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81 Freiberger Anzeiger ««- Tageblatt, «eite 2. — 11 April. «99 Schirme und Stöcke sind abzulrgen. Nichterscheinen wird mit Arrest bestraft. Besreiungsgesuche, welche nur in dringenden Fällen berücksichtigt werden, sind spätestens 8 Tage vor Beginn der Kontrolversammlungen einzureichen. (I- 8 ) königliches Vezirks-Kommands Freiberg. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Bermögen des Robert Wilhelm Auguft Franz Echulze, Gutsbesitzer in Müdisdors, ist zur Prüsung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin aus den 4. Mai 1899, vormittag 9 Uhr vor dem Königliche« Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Branv, den 6. April 1899. Exp. HVUxsuö, L. 6/98, Nr. 109. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Auktion. Donnerstag, den 18. April «. c. Vormittag 19 Uhr kommen in Grotzhatt- «annsdorf 2 Kühe gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Versammlungsort: Reuter's Restauration, Ortstheil Zehntel. Brand, den 10. April 1899. lMilberiunuii. Gerichtsvollzieher. Koh-Mrsteigerung aufdemFranenfteinerStaatsforstreviere. («ulvaer Wald) Egg'scher Gasthof in Mulda, Donnerstag, den 20. April dss. Js. von Bormittags '/Ist Uhr an: 7 h. u. 156 w. Stimme, 1054 h. u. 5920 w. Klötzer, 50 w. Derbstangen, 8600 w. Reisstangen, 6,5 rm h. und 4 rm w. Nutzscheite u. 22,5 rm h. Nutzknüppel: von Nachmittags 2 Uhr an: 40 rw h. u. 45 rm w. Brenuscheitc, 74 rm h. u. 45 rm w. Brennknüppel, 61,5 rm h. «. 2 rw w. Zacken, 11,5 rm h. und 51 rm w. Aeste, 14 rm h. u. 149 rm w. Reisig u. 270 rm w. Stöcke, in den Abth. 92 (Schlag), 75 (Lichtschlag) 91 u. 101 (Durchforstungen). Näheres ist auS den bei den Ortsbehörden und m de« Schankstittrn der umliegenden Ortschaften anshängenden Plakaten zu ersehen. König!. Forstrevirrverwalung und »Snigl. Forstrcntamt Frauenstein, am 7. April 1899. ^«1» Bekanntmachung. Zufolge der in Großhartmannsdorf ausgebrochenen Maul- und Klauenseuche wird der allwöchentlich Dienstags im hiesigen Gasthof stattfindende Ferkelmarkt hiermit bis ans Weiteres verboten. Rittergut Großhartmannsdorf, am 8. April 1899 HVnxnvr, GutSvorsteher. Bekanntmachung für Hilbersdorf. Nachdem die Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens m dem 32. EinschätzungSdistrikte des Steuerbezirkes Freiberg beendet und das Ergebnis derselben den Beteiligten bekannt gemacht worden ist, werden in Gemäßheit der in K 46 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 und § 41 Abs. 4 der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom 11. Oktober 1878 enthaltenen Bestimmung alle Personen, welche im hiesigen Orte ihre BeltragSpflicht zu erfüllen haben, denen aber die in Gemäßheit des Z 46 Abs. 1 desselben Gesetzes erlassene Zufertigung nicht hat be händigt werden können, hiermit ausgesordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei dem Unterzeichneten anzumelden. Hilbersdorf, am 8. April 1899. Der Gemeinvevorstaud. Die Sparkaffe zu Lichtenberg verzinst alle Spareinlage« mit 3^ vom Hundert und gewährt Darlehne gegen Hypothek, Bürgschaft, oder auch gegen Hinterlegung von Werthpapieren unter günstigen Bedingungen; sie expedirt für Einlagen und Rücknahmen alldienstags von 2—6 Uhr. Die Lparkasten-Verwattung. TLrKssvI. Sparkasse z« Zethau ist Dienstags und Donnerstags von 2 bis 8 Uhr geöffnet und verzinst Einlagen mit 3^/, °/^ Zur Lage ans Zamoa. ; Der Draht übermittelt ausführlichere Meldungen über das i «Bombardement auf Apia und die schritte, die die Vertreter der s Signatarmächte auf Samoa nach dem Bombardement unter- 6 nahmen. Das „Bur. Reuter" in Loudon verbreitet folgende, ö gestern aus Apia in San Francisro eingegaugene Depesche: s Am 23. März wurde der junge Tanu-Malietoa in Mulinum t zum König von Samoa gekrönt. An der Feier nahmen Vertreter l der Bereinigten Staaten und Englands theil. Nach der Ceremonie § zog Tanu mit seinen Begleitern in seierlicher Prozession durch ( die Straßen Apias. An der Spitze des Zuges marschirtc das s Musikkorps der „Philadelphia". Die Vertreter Deutschlands l waren in Apia nicht anwesend. Admiral Kautz stellte während 1 der ersten beiden Tage nach seinem Eintreffen in Apia eine i Untersuchung über die Vorgänge an und beries sodann die l Konsuln und die älteren Ossiziere der Kriegsschisse zu einer , Konferenz. Das Ergebniß war eine Proklamation des Admirals , Kautz, worin erklärt wurde, daß die Regierung Mataasas gegen den Berliner Vertrag verstoße und deshalb nicht anerkannt werden könne, und worin ferner die Anhänger Mataasas aufge fordert wurde«, sich ruhig nach Hause zu begeben und den Be stimmungen des Vertrages nachzukommen. In der Proklamation ! wurde noch ausdrücklich daraus hingewiefen, daß gegen alle Leute, § welche die Rechte der sriedlich gesinnten Bevölkerung mißachten würden, die Kriegsschiffe mit Gemalt einschreiten würden. Die ' Autorität des Oberrichters Chambers wurde aufs Neue bestätigt. Mataasa nahm die Proklamation entgegen, ohne etwas darauf ! zu erwidern, und begab sich sodann mit seinen Häuptlingen ruhig nach dem westlichen Theil von Apia. Der deutsche Generalkonsul Rose erließ indessen ebenfalls eine Proklamation, worin ausge- sührt wurde, daß durch die Proklamation des Admirals Kautz bekannt gemacht worden sei, daß sich die drei Konsuln wie auch die drei Kommandanten der Kriegsschiffe einstimmig dafür ent- 'schieden hätten, die provisorische Regierung MataasaS nicht mehr anzuerkennen. Er bringe deshalb zur öffentlichen Kenntnis;, daß die Proklamation eine ganz falsche Behauptung enthalte: er erkenne «ach wie vor die provisorische Regierung an, bis er gegentheilige Instruktionen von seiner Regierung erhalte. Diese letztere Proklamation ersolgte am 13. März. Die Leute Mataasas bereiteten sich daraushm zum Kampfe vor, indem sie erklärten, sie würden Re Besehle des Admirals Kautz nicht befolgen. Am ^nächsten Tage schlossen sie Apia ein und die Lage nahm einen bedenklichen Charakter an. Britische und amerikanische Matrosen, insgesammt 175 Mann, sowie einige Schnellsenergeschütze und kleinere Feldgeschütze wnrden gelandet und Kapitän Sturdee übernahm aus das Ersuchen des Admirals Kautz das Kommando über die vereinigten an der Küste vertheilten Streitkräfte. Da Mataasa die an ihn ergangene Aufforderung unbeantwortet ließ, eröffnete die „Philadelphia" am 15. März das Feuer, der „Royalist" feuerte ebenfalls, während der „Porpoise" die Küste ein paar Meilen hinabsnhr und das Tors Bainiu bombardirte, >vo man große Streitkräfte der Mataafa-Leute vermuthcte. Bei Anbruch der Dunkelheit griffen die Leute Mataafas Apia au, die hm Tivoli-Hotel stehenden Engländer erwiderten das Feuer; welche Verluste die Ersteren erlitten haben, ,st nicht bekannt. Gegen L-/„ Uhr früh drangen die Eingeborenen plötzlich auf die briti schen Wachmannschaften im Tivoli-Hotel ein, wobei 3 Matrosen getödtet und einer verwundet wurden. Die Verluste der Ein geborenen sind unbekannt. Auf Ansuchen der Engländer wurde nunmehr ein Maximgeschütz mit Bedienungsmannschaften von der „Philadelphia" nach dem britischen Konsulat gesandt. Am nächsten Morgen wurden an dreihundert Mann von der Tanupartei ihre auf dem „Porpoise" verwahrten Gewehre aus gehändigt, damit sie das Vorgeläude säuberten. Der deutsche Kreuzer „Falke" wollte den Hafen in geheimer Mission verlassen; Admiral Kautz forderte den Kommandanten auf, zu bleiben und sich bereit zu halten, den in Apia ansässigen Deutschen Hilse zu leisten. Der „Falke" blieb am Donnerstag auf seinem Platze liegen. Am Freitag früh stürmten 200 Mann der Mataasapartei auf das britische Konsulat ein und kamen bis auf 30 Jards heran, wurden dann aber durch das Feuer der Engländer zurück geworfen. Der britische General Cntlisse leitete hier die Ope rationen. Sonnabend und Sonntag vergingen ruhig. Der „Falke" hatte mehrere Tage lang durch seine Stellung das Feuern der britischen Schiffe so erschwert, daß sich Admiral Kautz schließlich genöthigt sah, den „Falke" zu ersuchen, auf der Innenseite des Hafeneingangs vor Anker zu gehen. Kautz erklärte in einem Interview, er halte die Proklamation des deutschen Generalkonsuls für eine schwere persönliche Beleidigung. Seiner Ansicht nach sei eine provisorische Regierung im Berliner Vertrag gar nicht vor gesehen. Seine Instruktionen gingen dahin, daß er im Einklang mit den Ansichten der Mehrheit die Bestimmungen des Vertrags durchführen solle. Kautz ist äußerst ausgebracht über die Haltung des deutschen Generalkonsuls, dem er die ganze Verantwortung sür das Vorgehen der Leute Mataafas zuschiebt. Nach der von Kautz einberufenen Konferenz hat, wie sich der Admiral weiter äußerte, Konsul Rose erklärt, daß er, nachdem er die provisorische Regierung anerkannt habe, von dieser Stellungnahme nicht znrück- treten könne, solange er noch keine Instruktionen aus Berlin habe. Später habe Rose Kautz schriftlich mitgetheilt, deutsche Kriegsschiffe würden nur dann in Aktion treten, wenn das Eigentbum oder das Leben von Deutschen zu schützen sei oder falls das Obergcricht Haftbefehle gegen deutsche Unterthanen er lassen sollte. Nach seinen Instruktionen würde Deutschland im Uebrigen militärisch nicht eingreisen. Er protestire dagegen, daß Kautz seine Proklamation erlassen babe, so lange von den Ver tragsmächten noch keine Instruktionen eingegangen seien, und erinnere daran, daß der Kommandant des „Falke" keinen Beistand zugesichert habe." lieber die vorstehend erwähnten Vorsälle aus Samoa liegt von deutschen Meldungen bis jetzt nur folgende Drahtmeldung des kaiserlichen Generalkonsuls in Apia vom 24. März vor: „Täglich finden kleine Zusammenstöße um Apia statt, das Bom bardement dauert mit Unterbrechungen noch an. Tanu wurde gestern von den anderen Konsuln und Kommandanten in Mulinuu als König eingeielst. Tie Geschäfte stehen still, seit dem 15. März sind alle Läden geschlossen." Die offiziösen Blätter drehen und wenden sich, um die in dem Bericht des Reutcrschen Bureaus gemeldeten neuen englisch- amerikanischen Gewaltthätigkciten als noch unerwiesen hinzustellen, damit ja sür die deutsche Regierung kein Grund vorliege, um der frechen amerikanischen Gewaltpolitik mit Energie und Nachdruck entgegenzutreten. Ein kräftiges Wort findet dagegen die „Deutsche Tageszeitung", die überhaupt in dieser Frage mit an erkenn enswerther Energie auftritt. Das Blatt schreibt: „Was dieser — nicht aus deutscher, sondern aus englischer Quelle stammende — Bericht meldet, ist geradezu unerhört! Danach hat der Admiral Kautz unter Assistenz des britischen und des amerikanischen Konsuls ohne jede Veran lassung und ohne jede Begründung gleich nach seinem Eintreffen die von allen drei Konsuln eingesetzte provisorische Regierung für auf gehoben, Mataasa für abgese tz t erklärt und sodann am 23. März den jungen T a n u-M a l i e t o a zum König gekrönt. Als der deutsche Generalkonsul Rose hiergegen eine Rechtsverwahr ung eiulegte, da das englisch-amerikanische Vorgehen ohneseine Zustimmung, die nach der Sa moaakte erforderlich ist, erfolgt fei, und als nun auch die Mataasa- Partei erklärte, daß sie der wider alles Recht verstoßenden englisch- amerikanischen Proklamation keine Folge leisten werde — da begann die Schießerei! Toch es kommt noch schöner. Admiral Kautz begnügte sich nicht mit diesem Rechtsbrnch und dieser Brutalität gegen die Eingeborenen, er erlaubte sich sogar ein be s chi m pse «des Verhalten gegenüber dem die deutsche Flotte vertretenden Kreuzer „Falke", indem er ihm verbot, den Hafen zu verlassen! Und als dann die Stellung des „Falke" mehrere Tage lang das Feuern der britischen Schisse erschwerte, da befahl Kautz dem deutschen Schiffe, sich so vor Anker zu legen, daß er ungehindert schießen könne! Sv der englische Bericht. Wenn er die Wahrheit enthält, dann wissen wir nicht, wie überhaupt noch mit einem Wort von Verhandlungen mit England und Amerika die Rede sein könnte, bevor die amerika nische Negierung dem Admiral Kautz eine öffentliche : Rüge ertheilt und feine Behauptung, daßer auf Instruktion seiner Regierung gehandelt habe, Lügen gestraft hat. Wenn > wir diesen Schimpf ruhig einstecken, dann sind wir werth, i so behandelt zu werden, wie es uns in Samoa wider- : sahren ist. Dann ist es aber auch schade nm jeden Pfennig, der sür die deutsche Flotte ausgegeben wird! — Ganz > unverständlich — wenn wir annchmen wollten, daß der englische Be richt die Wahrheit sagt — wäre das Verhalten des Komman deurs des „Falke". Er hatte vom deutschen Konsul die Weisung erhalten, in geheimer Mission den Hafen zu verlaffen. Der amerikanische Admiral befiehlt ihm, zu bleiben, und er gehorcht — dem amerikanischen Befehle! Man wird das doch nicht damit erklären wollen, daß der kleine, ungepanzerte deutsche Kreuzer, falls er sich diese Beschimpfung nicht gefallen lassen wollte, in kurzer Zeit iu den Grund geschossen worden wäre. Gn- mol hätte sich doch auch ein Admiral Kautz die Sache noch erst - überlegt, sodann aber — unsere Seeleute sind doch noch nicht unter z die Berliner Offiziösen gegangen, die ängstlich erwägen, ob sie nicht durch ein mannhaftes Auftreten die bewährte „Freundschaft" der Engländer und Amerikaner verscherzen. Die Sache lag sehr ein fach und klar. Der „Falke" hatte die Weisung von deutscher Seite, den Hasen zu verlaffen, und durfte sich durch keinen Be fehl eines fremden Admirals daran hindern lassen — mochte daraus werden, was da wollte! Ging das Schiff dabei verloren, so war doch die deutsche Ehre gerettet, und wir glauben, die Vernichtung des „Falke" hätte den Engländern und Amerikanern weit größere Schmerzen bereitet, als wenn ihre sämmtlichen Kriegsschiffe vor Samoa jetzt auf dem Grunde des Meeres lägen. Doch wir halten es für ganz unmöglich, daß der englische Bericht in diesem Punkte die Wahrheit sagt, und warten in Ruhe die deutsche Darstellung ab. Was das Reutersche Bureau sonst meldet, genügt ja an sich schon, um endlich auch das Fisch blut unserer Offiziösen in Wallung zu bringen. Der offiziöse Draht verbreitet aus Berlin nachstehende Auslassung: „Durch einseitiges Eingreifen englischer und ameri kanischer Schiffe vor Samoa kann der endgiltigen Regelung der samoanischen Angelegenheiten nicht vorgegriffen werden, die nach der Samoaakte nur aus Grund einstimmiger Beschlüsse der drei Mächte zu ersolgen hat. Die deutsche Regierung hält an diesem Standpunkte unbedingt fest und betrachtet demgemäß jede Ein setzung einer neuen Regierung für Samoa, die sich ohne ihre Zustimmung vollziehen würde, als eine Verletzung der Samoaakte. Die kaiserlichen Botschafter in London und Washington sind in diesem Sinne mit Weisungen versehen worden." — Das klingt schon etwas energischer als die bisherigen offiziösen Beschwich tigungen. Politische Umschau. Freiberg, den 10. April. Der deutsche Reichstag wird nach dem Ablauf der Osterserien, sich vor ein noch recht beträchtliches Arbeitspensum gestellt sehen. Von den größeren Entwürfen sind zwar der Jnvaliden- versicherungsentwurf und die Bankvorlage in den ersten Lesungen erledigt, haben auch schon in den Kommissionen theilweise oder ganz die Vorberathung gefunden, dagegen stehen die ersten Lesungen für so wichtige und umfangreiche Entwürfe, wie das Postgesetz, das Jleischschaugesetz, die Novelle zur Gewerbeordnung und der Entwurf über die Benutzung der öffentlichen Wege durch die Telegraphenverwaltung noch aus. Die aus dem Reichs justizamt stammenden Entwürfe, wie die Novelle zum Straf-, gesetzbuch, die die Eidesfrage betreffende Novelle zur Civil- und Strafprozeßordnung, der Entwurf über die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen, sowie der Hypotheken bankgesetzentwurf haben alle nur die ersten Lesungen passirt. Auch auf sie wird der Reichstag im Plenum noch manchen Sitzungstag verwenden müssen, nachdem sie aus den Kommissions- berathungen herausgekommen sein werden. Dazu kommt, daß noch einige Vorlagen dem Reichstage ganz sicher nach den Oster ferien zugehen werden, so der überaus wichtige Entwurf über den Schutz des Arbeitsverhältniffes, der Nachtragsetat und die Vorlage wegen der Handelsbeziehungen zu England. Weniger wichtige Entwürfe sind in der Aufzählung nicht mit angeführt. Aber schon aus der Reihe der mitgetheilten Entwürfe geht hervor, daß der Reichstag in den etwa fünf Wochen, die ihm zur Berathung zwischen Ostern und Pfingsten verbleiben, das Pensum kaum wird erledigen können. Es wird demnach wohl jetzt schon als sicher angesehen werden müssen, daß der Reichstag über Pfingsten hinaus zusammenbleiben wird. Durch einen Theil der Presse geht eine angebliche Aeußerung des Kaisers über die Einverleibung Hannovers in Preußen. Wir halten die Meldung für eine Erfindung und sind überzeugt, daß der Kaiser eine solche Aeußerung weder gethan hat, noch thun kann. Aber da die Mittheilung voraus sichtlich noch zu manchen Auseinandersetzungen führen wird, bringen wir sie zur Kenntniß unserer Leser. Sie lautet: „Den „Braunschw. N. Nachr." meldet ihr Hannoverscher Gewährsmann, der Kaiser habe sich gegenüber einem hannoverschen Adeligen, der als preußischer Kammerherr bei wiederholter Anwesenheit des Kaisers in Hannover mit Sr. Majestät in Berührung gekommen ist, geäußert, daß, wenn er, der Kaiser, 1866 mitzu- berathen gehabt hätte,Hannovernicht annektirt worden wäre. Das Braunschweiger Blatt will bei etwaiger Bestreitung der Richtigkeit der Meldung Namen nennen." —An dieser Bestreitung wird es voraussichtlich nicht lange fehlen. Wie mitgetheilt wird, hat Bayern den Wunsch geäußert, daß einer der Vertreter Deutschlands auf der Friedens- Konferenz im Haag aus der Reihe der bayerischen Staats angehörigen gewählt würoe; auf ausdrückliche Anordnung des