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Jahrganz. — Freitag, »e« 2V. Januar Die städtische Sparkasse Oederan nimmt stets Spareinlagen in jeder Höhe bei 3 ev. 3/,"/<> Verzinsung a«. Expeditionszeit: 8—12 Uhr vor- und 2—5 Uhr nachmittags an jedem Werftage. Die Spartaste expedirt auch schriftlich. Der ArmenauSschuft. ILr LS»»«R. Inserat, unrdru bi» vormittag U Um a OOO mgenommm. VrNS für die Spalts » «S- KV v b Auherdalb d« LandgmchtSbezlrk» Io Psg. Das Färbe« der Wurst, sowie des Hack- «n» Schabefleisches betreffend. R-ch d,n m -ndm» Md,.» L-s-hru»«.» j» -« "K "mMäThn»! Mittel, unter den Bezeichnungen Ls»I ^n-ELllLn ppunttlutrN», vor- l^arvo Lr^taU I-^oUn, kd1°^ Vnfthr gebÄ ^d^n Fleischern und Fleisch- ^"LÄ^'S--7 lich-flüssigkeiten, die neben anderen unwesentlichen Bestandtheilen sämmtlich sch und be i-hungsw-ise deren Salze und zwar schwefl.g-saureS Natrmm oder Lalmum enth^ wird aber die menschliche Gesundheit, namentlich von kranken und schwächlichen Personen g Mdigt, wenn schon überdies auch die längere Erhaltung des Fleffches dadurch erzM ^Die Behandlung von Fleisch und Fleischwaaren mit den KonserviMngSmckteln, daS Feilhalten und das sonstige Inverkehrbringen de» also behandelten Fleisches oder der Fleisch waaren wird »°ch den VorscLristen de« Reichs-Gesetzes vom ".Mm 1879 den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und GebrauchSgeaenständen betreffend, beMai - Es wird daher im Interesse der m ihrer Gesundheit gefährdeten Konsumenten, wie auch im Interesse der betreffenden Gewerbetreibenden, welche bei Benvendung don Konservirungs- mitteln unter Umständen strafrechtliche Verfolgung zu gewärtigen haben, vor dem Gebrauche der selben im Verkehre mit Fleisch und Fleischwaaren nachdrücklich gewarnt. Vreiberg, am 13. Januar 1899. Die Stnvtponzeibeyürve. Sia Schmnnstag im Reichstage. nd. Berlin, den 18. Januar 1899. Der erste Schwerinstag der neuen Legislaturperiode ist recht anregend verlaufen. Im Allgemeinen werden ja diese Tage, an denen bekanntlich Anträge, die von den Parteien des Hauses ge stellt sind, zur Berathung gelangen, von den Regieruugsvertretern sowohl wie von den Reichsboten möglichst als Ruhetage betrachtet, und dementsprechend zeigen denn auch die Bänke im großen Sitzungssaale gewöhnlich klaffende Lücken, die eine angeregtere Stimmung nur schwer zum Durchbruch kommen lassen. An den Bundesrathstischen war man dieser mehr alten als guten Sitte auch heute treu geblieben, und fast während der ganzen Sitzung thronte dort in fast beängstigender Einsamkeit Herr Nieberding, der vielbeschäftigte Staatssekretär des Reichsjustizamts. Angenehm schien es ihm nicht gerade zu sein, daß er seine kostbare Zeit hier mit dem Anhören mehr oder weniger fromnier Wunsche zubringcn mußte. Denn er ging auf keinen von diesen Wünschen ein, und als er doch einmal im Lause der Diskussion das Wort ergriff, so geschah es nur, um zu versichern, daß sem Reichsamt auch jetzt nach Abschluß des Bürgerlichen Gesetzbuches ganz außer ordentlich beschäftigt sei und daß man deshalb imt ihm Nachsicht haben möge, wenn er zur Zeit nicht allen Wuschen gerecht werden könne. Mit der Leere an den Bundesrathstiichen stand jedoch daS recht gut besetzte Haus in ausfallendem Widers Der Eiser der Neulinge ist noch nicht erkaltet und hält vorläufig elbst den Schwerinstagen Stand. . DaS Centrum hatte aus inneren FraktlonSgrunden für heute auf die Berathung seiner Jesuitetivorlage verzichtet, und so ruckte der konservative Antrag auf Bestraf un g derunbefugt e n Veröffentlichung geheimer A k t e n st u ck e an die erste Stelle. Die Aufnahme dieses Antrages m der Presse, deren eigenste Interessen er allerdings trifft, war eine sehr resnvirte, und auch im Reichstage begegnete er heute keiner großen Geger^ liebe Außer den Antragstellern Graf Kl.nkowstrom und Dietrich trat nur »och v. Kardorff (Rp.) für ihn ein, aber man vermißte Steinbruck) - Verpachtung. Der aus Grillenburger StaatSforstrevier, in unmittelbarer Nähe von Grillenburg an der Tharandt-Freiberger Chaussee gelegene Sandsteinbruch soll im SubmissionSwege vom 1. März 1889 an anderweit auf 10 Jahre an den Meistbietenden verpachtet werden, wobei sich da» Königliche Finanzministerium die Auswahl unter den Bewerbern, beziehentlich auch die Ablehnung sämmtlicher Gebote vorbehält. Die Pachlgebote sind an die persönliche Adresse de» unterzeichneten Oberforstmeisters bl» zum 10. Februar dieses Jahres schriftlich einzureichen, und können die näheren Bedingungen, unter welchen die Verpachtung stattfindet, sowohl bei der Oberforstmeisterei, wie bei der Revier« Verwaltung Grillenburg eingesehen werden. königliche Oberforstmeisterei Grillenburg, am 12. Januar 1899. ILsrI Httmsna, Oberforstmeister. Freiheit und der Ehre seines Volkes. Ein jubelnder, selten ge hörter Beifall seiner Parteigenossen lohnte den Redner für diese blühende Phrase. Die Freisinnigen verhielten sich gleichfalls ab lehnend. Ihr Wortführer Lenzmann, der jetzt gegenüber früheren Sessionen außerordentlich kamps- und angriffslustig erscheint, so daß öfter der seine Glocke energisch handhabende Präsident sich zum Eingreifen veranlaßt sieht, erklärte, daß seine Freunde nicht geneigt wären, in einer Zeit des engherzigsten BureaukratismuS neuen und noch dazu dehnbaren Strafgesetzen zuzustimmen; auch erschiene es nicht angebracht, die Aufdeckung von Schäden ^u er schweren. Auch Abg. Hoffmann (natl.) erklärt sich im Wesent lichen ablehnend; für seine Freunde bestände nur dann Anlaß, in eine nähere Prüfung des Antrages einzutreten, wenn die Re gierung ihn ausdrücklich als nothwendig bezeichnen sollte. Trotz dieser direkten Provokation aber blieb Herr Nieberding stumm, und damit war daS Schicksal des Antrages besiegelt. Das Centrum hielt es nicht einmal für nöthig, seine Stellungnahme zumotiviren. Es stimmte mit der gesammten Linken einschließlich der National- liberalen gegen die Ueberweisung an eine besondere Kommission, die von den Konservativen beantragt worden war, und bereitete dadurch der Vorlage ei» Begräbniß letzter Klaffe. Nicht besser wird es schließlich dem sozialdemokratischen An- trag gehen, der heute an zweiter Stelle zur Berathung gelangte. Mehr wie bei den übrigen Parteien scheiden sich dir sozial demokratischen Initiativanträge scharf in zwei Klaffen: Diejenigen, die rein agitatorisch wirken sollen, und sene, durch die ein posi- tiver Vortheil für die Arbeiterklasse herauSzuschlagen versucht- werden soll. Immerhin bezeichnend für den neuesten Kur» in d°r Parte- .st es, daß sie der infolge der Verurthcilung de» Redakteurs Muller m Magdeburg zu vier Jahren Gefängniß wegen Majestätvbeleidigung doch recht nahe liegenden Versuchung widerstand .bren Antrag auf Abschaffung des Majestät«: beleidigungS-Paragraphen an die Spitze zu stellen und daß sie einem Anträge der zweiten Kategorie den Vorrang einräumte. Dieser Antrag betrifft die Gemerbegerichte und fordert, daß die- selben obligatorisch gemacht und aufLandwirthschash Handel und Gestndedienjt ausgedehnt werden, sowie daß die Arbeiter «iS dabei daS jugendliche Feuer, das diesen greisen Kämpen sonst auszeichnet und fast immer zu einem lebhaften Scharmützel mit seinen bestgehaßten Gegnern, den Sozialdemokraten führt. Und doch handelte es sich ja gerade um einen Gesetzesvorschlag, der seine Spitze direkt gegen diese Partei der äußersten Linken bezw. gegen ihre Presse kehrte. Eine Zeitlang verlautete — und es wurde das selbst in offiziösen Organen bestätigt — daß mit dem Antrag vor allem die „Verhökerung" des Etats getroffen werden sollte. Graf Klinkowström aber berührte heute diesen wunden Punkt mit keinem Wort und wandte sich nur mit der äußersten Schärfe gegen die Veröffentlichung von amtlichen Geheimerlässen durch den „Vorwärts", die im Interesse der Jntakthaltung unseres Beamten standes, dieser zweiten Säule des Staates neben der Armee, unter Strafe gestellt werden müßten.FieilichthätedieRegierungbesser,solchen Erlassen, die sich gegen die Sozialdemokratie richten, die vollste Oeffentlichkeit zu geben. Nicht ganz klug von dem Redner war es wohl, anzudeuten, daß einer Verlesung solcher Geheimerlässe im Reichstage event. der Präsident entgegentreten könnte. Daß er damit beim Centrum keine Zustimmung finden würde, mußte er sich selbst sagen, und so gab er nur dem sozialdemokratischen Redner Gelegenheit, schärfste Verwahrung gegen ein solches An sinnen einzulegen und die Reichstagstribüne als das letzte Asyl sür das obdachlose freie Wort zu feiern. Von den Gegnern des Antrages, der von ihnen überein stimmend als eine Art Ausnahmegesetz chorakterisirt wurde, interessirt naturgemäß am meisten Liebknecht (soz.), der als Chef redakteur des „Vorwärts" die eigentliche Ursache der Vorlage ist und bei ihrer Annahme auch der Hauptleidtragende sein würde. „Der Alte", wie seine Parteigenossen ihn nennen, ging heute ins Zeug wle der Jugendlichsten einer. Der Siechten warf er einige Sunden aus ihrer Vergangenheit vor, die unter das Gesetz fallen würden, er versäumte natürlich auch nicht, die Veröffentlichung des Geheimvertrages mit Rußland durch Bismarck heranzuziehen die der „Reichsanzeiger" offiziell als Verrath bezeichnet hätte,' und erklärte schließlich mit Pathos, daß der deutsche Redakteur der die m Frage siebenden Erlasse kannte und nicht in die Oeffentlichkeit gebracht hätte, ein Verräther gewesen wäre an der "d" Freiwilligen dA -der vierjährigen aktiv-« 1 ^steAd^ «der "O v^ödeNmÄ^Leben-jah« freiwillig zumattiven Dienst liche Besähiauna der Marine eintreten, fall» er die nöthig« moralisch« und körper 2 - Wer sich freiwUzu ^artin»* dreijährigem aktiven Dienst bei d«n Fußtruppen, der fahrenden Feld- . »rlltterie oder dem Train, ode! A Dienst bei der reitenden Artillerie, melden willst vier,ährigem Dienst bei der Kavallerie ort^ sd i i„ Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seine» «ickenthalt»- 8. Der Livi varu^nÄ^ der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. Meldescheins Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheckung eine» ^''f^ilung des Meldescheine» ist abhängig zu machen: un« Einwilligung de« Vaters oder de« Vormunde», ) obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der »um freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältniffe nicht gebunden ist UNv ftch NNtavethaft sie'versehenen jungen Leuten steht die Wahl de» Truppentheil» bei welchem dem Kam' h°ben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheine» bei ^a7d-7 ^ g-wMen „ E/.?, ^Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körper- 5 Di- Ann .^d entscheidet über ih« Lnnahme. « Die Einstellung n eines Annahmescheines. . s von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bi» 31. März, tn Fegel am Rekruten-Einstellungs-Termin (im Oktober) und nur insoweit statt, »nk verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche . sorderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär - MusiklorpS em- jutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist daraus aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen ^eule, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht aus Annahme haben, wenn sie sich, be> sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. Mär» melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-EinstellungStermin. . Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Mel dung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Ab« werde' Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar de» Kalenderjahres, m welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst elnge- tretenen Leute haben den Vortheil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle deS Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt Luter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsscheiu bereits vor vollendetem Lebensiahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erweroen zu können. 8. Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, Werden zu Hebungen während des ReserveverhältniffeS in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberusen. 10, Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. UN- Tageblatt AwMiw M ltt v-iMc» md MMc- BeWdea zu Keibers mb BrM. v-ranttv-rUtch-2e"ung: Bnrkharvt.