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18»». !lpril 1U-. erlaube ich nach -»et, i Kenntniß für 4 und 8 Paare), Kindertanz, HauSbülle). -derzeit, nkend, bitte 1899. ^78. «m»«ni<in M die Miglichm und WMcn Behörden zu sirctvcrg M Brand. »errmtworUiche Seit««« der «evnttion: Georg Borkhardt. . ——— ÜL Jahrgang. ' krsckemt jeden Wrxbrntvo Ab md« '/.v.lhr fürden I anderen Lag PretS viMeljLhrlüb L M 35 Wg. D0NNevstllÜ. RtN O. AhkU. -weimonatit»L Mk. 50Pfg. n.emm°natltch75Pig. g Inserat« werden bi« vormittag U Uhr angenommen. Pret« für die Vpaltzetle 13"fg. «nherhalL de« Landgericht« bezir» 15 Pfg- und Tagcblaü irer. l«.L. >8 8 Uhr. »orst. ^erg. sr Uhr n. rmstr. 8. April, Rach«. NlW Kra«ä im« Erscheinen her Aus-' Amitglieder schusseS sür Lehrlings- chermeister. » I. In«. ktr. Licht», fachgemäß rr, Srauhof. inzche. Unter dem Viehbestände in dem Gehöfte Eatafter Nr. 126 zu Nitderbobritzsth ist die Raul- und Klauenseuche auSgebrochen. Freiberg, den 5. April 1899. Königliche Amtshauptmannschaft» IZr 8t«lwert- Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen des in Konkurs gerathenen Tischlermeisters Ernst Gottlob Streller allhier eingetragene, zum Betriebe der Bau- und Möbeltischlerei eingerichtete HauS- und Fabrikgrundstück unter Nr. 1018 deS Brandkatasters, Abth. L., und Folium 1322 des Grundbuchs für Freiberg, vormaligen Stadtgerichtsantheils, bestehend auS der Parzelle Nr. 1430 des Flurbuchs, — da 6,4 a groß und mit 301,53 Steuereinheiten belegt, gelegen an der Berthelsdorserstraße unter Nr. 14 und geschätzt auf 32500 M. — Pf-, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 33, zwangsweise versteigert werde», und eS ist »er 12. Mai 1899, Vormittags 11 Uhr, als Unmeldetermin, ferner der SV. Mai 1899, Vormittags 19 Uhr, als Bersteigerungstermin, sowie der 18. Juni 1899, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplan» anberamnt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen sowie Kostenforderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres RangverhältnisseS kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, den 29. März 1899. Königliches Amtsgericht, Avth. I. 2a. 3/99 Nr. 14. Br. Büdme, Ass. Nicolai. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß im vorige» Monah beziehentlich am 1. April dieses Jahres der bisherige 4. Steuerassistent Herr Friedrich August Hermann Vlottiuruin als 8. Steuerasfistent, der bisherige Steuerexpedient Herr Albin Paul ^«^»1 als 4. Steuerasfistent, der bisherige 3. Rechnungsbeamte Herr Karl Friedrich als 2. Rechnungsbeamter mit dem AmtSnamen „Rechnungsrevisor*, der bisherige Expedient sür Alters- und Jnvaliditätsversicherung Herr Karl Richard Lnmpv als 3. Rechnungsbeamter, der bishenge Hilfsarbeiter Herr Bruno Kvttudvrt als Expedient sür Alters- und Jnvalivitätsverficheruug und der bisherige Hilfsarbeiter Herr Ernst Theodor als Steuerexpedtent von uns verpflichtet und eingewiesen worden sind. Freiberg, am 4. April 1899. Der Stadtrath. Bin. Kßlg Stadtverordnetenfitzung den 7. April 1899, Abends 6 Uhr. 1. Rathsbeschluß, Ankauf der Bürgerseldparzelle Nr. 1798 um 17 M. und der Parzellen Nr. 1947 und 1947a um 16,50 M. pro Ar, betr. 2. Desgleichen, unentgeltliche Ueberlassung des Kaufhaussaales an deu Landesverband Sachsen des Allgemeinen Deutschen Schulvereins, sowie zu dem am 25. April stattfiudenden Gymnasial ball betr. 3. Bericht des Finanzausschusses über 1. Rathsbeschluß, Ankanf des Grundstücks des Fischhändlers Josef Florian Ignatz Kundt, 2. Desgl., Verwilligung von 600 M. zur Abänderung des Brauchwasserrohrnetzes nach der Branderstraße, S. Desgl., Erhebung von 21 Simpla Gemeinde- und 3 Simpla Kirchenanlagen auf 1899, 4. Desgl., Verwilligung von 9000 M. für Fortsetzung der Beschleußung auf der Olbernhauerstraße betr. 5. DeSgl., Errichtung einer landwirthschaftlichen Haushaltungsschule in Freiberg, 4. Bericht des Verfassungs-Ausschusses über den Rathsbeschluß, Errichtung einer lateinlosen Klaffe beim Realgymnasium betr. Hierüber geheime Sitzung, Personalsachen betr. Freiberg, 5. April 1899. Tsevetmer. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen Carl Friedrich Lange in Mulda eingetragene Haus-Grundstück, Folium 12 des Grundbuchs für Muldü und Nr. 33 des Flurbuchs für diesen Ort, — da 4,5 ar --- — Acker 25 ORuthen groß, mit 44,68 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 5800 Mark — Pfg., soll im hiesigen Amtsgerichtsgebäude zwangsweise versteigert werden. Es ist der 15. April 1899, vormittag 10 Uhr als Bersteigerungstermin, uud melden. Brand, am 4. April 1899. Brand, den 11. März 1899. 2a 2/99 Nr. 14. e UebeAcht der ans dem Grundstück lastenden Ansprüche und ihr^Rangverhältniffe» kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts emgeseyen weroen. der 29. April 1899, vormittag lO «h* _ als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans Das Königliche Amtsgericht. 81«dckr»t. Der Stadtrath. B«1«r, Bürgermeister. Königliche Bahnverwalterei. Bekanntmachung für Brand. In Gemäßheit der in 8 46 deS Einkommensteuergesetzes vom Juli 1878 enthaknm Bestimmungen werden alle diejenigen Steuerpflichtigen, welche ihre Steuerpflicht m h stg zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzufertiaung mcht hatbehänd.gt werdens aufgesordert, sich wegen Mittheilung des EinschLtzungSergebmsses bei der Stadtsteueremuayme zu Kolzverkeigerung auf Grillenvurger Staatsforstrevier. Im Gasthofe zum Sachsenhof bei Klingenberg sollen Mittwoch, den 12. April 1899 von Vormittags /-jH Uhr an nachstehende Brennhölzer, als 8 rm h. u. 148,5 rm w. Brennscheite, 10 rm h. u. 14,5 rm w. Brennknüppel, 61,5 rm h. u. 20 rw w. Zacken, 28 rm h. u. 7 rm w. Neste, 353 rm w. Brennreisig, 12,20 Wllhdrt. h.«. 110,40 Wllhdt. w. Brennreisig und 202 rm w. Stöcke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Ortschaften aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwaltung Grillenburg u. König!. Forstrentamt Tharandt, am 4. April 1899. Bekanntmachung für Brand. Nachdem die Abschätzung der hiesigen Einwohnerschaft durch d>e h'-^u bestellte Depütatro» erfolgt und das Anlagenkataster auf das laufende Jahr nunmehr aufgestellt ist, liegt dasselbe für jeden Gemeindeabgabenpflichtigen, soweit rS ihn angeht, zur Einsichtnahme in der hiesigen St dv, kasien-Expedition in den gewöhnlichen GeschäftLstunden V0M 6. bis Mit 20. April O.«. «« Nach Z 12deS AnlagenregulativS für den Stadtgemeinderathsbez.rk Brand sind Reklamatto^ gegen die Einschätzung schriftlich begründet binnen 2 Wochen und längstens b,S 20. Apnl anher einzureichen. . Nach Ablauf dieser Frist eingehend« Reklamationen gelten als versäumt und blewen oh« Berücksichtigung. 1 Der Stadtgemeinverattz. Bürgermeister. Mit Rücksicht aus daS Auftreten der Maul- uud Klauenseuche im DelegationSbeztrke find die Ferkelmärkte i« Reuhausen bis auf Weiteres verboten worden. SaUVa, am 4. April 1899. Königliche amtshauptmaunschastliche Delegation. -»chm. In Dorfchemnitz ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen. Zu der Bekanntmachung über den Ausbruch der Seuche in Zethau (zu vergl. Nr. 76 des „Freib. Anz.*) wird gleichzeitig berichtigend bemerkt, daß nicht daS Gehöft Nr. 221, sondern Nr. 22 betroffen ist. Sayda, am 4. April 1899. Königliche amtShauptmaunschasttichc Delegation. Tchm- Bekanntmachung. Verpachtung von Feld und Grasnutzung betreffend. Montag, den 10. April d. I. sollen die Grasnutzungen der Wiesen, Böschungen «. Gräbe»,, sowie die Felder der Eisenbahnlinie Klingenberg—Frauenstein von Stat. Stein L-s-50 bis Etat. Stein 56, Vormittag 10/«Uhr vom Bahnhofe Klingenberg anfangend, deSgl. von Stat. Stein 56 bis Stat. Stein 97, Nachmittag 1 Uhr von Stat. Stem L6 (Halte punkt Niederpretzschendorf) anfangend, Mittwoch, den 12. April d. I. von Stat. Stein 97 bis Etat. 134-f-84 in den Flure» Friedersdorf und Overbobritzsch, Vormittag 9 Uhr 30 Min. von Stat. 97 an-' fangend, und von Stat. Stein 134 bis Bahnhof Frauenstein Nachmittag 1 Uhr' ansangend, öffentlich verpachtet werden. Pachtlustige wollen sich innerhalb der oben angegebenen Zeiten an Ort und Stelle, woselbst auch die „Allgemeinen Bedingungen für Verpachtung von Gras- und Feldnutzung" bekannt gegeben werden, einfinden. Frauenstein, am 4. April 1899. Arbeit»- uvd Ruhezeiten in Ladengeschäfte«. L. 6. Die in der neuesten Novelle zur Gewerbeordnung an gestrebte Festsetzung einer Minimalruhezeit von 10 Stunden für die in offenen Verkaufsstellen beschäftigten Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, sowie die ebendaselbst vorgesehene Herbeiführung eines einheitlichen Ladenschlusses werden zur Zeit in den be- theiligten Bcrufskreisen und deren Fachorganen lebhaft erörtert. Bei dieser Gelegenheit treten vielfach Wünsche zu Tage, die über die Grundlinien des dem Reichstage vorliegenden Gesetzentwurfes theilweise weit hinausgreifen. Eine ganze Anzahl kaufmännischer Vereinigungen ist bezüglich des Ladenschlusses der Meinung, daß eine allgemeine reichsgesetzliche Regelung desselben platzgreifen müsse, «ährend die Gewerbegesetznovelle die höhere Verwaltungs ¬ behörde ermächtigt, auf Antrag von mindestens zwei Drittelnder betheiligten Geschäftsinhaber nach Anhörung der Gemeinde behörden für alle oder einzelne Geschäftszweige anzuvrdnen, daß während bestimmter Stunden in der Zeit zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr morgens oder in der Zeit zwischen 9 Uhr abends und 7 Uhr morgens die Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen. Die Durchführbarkeit und Zweckmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift über den gleichzeitigen Schluß der Verkaufsläden ist vor einigen Jahren in der Kommission für Arbeiterstatistik eingehend erwogen worden. Da mals sind durch Umfragen mittelst Fragebogen und durch münd liche Vernehmung von Auskunftspersonen die Ansichten und Wünsche sowohl der Handelsgehilfen als der Prinzipale in weit gehendem Maß« erkundet worden. Wenngleich schon damals die geketzliche Festlegung der Ladenzeit von mehrere» Seiten, namentlich von den Gehilfenvereinen, als eine Nothwendigkeit daraestellt wnrde so fallen doch die praktischen Bedenken gegen eine schematiscke Regelung der Frage so schwer inS Gewicht, daß in der GewerbeoÄ- Orte die überwiegende Mehrheit von Kaufleuten d„k,lb^ Branche der Meinung, daß die Ladenzeit einzuschränken sei so ^alle der Annahme deS Entwurfs so wie so' A^n, ihren Willen zu allgemeiner Geltung zu' auk lokale von "uht M unterschätzendem Vorthtil ist daß und zeMche Unterschied« gebührend Rücksicht ge- nommen Werden kann. Die kaufmännischen Bereinigungen, die pch darauf berufen, daß sie die Auffassungen breiter Beru/Skveise vertreten, werden unschwer so viel Stimmen sammeln wunen, um eme einheitliche lokale Ladenschlußstuude «ich gegen dm