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veibergerAnzeig^ NN- Tageblatt " > SS. Jahrgang. Mittwoch, deu 8. März. j L j IMS. «-SMUW Kreiberg, am 6. März 1899. L. 9/98 Nr. 143. ^Stillt». I 6 2/99 No. 2. Jnterari weroen bis Barmillaq 1t > angenommen. Vrei» für die soaltzeil« 13 Wz. Lutzerdatb de4 Landgericht»be»irt» 1, Biq. Das Königliche Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsjchreiber: Selr. Zsloninl. Notz-, Vieh- lind Geflügelmarlt t« Oederan. Dienstag, den 14. März 1899. Stättegeld ober sonstige Gebühren sind nicht zu entrichten. fl.6.816. AnUNliM M die waiMei md Mtischra BeWden zu Freiberg Md Brand. Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. , /. » M triweint jede» Dochnliag Äh »d» '/,g Ihr für den /»0 L-Lh » anderen Lag. Pr«, vimeljLhrlick L Ml. SS Psg. zweimvvatlilb 1 Mk.SV ^jg. u. einmouatlick>7LPiq. Aas dm Rtichstage. uk. Berlin, den 6. März. Mit der größten angängigen Schnelligkeit, in zwei Sitzungen, hat der Reichstag den Gesetzentwurf betr. die Errichtung eines bayrischen Senats beim Reichsmilitärgericht verabschiedet, und damit ist eine heikle Frage, die die Gemüther in dem zweit größten deutschen Bundesstaate heftig erregt und auch im übrigen Reiche großes Aufsehen gemacht hat, selten leicht und glatt' er ledigt worden. In der heutigen dritten Lesung der Vorlage legte nur Or. Schädler (C.) ganz kurz dar, daß die Erklärungen des Reichskanzlers seine und seiner Freunde Bedenken nicht hätten zerstreuen können, und eine Viertelstunde nach Beginn der Sitzung war der Gesetzentwurf mit derselben überwältigenden Mehrheit wie am Sonnabend endgültig angenommen. Es ist das das erste wichtigere Gesetz, das der neue Reichstag fertig- gestellt hat. Mit ähnlicher Schnelligkeit wurde der Rest deS Militäretats erledigt. Es handelte sich nur noch um die einmaligen Aus gaben, und hier wurde ausnahmslos ohne wesentliche Debatten nach den Vorschlägen der Budgetkommission beschlossen. Das Dutzend Abstriche, das bei verschiedenen Kasernen, Waschanstalten, Lazarethen, Remontedcpots u. s. w. gemacht wurde, erfolgte meistens im Einverständniß mit der Militärverwaltung, da sich feit Aufstellung des Etats die Vorbedingungen für einige Positionen geändert hatten ; und die wenigen anderen Streichungen wurden von dem militärischen Bundesrathsbevollmächtigten nicht ein mal zu bekämpfen versucht. Debattelos wurde auch der Etat deS allgemeinen Pensions fonds bewilligt, aber beim Etat des Reichsinvalidenfonds ging es desto lebhafter her. Die Debatte darüber nahm fast den ganzen Zeitraum der heutigen Sitzung ein. ES war aber eine Debatte ganz anderer Art al» man sie sonst im Reichstage zu hären bekonrmt. Unter den zahlreichen Rednern auS dem Hause — nicht weniger als 11 Abgeordnete der verschiedensten Parteien sprachen zu dem Etat — gab es überhaupt keine irgend ins Geivicht fallende Meinungsverschiedenheit. Alle, alle zogen an demselben Strange, und der gemeinsame Gegner war — die Regierung oder, genauer gesprochen, der „Mann im Kajtanien- wäldchen", wie Gras Oriola (nl.), dessen Parteigenosse ja Herr v. Miquel einst war, ausdrücklich hervorheben zu müssen glaubte. Die Redner aller Parteien wetteiserien in Sympathiebezeugungen für die Veteranen aus den letzten drei Kriegen, von Schrempf sk.), der der Regierung unwürdige Knauserei vorwarf und ihr vor hielt, daß man an Sedantagen die schönsten Reden halte, die alten Veteranen aber hungern lasse, bis hinüber zu Singer ssoz.), der es als selbstverständlich hervorhob, daß auch seine Parte, volle Sympathie für die Personen habe, die dem Vaterlande Dienste geleistet haben. Ja, die Sozialdemokraten gingen in ihren Forderungen sogar am weitesten, indem sie für alle Veteranen ein Jahrgehalt von 360 Mk. gewährt wissen wollen. Daß diese unter den jetzigen Verhältnissen unerfüllbare Wünsche sind, küm mert natürlich die Sozialdemokratie nicht. Die 11 Redner legten sich ausnahmslos für die von der Kommission vorgeschlagene Resolntion ins Zeug, die die Regierung ersucht, die Mittel, welche zur Gewährung von Beihilfen von 120 Mk. an alle gesetz lich als berechtigt anerkannten Veteranen fehlen, aus allgemeinen Reichsmitteln durch einen Nachtragsetat anznsordcrn, und ferner auch den berechtigten Wünschen der Militännvaliden unter Berück sichtigung der gesteigerten Kosten der Lebenshaltung Rechnung zu tragen. Die Redner bezeichneten das ausnahmslos als eine Ehrenpflicht und Ehrenschuld des Reich s, und von konservativer Seite fiel sogar der Ausdruck, eine weitere Vernachlässigung dieser Pflicht wäre einfach eine Bankrotterklärung der Regierung. Der Regierungsvertreter hatte diesem allseitigen Ansturm gegenüber natürlich einen schweren Stand und eine undankbare Aufgabe. Frhr. v. Thielmann wieS zunächst auf die gewaltige Steigerung der Zahl der als Anwärter anerkannten Veteranen hin, von 26000 in 1896 auf 35000 in 1898, und auf die Kosten einer solchen Fürsorge. Dann aber brachte er auch prinzipiell« Bedenken vor: die Uebernahme der Veteranen auf allgemeine Rcichsmittel sei keine Jnvalidenfürsorge mehr, sondern allgemeine Menschenfürsorge, und ob dazu bei den verbündeten Regierungen eine Geneigtheit herrsche, sei fraglich, bei der preußischen Re gierung bestehe sie jedenfalls nicht. Die Antwort auf diese ablehnende Erklärung war die ein stimmige Annahme der Resolution, bei deren Verkündigung durch den Präsidenten kräftige Bravos auf allen Seiten des HauseS laut wurden. Gras Ballestrem aber wandte sich direkt zu dein Platze des Neichsschatzsekretärs und konstatirte mit nachdructsvollcn Worten noch einmal, daß der Reichstag soeben den Beschluß mit Einstimmigkeit gefaßt habe. Erneut erschollen die BravoS und Frhr. v. Thielmann lächelte ein wenig verlegen. Ob diele unge wöhnliche Kundgebung des Präsidenten ihn veranlassen wird, noch einmal ein ernstes Wort mit dem „Mann ach Ka stanienwäldchen", seinem preußischen Kollegen, zu sprechen? Eine gewaltige Schlappe hat Herr Bebel auch diesmal sich wieder bei der zweiten Lesung des Militäretats geholt, als er nach der ihm eigenen Mctho« durch Vermischung eines Quentchens Wahrheit mit einem Pfund „Jrrthümern" versuchte, das Ansehen der Armee und insonderheit des Osfiziercorps Herabzujetzen. Schritt vor Schritt sind dem sozialdemokratischen Führer vom Kriegsminister Unrichtigkeiten nachgewiesen worden und schließlich stellte Herr v. Goßler fest,' daß bei einer objektiven Ausjassung der Verhältnisse in allen Fällen eine wesentliche Abweichung vom Sach verhalt seitens des Herrn Bebel stattgefunden hat. Trotz der allergrößten Mühe hat Herr Bebel, wie Serr chras v. Klinckowftroem ausführte, ungefähr sieben biS acht Fälle van Ungehörigkeiten im Jahre hcrau-bekommen. dies« wahr Die diesjährige Musterung der militärpflichtigen Mannschaften im Aushebungsbezirke Brand, welcher die nachbenannten Ortschaften umsaßt, findet an den nachstehenden Tagen und Orlen statt: Donnerst««, den S3. März von früh 1« «hx a« im Gasthofe zum „Aldert-Salon" in Selsten: die Militärpflichtigen auS den Ortschaften Deutfcheinfiedel mit BrÜderWirfe, Deutsch neudorf mit Deutfchcatharinenverg, Dittersbach, Heidelberg, Neuhaufen mit Heidelbach, Trauenvach und Purschenstein, Nisderfeistenbach mit Hirschberg, Vder- seistenbach mit Oderlochmühle, Leisten nut Steinhübel; Freitag, den 24. März von früh 9'/, Uhr an im Gasthofe „zum goldenen Löwen" in Sayda: die Militärpflichtigen aus Cämmerswalde mit Deutschgeorgentyal, ClauSnitz, Ditt mannsdorf, Dörnthal, Dorfchemnitz, Friedcbach, Hallbach mit Hutha, Heiders darf mit Eisenzeche und Mortelgrund, Meinneuschönberg, Neuwernsdorf mit Rauschenbach, Ricderneuschönberg; Sonnabend, den 25. März ebenfalls von früh 9^/, Uhr an und in demselben Lokale: die Militärpflichtigen aus Oberneuschönberg, Pfaffroda, Nenkersdorf, der Stadt Sayda mit Mortelgrund, Schönfeld, Utters- und Pilsdorf, Boigtsdorf, Wolfs grund, Zethau; Montag, den 27. März von früh 9 Uhr an im Gasthof „zum Kronprinzen" in Brand: die Militärpflichtigen aus Berthelsdorf, der Stadt Brand, Ervisdorf mit Mönchenfrei, Gränitz, Grohhartmannsdorf, Grotzwaltersdorf mit Neuwaltersdorf, Helbigs dorf; Dienstag, den 2«. März ebenfalls von früh 9 Uhr an und in demselben Lokale: die Militärpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des AmtSgerichtsvezirks Brand. Die Loosung für sämmtliche hierzu berechtigte Militärpflicht ge wird Mittwoch, den 29. M irz von früh 9 Uhr an im Gasthofe „zum Kronprinzen" in Brand für den gesammten Aushebuugsbezirk Brand vvrgenommen werden. Alle Militärpflichtigen, über welche durch die Ersatzbehörden noch nicht endgiltig entschieden ist, oder welche von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich befreit wordeu sind, haben in den für sie bestimmten Musterungsterminen bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 3V Mark oder Haft bi» zu 3 Tagen, sowie der Entziehung der Vortheile der Loosung pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen. Jedem der loosungsberechtigten Mannschaften ist nach 8 66,6 der Wehr-Ordnung daS per sönliche Erscheinen im Loosungstermine überlassen. Für die Nichterschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission geloost. Wer durch Krankheit a» Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis; einznreichen, welches, dasern der ausstellcnde Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist. Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel u. s. w. können auf Grund eines solchen Zeugnisses von der persönlichen Gestellung überhaupt befreit werden. Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen find berechtigt, Anträge auf die in 88 32 und 33 der Wehr-Ordnung zulässigen Zurückstellungen in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse, oder aus Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Diese Anträge, deren Unterstützung durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen den Betheiligten nachgelasten ist, sind mittelst der vorgeschriebenen Formulare, mit dem Gutachten des Gemeinde- rathcs bez. Ttadtrathes versehen, sobald wie irgend thunlich, spätestens aber im Musterungstermine bei dem Unterzeichneten einzureichen. Reklamationen, welche der Ersatz-Commission zur Prüfung nicht unter breitet worden sind, haben keinen Anspruch aus Beachtung Setten der Ober- Ersatz-Behörde, dafern die Veranlassung zur Reklamation nicht etwa erst nach Beendigung des Musternngsgeschästs entstanden ist, und können ohne Weiteres zurückgewiesen werden. Zur Bestätigung der in Reklamationsanträgen behaupteten Arbeits- und Aussichtsunfähigkeit hat sich diejenige Person, zu deren Gunsten rektamtrt worden Ist, der Ersatz-Eommisston im Musterungstermine persönlich Wüst zustellcn. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zsugen hierüber amtlich abhören zu lassen, oder das Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringe«. Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine freiwillig zum Dievsteintritte- melden und auf seine LooS-Nummer verzichten, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht ayf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Der einzige Bortheil, auf de«, sie mit Gewißheit rechnen können, ist der, daß sie am allgemeinen Einstellungstermiue eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetl-eilt werden, oder überzählig bleiben. Meldungen zum freiwilligen Eintritt im Aushebungstermine sind unzulässig. An die mit Führung der Rekrutirungsstammrollen beauftragten Ortsbehördev de- AuShebungsbezirkes Brand ergeht hiermit in Gemäßheit von 8 62,3 verbunden mit 8 61,3 dar. Wehr-Ordnung Veranlassung, nicht nur die an ihrem Orte aufhältlichen Militürpsttchtisteu rechtzeitig zu beordern und für deren pünktliches Erscheinen im Musterungstermine besorgt zu sein, sondern auch selbst in dem letzteren sich einzufinden und die Retrntirnngsstammrott0V, welche ihnen demnächst wieder zugehen weroen, mitzubringen. Freiberg, den 2. März 1899. Der CivUvorsitzende der Königlichen Ersatz-Commiffipn des Aushebungsbezirks Brand. Idi». Amtshauptmann. " Konkursverfahren. In dem über daS Vermögen des Fischwaarenhändlers Joseph Florian Ignatz Kundt in Freiberg eröffneten Konkursverfahren wird zur Beschluß,affung über den vom Verwalter" beantragten freihändigen Verkauf des zur Masse gehörigen Grundstücks Fol. 11LI de- Grund buchs sür Freiberg, Stadtgerichts-Antheils, eine Gläuvigerversammlnng auf Freitag, ven 17. März 1899, Vormittags 11 Uhr, vor das unterzeichnete Amtsgericht, Zimmer No. 33, berufen. Die Gläubiger deS am I. Februar 1899 zu Hohentanne verstorbenen Erbgerichtsbesitzers Arno Emil Clautznitzer werden veranlaßt, ihre Forderungen gegen den Genannten unter Beifügung der Belege bis znm 31. Mär, 1899 bei der unterzeichneten Nachlaß- nnd Vormundschastsbehörde anzumelden. Rosten, am 3. März 1899. Königliches Amtsgericht. I o 2/99 No. 2. -»Stillt». Hg. Die im Grundbuch auf den Namen des Fabrikbesitzers Friedrich Hermann Clauh- nitzer in Großhartmannsdorf und des Erbgerichtsbesitzers Arno Emil Clautznitzer in Hohentanne eingetragenen Hausgrundstücke, Fol. 209 des Grundbuchs, No. 281 des BrandcatasterS Avth. ^1, No. 195 des Flurbuchs, sowie Fol. 210 des Grundbuchs, No. 282 des BrandcatasterS Ablh. No. 194, 2001 und 2082 des Flurbuchs für Freiberg sollen erbtheilungShalber verkauft werden. Kausslustige wollen ihre Angebote bei der unterzeichnete» Nachlaß- und VormundschaftS- behörde einreichen. Nähere Auskunft ertheilen der Fabrik- und Gutsbesitzer Herman« Elautzuitzrr Ul Großhartmannsdorf und der Landwirth Oswin Eugen Schmidt in Freiberg. Nossen, am 3. März 1899. Königliches Amtsgericht.