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W «1. rwlSLM M dir lölliglichell mü> Wüsche» Bchördc» zu Fretdcri MW «rau». Verantwortliche Leitung: Georg Burkhardt. Erlweint jeden Wockenlag Ab md» '/,S Ihr für den !! anderen Lag. Pret» vierleljährltL L M. Lb Pfg. ! > zwennonatliL 1 Ml. 50 Pfg. n. emwonatlich7LPsg. — SS. Jahrgang. Mittwoch, den IS. März. Inserat« «erden bi« Vormittag tt llyr angenommen. Prei« für die Svaltzeile 13 Pfg. Anher!,alb de« LandgerichtSbezirl« 1» Pfg. j 1899. Die diesjährige Musterung der militärpflichtigen Mannschaften im Aushebungsbezirke BranV, welcher die nachbenannten Ortschaften umfaßt, findet an den nachstehenden Tagen und Orten statt: Donnerstag, den 28. Mär» von früh 10 Uhr «» im Gasthofe zum „Albert-Salon" in Seiften: die Militärpflichtigen aus den Ortschaften Deutfcheinstevel mit Brüderwiese, Deutsch» neudorf mit Deutschcatharinenberg, Dittersbach, Heidelberg, Neuhausen mit Heidelbach, Frauenbach und Purschenstein, Niederseiftenbach mit Hirschberg, Ober seiftenvach mit Oberlochmühle, Seiften mit Steinhübe»; Freitag, den 24. März von früh 9Uhr an im Gasthofe „zum goldenen Löwen" in Sahda: die Militärpflichtigen aus Cämmerswalde mit Deutschgeorgenthal, ClauSnitz, Ditt mannsdorf, Dörnthal, Dorfchemnitz, Kriedebach, Hallbach mit Hutha, Heiders dorf mit Eisenzeche und Mortelgrund, Meinneuschönberg, Neuwernsdorf mit Rauschenbach, Nicderneuschönberg; Sonnabend, den 2S. Mär, ebenfalls von früh 9'/, Uhr an und in demselben Lokale: die Militärpflichtigen aus Oberneuschönberg, Psaftroda, Neukersdorf, der Stadt Sayda mit Mortelgrund, Schönfeld, UllerS- und Pilsdorf, Voigtsdorf, Wolfs- grund, Zethau; Montag, den 27. März von früh 9 Uhr an im Gasthof „zum Kronprinzen" in Brand: die Militärpflichtigen auS Berthelsdorf, der Stadt Brand, Erbisdorf mit Rönchenfrei, Gränitz, Großhartmannsdorf, Grotzwaltersdorf mit Neuwaltersdorf, Helbigs dorf; Dienstag, de« 2». Mürz ebenfalls von früh 9 Uhr an und in demselben Lokale: die Militärpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des AmtsgerichtsbezirkS Brand. Die Loosung für sämmtliche hierzu berechtigte Militärpflichtige wird Mittwoch, den 29. März von früh 9 Uhr an im Gasthose „zum Kronprinzen" in Brand für den gesammten Aushebuugsbezirk Brand vorgenommen werden. Alle Militärpflichtigen, über welche durch die Ersatzbehörden noch nicht endgiltig entschieden ist, oder welche von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich befreit worden sind, haben in den für sie bestimmten Musterungsterminen bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bi- zu 3 Tagen, sowie der Entziehung der Vortheile der Loosung pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen. Jedem der loosungsberechtigten Mannschaften ist nach § 66,6 der Wehr-Ordnung daS per sönliche Erscheinen im Loosungstermine überlassen. Für die Nichterschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission geloost. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermme behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnitz einzureichen, welches, dafern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist. Gemüthskranke, Blödfinnige, Krüppel u. s. w. können aus Grund eines solchen Zeugnisses von der persönlichen Gestellung überhaupt befreit werden. Jever Rilitärpstichtige, sowie seine Angehörigen find berechtigt, Anträge aus die in 88 32 und 33 der Wehr-Ordnung zulässige« Zurückstellungen in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse, oder auf Befreiung von der Aus hebung zu stellen. Diese Anträge, deren Unterstützung durch Vorlegung von Urkunden «nd Stellung von Zeugen und Sachverständigen den Bctheiligten nachgelassen ist, finv mittelst der vorgeschriebenen Formulare, mit dem Gutachten des Gemeinde- rathes bez. Ttadtrathes versehen, sobald wie irgend thunlich, spätestens aber im Musterungstermtne bei dem Unterzeichneten einzureichen. Reklamationen, welche der Ersatz-Commission zur Prüfung nicht unter breitet worden find, haben keinen Anspruch auf Beachtung Seiten der Ober- Ersatz-Behörde, dafern die Veranlassung zur Reklamation nicht etwa erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist, und können ohne Weiteres zurückgewiesen werden. Zur Bestätigung der in Reklamationsanträgen behaupteten Arbelts- und Aufflchtsunfähigkeit hat sich diejenige Person, zu deren Gunsten reklamtrt worden ist, der Ersatz-Commission im Musterungstermine persönlich vor zustellen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierüber amtlich abhören zu lassen, oder das Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen. Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine freiwillig zum Dieusteintritte melden und auf seine Loos-Nummer verzichten, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Der einzige Vortheil, auf den sie mit Gewißheit rechnen können, ist der, daß sie am allgemeinen Einstellungsterniine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt werden, oder überzählig bleiben. Meldungen zum freiwilligen Eintritt im Aushebungstermine sind unzulässig. An die mit Führung der Rekrutirungsstammrollen beauftragten Ortsbehörden des Aushebungsbezirkes Brand ergeht hiermit in Gemäßheit von Z 62,3 verbunden mit 8 61,3 der Wehr-Ordnung Veranlassung, nicht nur die an ihrem Orte aufhältlichen Militärpflichtigen rechtzeitig zu beordern und für deren pünktliches Erscheinen im Musterungstermine besorgt zu sein, sondern auch selbst in dem letzteren sich einzufinden und die Rekrutirungsstammrollen, welche ihnen demnächst wieder zugehen werden, mitzubringen. Freiberg, am 2. März 1899. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Commisfion des Altshebungsbezirks Brand. vr. Amtshauptmann. Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 23. vorigen MonatL wird die nachstehend- abgedruckte Generalverordnung anderweit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Freiberg, den 8. März 1899. Königliche Amtshauptmannschaft, vr. 8te1uvrt. Generalverorvnung die rechtzeitige Entfernung der Leichen aus dem Sterbehause betr. Bei Verhandlungen einer Plenarversammlung des Königlichen Landes-Medicinal-Collegium ist auf die in manchen Gegenden des Landes, namentlich auf dem platten Lande, herrschende Sitte, die Leichen, in Sonderheit zur Ermöglichung eines solenneren Begräbnisses an den, auf dm Todestag nächstfolgenden Sonn- oder Festtagen, überlang in dem Sterbehause zurückzuhalten, hingewiesen worden. In besten Folge hat da- Königliche Ministerium des Innern auS den sich geltend machenden, sehr bedeutsamen Rücksichten auf die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark für jeden einzelnen Contraventionsfall alle Leichen, an welche» deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (4 mal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehause belassen werden dürfen, sonderA auS dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist entfernt werden müssen, u« entweder beerdigt oder den Todtenhallen übergeben zu werden. Dresden, den 8. November 1877. Königliche Kreishauptmannschaft. Auslassung Freiberger Stadtschuldscheine. Bei der am 14. dieses Monat- stattgefundenen Ziehung Ker am 1. April 1899 einzu- lösenden Freiberger Stadtschuldscheine sind folgende Stücke auSgeloost worden: von der Anleihe des Jahres 1872: Vit. Nr. 106, 178 zu je 1500 Mark, Vit. L Nr. 19, 42, 139, 278, 328, 614, 996, 1162, 1186 zu je 300 Mark, Vit. 6 Nr. 74, 88 zu je 150 Mark. Der Nennwerth dieser ausgeloosten Schuldscheine kann gegen Abgabe der Stücke und der dazu gehörigen Zinsleisten und ZinSscheine vom 1. April 1899 ab, von welchem Tage ab die Verzinsung der Schuldbeträge aufhört, bei der Stadthauptkassenverwaltung hierselbst oder bet der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt i« Leipzig erhoben werden. Von den früher auSgeloosten Stadtschuldscheinen wurden bisher nicht zur Ein lösung vorgelegt: 1) von der Anleihe des Jahres 1872: Vit. L. Nr. 928, zahlbar gewesen am 1. Oktober 1894, Nr. 977, 1169, zahlbar gewesen am 1. April 1896, Nr. 636, zahlbar gewesen am 1. April 1898; Vit. 6. Nr. 236, zahlbar gewesen am 1. Oktober 1897 Vit. v. Nr. 116, zahlbar gewesen am 1. April 1896; 2) von der Anleihe des Jahres 1889: Vit. 6. Nr. 3, zahlbar gewesen am 1. Oktober 1897. Freiberg, am 16. September 1898. Der Stadtrath. Idi». Aßlg Ausstellung von Schiilerarbeiten der Frisch'schei» Arbeitsschule, Rother Weg 30, Sonnabend, den 18. und Sonntag, den 19. März d. I., von vormittags 11 bis abends 6 Uhr. Zum Besuche dieser Ausstellung ladet hiermit ein Freiberg, den 15. März 1899. Der Stadtrath. vr Bekanntmachung. Freitag und Sonnabend, den 17. und 18. März d. I. bleiben die hiesigen Raths- und Kastenstuben wegen vorzunehmender Reinigung geschlossen. Während dieser beiden Tage ist das Standesamt nur Sonnabend, de« 18. März d. I. Nachmittags von 3 bis 5 Uhr für Anmeldungen von Sterbe- fällen und Lodtgeburten geöffnet. Brand, am 13. März 1899. Der Bürgermeister. Svlvr. Auktion i« Oberschöna. Donnerstag, de« 16. März 1899 Vormittags 10 Uhr sollen im Hasche'schen Gasthofe daselbst — als dem erwählten Auctionsorte — 1 Taschenuhr, verschiedene Klempner- waaren, 1 Regal, 1 Sense pp. versteigert werden. Freiberg, den 14. März 1899. Sekr AkswvrsdorAor, G -B Die städtische Sparkaffe Oederan nimmt stets Spareinlagen in jeder Höhe bei 3, eventuell 3^/s"/» Verzinsung au. Dieselbe gewährt Lombard-(Faustpfand) Darlehne gegen Hinterlegung von Staats- und mündelsicheren Credit-Papieren, sowie Sparkassenbüchern zu mäßigem bis auf Weiteres r/,°/o niedrigeren Zinsfüße als die Reichsbank. Expeditionszeit: 8—12 Uhr vor- und 2—5 Uhr nachmittags an jedem Werktage. Die Sparkafte expedirt auch schriftlich. Ans dem Reichstage. nb. Berlin, den 13. März. Der Etat des Auswärtigen Amtes war heute bald erledigt' er ist also ganz ohne eine größere allgemeine Debatte verlaufen' Die handelspolitischen Berichte unserer Konsuln bemängelte Abg. Münch-Ferber (nl.), indem er ihnen als vorbildlich die englischen gegcnüberstellte, und regte die Anstellung von Handelsattaches bei den wichtigeren Gesandtschaften an. Und bei der für die Unterstützung deutscher Schulen und Bibliotheken im AuSlande ausgeworsene Summe von 300000 Mk. wieS vr. Haste (nl.) auf die Bedeutung dieses Titels „für die Aufrechterhaltung der deutschvolklichen Wesenheit" hin. Das war alles; der gesammte übrige Rest des Etats wurde debattelo- in zweiter Berathung genehmigt. Auch die von der Budgetkommission vorgeschlagenen Resolutionen, den Reichskanzler um Zustellung der Berichte der land- und forstwirthschastlichen Sachverständigen im Auslande in möglichst ausführlicher Form und um Einstellung einer Forderung für die Errichtung einer tropenhygienischen Anstalt in den nächsten Etat zu ersuchen, wurden nahezu einstimmig angenommen, nach dem vr. Müller-Sagau (fr. Vpt.) und vr. Endemann (nl.) auf die Wichtigkeit einer solchen Anstalt für die Bekämpfung der Tropenkrankheiten hingewiesen und der Kolonialdirektor sie als ein unabweisbares Bedürfniß anerkannt hatte. Da durch die im letzten Moment uuerwartet eingetretene schnelle Förderung der EtatSberathung Zeit verfügbar geworden war, so wurde heute noch ein halber Schwerinstag eingeschoben, nachdem die Anträge auS dem Hause bisher sehr stiefmütterlich behandelt worden sind. Und zwar wurde zunächst der Antrag Rickert auf Aenderung des Wahlgesetze- als erster Initiativantrag dieser Session endgütig in dritter Lesung erledigt. Bekanntlia; handelt es sich dabei im Wesentlichen um die Sicherung der geheimen Abstimmung durch Einführung amtlicher Wahlkouverts und des Jsolirraumes. Von der rechten Seite ist das mehrfach als der Versuch einer Abänderung des Wahlrecht- bezeichnet worden. Diese Auffassung wies heute vr. Pachnicke (fr. iAg-), der einen mecklenburgischen Wahlkreis vertritt, zurück und legte dar, daß es sich nur um die Schaffung einer Garantie Ar tue richtige Handhabung des verfassungsmäßig bestehenden Wahlrecht-