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rMrgerAitzeig^ UN- Tageblatt AMSVUM für Lie lluiMeu Md YL-ttsl-ell vehSrdeu zu Freiberg Md Brand, verantwortlich« Leitung: «eorg vnrktzardt. -H /» - »rsldeint jede» »oLentatz Ab md» '/,« Ihr für v«u u Julerat« werd«» bt» vormittag tl L-r I «be^L^ /VO ^Ed andere» Lag. Brei« vlmUjLhrltcdLMl. Sb Mg, H «mgenomm«. »ret» für di« Soallzetk 1» Vs». I H XzHr» 7N V» j -weiwovatli« 1Mt.ü0 ^fg. ». n»mov«Itch7bPig. -«»«»» o Auheräalb d«S Landgrricht»b«,trt» 1» Wg. H L W V» 1^——»-»—— Für den Jmpfbezirk MulDa ist am 18. ds». Mi«. Herr Adr. im«S. vsttertl» in MnlVa von der unterzeichneten Behörde als Jmpfarzt in Pflicht genommen worden. Freiberg, am 21. Februar 18VS. S-nigliche Amlbhauptmannschaft. Mr 8t«li»«rt. Rüger sich heute am Schluß scharf für da» Urtheil in» Zeug ge legt hat. Im Einzelnen wird berichtet: Abg. Heine (Soz.): Der sächsische Bevollmächtigte hat gestern gesagt, er lehne jede Kritik sächsischer Uriheile mit kühler Ruhe ab, der Reichstag sei dafür keine Instanz. Wir dagegen werden uns da» Recht zur Kritik von Urtheilen und die Prüfung hier, ob dieselben mit den Reich-gesehen vereinbar sind, nicht nehmen lassen. Da» Urtheil des sächsischen OberlandeSgericht» gegen die Verbreitung von Wahlflugblättern in einzelnen säch sischen Bezirken ist eine direkte Auflehnung gegen den Willen des Reichstages, wie dieser in der Gewerbeordnung ausdrücklich nieder- geleat worden ist. Präsident Traf Ballestrem: In dem Ausdruck „direkte Auflehnung- liegt, daß die Richter mit bösem Willen und nicht bloß auS mangelhafter Erkenntniß gehandelt hätten. Ein solcher Vorwurf ist unparlamentarisch und unzulässig. Abg. Heine: Dann hat eS den Richtern an der erforder lichen Einsicht gefehlt. Thatsächlich hat da» OberlandeSgericht da» Gesetz unrichtig angewandt, im Widerspruch auch zu dem Reichsgericht. Redner wendet sich dann zu der Resolution Beckh. Dir dann verlangte Entschädigung für unschuldig erlittene Unter suchungshaft genüge nicht, e» bedürfe auch der Entschädigung für willkürliche administrative Inhaftnahmen. Weiter müsse endlich ein StrasvollzugSgrsetz gefordert werden, u. A. auch zum Schutz von in Strafhaft befindlichen Redakteuren. Die neuen Ver waltungs-Grundsätze de» BundeSrath» haben den Mißständen nicht abgeholfen. Auch gehöre der Strafvollzug zur Kompetenz des Reiches und dürfe nicht einseitig geregelt werden. Durch diese neuen Grundsätze seien die wegen Preßoergehen Verurtheilten nur noch schlechter daran, al» früher. ES müsse denselben literarische Selbstbeschäftigung gestattet werden. Das geschehe in Preußen nur ausnahmsweise, während daS Reichsgesetz sage, e» solle Jeder nach seinen Fähigkeiten beschäftigt werden: Einen ozialdemokratischen Redakteur hab« man, «» sei da» fast spaßhaft, genöthigt, Käfige anzusertigen. Em Kollege Jahn, der in Plötzense« itze, dürfe nicht einmal eigene Kleider und Wäsche tragen. DaS ei in seinen Resultaten eine grob«, schmählich« Quälerei. In Erfurt müsse ein akademisch gebildeter Redakteur Schulz Erbsen lesen. Die Selbstbeschäftigung sei ihm verweigert worden, bloß weil er eine Vorstrafe erlitten hatte wegen öffentlichen Borlesen» eine- Herweghschen Gedicht». Danach scheine e» doch, al» ob e» bei uns mit der so gerühmten „Schätzung ver Bildung" doch noch etwa» „östlich" auSsieht. (Heiterkeit.) Man kann ja sagen, die Redakteure sollten sich davor hüten, sich Strafen zuzuzieh««. Ja, wie leicht »st ein Redakteur, zumal ein sozialdemokratischer, dem ausgesetzt, wegen irgend einer Aeußerung bestraft zu werden, die als beleidigend angesehen wird. KreuzzeitungS-Redakteure werden ja auch verurtheil^ aber freilich aus anderen Gründen. Wir verlangen kategorisch Abänderung, wenn nicht durch Reglement, dann auf dem Wege deS Reichs-StrafvollzugS-Gesetzr». Staatssekretär Nieberding: Der Vorredner glaubt augenscheinlich, daß Gerechtigkeit und Leidenschaftslosigkeit bei der Verwaltung erst eintreten wird im sozialdemokratischen Staate. So lange ein Reichsgesetz über den Strafvollzug nicht besteht, sind die Einzelstaaten durchaus befugt zum Erlaß von Reglements. Die gesetzliche Zulässigkeit deS Vorgehen- deS BundeSrath» auf diesem Gebiete, durch Vereinbarung von einheitlichen Grundsätzen, kann daher erst recht nicht in Zweifel gezogen werden. Diese bundeSräthlichen Vereinbarungen stellen jedenfalls eine Verbesserung Gemelndesparkasfe zu ErvlSdorf, ist jeden Montag, Nachmittag» von 2 bi» 6 Uhr geöffnet verzinst Spareinlagen zu V/, und gewährt Darlehen aus Trundstücke zu mäßiger Verzinsung. Dee veneetndeeatH- G^Vorst. Oberstaatsanwalts scheint aber nicht nur der äußersten Linken un angenehm zu sein, die seine Ausführungen vielfach durch Zwischen rufe und große Unruhe unterbrach, sondern auch dem Präsidium. Gestern bereits zog er sich eine Zurechtweisung seitens des Herrn v. Frege zu, und heute erwiderte Gras Ballestrem auf die Auf forderung des Redners, ihm Ruhe zu verschaffen, daß er die Un ruhe nicht für so stark halte, um nch zu einem Einschreiten ver pflichtet zu fühlen. Natürlich wurde diese Zurückweisung von den Sozialdemokraten mit freudigem Hallob ausgenommen. Daß Abg. Heine das Dresdener Zuchthausurtheil nicht er wähnt hatte, beruht darauf, daß die Sozialdemokraten in letzter Stunde beschlossen, dasselbe erst bei Berathung des zu erwartenden sog. „Zuchthausgesetzes" zu verwerthen. Aber da hatten sie ihre Rechnung ohne Frhr. v. Stumm (Rp.) gemacht. Dieser von den Sozialdemokraten bestgehaßte Parlamentarier brachte jenes Urtheil heute zur Sprache, um es in vollem Umfange zu billigen und um die an dasselbeanknüpfende sozialistische Preßkampagne zu geißeln. Die Wuth, die Entrüstung, die Empörung auf der äußersten Linken während der Stummschen Ausführungen zu schildern, wäre aus dem mir zugewiesenen Raume ein vergebliches Bemühen. Viele Sekunden lang dauerte der wüste Lärm, gegen den die Glocke deS Präsidenten völlig machtlos war, namentlich, al» der Redner erklärte, daß nach seiner Ansicht gar nicht ein Todtschlags- vcrsuch, sondern direkt ein Mordversuch Vorgelegen habe, und daß vor Allem auch die gewerbsmäßigen sozialdemokratischen Hetzer ins Zuchthaus gehörten, die in letzter Linie an Allem Schuld trügen. —Ohne diese Stummsche Rede hätte heute dieBerathunc de» Justizetat» zu Ende geführt werden können: nun wird jedoch morgen eine wahrscheinlich sehr heftige Debatte über den Dresdener Prozeß gesührt werden, namentlich da auch GeneralstaatSanwalt dar gegenüber dem bestehenden Zustande. Was speziell die Redakteure anlangt, so unterliegen auch sie den allgemeinen Be stimmungen und die Selbstbeschäftigung ist auch für sie nur ein Ausnahmsfall. Wenn Vorredner au» dem Gesetze au» der Be schäftigung „möglichst nach der geistigen Befähigung" etwa» Anderes herausliest, so ist daS unzutreffend. Dem Schulz habe die bloße Selbstbeschäftigung mit sozialdemokratischer Lektüre nicht gestattet werden können, und da habe Schulz selber von drei ihm zur Wahl gestellten Beschäftigungen sich das Erbsenlesen aus gesucht. Ueber die anderen Fälle sei er nicht vorher vom Vor redner genügend insormirt worden, sodaß er nicht habe Erkundigungen einziehen können. Im Vorjahre habe Auer es als Rohheit der Gefängnißverwaltung bezeichnet, daß zwei Redakteure mit Kaffeebohnenlesen beschäftigt worden seien. Nun, diese beiden Redakteure seien vrrurtheilt gewesen und der eine wegen Beleidigung im 11. Falle, der andere, weil er ein Mädchen fälschlich der Unzucht und einen Lehrer der Verleitung dazu be schuldigte, also zwei Personen in ihren vitalsten Interessen verletzt hatte. Beide Redakteure hätten übrigens eine ihnen angebotene geistige Beschäftigung abgelehnt und das Kaffeebohnenlesen gewählt. Gehe man all derartigen Beschwerdesällen nach, so stelle sich überhaupt regelmäßig die Sachlage ganz anders heraus. Abg. Frhr. von Stumm (Reichsp.): Ich stimme ganz dem Staatssekretär zu, daß Sozialdemokraten in den Gefängnissen keine sozialistischen Zeitungen und keine literarischen Arbeiten ge währt werden, denn sonst könnten sie ja im Gefängniß ruhig weiter arbeiten, da» wär« ja denn gar keine Strafe für sie. (Redner geht sadann ausführlich auf da» Ltbtaner Fall ein, Aus der Etatberathung im Reichstage. nd. Berlin, den 22. Februar. DaS Gehalt deS Staatssekretärs deS Reichsjustizamts ist auch heute noch nicht bewilligt worden, und es hat den Anschein ge wonnen, daß eS noch ausgedehnte und hitzige Debatten geben wird, ehe es so weit kommt. Zu Anfang der heutigen Sitzung schien es freilich, als ob die Berathung schnell zu Ende gehen würde. Zwar eröffnete, wie erwartet, Rechtsanwalt Heine (soz.) den Reigen der heutigen Redner, aber zu allgemeinster Ueber- raschung brachte er nicht den bekannten Löbtau-Dresdener Fall zur Sprache, sondern begnügte sich damit, gegen die gestrigen Ausführungen des sächsischen Generalstaatsanwalts zu polemisiren, indem er erklärte, seine Parteifreunde würden sich niemals daS Recht der Kritik an richterlichen Urtheilen, die mit den Gesetzen in offenbarem Widerspruche ständen, im ReichStage nehmen lassen. Weiterhin kam er dann auf eine Reihe von weniger bekannt gewordenen „Fällen" zu sprechen, in denen sich namentlich sächsische Gerichte mit Entscheidungen des Reichsgerichts in Widerspruch gesetzt haben sollen, sorderte die Ausdehnung der staatlichen EnlschädigungspfUcht auch aus unschuldig erlittene Polizeihaft und beklagte sich endlich über die gesetzwidrige Behandlung sozial- demokratstcher Schriftsteller und Redakteure in den Gefängnissen. Namentlich über diesen letzteren Punkt verbreitete sich später Abg. Stadthagen (soz.), der ja allerdings in dieser Beziehung eine Praxis hat wie kein zweiter, in einer Rede, die volle zwei Stunden währte und mit scharfen Ausfällen gegen die Rechte und die Regierung geradezu gespickt war. Alle „Fälle", zum großen Theil natürlich persönliche Erlebnisse, die im Laufe des letzten Jahres in Bezug auf den Strafvollzug sich ereignet haben, hatte der Redner fein säuberlich gesammelt und brachte sie nun hier in extenso zur Kenntniß der Oeffentlichkeit, sie als „Schimpf deS Jahrhunderts" bezeichnend und die Beamten, die einen Sozialdemokraten angeblich anders behandeln als einen anderen Bürger, als „meineidig" hinstellend. Jedenfalls konnte man heute sehen, daß die fünfmonatige Haft, die Stadthagen eben durchgemacht hat, sein aufbrausendes Temperament in keiner Weise gedämpft hat. Er bat zum Schluß den Reichstag dringend, der Negierung kein Gesetz irgend welcher Art mehr zu bewilligen, ehe nicht der Strafvollzug reichsgesetzlich geregelt sei. Sehr energisch für die „schon seit 30Jahren aus derTagesordnung stehende und bereits fast zur Seeschlange gewordene" Forderung aus reichs- gesetzliche Regelung des Strasvollzugs sprach sich unter ausdrück licher Billigung der von den sozialistischen Rednern vorgebrachten Aussetzungen auch vr. Müller-Meiningen (fr. Vpt.) auS, der außer dem nochmals warm für die baldige Einführung der bedingten Verurtheilung eintrat. Vom BundesrathStische erwiderten der Staatssekretär und, da da» Königreich Sachsen den Schauplatz der meisten vorgebrachten „Fälle" bildete, auch nochmals der sächsische Generalstaatsanwalt. Das Verhalten der beiden Herren war jedoch recht verschieden. Während Herr Nieberding, eine durchaus versöhnliche Natur, sich bereit erklärte, dir vorgebrachten Fälle zu untersuchen und etwaige» Unrecht abzustellen, wobei er freilich nicht unterließ, an praktischen Beispielen nachzuweisen, wie unzutreffend solche einseitigen Dar stellungen oft sind, verhielt sich Herr Rüger schroff abweisend, indem er eS nochmals ablehnte, über rechtskräftige Urtheile zu diSkutiren und das gegentheilige Verhalten als eine „Entgleisung de» Parlamentarismus" bezeichnete. Die Schärfe des Herrn wird dab«i fortwährend von sozialdemokratischen Zurufen unter brochen, bi» endlich Präsident Traf Ballestrem energisch um Ruhe bittet.) „Die ganze öffentliche Meinung würde von Ent setzen und Trauen ergriffen gegenüber de« Bestialitäten, di« der Prozeß enthüllt hat. (Lärm bei den Sozialdemokraten.) Eine Kritik ist nur daran geübt worden, daß di« Oeffentlichkeit ausge schlossen wurde. Aber die» war durchaus nothwendig, denn die sozialdemokratischen Blätter, z. B. der „Borwärt»", haben di« Namen der Richter und selbst die Privatverhältniss« der einzelnen Geschworenen veröffentlicht. Da war sonst bei öffentlichem Er fahren ein unbefangene» Urtheil nicht möglich. Die sozialdemo kratischen Blätter schrieben auch mit Emphase: 58 Jahr« Zucht- Hau» für einen Mann, der noch nicht mal todtgeschlagrn ist. Aber da» ist doch eine ganz merkwürdig« Dar stellung. Wenn hundert Menschen grobe Ausschreitungen be gehen und für dies« aus 10V Jahre Zuchthaus erkannt w»rd, so kommt doch nur ein einzige» Jahr auf jeden. (Lachen bei d« Sozialdemokraten.) Der letzte Angriff aus den aus de« Bode» liegenden Bauunternehmer war ein Mordversuch (Lärm bei de« Sozialdemokraten), ein Mordverluch, ich sage e» zum dritten Male, ein Mordversuch! (Lärm bei den Sozialdemokraten. Zuruf: Brüsewitz!) Da« Uriheil war deshalb auch ganz ge rechtfertigt. Drr ganze Borfall in Löbtau war ein Ergebniß der sozialdemokratischen Berhetzung (stürmische Unterbrechung bv den Sozialdemokraten), und die Agitatoren, di« so Hetze», gehör«» auch in» Zuchthau». (Lärm bei den Sozialdemokraten.) Und wa» schreibt nun die sozialdemokratische Presse? Si« derurtheilt mit keinem Wort de« schweren Landfriedensbruch, die „Sächsische Arbeiterzeitung" schreibt sogar: „Die sächsischen Arbeiter befanden sich iu der Nothwehr gegenüber einem schießlustigrn Unter nehmer." (Hört I Hört! rechts.) An Allem ist nur die sozial demokratische Verhetzung schuld; der Abg. Ring hat i« Abge ordnetenhaus« den Nachweis erbracht, daß der sozialdemokratische TerroriSmuS alle Bauplätze beherrscht. Der „Vorwärts" scheint sich der Derurtheilungen der Sozialdemokraten sogar zu rühmen, denn er veröffentlicht allmonatlich eine „Ehrentafel", die sämmtliche Bestrafungen seiner Genossen auch die wegen gemeiner Verbrechen enthält. Bei größeren Exzessen reichen ja unsere Strafbestimmungen auS, ber kleineren dagegen nicht, weil die Behörden dann kein« Kenntniß von den Borsällen bekomme». Wenn viele Agitatoren durch ihre Wühlereien die Menschen zu Bestien machen, so muß man dagegen streng vorgehen. Ich null damit natürlich kein Mitglied de» Hause» treffen. Aber der Abg. Singer hat doch über da» Urtheil im Prozeß gegen die Löbtaurr Sozialdemokraten viel zu scharfe Ausdrücke gebraucht. (Beifall recht». Widerspruch bet den Soz.) Abg. Stadthagen (soz.): Wie kann Herr v. Stumm, wem, er auch nur ein Zehntausendstel de» Gerechtigkeitsgefühl» besäße, da» er von den Arbeitern verlangt, hier daS nachsprechen, wa» da» „Dresdner Journal" al» Urtheil auSgegebeu hat, wa» aber in Wirklichkeit nur abgeschrirben ist au» der Anklage de» Staats anwalt». War er etwa Geschworener? oder war er Zeuge? nein! (Wiederholte Zwischenrufe recht».) Ja ich weiß ja, daß der Stall die Vorstufe de» Kavalier» ist! (Große Unruhe recht» und Zwischenrufe.) Sie bestätigen mir ja nur, waS ich gesagt habe! Stumm wüthe gegen die organisirten Arbeiter. Seien denn nicht erst recht die in ihren Ringen organisirten Unternehmer solche Verbrecher, organisirte Verbrecher?! Verstoße nicht auch da» nach einem Urtheil de» Reichsgericht» gegen die guten Sitten? Und habe nicht auch di« „Post" noch vor einigen Wochen auf gefordert, gegen streikend« Arbeiter den Polizeiknüttel zu schwingen? Die ganze Art, wie Stumm hier gegen Leute, die sich nicht Ver theidigen könnten, Angriffe gerichtet, verstoße die nicht auch aege» die gute Sittel Die ganze Rede StummS gegen Personen außerhalb und auch innerhalb diese» HauseS könne nur mit medizinischem Interesse betrachtet werden. Präs. Graf Ballestrem: Diese Aeußerung ist ungehörig, ich rufe den Redner zur Ordnung. Abg. Stadthagen kritisirt sodann die bedingte Begnadigung sehr abfällig und empsiehlt da» System der bedingten Ber» urtheilung. Redner wendet sich weiter gegen da» in den Gesindv- ordnungen noch erhaltene ZüchtigungSrecht, da» ein« Verhöhnung der Reichsgesetze sei. Unter allen Umständen hätten die Sozial demokraten dieselben Rechte im Staate, wie alle anderen Bürger, und meineidig sei der Beamte, der dem entgegrnhandle, meineidig der Beamte, der, sei e» in Gefängnissen, fei eS anderweit, dem Sozialdemokraten nicht dasselbe Recht zu Theil werden lasse, wie jedem anderen, meineidig der Beamte, der sich durch Hetzereien von Stumm und Genossen zur Parteinahme verleiten lasse. Auch in der Kriminalpflege müsse Sozialpolitik getrieben werden, statt daß auch da gewaltthätiger BureaukratiSmuS herrsche. ES bedürfe unbedingt eine» StrasvollzugS-Gesetze». Sächsischer GeneralstaatSanwalt Geh. Rath Rüger: Ich möchte zunächst konstatiren, daß ich bei meiner Bemerkung von gestern vollständig stehen bleibe, daß rechtskräftige richterliche Urtheile eine Schranke auch für die» Hau» bilde». (Beifall recht».) Wo soll da» hinführen, wenn rechtskräftig« Urtheil« hier zum Gegenstand der Kritik gemacht werden? An ««« Pall knüpft sich dann der andere. Wie ist «» den» denkv«r; d^^«* Hau» überhaupt über solche Fälle «Heilt? D«4 b««»tige