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lachtwerthe» -jüngere und — (52.-). Iber.44—46. ch2—67). 3. ;rte Fresser, ngere Mast. -4—56). 3. 52—54). - und deren 2. Fleischige iber 35—37. sttzgang: en langsam, 2788 Br., » Gd. e Hausfrau, Wäsche, die »mattsch aromatischen r stets nur und achten »ll erhältlich mit Zugabe Seife noch matisch. Wohlgeruch sibrauchsan- H. Oehmigs Eilt! n baar! f tdet tr. 44». mnze versvorf tger wird ll, chaelis und s Fleisch- iteur Otto und reeller VI*. -fachsten; »ommen. e 45. len und gut- Rösten ge znell-Röster S, > A, »8t, fee-Groß- -etrieb. Poststr. 16- rkauft billig ZeterSstraßt- Tageblatt AMSblaU Kr die Nützliche» Md Mtischru Behörden z» ffreiders mw «rmw. Beran vortttche Leitung ver «edaktion: Georg Bnrkhardt. Juserare werde« bi« vormittag «1 Uhr I » angenommen. Preis für die Spaltzell« 13 Pfg. ll H XzOtD Äuherhalb des Landgerichtsbezirl« LS Pfg. s) L W — 52. Jahrgang. ----- Freitag, de» 7. April. — Erscheint jede« Wochentag Ab mds >/,g .Ihr für den /K/o 7 PH ! anderen Lag. Preis vierteljährlich 2 Mt. 2b Pfg. r- > v » zweimonatlich I Ml. 50 Pfg. n. etnmonatlich7bPsg. Bekanntmachung. DaS Kriegsministerium beabsichtigt auch in diesem Jahre Pferde fächfischer Züchtung als Remonten ankaufen zu lasten. StemontemLrkte finden statt: in Freiberg auf dem Kotzplatz a«, 14. April 1899 Borm. 1« Uhr. Ankaufs-Bedingungen. 1. Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnorte-nachzuweisen ». daß die von ihnen vorgesührten Pferde in Sachsen geboren sind — Deck- bezw. Füllenscheine sind, soweit vorhanden, mitzubringen —; d. daß der Vorsteller seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betreffenden Pferdes ist. 2. Die Pferde sollen 3—4 Jahre alt sein. Das Mindestmaß der anzukaufenden Pferde muß — mit Stockmaß gemessen — 1 m 46 ew betragen, das Höchstmaß soll I w 57 cm nicht übersteigen. 3. Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht angekauft. 4. Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewährfehler nach Maßgabe der 899 — 929 der Bürgerlichen Gesetzbuches für das Königreich Sachsen (Gesetz- und Verordnungsblatt v. 1.1868 Seite 109 folgende) sowie gegen die Untugend des Köppens oder KökenS auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. 5. Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. k. Zu jedem Pferde sind Seiten deS Verkäufers ohne Vergütung mit zu liefern: 1 neue rindslederne haltbare Trense, 1 „ Gurt- oder Strickhalfter und 2 hänfene Stränge. Dre-de«, den 14. März 1899. '(Iä 6301) Kriegsministerium. Bekanntmachung. Die Lieferung der vom 1. Mai dieses Jahres ab für das Pfründnerhaus deS HoSpitaleS ^Sct. Johannis erforderlichen Butter, Sahne, Milch und Kartoffeln soll vergeben werden. Für Butter, Sahne und Milch werden für daS ganze Jahr gleichbleibende Einheitspreise gewünscht; die Kartoffellieferungen beziehen sich nur auf die Zeit bis zur neuen Ernte. Die Angebote sind schriftlich bis spätestens M ontag den 10. April dieses Jahres verschlossen unter der Bezeichnung „Menagelieferung" im Rathhause Zimmer Nr. VI abzugeben. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Zurückweisung sämmtlicher Angebote bleibt Vorbehalten. Freiberg, am 29. März 1899. Für die Hospitalinspektion: Der Stadtrath. Idr. Fhrg. Zwangsversteigerung. Das im Grnndbuche auf den Namen Carl Friedrich Lange in Mulda eingetragene Haus-Grundstück, Folium 12 des Grundbuchs für Mulda und Nr. 33 des Flurbuchs für diesen Ort, — da 4,5 ar — — Acker 25 L Ruthen groß, mit 44,68 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 5800 Mark — Pfg-, soll im hiesigen Amtsgerichtsgebäude zwangsweise versteigert werden. Im Grundstücke befinden sich ein Schlachthaus und ein Verkanfsladen zum Betriebe der Fleischerei. ES ist der 15. April 1890, vormittag 10 Uhr als Bersteigerungstermin, und der 29. April 1899, vormittag 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplan» «nberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangverhältnistoS kann in der Gerichtsschreiberei deS unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Brand, den 11. März 1899. Da- Königliche Amtsgericht. 2a 2/99 Nr. 14. 81«k«1r»t. Bekauutmachuug. Nachstehend wird der I. Nachtrag zum Anlagen - Regulativ der Bergstadt Brand vom 22. Januar 1876 hiermit zur öffentlichen Krnntniß gebracht. Brand, am 4. April 1899. Der Stadtgemeinderath. »olor, Bürgermeister. I. Nachtrag zn dem nnterm 10. April 1876 bestätigte« Anlagen - Siegulativ für die Bergstadt Brand vom 22. Januar 1876. Paragraph 16 fällt weg und Paragraph 4 erhält folgend« Fassung: 8 4. Begin« nnd Ende der Beitrag-Pflicht. Die Beitragspflicht vegtnnt ») mit dem ersten Tag de» der Erlangung eines Erwerb» bez. Einkommens folgenden Monat-, d) bei Neueinziehenden mit dem ersten Tag deS dem Anzug folgenden Monat», o) bei vorübergehend Anwesenden, falls dieselben länger ak drei Monate sich hier aufhalten, mit dem ersten Tag deS der Ankunft folgenden Monats, andernfalls sind dieselben nicht beitrags pflichtig, ä) bei Erwerb von Grundbesitz mit dem ersten Tage de» der grundbücherlichen Besitzeintragung folgenden Monats (wegen der Neubauten s. tz 5d). Die Beitragöpflicht endet mit Schluß des Monats, in welche« ») der Erwerb bez. das Einkommen voraussichtlich dauernd weggrfallen ist, d) bei Besitzwechsel die grundbücherliche Verlautbarung ) o) brr Wegzug - > erfolgt ist. ck) der Todesfall 1 Gegenwärtiger Nachtrag tritt mit dem 1. Januar 1899 in Kraft. Brand, am 12. Januar 1899. Der Stadtgemeinderath. (I,. 8.) Brust Bolor, Bürgermeister. Zu Nr. 401-4. Der vorstehende Nachtrag wird hiermit bestätigt. Freiberg, am 14. März 1899. Königliche Amtshauptmannschast. (L. 8.) (gez.) IZr Stoluort. T. Montag den 10. April 1899 von Bormittags 9 Uhr an kommen in dem früher dem Herrn Di». in Thiemendorf gehörigen Gute ver ¬ schiedene landwirthschastliche Maschinen, als: 1 Getreide- und 1 GraS-Mähemaschme, 1 Getreide-' breitsäemaschine, 1 Kleesäemaschine, 1 Getreidereinigungsmaschine, 1 Göpeldreschmaschine, 1 Häcksel schneide- und 1 Buttermaschine, 1 Ringelwalze, 1 Pferderechen, ferner 1 Rollwagen, 4 Wirth- schaftswagen mit Zubehör, 1 Wagen (Hinterlader), 1 Schlitten, 1 Pferdegeschirr, 1 Jauchenfaß, 1 Dezimalwaage, 1 Brühtrog, landwirthschastliche WirthschaftS- und Ackergeräthe, ca. 100 Ctr. Stroh, 70 Ctr. Heu, 30 Ctr. Grummet, 20 Ctr. Spreu, sowie eine alte Mandel, 1 Sopha, 1 Federbett, 1 Wanduhr, Tische, Stühle u. A. m. meistbietend gegen sofortige Bezahlung zur Ver steigerung. Die Versteigerung findet bestimmt statt. Oederan, am 6. April 1899. Der Gerichts-Bollzieher beim K. Amtsgerichte Oedera«. Nlü«I«r. Nochmals die Samsa-Frage. Die deutsche Politik steht wieder einmal vor einem bedeutsamen, entscheidenden Punkte. Das Verhalten Englands nnd Amerikas ,in der Samoa-Angelegenheit hat ihn herbeigeführt. Wenn Deutsch land sich dieses Verhalten gefallen läßt, ohne eine völlig aus reichende Genugthuung zu erhalten, wenn es sich um des lieben Friedens willen mit den üblichen diplomatischen Redensarten und einigen Scheinzugeständnissen zufrieden giebt und wenn es nach den gemachten Erfahrungen sich noch einmal zu irgendwelcher „Vereinbarung" mit England oder Amerika herbeiläßt, dann kann man ruhig annehmen, daß Deutschland für die nächsten Jahre darauf verzichtet, seinen Einfluß irgendwie geltens zu machen, und daß die kühne, weitausschauende Weltpolitik, von der wor noch gar nicht langer Zeit zu allgemeiner Befriedigung die Rede war, einem friedlicheren und gemüthlicheren Kurs hat weichen müssen. Dann aber wollen wir den deutschen Michel nicht mehr als den kühnen Draufgänger feiern, sondern ihm die Schlafmütze wieder aufsetzen. Daß Engländer und Amerikaner die Barbarei begehen, ohne ersichtlichen Grund die Umgebung von Apia zu beschießen, ist an sich nicht befremdlich. Die beiden Nationen haben ja schon oft genug harmlose, uncivilisirte Völkerschaften aus solche Weise ge lehrt, welchen Werth ihre eigene gepriesene Cwilisation und Humanität hat. Daß die Vertreter beider Mächte dabei die Rechte Deutschlands verletzten und den Vertrag, der Deutschland als gleichberechtigt neben England und Amerika stellt, aufs Schnödeste mißachteten, wiegt schon schwerer; eine solche offenbare Rechtsverletzung, gegen eine befreundete Großmacht verübt, lassen sich selbst so rücksichtslose Politiker, wie Engländer und Amerikaner es sind, nicht leicht zu schulden kommen. Daß aber diese Rechts verletzung in demselben Augenblick unternommen wurde, in welchem freundschaftliche Verhandlungen mit Deutschland wegen der Ordnung der samoanischen Angelegenheit schwebten, das setzt allem die Krone auf. Es sieht ganz so aus, als solle Deutsch land mit solchen Verhandlungen hingehalten und mit schönen Reden abgefüttert werden, während gleichzeitig mit bewaffneter Hand ein neuer Zustand geschaffen wird, von dem aus man dann i« gegebenen Augenblicke die Vmtbeile des Besitzstandes für sich geltend machen und die Deutschen mehr oder minder energisch hinauskomplimentiren kann. Eine weitere Verschärfung erhält diese neueste englisch- amerikanische Leistung aber durch das Verhalten Englands. Die britischen Staatsmänner haben soeben mit den Deutschen ein Abkommen wegen Afrikas getroffen und den Wunsch zu er kennen gegeben, mit Deutschland auch anderwärts Hand in Hand zu gehen. Die britische Presse hat offenbar auf ein gegebenes Stichwort hin, um Deutschlands Freundschaft eifrig geworben, und wiederholt haben wir von der Themse her die Versicherung gehört, es gebe auf der Erde keinen Punkt, wo sich nicht die Interessen Deutschlands und Englands friedlich vereinigen ließen. Trotzdem sehen wir in dem ganzen Verlaufe der samoanischen Angelegenheit England nicht etwa die Haltung Deutschlands unterstützen und die Unternehmungslust der AankeeS zügeln, sondern im Gegentheil ganz offenbar das thätige Vorgehen Nord amerikas ermuntern, und die jederzeit vom Auswärtigen Amt geschickt geleitete englische Presse leistet das Mögliche, durch Ent stellungen und Hetzereien das Feuer noch zu schüren. Bon „vnnischer Trene" sprach man im Alterthum; daS moderne Karthago übertrifft sein Vorbild aber auch in dieser Hinsicht um ein bedeutendes. Wie weit die bisherige Politik der Reichsregierung den eng lischen nnd amerikanischen Staatsmännern die Annahme nahe gelegt hat, Deutschland werde sich das alles ruhig gefallen lassen, entzieht sich unserer Kenntniß. Die diplomatische Thätigkeit Deutschlands ist in der letzten Zeit in so tiefes Geheimniß ein gehüllt worden, daß dos deutsche Volk über die Art und Weise, in welcher seine Interessen gewahrt worden sind, nicht unter richtet ist. Aber befremden kann es nicht, wenn der Gedanke auftaucht: hätten England und Amerika die Ueberzeugung ge habt, daß Deutschland seine Interessen und sein Ansehen mit allem Nachdruck und nvthigenfalls auch mit all dem Ernste, den es seiner Stellung schuldet, geltend machen wird, so würden sie cs in einer verhältnißmäßig doch so unbedeutenden Sache kaum zu einem Verfahren haben kommen lassen, das man nur als eine brüske Herausforderung Deutschlands bezeichnen kann. Wir können einstweilen noch nicht glauben, daß Engländer und Amerikaner richtig gerechnet haben: wir hoffen, daß Deutschland sich nicht zu der kläglichen Rolle verstehen wird, die Frankreich in der Faschoda-Angelegenheit spielte, und daß von weiteren Verhandlungen über die Samoafrage überhaupt erst dann die Rede ist, wenn der letzte RechtSbruch entsprechende Sühne ge funden hat. Sollte dem nicht so sein, so wollen wir künftig nur alle schönen Reden von den Errungenschaften deS Jahre» 1870 bleiben lassen. Dann ist für Reden, in denen ohnehin heutzutage mehr als gut ist, geleistet wird, keine geeignete Zeit mehr. Nur die eine Frage mag sich dann auS der Brust deS deutschen Volkes hervorringen: Ist denn kein Bismarck da? Wir lassen noch einige Drahtmeldungen folgen, deren Zuver lässigkeit allerdings im Augenblicke uicht zu kontrolliren ist: London, 5. April. Nach einer New-Yorker „TimeS"-- Drahtung soll der deutsche UnterstaatSsekretär deS Auswärtigen Amtes erklärt haben, er wisse nichts von einer Proklamation veS deutschen Generalkonsuls Rose; sollte eine solche von heraus fordernder Art erlassen worden sem, so würde sie deSavvuirt werden. Der Washingtoner Berichterstatter der „Morning Post erfährt, daß die Meldung, die Vereinigten Staaten würden von Deutschland eine Schadloshaltung für den amerikanischen Seesoldaten, der während de- jüngsten Bombarde ments getödtet wurde, beanspruchen, der Begründung entbehre Der Botschafter White sei auch nicht beauftragt gewesen, sich wegen des Vorgehens des Admirals Kautz zu entschuldigen, sondern lediglich (!) daS Bedauern de» Präsidenten auszudrückeu, daß ein solches Vorgehen nothwendig gewesen sei; die deutsche Regierung habe diese Erklärung al» HöflichkeitSakt einer be freundeten Nation ausgenommen. (Da» wäre die biblische Backenstreich-Theorie in die Politik übertragen!) Berlin, 5. April. In derSamoa-Angelegenheit dauern die Verhandlungen zwischen den drei Kabinetten über den deutschen Vorschlag, die schwebende Streitfrage einer besonderen Kommission zu unterbreiten, fort. Ueber die den Vereinigten Staate» »»- geschriebene Absicht, an Deutschland EntschädigungSfordemngen wegen der Tödtung eines amerikanischen Mariuesoldaten zu stelle», ist an hiesiger amtlicher Stelle nicht» bekannt, ebensowenig von Entschädigungsansprüchen Englands. Desgleichen beruht die New-J orker Meldung eine» Londoner Blatte» auf Erfindung, daß die deutsche Regierm»» »«r «-»keichn»» -twaiqer Schwierigkeiten