, weil eben Kinder und weibliche Familienglieder von besteuerten Waaren nicht soviel zu verzehren Pflegen wie Erwachsene und einzeln lebende Männer; aber mag man auch den Betrag dessen, was auf diesem Wege jedes Familienglied dem Staate einbringt, für geringer erklären, als die entsprechende Abgabe eines Einzel- besteüerten, so muß man ihn doch auf Dreiviertel oder Zwei drittel der indirekten Steuer schätzen. Eine Familie von sechs Köpfen, die das Normale bei uns sein sollte, würde demnach viermal so viel an indirekten Steuern zu tragen haben als der Einzelbesteuerte. Diese starke Mehrbelastung des Familienstandes durch die indirekten Abgaben drückt unsern keinen genügenden Ausgleich gewährenden Steuergesetzen den Stempel der Un gerechtigkeit auf. Die Mittel, die die Familien auf den Unter halt und die Erziehung ihrer Kinder zu braven und tüchtigen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft verwenden, kommen schließlich dem Staate zu gute, sind also mittelbar Staats ausgaben und sollten eben deshalb von staatlicher Besteuerung befreit bleiben. In Wirklichkeit wird aber jetzt der Theil des Einkommens, der zu diesen thatsächlich produktiven Ausgaben ver wandt wird, in derselben Weise mit Abgaben belastet wie der in Schlemmerei und Äöllerei vergeudete. Das ist doch ein wider wärtiger; Zustand, den zu beseitigen das Streben der gesetz gebenden Gewalten sein sollte, was bei ernstlichem guten Willen nicht .schwer ist. Wege zu diesem Ziele giebt es ja mehrere. Schon aüs. steuertechnischen Gründen wird man wohl von einer
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