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veivergerÄnzcig^ «nd Tageblatt . AuttSdttM sür die löniglicheu Md städttscheu Behörde» z» Keröerg ma Brand. verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. W123. Erscheint jeden Wochentag Ab mdS '/,S-Ihr für den anderen Tag. Pret» vierteljährlich 2 M. 2b Pfg. zweimonatlich 1 Mk. bO Pfg. u. «umo»atlich?SPfg. 52. Jahrgang. U Inserate werden bi» Bormitlag U Uhr Mittwoch, de« 31. Mai. j iS »ckLLLS« 1«9S. Das gewerbsmäßige Schlachte» und Verpfänd«« von Viehstücken vetr. Es ist in neuerer Zeit wiederholt vorgekommen, daß Personen, welche weder den Schlächtereibetrieb als Gewerbe angemeldet haben, noch auch im Besitz einer genehmigten Schlacht hausanlage sind, durch sogenannte Hausschlächter Viehstücke nicht für de« eigenen Bedarf, sondern zum Zwecke des Fleischverkaufes haben schlachten lassen. Es wird hierdurch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß zum gewerbsmäßigen Schlachten und Verpfunden von Viehstück nur Derjenige berechtigt ist, welcher diesen Gewerbebetrieb vor schriftsmäßig angemeldet hat und im Besitz einer behördlich genehmigten Schlachthausanlaae ist. Zuwiderhandlungen werden nach Z 148 Absatz 1 Nr. 1, beziehentlich nach Z 147 Absatz 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung bestraft werden. Freiberg, den 27. Mai 1899. Königliche RmtShauptmanuschaft. Bk. 8t«1u«rL. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche ans den Namen der Christiane Caroline verw. Pfeiffer, geb. Pfeiffer in Görlitz eingetragene, allhier an der Humboldtstraße unter Nr. 28 gelegene Haus grundstück, Nr. 83tz des Brandkatasters, Abth. L, Nr. 15191 des Flurbuchs und Folium 1654 des Grundbuchs für Freiberg, vormaligen Stadtgerichtsantheils, einen Flächenraum von — da 4,9 u umfassend, mit 391,63 Steuereinheiten belegt und auf 25600 M. — Pfg. geschätzt, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist ver 4. Juli 1898, Bormittags 11 Uhr, als Anmelvetermin, fern« -er 24. Juli 1899, vormittags 19 Uhr, als Versteigerungstermin, sowie der 4. August 1899, vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Berthetlungsplans anberaunck worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostensorderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Ueberficht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnifle- kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschrciberei des unterzeichneten Amtsgericht- ein- gesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelaffen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, den 26. Mai 1899. Königliches Amtsgericht, Abth. I. 2a. 11/99 Nr. 15. »k. Voxx«! Nicolai. Die Raul- und Klauenseuche ist in Dörnthal wieder erloschen. Königl. amtshauptmannschaftl. Delegation Sayva, am 29. Mai 1899. Kolzversteigerung auf Höckendorfer Staatsforstrevier. Im Gasthofe zu Ruppendorf sollen Mittwoch, de« 7. Juni 1899 von vor mittags 9 Uhr an, nachstehende ZkatL- u. vrsimUülLek, als: 26 h. Stämme, 131 h. u. 565 w. Klötzer, 265 entwipfelte Reisstangen, 3 rm w. Nutzscheite, 4rw w. Nutzknüppel, 103 rm w. Brennscheite, 1,5 rm h. u. 117,5 rm w. Brennknüppel, 16,5 rm h. und 14 rm w. Zacken, 7 rm h. n. 290,5 rm w. Beste, 27 rm h. u. 3204 rm w. ungeschneideltes Reisig, 24 rm w. Stöcke u. 1,5 rm w. Stockhackspäne versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Ort« auShängenden Plakate. Königliche Forstrevierverwalttrng Höckendorf u. Königliches Forstrentamt Tharandt, am 27. Mai 1899 Lk«. HVoiarnmu». Die Hebammenftelle für de» Hebammen-Bezirk Linda-Oberreiche«bach ist zu besetzen. Bewerberinnen wollen sich melden bei dem Unterzeichneten. Linda, den 26. Mai 1899. G.-B. Aus Haudwerktrkreisen wird der „Kons. Korrespondenz" geschrieben: Dem neuen Handwerker-Gesetz stellen sich jetzt von einer nicht erwarteten Seite Schwierigkeiten entgegen, die den Erfolg des ganzen Gesetzes zu Nichte machen können. Die Noth an Leuten herrscht nicht nur in der Landwirthschaft, sondern auch seit Kurzem im Handwerk und kleinen Gewerbebetriebe. Die Frage nach dem LebenSberus ist nicht mehr wie früher eine Gefühlssache, wo Ausschlag gebend war, zu was der Junge Lust hatte und waS seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprach. Dieser veraltete Idealismus ist vom jetzt herrschenden Materialis mus über den Haufen gerannt worden. Jetzt ist der Lebens- deruf nur noch ein trockenes Rechen-Exempel. Wo kann mit der wenigsten Mühe das meiste Geld verdient werden? So lautet die Parole. Da kommt nun daS Handwerk und der Kleinbetrieb am Schlechtesten weg, denn da kann man mit vieler Mühe nur wenig Geld verdienen. Söhne besserer Stände wenden sich lohnenderen Berufsarten zu und nur die ganz armen oder un fähigen Rekruten auS den unteren Ständen werden nothgedrungen Handwerker, wenn sie nicht vorziehen, in die Fabrik zu gehen, was von Jahr zu Jahr mehr geschieht. Sie verdienen eben da mehr und da wenden sie dem Kleinbetrieb den Rücken. Durch das neue Gewerbegesetz wird der Eintritt in die kleinen gewerblichen Stände unleugbar erschwert, da ein etwas höherer Grad von Kenntnissen und Aufwendung von Geldmitteln für die Neueintretenden erforderlich ist, um den jetzigen An sprüchen gerecht zu werden. Wenn mit dem Mehraufwand von Kenntnissen und Geld dann eine sichere Lebensexistenz er reicht werden kann, so würde Jeder mit Freuden dies Opfer bringen. Dem ist aber leider nicht so. Die Einnahmen der kleinen Gewerbebetriebe werden von der einen Seite durch die erdrückende Konkurrenz' der Groß-Fabriken, auf der anderen Seite durch die unreelle Schleuderei der Versandtgeschäfte und Ramschbazare immer mehr geschädigt. Hat ein junger Mann die jetzt etwas größeren Opfer gebracht und auch die etwaigen Prüfungen bestanden, so ist die Branche inzwischen so weit ruinirt, daß er verhungern kann, oder er muß zu einem anderen Lebcnsberuf übergehen. Die Opfer waren nutzlos gebracht. Gedacht war ja das Gesetz ganz schön, und so lange mehr Zudrang von jungen Leuten zum Kleingewerbe war, so daß aus gewählt werden konnte, war ja auch der Standpunkt des neuen Gesetzes ganz richtig. Werden die neu Hinzutretenden auf einen höheren Standpunkt gehoben, so wird dadurch der ganze Stand gehoben. Die größeren Opfer während der Lehrzeit werden aber nur in der Erwartung gebracht, daß der Beruf später die ge brachten Opfer auch lohnt. Da dies nicht der Fall ist, denn dem kleinen Gewerbe wird eine Einnahmequelle nach der anderen verschlossen, dafür aber immer mehr Opfer und Ausgaben aufgebürdet, so will einfach Niemand mehr Handwerker werden. Selbst zu den alten billigeren Bedingungen sind Lehr linge nicht zu haben, zu den neueren schwereren Bedingungen aber erst recht nicht. Die Handwerker-Frage ist dadurch auf die einfachste Weise gelöst, denn das Handwerk stirbt einfach aus. Das so wohl gemeinte neue Gesetz hat wider Wille» dazu beigetragen, die Wenigen, die noch Handwerker werden wollten, zu verjagen, da jetzt etwas höhere Opfer sür die Lehrzeit nöthig sind. An die Leutenoth im Handwerk hatte Niemand gedacht, auch die Hand werker nicht. Jetzt ist aber diese Noth vorhanden. Einige Berufe bilden Ausnahmen, haben von der neueren Zeit Bortheile, so z. B. Dekorateure uno Tapezierer, Maler, Stuckateure, überhaupt alle, die an der reicheren Ausschmückung von Wohn räumen rc. betheiligt sind, soweit diese Ausschmückung Handarbeit ist. Auch Schlaffer bekommen noch Lehrlinge, da alle technischen Bahnbeamten und Ingenieure erst die Schlosserei erlernen müssen. Also nicht der Schlosserei wegen, die auch auf dem Hunde ist, sondern um später Beamte zu werden, drängen junge Leute zur Schlosserei. — Die Uhrmacherei zählt auch zu den Ausnahme berufen, sie wird nie durch Fabriken verdrängt werden können, da die Herstellung der Theile seit Jahrzehnten schon Fabriksache ist und das Zusammensetzen und in Gang bringen immer Hand arbeiter besorgen werden. Trotzdem die Uhrmachern einen günstigen Ausnahmestand einnimmt, herrscht aber jetzt schon in derselben Mangel an Lehrlingen und Gehilfen. Man kann sagen, bei 90 Proz. der Kleingewerbetreibenden herrscht LehrlingS- »oth und Leutenoth. Nun giebt es aber leider unter den Handwerkern zu wenig klar denkende und etwas weiter auSschauende Menschen. Die meisten werden durch die Sorgen der täglichen Arbeit so in Anspruch genommen, daß sie sich mit dem LuxuS des Denkens über andere Dinge nicht erst abgeben. Frägt man sie, so kommen unklare» manchmal widersprechende Ansichten zu Tage. Gehören sie zu den 10 Proz. Ausnahmen im Gewerbestande, so sehen sie die Sache viel zu günstig an, Andere glauben wieder, mit der Einführung der Gesellen- und Meisterprüfung sei dann die Ge werbefreiheit aufgehoben. Es dürfen nur noch die Fachleute ihre Artikel verkaufen und nicht mehr der Kaufmann; daS goldene Zeitalter wäre dann für sie angebrochen. Leider ist aber die ganze Sache eine arge Täuschung und ein Verkennen deS Gesetzes, das uns leider in vielen Punkten im Stiche gelaffen hat. In den Handwerker-Kammern werden zuerst die widersprechendsten Ansichten zu Tage gefördert werden, aber später ist doch eine Klärung über das Nöthige zu erhoffen. Diese Einrichtung verspricht gut zu werden. Eine wirkliche Hilfe aber kann dem Kleingewerbe nur dann kommen, wenn seine Ein nahmen nicht ferner geschmälert werden. Also einen wirksamen Schutz gegen Ramschbazare und Schwindelkonkurrenz errichten, dies hilft allein! Die Hilfe muß aber bald kommen, sonst gehen Viele zu Grunde und werden Sozialdemokraten. Hat der Gewerbestand erst lohnende Einnahmen errungen, so finden sich auch wieder Lehrlinge für den Beruf und die Leutenoth hat ein Ende. Politische Umschau. Freiberg, den 30. Mai. Die Prinzessin Heinrich von Preußen ist von ihrer Chinareise zum Besuche ihres dort weilenden Gemahls wieder in Deutschland eingetroffcn und hat sich zunächst nach Münster am Stein begeben, woselbst ihre beiden Söhne, die Prinzen Waldemar und Siegismund, zur Kur weilen. Das Wiedersehen zwischen Mutter und Kindern nach so langer Trennung war überaus herzlich; immer wieder umarmte die Prinzessin die Prinzen und konnte sich kaum von ihnen los machen. Die Prinzessin wird in Münster am Stein vorläufig vierzehn Tage bleiben. Wie aus München geschrieben wird, gewinnt das in letzter Zeit wiederholt ausgetauchte Gerücht von einer neuen Ver bindung des Hauses WittelSbach mit dem Hause Habsburg an Wahrscheinlichkeit. Es handelt sich um die Verlobung deS muthmaßlichen Thronfolgers in Oesterreich, Erz herzogs Franz Ferdinand von Oesterreich-Este, mit Prinzessin Mathilde, der dritten Tochter des bayerischen Thronfolgers Prinz Ludwig. Während Prinz-Regent Luitpold sonst alljährlich zu Pfingsten seiner Schwester, der Erzherzogin Adelgunde in Wien, ganz allein einen längeren Besuch abstattete, nahm er diesmal zwei seiner Enkelinnen, die Prinzessinnen Mathilde und Hildegard mit sich. Die Brautschau scheint Erfolg gehabt zu haben. Vor wenig Tagen erhielt Erzherzog Franz Ferdinand das 2. bayerische schwere Reiter-Regiment vom Regenten ver liehen, das bisher den Namen des verstorbenen Kronprinzen Rudolf von Oesterreich getragen hatte. Heute kehrt der Regent wieder von Wien nach München zurück und es wird alsdann dem Besuche des jungen Erzherzogs am bayerischen Hofe zwecks Brautwerbung entgegengesehen. Prinzessin Mathilde wird am 17. August 22 Jahre alt, Erzherzog Franz Ferdinand (der erste Sohn aus der zweiten Ehe des verstorbenen Erzherzogs Karl Ludwig mit Maria Annunciata von Sizilien) steht im 36. Lebens jahre. Die künftige Braut hat ebenso wie ihre zahlreichen Geschwister eine den bürgerlichen Anschauungen des Prinzen Ludwig entsprechende einfache, aber höchst gediegene und sorg fältige Erziehung genoffen, ist von bestrickender Liebenswürdigkeit und Anmuth und auf jeden Fall eine durchaus würdige Nach folgerin auf dem Throne der Kaiserin Elisabeth. Das amtliche Resultat der Neichstagsersatzwahl im 2. niederbayerischen Wahlkreise Straubing am 25. Mai lautet: Von 12110 abgegebenen Stimmen erhielt Echinger (C.) 6068, Wieland (Bauernbund) 5975. Echinger ist somit gewählt. Die Darmstädter „Affaire" ist, so weit es sich dabei um die Untersuchungshaft des verantwortlichen Redakteurs der „Franks. Ztg." handelte, rasch erledigt worden. Das Landgericht hat, wie schon kurz gemeldet, die von dem Untersuchungsrichter angeordnete Haft nach 24 stündiger Dauer aufgehoben. Die Be gründung dieses Beschlusses lautet: „Die aktenkundig gemachten Thatsachen (für die angebliche „Kollusionsgefahr"), daß daS Manuskript vernichtet sei und daß grundsätzlich die Verfasser der Artikel nicht genannt würden, erscheinen nach der dem Gericht vorliegenden Sachlage nicht als solche, von denen das Gesetz in 8 112 St.-P.-O. die Zulässigkeit des Haftbefehls abhängig macht. Die grundsätzliche Nichtnennung der Verfasser ist, da der Ange schuldigte zu solcher Angabe nicht gezwungen werden kann, nur als Vertheidigung deS Angeschuldigten dahin aufzufaffen, daß er seinerseits den Mitschuldigen nicht zur Anzeige bringen, die Sach« auf sich nehmen wolle, nicht aber weiter auch dahin, daß er etwaige ihm bekannte Mitschuldige zu falschen Angaben verleiten werde. Die Vernichtung des Manuskripts, selbst in Verbindung mit der Thatsache der Weigerung der Angabe deS Verfasser-, läßt hier um deswillen den Schluß nicht zu, daß Kollusionen bevorstehen, weil das Manuskript deS Artikels vernichtet ist, die inkriminirte Strasthat in dem Artikel verkörpert vorliegt, und bei der Durchsuchung leinerle, Spuren derThat vorgefunden worden sind, sonach bei der Sachlage und bei dem Mangel Von Anhalts punkten sür weitere Spuren nicht erkennbar ist, daß noch Be weismittel vorhanden seien und vernichtet werden könnten. Auf Fluchtverdacht ist der Haftbefehl nicht gestützt und daher der Antrag der Gr. Staatsanwaltschaft, den Haftbefehl auf diesen Grund hin aufrechtzuerhalten, nicht begründet. (8 124 St.- Tie Posener Strafkammer verurtheilte den Chefredakteur der „Posener Ztg.", Goldbeck, wegen Beleidigung dcS Oberpräsi denten Freiherrn v. Wilamowitz-Möllendorf zu 500 Mk. Geld