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VS« Tageblatt NwMlatt sSl dir wnigltche» md Wlischt» BehSrdti W Fretverg mw SraN. Nera«tworUiche Leit««-der Nedaktio«: »eor- Burkhardt. — s». Jahrgang. Dienstag, Seu 18. April. Erscheint jeden Wochentag Ab md« 's,-,1hr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich S Ml. SbPfg. zweimonatlich 1 Mk. 50 Pfg. u. «inmonatlich7bPjg. Inserate werden bi« Bormittag 11 ll»r . EdSPFP angenommen. Preis für die Spaltzeile 13 Pfg. D XxDlW Außerhalb des Landgerichtsbezirks 15 Psa. Sur« de« Viehbestände in dem Gehöfte «ataster-Nr. « z» Berthelsdorf ist die Maul- ««d Klauenseuche ausgebrocheu. Fret-er-, de» 17. April 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. Nr. 8t»1n«r1. Tas Schulgeld «ud die Aufnahmegebühren pr da» Symnaftum, Nealgymnastu««, die Bürgerschule« und da» Ech«lgeld für die Frisch'sche Arbeitsschule <mf da» 2. Vierteljahr 18»», sowie das Schulgeld für die einfachen Volksschule« und die Fortbildungsschule aas da» 1. Vierteljahr 1899 find zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung spätestens bis 1. Mai diese- Jahres an die Schulgeldereinnahme, Stadthaus zu bezahlen. Freiberg, den 14. April 189S. Der Stadtrath. Nr. 8vUr«»«l»r. Fehmel. Wegeeiuziehung. Nachdem gegen die beabsichtigte Einziehung desjenigen TheileS der Wegeparzelle Nr. 1607 ü«S hiesigen Flurbuchs, der den Fußverkehr von der Meißnergafse nach der Krankenhausstraße ver mittelt und von den Parzellen Nr. 1045, 1047, 1048, 1050 und 1051 des hiesigen Flurbuchs umgrenzt wird, innerhalb der in 8 14 des Gesetzes über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 festgesetzten Frist Widersprüche nicht erhoben worden sind, wird der eingangs bezeichnete Wegetheil hiermit dergestalt für eingezogen erklärt, daß er in Zukunst von der Krankenhausstraßc bis zum Hoseingang deS Grundstücks des Schmiedemeisters Sohr hier, Meißnergafse 36, dem öffentlichen Verkehr gänzlich entzogen ist und auf die übrige Länge vom erwähnten ab bis zur Meißnergasfe nur als Zugang zu den Grundstücken Meißnergafse Nr. 36 und 38 hier zu dienen hat. Freiberg, E 14. April 189S. Der Stadtrath. Nr. Mllr. Feldverpachtung. DaS Pachtstück Nr. 12 der der Stadtgemeinde Freiberg eigenthümlich gehörigen, in der Nähe der Branderstraße gelegenen Parzelle Nr. 2202 des hiesigen Flurbuchs init einem Flächen inhalte von 90,2 ar wird vom 1. Oktober 1899 ab pachtfrei. Pachtliebhaber werden gebeten, bis zum 30. April 1808 schriftlich oder mündlich an Rathsstelle — Zimmer Rr. V — ihre Angebote zu eröffnen. Freiberg, am 14. April 1899. DerStadtrath. Nr. 8vUr<»«U«r. Mllr Stipendien-Stiftung der Erzgevirgischen Gewerbe- «nd Jndnstrie-Ansstellnng vom Jahre 1894. AuS der unter unserer Verwaltung stehenden obenbezeichneten Stipendien-Stiftung sind di« zu MichaeliS 1899 beziehentlich Ostern 1900 fälligen Zinsenerträgnisse an zwei bis drei bedürftige, eine Deutsche Fach- und Gewerbeschule besuchende, durch Fleiß, Wohlverhalten und tüchtige Leistungen ausgezeichnete Schüler zu deren weiteren Ausbildung zu vergeben. Ausnahmsweise kann auch solchen Bewerbern eine Unterstützung zugebilligt werden, die durch ihre Vorbildung nnd ihr Verhalten begründete Hoffnung auf einen erfolgreichen Besuch «iuer Fachschule oder einer Akademie bieten. Bewerbungsgesuche sind unter Beifügung eines Vermögenszeugnisses, eine- Zeugnisses des Leiters der vom Gesuchsteller bis zur Schulentlassung besuchten Bildungsanstalt, eines Zeugnisses des Lehrherrn sowie deS Leiters der vom Gesuchsteller gegenwärtig besuchten Fach- und Gewerbeschule bis spätestens de« so. April 188« hier einzureichen. Dabei wird darauf hingewiesen, daß in erster Linie Söhne Freiberger Ein wohner, in zweiter Linie aus dem Sächsischen Erzgebirge stammende Personen stiftungsgemäß p» berücksichtigen sind. Freiberg, am 15. April 1899. Der Stadtrath. Nr. Mllr Bekanntmachung. Schneider-Jnnungsverfammlung. Gemäß der Anordnung der König!. Kreishauptmannschaft Dresden ist am 9. März lfd. Js. die Zwangs-Innung für das Schneider-Handwerk ins Leben getreten. , Zur Wahl des Vorstandes wird aus Grund der Vorschrift im Z 92 Abs. 5 in Verbindung mit § 100 a der Reichs-Gewerbeordnung in der Fassung der Novelle vom 26. Juli 1897 eine JnnungSversammlung für Montag, den 24. April 1839, Nachmittags 4 Uhr in dem eine Treppe hoch gelegenen Saale des Restaurants „LtaDt Dresden" hier einberusen. Wahlberechtigt sind alle Diejenigen, welche der Zwangs-Innung künftig als Mitglieder an zugehören haben, d. h. die Handwerker, welche das Gewerbe, wofür die Innung errichtet ist, im Bezirke der Stadt und des Amtsgerichts Freiberg, ausschließlich der Orte Groß- und Kleinvoigts- berg, sowie Reichenbach, als stehendes Gewerbe selbstständig betreiben. Die Einsicht der bezüglichen Statuten steht Jnteressirten bei dem Gewerbeamt des Stadt raths frei. Zur Wahlhandlung werden alle Diejenigen zugelaffen werden, die ihrer Persönlichkeit nach und als Handwerksgenossen einem größeren Theile der Anwesenden bekannt sind. Im Mangel dieser Voraussetzung kann die Legitimirung durch Vorzeigung eines Gewerbsanmeldescheines, einer Steuerquittuug u. s. w. bewirkt werden. Freiberg, am 15. April 1899. Der Stadtrath. Gewerbeamt: I-ok»«. Paul. Bekanntmachung. SchuhmacherJnnungsversammlung. Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden ist am 16. März lfd. JS. die AwangS-Jnnung für daS Sch«hmacher-Ha«dwerk inS Leben getreten. Zur Wahl deS Vorstandes wird auf Grund der Vorschrift in Z 92 Abs. 5 in Verbindung mit ß 100e der Reichs-Gewerbeordnung in der Fassung der Novelle vom 26. Juli 1897 eine JnnungSversammlung für Montag, de« 24. April lfd. Js., Nachmittags ^6 Uhr in dem eine Treppe hoch gelegenen Saale der »Herberge zur Heimaty" hier einberufen. Wahlberechtigt sind alle Diejenigen, welche der Zwangsinnung künftig als Mitglieder an zugehören haben, d. h. die Handwerker, welche das Schuhmachergewerbe in der Stadt Freiberg und im Bezirke deS Amtsgerichts Freiberg ausschließlich der Orte Groß- und Kleinvoigtsberg als stehendes Gewerbe selbstständig betreiben. Die Einsicht der bezüglichen Statuten steht Jnteressirten bei dem Gewerbeamt deS Stadt ratHS frei. Zur Wahlhandlung werden alle Diejenigen zugelaffen werden, die ihrer Persönlichkeit nach und als Handwerksgenoffen einem größeren Theile der Anwesenden bekannt sind. Im Mangel dieser Voraussetzung kann die Legitimirung durch Vorzeiguizg eines Gewerbsanmeldescheines, einer Steuerquittung u. s. w. bewirkt werden. / Freiberg, am 15. April 1899. Der Stadtrath. ' Gewerbeamt. Paul. Bekanntmachung^ die polizeilichen Meldungen betreffend. Es ist in letzterer Zeit recht häufig die Wahrnehmung gemacht worden, daß den Bestimm ungen des Melderegnlativs für die Stadt Freiberg vom 6. Februar 1869 zumidcrgehandelt wird. Wir bringen deshalb ernent in Erinnerung, daß jede Person, welche nach Freiberg kommt, entweder nm bleibend ihren Wohnsitz zu nehmen, oder um nur vorübergehend — fei eS längere oder kürzere Zeit — sich aufzuhalten, im Polizeimeldeamt — im Halbgeschoß deS Nathhauses —zu melden ist. Ebenso ist jede durch Wegzug aus Freiberg oder durch Wohnungs wechsel ^.tretende Aufenthaltsveränderung bei derselben Stelle anzuzeigen. Diese Meldungen beziehen sich selbstverständlich auch auf die Freiberg verlaffenden oder nach hier zurückkehrenden Familienglieder. Jede Meldung hat bi«««« drei Tage« vom Tage der Niederlassung pp. an zu erfolgen. Für die ordnungsmäßigen An- und Abmeldungen werden außer den an- und abziehenden Personen auch die Quartiergeber, Hauswirthe, Arbeitgeber, Lehrherren und Dienstherrschaften verantwortlich gemacht und treten bei Zuwiderhandlungen kraft des eingangserwähnten Regu lativs Geldstrafen bis zu 15 Mark oder verhältnißmäßigc Haftstrafen ein. Zuletzt bemerken wir noch, daß wir unsere Polizeiorgane angewiesen haben, Revisionen in Bezug aus das Meldewesen in den einzelnen Häusern bezw. Quartieren vorzunehmen. Freiberg, am 17. April 1899. Die Stadtpolizeibehörde. LoUs«. Kaden. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmung in § 110 der Ausführungs-Verordnung zum Allgemeinen Berggesetz vom 16. Juni 1868 wird hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die Jahresberichte über die Revierverwaltungskasse, die Gnadengroschenkasse, die Bergmagazinkaffe und die Bergstiftskasse auf das Jahr 1898 in den nächsten 4 Wochen in unserer Expedition zur Einsicht nahme bereit liegen. Freiberg, den 11. April 1899. Der Revierausschutz. Wtsol»«r. Aufgabe von Bergvanrecht. Nach einer Mitteilung des Königlichen Bergamtes zu Freiberg ist durch die Gewerkschaft Augustus vereinigt Feld zu Weigmannsdorf das auf Fol. 126 des Grund- und Hypothekenbuchs für WeigmannSdorf eingetragene Bergbaurecht nach 29 Maßeinheiten des Gruben feldes, dessen jetzige und zukünftige Begrenzung aus der an der unterzeichneten Amtsstelle aus liegenden Beschreibung zu ersehen ist, aufgegeben worden. Unter Hinweis auf 169b. des Gesetzes, die theilweise Abänderung und Ergänzung deS Allgemeinen Berggesetzes betr., vom 18. März 1887 wird dies mit dem Bemerken bekannt ge macht, daß binnen dreier Monate vom Erlasse dieser Bekanntmachung an die Hypothekengläubiger, einschließlich derjenigen, die bis dahin eine Hypothek an dem Bergbaurecht erlangen, die Zwangs versteigerung des aufgegebenen Theils beantragen können. Wird innerhalb der angegebenen Fi ist die Zwangsversteigerung nicht beantragt oder bei dieser kein Gebot erlangt, so ist der Theil des Bergbaurechtes erloschen. Brand, den 13. April 1899. Das Königliche Amtsgericht. KUrst. Hgn. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Amalie Wilhelmine verehel. Lempe geb. Matthes in MulVa eingetragene Grundstück, Folium 202 des Grundbuchs für Mulda, und Nr. 401 des Flurbuchs für diesen Ort, 1 kn 14,1 nr — 2 Acker 18 o Ruthen groß, mit 25,87 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 1350 Mk. — Pfg. soll im hiesigen Amtsgerichtsgebäude zwangsweise versteigert werden. Es ist der 2«. Mai 1899, vormittag 9 Uhr als Anmeldetermin, per 8. Jnni 1899, vormittag 1« Uhr als Bersteigcrungstermin und der 22. Juni 1899, vormittag 9 Uhr als Termin zu Verkündung des VertheilungsplanS anberaumt worden. Die Realberechtiaten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kosteniorderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangverhältniffeS kann nach dem Anmeldetermme in der Gerichtsfchreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. „ »ra«d, den 13. April 1899. DaS Königliche Amtsgericht. 2» 3-,f98, Nr. 8. Ast, Wgd.