Volltext Seite (XML)
rlmtSdlw sw die «Mlichci mü> Wüsche» BePrdcii za ffreibcrg Md Brand. Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. WS1. LrsLeint jede» Wochentag Ab md« >/,g -ihr für den andere» Lag. »ret« vierteljährlich S Mk. SbPsg, zweimonatlich 1 Mk. bO Pfg.u. emmonatlich7bPsg. ———— öS. Jahrgang. — Freitag, den 21. April. Inserat« werden bi« Bormittag 11 llyr angenommen. Preis für die Svaltzeile 1S Pfg. Außerhalb deS Landgerichtsbezirks 15 Pfg. 18SS. Unter dem Viehbestände in dem Gehöft« Eataster-Rr. 77 für Ang ist die Maul« und Klauenseuche ansgebrochen. Freiberg, den 20. April 1899. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Ur. Auf Folium 875 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg, die Aktiengesellschaft Muldenthal-Papierfabrik -n Freiberg in Liquidation betreffend, wurde heute die Liquidationsfirma gelöscht und eingetragen, daß nach Beendigung der Liquidationsgeschäfte die Vollmacht der Liquidatoren, der Herren »., Friedrich Wilhelm Gerischer, Kaufmann, jetzt in HainSberg, d., Heinrich Gotthardt, Kaufmann in Freiberg, e., Oskar Hostmann, Kaufmann in Dresden und ä., Bernhard Canzler, Ratsauktionator daselbst, erledigt ist. Freiberg, am 19. April 1899. Königliches Amtsgericht. Lex. V 107/99. Ur«t»vI»»v1<K«i7. Gtsch. Hain-Stiftung. Bei dem unterzeichneten Stadtrath sind aus der Stiftung Johann Gottfried Hain'S für bedürftige und fleißige Gymnasiasten aus der I. und U. Klasse des Gymnasiums Albertinum zu Freiberg drei Stipendien und zwar eines im Betrage von 175 Mark und zwei im Betrage von je 100 Mark alsbald und endlich zu Michaelis laufenden Jahres ein viertes Stipendium im Betrage von 100 Mark jährlich zu verleihen. In erster Linie haben auf diese Stiftung BürgerSsöhne von Königstein (einschließlich der Stadttheile Ebenheit, Halbestadt und Pladerberg) Anspruch. In zweiter Linie sind zu berücksichtigen Söhne von Geistlichen, welche in Königstein an der Kirche und Schule in Diensten stehen oder ge standen haben und dort verstorben sind oder Söhne von Steuer-Einnehmern daselbst. In dritter Linie sind, wenn von den an erster und zweiter Stelle Berechtigten kein geeigneter Bewerber auftritt, Freiberger Stadtkinder zu berücksichtigen und unter letzteren wieder die Söhne von der zeitigen oder früheren Lehrern des hiesigen Gymnasiums zu bevorzugen. Gesuche um diese Stipendien sind bis zum v. «ai dieses JahreS bri dem unterzeichneten Stadtrathe unter Beifügung eines Taufscheines und eine- Schulzeugnisses einzureichen. Freiberg, den 18. April 1899. Der Etabtrath. Dr. Fhrg Konkursverfahren. Heber daS Vermögen des Schuhmachermeisters und SchuhwaarengeschäftSinhaberS Earl August Andreas in Freiberg, Kesselgasse Nr. 9, wird heute, am 1S. April 1899, Bormittags 11 Uhr, daS Konkursverfahren eröffnet. , Der Kaufmann August Straubel in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Lonkursforderungen sind bis zum 25. Mai 1S99 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten »der die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GläubigerausschuffeS und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 12. Mai 1«99, Bormittags 10/, Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den S. Juni 1«99, Bormtttags 9^ Uhr, vor dem unteHeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die eme zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab folgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum «. Mat 1899 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Freiberg, Abth. I. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: L. 7/99 No. 2. Sekr. Zttoolat. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Wenzel Liebscher in Georgendorf i. B. ein getragenen Grundstücke 1 ., Folium 27 des Grundbuchs für Berthelsdorf, Nr. 27 deS BrandkatasterS und Nr. 1, 1a, 1d, 1o, 210, 214, 215, 644 und 645 des Flurbuchs für genannten Ort, 5 da 48,2 ar --- 9 Acker 272 oRuthen groß, belegt mit 548,46 Steuereinheiten, geschätzt auf 82000 Mark — Pfg., 2 ., Folium 148 des Grundbuchs für Berthelsdorf, Nr. 603, 604, 604a, 605, 606, 607, 608, 609 und 610 des Flurbuchs für diesen Ort, 34 da 14,1 ar — 61 Acker 207 Q Ruthen groß, mit 902,86 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 35000 Mark—Pfg.» 3 ., Folium 272 des Grundbuchs für Berthelsdorf, Nr. 212 und 212a des Flurbuchs für diesen Ort, — da 80,6 ar --- 1 Acker 137 oRuthen groß, mit 46,76 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 1500 Mark — Pfg., sollen im hiesigen Amtsgerichtsgebäude zwangsweise versteigert werden. ES ist der 8. Juni 1899, vormittag 9 Uhr als Anmeldetermtn, der 29. Juni 1899, vormittag 10 Uhr als »ersteigerungstermin und der 18. Juli 1899, vormittag 9 Uhr als Dermin zu Berkündung des BertheilungsplanS anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen sowie Kostenforderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres RangverhältniffeS kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. Brand, den 13. April 1899. Das Königliche Amtsgericht. 2a 6/99 Nr. 8. - Ass. »»««r. Wgd. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlers und Glasers Ernst Hermann Schaarschmidt in Kleinharimannsdorf ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner ge machten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 6. Mai 1899, vormittag 10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Brand, den 15. April 1899. Exped. HVolxnnE, L 2/99, nr. 46. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Versteigerung. Auf Antrag der Erben sollen die zum Nachlasse des Wirtschaftsbesitzers Ernst Heinrich Erler in Dorfchemnitz gehörigen Grundstücke, und zwar a. die Häuslernahrung, Fol. 86 des Grundb., Nr. 74 deS Br.-Kat., Nr. 158 deS Flurb. für Dorfchemnitz, — 42,4 ar, 29,92 St.-Einh., 2340 Mk. Brandkaffe, — b. das Feldgrundstück, Fol. 250 des Grundb., Nr. 691» und 766» des Flurb. für Dorfchemnitz, — 6 da 24 ar, 105,69 St.-Einh. —, beide Grundstücke zusammen ohne Inventar ortsgerichtlich auf 8136 Mk. geschätzt, nebst dem gesammten lebenden und todten Wirtschastsinventare Dienstag, den 25. April 1899, r/,12 Uhr Bormittags im Heroldschen Gasthofe in Dorfchemnitz öffentlich unter den daselbst und am GerichtS- brette aushängenden Bedingungen durch das unterzeichnete Gericht versteigert werden. Sayda, den 4. April 1899. Königliches Amtsgericht. I. L. 1/99. »r vlkrtottt. Kg Gemeiudesparkasse zu Ervisdorf, ist jeden Montag, Nachmittags von 2 bis 6 Uhr geöffnet, verzinst Spareinlagen zu 3*/, */, und gewährt Darlehen auf Grundstücke zu mäßiger Verzinsung. Der Gemeinderath. Zk«nl»«»88vr, G.-Vorst. Abänderungen der Gewerbeordnung im Reichstag. Auf der Tagesordnung steht: die erste Berathung des Gesetz entwurfs betreffend die Abänderungen der Gewerbeordnung in Verbindung mit dem Anträge der Abgg. Heyl zu Herrnsheim und Gen. betreffend besondere Bestimmungen über den Arbeiter schutz in Werkstätten der Hausgewerbetreibenden. Außerdem soll darin dem Bundesrath die Befugniß ertheilt werden, für bestimmte Gewerbe Lohnzettel oder Arbeitsbücher vorzuschreiben. Schließlich soll die Arbeitszeit der in offenen Verkaufsstellen in Schank- und Gastwirthschaften beschäftigten weiblichen Personen durch Gesetz geregelt werden. Ferner steht gleichzeitig zur Berathung ein Antrag der Abgg. Bassermann und Gen., der das Verhältnis der Handelsangestellten zu ihren Arbeitgebern gesetzlich regeln will. In dem Gesetzentwurf selbst wird 1. eine Ergänzung der Be stimmungen über das Verfahren bei genehmigungspflichtigen An lagen und 2. der Erlaß von Bestimmungen über den Gewerbe betrieb der Gesindevermiether und Stellenvermittler in Aussicht genommen. Der Rest der Vorlage deckt sich dem Stoff nach mit dem Antrag Heyl. Abg. Frhr. v. Heyl (natl.): Ich bedaure, daß der Gesetz entwurf wesentliche Beschränkungen gegenüber dem vorjährigen enthält. Es gilt eine ganze Reihe von Unklarheiten bezüglich der Kranken-Versicherungspflicht zu beseitigen. Die Heimarbeiter sind versicherungspflichtig; die selbständigen Hausindustriellen können sich versichern. Durchaus unzulänglich ist der Schutz der Arbeiterinnen in der Konfektions- und Wäschebranche. Auch das, was die Vorlage bietet, reicht nicht aus. Die Be stimmungen über den Gewerbebetrieb in Werkstätten der Haus gewerbetreibenden reichen ebenfalls nicht aus. In England geht man viel weiter; dort ist dem Staatssekretär sogar gestattet, unter gewissen Voraussetzungen den Betrieb von HauSwerkstättcn zu verbieten. Unsere Vorschläge, die wir zum Gewerbebetriebe der Gast- und Schankwirthschaften gemacht haben, möchten wir gern schon jetzt in der Kommission in die Novelle Hineinarbeiten. Die nächste Novelle ist erst in einigen Jahren zu erwarten, so lange kann die Regelung dieser Verhältnisse nicht hinausgeschoben werden. Ich beantrage, die Vorlage mitsammt den Anträgen einer Kom mission von 21 Mitgliedern zu überweisen. (Lebhafter Beifall.) Abg. vr. Bassermann (natl.): Eine Regelung der Ver hältnisse der Privatbeamten und Handlungsbeflissenen ist seit langer Zeit erforderlich. Es handelt sich etwa um 170000 An gestellte. Ich schlage vor, zunächst einen 8 133»a einzuschalten, dessen wesentlichste Bestimmung die Gleichheit der Kün digungsfrist für beide Kontrahenten festsetzt. Die beiden folgenden Paragraphen, ß 133»b und 133»o, enthalten die nothwendigen Ausnahmen. Wenn ich nun zur Besprechung der Vorlage übergehe, so muß ich der Regierung zunächst meine Anerkennung aussprechen, daß sie die Bestimmungen über das Verfahren bei Errichtung genehmigungspflichtiger An lagen einheitlich gestaltet und damit eine Buntscheckigkeit be seitigt, die mitunter bis zur Willkür führte. Einige Bedenken habe ich gegen die Bestimmmungen über den Gewerbebetrieb der Stellenvermittler und Agenten. Da kann man leicht zu weit gehen, wie die Privatenquete über die Agenten ergeben hat, die mit Sängern, Künstlern und Schauspielern zu thun haben. Diese Bestimmungen müssen in der Kommission noch einer gründlichen Nachprüfung unterzogen werden. Auch die Vorschriften über die Beschäftigung der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter in offenen Verkaufsstellen bedürfen im Interesse des Familienlebens einer Verbesserung. Durch die Kreise der Prinzipale ist ja noch vor zwei Jahren ein Sturm der Entrüstung gegangen. In Berlin namentlich wurde die Klage erhoben, das sei ein Eingriff in die Gewerbefreiheit; das ist nicht richtig, wenn man auch verschiedener Meinung darüber sein kann, wie weit eine Beaufsichtigung des Gewerbebetriebes durch die Polizei erforderlich ist. Auch der alte Einwand kehrte wieder, daß die freie Zeit nur eine Ver mehrung des Wirthshausbesuches herbeiführe. Allmählich haben sich die Prinzipale mit dem einheitlichen Ladenschluß ausgesöhnt. Beweise dafür liegen in Aeußerungen des „Ehrbaren Kaufmanns" in Hamburg, sowie des „Vereins der Kommis von 1854" vor. Ich schlage vor, den Ladenschluß um 9 Uhr obligatorisch zu machen und den Schluß um 8 Uhr zu gestatten, wenn */, der Prinzipale dafür stimmt. Eine Ausdehnung der Mittagspause auf zwei Stunden wird von den Gehilfen allgemein verlangt. Darüber werden wir noch näher in der Kommission berathen müssen. Im Ganzen hat die Enquete über die Lage der Hand- lungsgehilfen ein recht trübes Bild ergeben. Die Lehrlings züchterei, die auch im Handelsgewerbe überhand nimmt, könnte sehr leicht dadurch beschränkt werden, wenn man die einschlägigen Bestimmungen, die für das Handwerk und die Industrie erlassen sind, aus den Handel anweuden wollte. Es wäre auch ange bracht, dem Gedanken näher zu treten, ob man nicht Inspektoren (Gewerbeinspektoren) für den Handel einsühren will. Zum Schluß gebe ich dem Wunsche Ausdruck, daß eS uns gelingen möge, diese Vorlage mit den nothwendigen Verbesserungen in der Kommission zu versehen und zu erledigen. Es fragt sich nur, ob wir diese Aufgabe erledigen werden, wenn der Reichstag nicht über den Sommer vertagt wird. (Beifall.) Staatssekretär Graf Posadowsky führt auS An laß einer Aeußerung des Vorredners aus, daß auch auf dem Gebiete des Theateragentenwesens schwere Mißstände beständen, überhaupt auf dem Gebiete des Stellenvermittelungswesens, sodaß hier eine Regelung unerläßlich sei: Wenn die Vorlage hinsicht lich der Konfektions-Industrie nicht alles so regele, wie der Lai- cs vielleicht wünsche, so liege der Grund darin, daß hier das Handwerk mit Hineinspiele, was manche technische Schwierigkeiten zur Folge habe. Wenn v. Heyl in der Vorlage die Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht auf die Heimarbeiter vernnffe, so