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t88S< »U8 K :gstr. 50,1. >m Dom. igsprechung iler termartt. ceien e 10. Herren um »gen erbitte ezen Stotz. mg. D. Ö. war für die ;en hierzu k- für zwei >em gemtin- und der tand. se 6. krlsvliek st ein Vsky. nicrt Geschwister sscher. Pfennig, ldr«. hle en Preisen Ke 8. IHK ««ersdorf achm. 3 Uhr Kasperle- r Kinder ie Abends:- r Unter :n sehr be- nd Zwerg- Zolvemar ihr. Entree ütigen Zu- »mkotck. MivergerAuM^ und Tageblatt Tageblatt SL Jahrgang. 7 Dienstag, den 11. April. Amtsblatt sv »ie MMen mb Wchchca Be-Srdm z« Keiber, mb «raub. Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. Erscheint jeden Wochentag Ab md« '/,«.Ihr für den andere« Lag. Preis vierteljährlich 2 Mk. 2b Pfg. -weivionatlich 1 Mk. 50 Pfg.». «»monatlich 7SPfg. Inserate werden bi, Vormittag 11 Uhr E . angenommen. Preis für die Spallzeile 13 Pfg. Z mDlD Luherhalb deS LaudgerichtSbezirk» 15 Pfg. sj M.W V 3.—8. Mai 9.-13. 15.—19. 20.—27. 29. Mai bis 2. Juni 3.—5. Juni 1890, Freiberg, den 5. April 1899. Königliche Bezirksschulinspektion Vr. 8tvlnvi^t. »r. HVImItIvr. M No. No. No. No. die Akademie der über Erledigung mehr umlaufsfähiger bildenden Künste zu geistlicher Stellen zu 7. Verordnung vom 9. Februar 1899, die Zehn- und Fünfpfennigstücke betr., schmalspurigen Nebeneisenbahn von Wilsdruff nach Nossen betr., 5. Bekanntmachung vom 24. Januar 1899, eine weitere Anleihe der Stadt Leisnig betr., 6,3—6,9 der Freiberg-Nossener Straße zwischen KleinwalterS- dorf und Großschirma; 3,2—3,9 der Freiberg - Olbernhauer Straße zwischen Freiberg und Brand; 14,9—15,5 der Freiberg-Olbernhauer Straße zwischen Groß hartmannsdorf und Obersaida; 18,7—19,3 der Freiberg-Olbernhau«! Straße zwischen Ober saida und Dörnthal; 4,0—4,4 u. 5,0—5,2 der Freiberg - Teplitzer Straße zwischen Langenrinne und Neuberthelsdorf; No. 8. Bekanntmachung vom 10. Februar 1899, Dresden betr., 27. April bis 2. Mai „ Die in das schulpflichtige Alter tretenden blinden Kinder betreffend. Die Schulvorstände in den Amtsgerichtsbezirken Freiberg und Brand werden hiermit .angewiesen, die Listen der in das schulpflichtige Alter tretenden blinden Kinder, eventuell Fehlscheine, bis zum 25. dieses Monats 'anher einzureichen und gleichzeitig mit anzuzeigen, ob bezüglich der Unterbringung dieser Kinder bereits Beschluß gefaßt worden ist. tun 8,2—8,6 der Freiberg-Nossener Straße zwischen Großschirma und Großvoigtsberg; 6. Bekanntmachung vom 2. Februar 1899, den zwischen Sachsen und Oesterreich- Ungarn wegen mehrerer Eiscnbahnanschlüsse an der sächsisch-österreichischen Grenze unter dem 27. November 1898 abgeschlossenen Staatsvertrag betr., Einziehung nicht No. 9. Verordnung vom 13. Februar 1899, die erstattenden Anzeigen betr., No. 10. Bekanntmachung vom 16. Februar 1899, das zwischen dem Königreiche Sachsen und dem Fürstenthume Reuß Aelterer Linie wegen Auspfarrung der Fürstlich Reußischen Gemeinde Schönbrunn aus der evangelisch-lutherischen Parochie Ebers grün im Königreiche Sachsen abgeschloffene Abkommen betr., No. 11. Verordnung vom 20. Februar 1899, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erweiterung deS Hafens in Riesa und zur Herstellung einer neuen Verbindungs bahn zwischen Hafen und Bahnhof in Riesa betr., Vorbehältlich etwaiger Abänderungen infolge ungünstiger Witterungsverhältniffe oder auS sonstigen Ursachen wird die Dampfstrastenwalze im Amtsstraßenmeisterbezirke Freiberg an 'den solgenden Tagen in Betrieb gesetzt werden: Vom 24.-27. April von tun 8,2—8,6 der Freiberg-Nossener Straße zwischen Großschirma No. 3. Bekanntmachung vom 7. Januar 1899, die Festsetzung des Betrages der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1899 zu gewährenden Vergütung betr., 4. Bekanntmachung vom 25. Januar 1899, die Eröffnung des Betriebes auf der Auf Folium 95 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg, die Firma Gerlach'sche Buchdruckerei Heinrich Gerlach in Freiberg betreffend, wurden heute folgende Einträge bewirkt: 1 ., Herr Heinrich Constantin Gerlach in Freiberg, der verstorben ist, ist nicht mehr Inhaber, 2 ., Frau Marie Auguste verw. Gerlach geb. Guidow daselbst ist Inhaberin, 3 ., Herr Karl August Miinzner, Buchdruckereifaktor ebenda ist Prokurist der Firma. Freiberg, am 8. April 1899. Königliches Amtsgericht. Reg. V 121/99. 8rvt8vI»i»«Lckvr. Gtsch. Bermiethmig. Die im Erdgeschoß des Kaufhauses hier an der Kaufhausgasse befindlichen Hinteren Räume, die bisher vom Herrn Fuhrwerksbesitzer Ulbricht hier als Wagen- und Lagerschuppen benutzt worden sind, werven vom 1. Juli 1899 ab miethfrei. Jntessenten, welche die frei werdenden Räumlichkeiten ermiethen wollen, werden gebeten, ihre Gebote bis »um 17. April 18SS schriftlich oder mündlich an Rathsstelle — Zimmer Nr. V zu eröffnen. Freiberg, den 8. April 1899. Der Stadtrath. Idr Mllr Bekanntmachung. Das 1.—3. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899, enthaltend: No. 1. Verordnung vom 20. Dezember 1898, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erweiterung der Leipzig-Hofer Staatseisenbahnlinie zwischen Leipzig und Gasch witz betr., No. 2. Verordnung vom 21. Dezember 1898, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Haltepunktes Oberrothenbach betr., 10,0—10,5 der Freiberg - Teplitzer Straße zwischen Süßen bach und Burkersdorf; 7,9—8,0 der Dresden-Chemnitzer Straße am sogen. Hammer berge zwischen Hilbersdorf und Halsbach; 1,6—2,0 der Dresden-Chemnitzer Straße zwischen Naundorf und Niederschöna. Auf diese Dampfstraßcnwalze leiden die Bestimmungen der Verordnung vom 5. September . den Verkehr von Slraßen-Lokomotiven auf öffentlichen Wegen betreffend (Gesetz- und Ver ordnungsblatt Seite 146 flg.) Anwendung. Im Uebrigen wird noch angeordnet, daß die Geschirrführer bei dem Nahen der Dampf walze ihre Pferde sogleich am Kopfe beim Zügel zu nehmen, wie auch den Anordnungen der Straßenbaubeamten allenthalben Folge zu leisten haben. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Freiberg, am 6. April 1899. Königliche Amtshanptmannschast. No. Ro. 2541. No. 2542. 2543. No. No. 2544. No. 2545. No. 2546. No. 2547. No. 2548. No. 2549. No. 2550. No. 2551. Bekanntmachung vom 4. März 1899, betr. Abänderung der Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf deutsche« Kauf- """ No. 2552. No. 2553. No. 2554. No. 2555. No. 2556. No. 2557. No. 2558. No. 2559. No. 2562. No. 2563. No. 2560. No. 2561. Das 2540. Rechnungsjahr 1898, Bekanntmachung vom 19. Februar 1899, betr. die dem internationale« Ueberein kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, Gesetz vom 6. März 1899, betr. die Abänderung des Zolltarifs, No. 12. Bekanntmachung vom 27. März 1899, die Neuregelung in Ersatz-PferdeaushebungS- und Militärpensions-Angelegenheiten betr., sind hier eingegangen und liegen in unserer Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht auS. Freiberg, den 1. April 1899. Der Stadtrath. Idr. Wgr. Bekanntmachung. 1.—12. Stück des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1899, enthaltend: Allerhöchster Erlaß vom 18. Januar 1899, betr. die Aufnahme einer Anleihe auf Grund des Gesetzes vom 31. März 1898, Bekanntmachung vom 21. Januar 1899, betr. die dem internationalen Ueberein kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, Bekanntmachung vom 22. Januar 1899, betr. Aenderungen der Anlage S zur Ber-, kehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, Bekanntmachung vom 28. Januar 1899, betr. die Einrichtung «nd den Betrieb der Roßhaarspinnereien, Haar- und Borstenzurichtereien, sowie der Bürsten- und Pinselmachereien, , Bekanntmachung vom 2. Februar 1899, betr. die Einführung von Bestimmui^eo über die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei der Beförderung von lebendem He-, flügel auf Eisenbahnen, Verordnung vom 18. Januar 1899, betr. die Militär-Trausport-Ordnung für Eisenbahnen, Bekanntmachung vom 18. Januar 1899, betr. den Militärtarif für Eisenbahnen, Bekanntmachung vom 10. Februar 1899, betr. die Zulassung zur Führung von Hochseefischereisahrzeugen in kleiner und in der Jslandfahrt, Gesetz vom 27. Februar 1899, betr. die Kontrole des Reichshaushalts, deS Land«-- haushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiet« für daS Bekanntmachung vom 15. März 1899, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, Bekanntmachung vom 28. März 1899, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera, sind hier eingegangen und liegen in unserer Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus. Freiberg, am 4. April 1899. - Der Stadtrath. Vr Wgr fahrteischiffen, Gesetz vom 9. März 1899, betr. die Einrichtung eines besonderen Senats für daS bayerische Heer bei dem Reichsmilitärgericht in Berlin, Bekanntmachung vom 1. März 1899, betr. die Außerkraftsetzung deS PostvertragS zwischen dem Norddeutschen Bunde und Norwegen, Nachtragskonvention vom 26. Dezember 1898 zwischen dem Deutschen Reich und Japan, Bekanntmachung vom 13. März 1899, betr. Aenderung des Verzeichnisses der in der Armee und Marine eingeführten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände, Gesetz vom 25. März 1899, betr. die Feststellung des Reichshaushalts-EtatS für daS Rechnungsjahr 1899, Gesetz vom 25. März 1899, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver waltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, Gesetz vom 25. März 1899 wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung, Gesetz vom 25. März 1899, betr. die Feststellung deS HauShalts-EtatS für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1899, Gesetz vom 25. März 1899, betreffend die FriedenSpräsenzstärke des Deutschen HeereS, Gesetz vom 25. März 1899, betr. Aenderungen des ReichS-MilitärgesetzeS vom' 2. Mai 1874, Bekamitmachmig für Brand. Alle im Stadtbezirke Brand aufhältlichen Reservisten und Landwehrleute I. Aufgebots einschließlich Halbinvaliven, die Ersatz-Reservisten der wahres klassen 1886 bis 1888 und die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften erhalten Befehl, zu der Sonnabend, den 22. April 1899 Vormittag- » Uhr in Brand, »Gasthof zum Kronprinzen" stattfindenden Kontrolversammlung »u erscheinen. Während der Kontrolversammlung selbst wird eine streng militärische Haltung und Dis ziplin verlangt. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Mank- und Klauenseuche betr. Durch bezirksthierärztliches Gutachten ist heute der Ausbruch der Maul» und Klauen seuche in dem Grundstück Einzelne Gebäude Nr. 21 hier festgestellt worden. Die Abhaltung des in der Regel jeden Sonnabend in Freiberg stattfindenden Ferkelmarktes wirk deshalb bis auf Weiteres Verboten. Die von Händlern zum Zwecke öffentlichen Verkaufs aufgestellten oder öffentlich ausgebotenen Rindvieh- und Schweinebestände, sowie die zum Verkauf im Umherziehen bestimmten Schweinebestände dürfen stets erst verkauft werden, nachdem sie während einer Beobachtungsfrist von 5 Tagen sich frei von der Maul- und Klauenseuche erwiesen haben. Ausgenommen sind hiervon nur Mastschweine, welche binnen 3 Tagen (von Beginn der Aufstellung bei dem betreffenden Händler ab gerechnet) zur Abschlachtung gelangen und Saug ferkel (Korb-, Spanferkel.) Freiberg, am 8. April 1899. Die StadtpottzeibehSrde. Lol»««. Bgl Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gutsbesitzers Emil Theodor Ficker in Falkenberg wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Freiberg, den 7. April 1899. Königliches Amtsgericht, Abth. L. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: X. 14/98. Nr. 124. Sekr,