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I 98 Tageblatt «mtsblim sSr die »niMen «ad Wüsche« BchSrdc« zu Freiberg and Nrillb. Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. —> K2. Jabraana. ./ Erildemt j«d«vWoe>tUtaa Abmd« -t.P tdr für d« ö » ! Sonnabend, den Zs. April, j Jus «rar, werden bi« vormittag U llm ! angenommen. Preis für di« Lvaltzeile IS Pfg. ZFKrO^U Loper halb d«S Landgerichtsbezirt« 15 Psg. , M.WV Bekanntmachvng. Nachdem daS Königliche Ministerium des Innern die Neuerrichtung einer Gemeinde» Sparkaste für WeigmannSdors genehmigt, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Spar- kassen-Satzungrn mit dem 1. April dieses JahreS in Kraft gesetzt werden. Eröffnet wird die Sparkaste Montag, den 1» Mai d. I. Das Geschäftszimmer befindet sich in dem hiesigen Gemeindeamt, expedirt wird jede Woche Montags in der Zeit von 2—7 Uhr Nachmittags. Spareinlagen werden mit 3°/, verzinst. Als Kassirer ist der Gemeindekassirer Wilhelü» Neider gewählt und in Pflicht genommen worden. WeigmannSdors, den 26. April 1899. G.»Vstd. Gemeinde Weitzenborn und Eichenbach. Die Sparkaste ist geöffnet Sonntags von 3—5 Uhr und verzinst Einlagen zu 3 Procent. Aas Keichsbaak-tsetz im Reichstage. uk. Berlin 27. April. Die zweite Berathung der ReichSbank-Novelle fand vor stattlich gefülltem Hause statt. Zahlreich waren die Abgeordneten er schienen, sowohl von der Opposition, die diesmal auf der rechten Seite saß, als auch von den Regierungsparteien, dem Centrum bis ganz nach links hinüber zu den Sozialdemokraten. Die Ver handlung wurde aber keine Haupt- und Staatsaktion, wie viele wohl erwartet hatten. Die Kommission war den Gegnern der Vorlage in einigen Punkten entgegengekommen, und durch dieses «Kompromiß war der freikonservative Flügel von der Opposition ;zum größten Theil abgesprengt worden und ging mit fliegenden Fahnen in daS Regierungslager über. Nur eine Säule blieb in unentwegter Opposition zurück, der Abg. Arendt. Mit Todes verachtung kämpfte er bei jedem Paragraphen gegen die jetzige Reichsbankverwaltung und den Gesetzentwurf, und selbst die all- iseitige stürmische Heiterkeit entmuthigte ihn nicht, die er ent- sestelte, als er sich bei der Abstimmung über seinen Antrag ganz allein erhob. Durch daS Abschwenken der Reichspartei war die Kraft der Opposition in der That gebrochen, und ihr Widerstand entbehrte deS Schwunges und der Begeisterung. So konnte die Berathung in verhältnißmäßig kurzer Zeit zu Ende geführt werden mit dem .Ergebniß, daß die Kommissionsvorschläge unverändert durchweg Annahme fanden. DaS Grundkapital der Reichsbank wird danach nicht nur, entsprechend der Regierungsvorlage, von 1901 ab um i30 Millionen auf 150 Millionen Mark erhöht werden, sondern 5 Jahre später findet eine nochmalige Erhöhung um 30 Mill. Mark statt. Der Versuch der Konservativen, diese zweite Er höhung gleichfalls 1901 in Wirksamkeit treten zu lasten, wurde Mit großer Mehrheit abgewiesen, nachdem Reichsbankpräsident Koch, der nicht weiß, was er mit dem vielen Gelde anfangen soll, sich heftig dagegen gewehrt hatte und von den Vertretern der meisten übrigen Parteien die kurze Erklärung abgegeben war, daß sie an dem Kommissionskompromiß festhalten würden. Selbst Geheimrath Gamp (Rp.) bat seine deutschkonservativen Freunde, mit dem sich zufrieden zu geben, was in ihrem Sinne erreicht worden sei, und einstweilen auf weiteres zu verzichten. Eine interessante und heitere Episode zeitigte die Abstimmung mber die Gewinnvertheilung. Nach den Kommissionsbeschlüssen, die auch aufrecht erhalten wurden, bekommen die Antbeilseigner zunächst 3^/, Dividende und von dem nach Dotirung des Reservefonds bleibenden Gewinnüberschuß den vierten Theil, während r/« dieses Ueberschusses in die Reichskasse fließen. Die ^Konservativen hatten nun beantragt, die Gesammtdividende der Aktionäre auf 6 zu beschränken und den darüber hinaus- gehcnden Gewinn vollständig der Reichskaste zuzuführen; und die Sozialdemokraten wollten diesen Maximalantheil gar aus 5 o/g herabmindern. Graf Kanitz (k.) und vr. Schönlank (soz.) waren die Redner für diese Anträge, erklärten sich im Prinzip für die Verstaatlichung und wetterten gegen die Aktionäre. Und bei den Abstimmungen erhoben sich beide Male unter nicht enden wollender Heiterkeit des ganzen Hauses die beiden äußersten Flügel des Reichstages rechts und links. Die Komik der Situation war so stark, daß selbst der ernst-würdige Präsident in das allgemeine Gelächter einstimmte. Der heftigste Ansturm, freilich auch vergeblich, erfolgte gegen die Diskontbeschränkung der sog. Privatnotenbanken. Der Reichs- 'bank wird durch Art. 5 untersagt, unter dem von ihr jeweilig bekannt gemachten DiSkonsatz zu diskontiren, sobald dieser Satz 4 erreicht oder überschreitet, und dieselbe Beschränkung wird bei Androhung der Kündigung des Notenprivilegs den anderen Notenbanken auferlegt. Geht der offizielle Diskontsatz unter4°/g Herunter, so kann die Reichsbank zu einem geringeren Satz dis kontiren, hat ihn aber im Reichsanzeiger bekannt zu machen; die Privatnotenbanken dürfen in diesem Falle unter den offiziellen Banksatz bezw. */, "/„ unter den ermäßigten Privatsatz der Reichsbank heruntergehen. Gegen diese Beschränkung der freien Beweglichkeit der Privatnotenbanken, die bekanntlich .größtentheils die Hauptbanken unserer Mittelstaaten lind, hat sich in den betheiligten Kreisen ent schiedener (übrigens sehr berechtigter! Red.) Widerspruch erhoben, der besonders im bayrischen Centrum Widerhall gefunden hat. -vr. Heim versuchte denn auch, hier Erleichterungen durchzusetzen, und er fand darin nicht nur Unterstützung bei einem Theile seiner Parteifreunde und der Konservativen, sowie der süddeutschen Volkspartei, sondern sogar am BundeSrathstische. Der bayrische Staatsrath Frhr. v. Stengel trat entschieden für den Heimschen Antrag ein, wenn er auch naturgemäß hervorhob, daß ihm das Zustandekommen des gesammten Gesetzes wichtiger sei, als diese Verbesserung. Um den Eindruck dieser Erklärung auszugleichen, sprang der Staatssekretär deS Innern Graf Posadowsky dem NeichsbankprSsidenten zur Seite. Aber es hätte dessen gar nicht bedurft. Das abgeschlossene Kompromiß war für die Mehrheit des CentrumS auch in diesem Punkte unantastbar, wie Abg. gritzen-Düffeldors trotz sympathischer Stellungnahme zu den Heimschen Anträgen erklärte, und von der Rechten war eS wieder Abg. Gamp, der für die Vorlage eintrat mit dem Argument, daß daS deutsche Reich einen einheitlichen Wirthschaftsbezirk bilde und daß die Reichsbank sich ihreDiskontpolitik nicht durch entgegengesetzte Transaktionen der kleinen Notenbanken durchkreuzen lassen könne. Damit war daS Schicksal dieser Abänderungsanträge besiegelt, sie wurden gegen einen Theil des Centrums und der Konservativen, sowie die süddeutsche Volkspartei abgelehnt. Der Rest des Ge setzes gelangte ohne wesentliche Debatte zur Annahme. Schon morgen findet auf einen Wunsch aus dem Hause die dritte Lesung statt, wahrscheinlich weil die zur Entscheidung der Bankvorlage herbeigeeilten Volksvertreter gern schnell wieder nach Hause reisen möchte». Nachher wird es dann wohl wieder recht leer werden. Politische Umschau. Freiderg, den 28. April. Die „Köln. Zig." schreibt zu der Erklärung deS Washing toner Marine-Amts: Mit dieser Erklärung sei der Zwischenfall für Deutschland in der befriedigendsten Weise er ledigt. Es müsse anerkannt werden, daß sowohl die amerikanische Regierung, wie der Kapitän, Alles gethan hätten, um den Zwischenfall vergessen zu machen. Für Deutschland bleibe aber unvergessen, daß abermals die deutschfeindliche englische Presse, an der Spitz« die „Times-, eS gewesen sei, die erneut versucht habe, diesen Vorfall auSzubeuten, um Deutschland in Amerika zu verhetzen. Sonderbare Gerüchte über ein gegen den Kaiser geplantes Attentat sind der „Hildb. Dorfztg." zufolge in Eisenach während deS viertägigen Aufenthalts des Kaisers auf der Wartburg verbreitet gewesen. Der Ursprung dieser Gerüchte wird darauf zurückgeführt, daß der Kaiser während seines dies maligen Aufenthalts die Wartburg nicht verlassen hat und nicht auf die Auerhahnjagd gegangen ist. Selbstverständlich sind diese Gerüchte völlig grundlos. Der Kaiser hat offenbar mit Rücksicht auf seine Gesundheit sich in den recht kalten und windigen, zum Theil regnerischen Nächten einer Erkältung nicht aussetzen wollen und war überdies mit Regierungsarbeiten beschäftigt. In seinem Gefolge befand sich bekanntlich der Gesandte Graf Wolff-Metternich als Vertreter deS Auswärtigen Amts. Eine neue Uniform für die Sanitätssoldaten ist nach den „Berl. Reuest. Nachr." geplant. An Stelle der dunkelblauen Kragen und Ausschläge sollen karmoisinrothe treten, sowie eine rothe Mütze mit großem Schirm, um die Sanitätsmannschasten im Felde schon von Weitem kenntlich zu machen. Da das ge- sammte Lazareth-, Sanitäts- und Krankenträger-Personal im Felde unter der Wirkung der Genfer Konvention steht, so wäre es vielleicht zweckmäßig, wenn sich die Friedens-Konferenz im Haag für die Einführung einer einheitlichen Uniform für das Sanitätspersonal in sämmtlichen Heeren interessiren wollte. Im Kriege wird Freund und Feind von dem Sanitätsoffizier in Be handlung genommen und es würde für manchen Verwundeten, der sich noch selbst fortzutragen vermag, eine raschere Hilfe sich ermöglichen lasten, wenn es eine Einheits-Sanitätsunisorm für alle Heere giebt, welche ihm dann von seinem eigenen Truppen theil her bekannt und geläufig ist. Eine baldige lsr Heinze, und bestände sie auch uur auS einem einzigen Paragraphen gegen Zuhälter, fordert unter dem Eindruck des Mordprozesses Guthmann die „Deutsche Tageszeitg": Es giebt keine häßlichere und ekelhaftere Pestbeule als das Zuhälterthum, mag es nun in gröberer oder feinerer Form austreten. Jenes Gesindel, daS von der Schande lebt, wird zu Allem fähig, und das Zuhälterthum ist eine Hochschule für Verbrecher jeder Art. ES ist deshalb ein Gebot zwingender Nothwendigkeit, dieser Pestbeule mit der größten Entschiedenheit zu Leibe zu gehen. Das Gesetz, das endlich sestlegt, daß die Zuhälterei ein strafwürdiges Verbrechen ist, muß so bald wie möglich eingeführt werden. Freilich sind die Strafen, die über die Zuhälter verhängt werden können, noch viel zu mild. Wer in den letzten Tagen in diesen Abgrund und Abschaum der Rohheit, Gemeinheit und Widerlichkeit schauen mußte, der Wird mit uns zu der Ueberzeugung kommen müssen, daß für das Gesindel, das von der Schande lebt, die wiederholt angewandte Prügelstrafe das einzig entsprechende Strafmittel und das einzig wirksame Abschreckungsmittel ist. Humanität, die gegen solche unter dem Thiere stehende Subjekte geübt wird, ist entweder Albernheit oder Grausamkeit gegen die gute Gesellschaft. Zu welchem Terrorismus gegenüber den Arbeitgebern wir gelangen würden, wenn es den Sozialdemokraten gelänge, den gesammten Arbeitsnachweis in ihre Hände zu bekommen, lehrt folgender Vorgang. AuS Karlsruhe (Baden) sandte der Inhaber einer Schuhleistensabrik kürzlich an die zu Hamburg erscheinende „Holzarbeiter-Zeitung" ern Inserat betr. Arbeiter gesuch zur Aufnahme in das Blatt. Darauf erhielt er folgende Antwort: „Da nach den uns vorliegenden Berichten dieArbeits- verhältniste in Ihrer Fabrik viel zu wünschen übrig lasten, wüsten wir die Aufnahme des Stellenangebots ablehnen." — Maßt sich fier ein Gewerkschaftsorgan an, auf Grund einseitiger Infor mationen einen Betrieb mit seinem „Interdikt" zu belegen, so ann dieS unter den heutigen Verhältnisten der ArbeitSvermitte- ung noch seine Korrektur finden. Wäre aber der Arbeitsnach weis nach dem sehnlichsten Wunsche der Sozialdemokratie „pro- letarisirt", dann ivären die Unternehmer rettungslos derartigen Tendenzmanövern überliefert. Oesterreich. Sehr „gemüthlich" ist die verfassungswidrig chattende Regierung des Grasen Thun bei der Re- rutenaushebung vorgegangen. Das Recht zur Vornahme derselben ist im Rekrutcngesetze ausdrücklich an tue verfassungs mäßige Genehmigung gebunden. Doch darum kümmert sich Graf Thun nicht, für ihn ist der § 14 die Verfassung. Die Anwen- )ung deS „Nothparagraphen" zum Zwecke der Durchführung der ftekrutenauShebung ist ein schreiender Mißbrauch, eine augeu- ällige Rechtswidrigkeit, Graf Thun ließ aber die Vorarbeiten ur Rekrutenaushebung vornehmen, bevor noch der Z 14 miß- »räuchlich angewendet worden und eine Verordnung mit Berufung daraus erschienen war, daß sich die Nothwendigkeit der Rekruten aushebung „herausgestellt" habe, als der ReichSrath nicht ver- ämmelt war. Es hat bei dieser Anwendung des Nothparagraphen )en Anschein, als ob die Regierung nicht bloß die Verfassung verhöhnen, sondern auch noch mit Mißbrauch deS Z 14 Scherz treiben wollte. Gerade durch die Vorarbeiten zur Rekruten- auShebung hat die Regierung die Nothwendigkeit der Aushebung selbst zugegeben, kommt aber viele Wochen später mit einer kaiser lichen Verordnung, die nur dann giltig ist, wenn sich die darin getroffene Verfügung plötzlich als nothwendig herausstellt! Schweiz. Die Gerichtsbehörde in Zara in Dalmatien hatte an die Genfer Gerichtsbehörde das Ersuchen gerichtet, Luccheni Erklärungen eines in Zara in Haft befindlichen anarchistischen Bergmannes Namens Bracia mitzutheilen. Bracia sagte aus, er habe zusammen mit Luccheni gearbeitet und habe ihn mehrfach Drohungen gegen gekrönte Häupter ausstoßen hören. In Folge dieses Ansuchens wurde Luccheni vorgestern von dem Unter suchungsrichter Lechet vernommen. Luccheni erklärte, er habe niemals in einem Bergwerke gearbeitet. Dagegen blieb er bei seiner früheren Behauptung, zwei .andere Anarchisten, die er nicht kenne, hätten sich am Tage des Wtentats auf dem Genfer Bahn hofe, mit Revolvern bewaffnet, befunden, um der Kaiserin Elisabeth auszulauern. — Ein anderer Punkt hat jetzt seine Auf klärung gefunden. Man sprach lange Zeit von einem unbekannten Greise, der Luccheni am Tage des Verbrechens folgte. Es ist dies ein ehrenhafter Handelsmann gewesen, der zufällig auf dem Quai Mont Blanc neben dem Mörder stand. Er hatte später sich nicht melden wollen, um Aufsehen und Verhöre zu vermeiden. Italien. Ueber die Durchführung der Beschlüsse der Konferenz gegen den Anarchismus wird aus Rom berichtet: Die Regierungen, welche an der Konferenz zur Bekämpfung des Anarchismus theilgenommen haben, hatten sich bereit erklärt, diejenigen Beschlüsse, welche die internationale Ueberwachung bekannter Anarchisten und anarchistischer Ver einigungen betreffen, mit dem 15. Mai 1899 in Kraft treten zu lassen. Es kam hierbei hauptsächlich in Frage, in welcher Art der regelmäßige Austausch der gemachten Beobachtungen vor genommen werden sollte; ferner in welcher Weise eine möglichst gleichmäßige Unterweisung der Ueberwachungsbeamten in den einzelnen Ländern durzuführen sei. Die italienische Regierung hatte es übernommen, hierfür Normalbestimmungen auszuarbeiten und diese den übrigen Regierungen rechtzeitig zu unterbreiten, damit im Mai die entsprechende Ueberwachungsthätigkeit beginnen könne. Derartige Verhandlungen haben nun auch während der letzten Wochen zwischen den betheiligten Regierungen stattgefunden, so daß das Inkrafttreten eines gemeinsamen Reglements im nächsten Monat wohl erfolgen dürfte. Belgien. In der Borinage betrug die Zahl der Ausstän digen gestern 15 236, also 2064 mehr als vorgestern. Bon der Zunahme sind hauptsächlich die Gruben von Dour und ElongeS betroffen, wo 1478 Mann die Arbeit niedergelegt haben. Im Bassin du Centre hat die Lage sich gebessert. 800 Mann haben dort die Arbeit wieder ausgenommen. — Im Becken von Lüttich, namentlich in den Gruben von Seraing, ist die Zahl der Arbeiten den um 900 gestiegen. In den Kohlengruben des Plateau von Heros nimmt der Ausstand beunruhigende Ausdehnung an. Frankreich. Den Blättern zufolge verlautet, daß der KriegS- minister Frcycinet du Paty de Clam nicht die Ermächtigung ge währen wolle, vor dem Kassationshofe als Zeuge auSzusagen. Freycinet halte du Paty de Clam für einen disqualifizirten Zeugen, der vor einem Kriegsgericht demnächst als Angeklagter erscheine» könnte. Dem „Figaro" zufolge beabsichtigen die Militärbehörden sogar du Paty de Clam verhaften und gegen ihn die gerichtlich« Verfolgung einleiten zu lasten. Gerüchtweise verlautet, daß d«r Kassationshof über die Weigerung Freycincts sehr überrascht f«r und darauf bestehen wolle, daß du Paty de Clam als Zeuge ver nommen werde.