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prok- s r. Jahrs««». u llhr Surft, Me 6 Uhr. U rs V«e«v1m«r 80 Pf. Verwalter bis zum Anzeige z« machen. 4 au» r >e«e« flen u. öftttr affe S Mend« sten» U >itton ilgen erst . Nire lnzeia« nn nicht Hierüber geheime Sitzung. Abgabenerlasse pp. Freiberg, am 11. Januar 1899. Königliche Amtshauptmannschast. Stadtverordnetenfitznng den 13. Januar 1899 Abends 6 Uhr. 1. Bericht deS Wahlvorschlagsausschusses über Besetzung der Geschäftsdeputationen. 2. Rathsbeschluß, Bewilligung von 82 Mk. 80 Pfg. Umzugskosten an den Schutzmann Geigen müller betr. Auktion in Berthelsdorf. Sonnabend, de« 14. Januar 1899, Bormittags »Uhr kommen in Berthels dorf 1S Läufer- und 7 Fertelschweine gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Versammlungsort: Gasthof „Deutscher Adler". Brand, am 10. Januar 1899. biUksri»»««, Gerichtsvollzieher. SO. Januar 1»»» Das Königliche Amtsgericht t« Braud. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Exped. mn wtd iw örtlich :a Burl- iseraten« berg. — ld Ber- riberg. Rr. 7. lnzeig« trjcheint jeden Wochentag Ab md» '/.«.Ihr für den -«deren Laa. «rei, vierteljährlich t Ml. »Wg. »weirnonatitch L Ml. 50 M. u. »imnonatlich 75 Pfg. Konkursverfahre«. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gutsbesitzer- Fra«- Bruno Stein in MiidiSdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung deS Verwalters, zur Erhebung von Ent wendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu berücksichtigenden Forderung«, zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke und über di» dem Gläubigerausschuß zu gewährende Vergütung der Schlußtermin auf de« 3. Februar 189V, vormittag 8 Uh* vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Brand, den 10. Januar 1899. Exped. HVolumaL, Gerichtsschreiber deS Königlichen Amtsgericht-. . » Inserat» werden bi- Vorn Donnerstag, de« 12. Januar. Bekauntmachuug für Hilbersdorf, die ««Meldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Siekruttrungs- stammrolle betreffend. In Gemäßheit von 8 57 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle im Jahre 1879 geborenen Wehrpflichtigen, welche sich im hiesigen Orte aufhaüeu, ferner di« aus früheren Altersklassen zurückgestellten Mannschaften, über deren Militärpflicht eine endgiltige Entscheidung noch nicht erfolgt ist, hierdurch aufgefordert, sich behufs Aufnahme m di« Rekru- tirungsstammrolle in der Zeit vom 18. Januar bi- t. Februar 1899 bei dem Unterzeichneten anzumelden. Hilbersdorf, den 9. Januar 1899. Llaoldor, G.-Borst. Aus dem Reichstage. nb. Berlin, den 10. Januar. Wohl auSgeruht hatten sich heute die Reichsboten in recht stattlicher Anzahl nach Ablauf der reichlich bemessenen Weihnachts ferien zu neuer Arbeit wieder zusammengefunden. Wogte auch in dem gewaltigen SitzungSsaale nicht eine solche Fülle von Abgeordneten, wie an den ersten Tagen dieser Session, so war da- HauS doch immerhin ziemlich gut besetzt und fährt also vor läufig fort, sich in dieser Beziehung vortheilhast von seinen meisten Vorgängern zu unterscheiden. Freilich war die Besetzung durch aus nicht gleichmäßig; auf der Linken klafften manche Lücken, während die Bänke der Rechten dicht gefüllt und namentlich die charakteristischen Gestalten unserer führenden Agrarier fast aus nahmslos zur Stelle waren. Stand doch die erste der drei ge planten agrarischen Interpellationen, die über die Fleischnoth, auf der Tagesordnung. Die Begründung der Interpellation gab ein neuer Mann. Wird eine Jungfernrede schon stets mit einem gewissen Interesse ausgenommen, so galt das von der heutigen noch in erhöhtem Maße. War sie doch die erste, die im neuen Reichstage gehalten wurde und war man doch auf diesen Redner auf allen Seiten deS Hauses ganz besonders gespannt. Frhr. v. Wangenheim, ver Abg. von Pyritz, ist bekanntlich der Nachfolger des ver storbenen Herrn v. Plötz sowohl im Reichstagsmandat als auch im Vorsitz des Bundes der Landwirthe. Mäuschenstill, wenn auch mit verschiedenen Gefühlen, saßen die Volksvertreter rechts und links, um dem Debüt zu lauschen. Nun, es sei gleich kon- statirt, sehr aufregend war dieses Debüt nicht. Frhr. v. Wangen heim ist in seinem Aeußeren wie auch als Redner fast daS Gegen stück zu seinem vielgelobten und vielbefehdeten Vorgänger. War Konkursverfahre«. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Sattlermeisters Nobert E«il NääV in Oberlangenau ist heute nach erfolgter Abhaltung deS Schlußtermin- und beendigter Schluß- vertheilung aufgehoben worden. Branb, den 9. Januar 1899. Der GerichtSfchretber ve» Kö«igliche« Amtsgerichts. Exped. dieser ein unpulsiver und dabei doch stet- jovialer Draufgänger, so ist der neue Herr des Bundes im Benehmen und Ausdruck durchaus gemessen, ruhig und korrekt, fast wie der zum Typus gewordene preußische Geheimrath. Auch in seinem äußeren Aus sehen — er gehört übrigens zu den wenigen Mitgliedern des Reichstages, deren Haupt noch keine Spur einer Glatze zeigt — hat er nicht das, was seinem Vorgänger den Beinamen des „Vater Plötz" eingetragen hat. Von „Vater Wangenheim" wird der Chronist wohl also niemals zu berichten haben. Der Redner beschränkte sich darauf, ruhig und sachlich und unter Vorbringung eines umfangreichen Zahlenmaterials darauf hinzuweisen, daß die Seuchen im Auslande keineswegs erloschen und andererseits die Fleischpreise durchaus nicht in beunruhigender Weise gestiegen seien, so daß also gar kein Anlaß zu der von antiagrarischer Seite geforderten Aufhebung der Grenzsperre vor liege. Der Regierung stellte sich der Redner außerordentlich freundlich gegenüber, er hob hervor, daß sie jetzt im Allgemeinen mehr Verständniß für die hohe Bedeutung der Landwirthschaft zeige als früher, und nicht ohne tiefere Absicht geschah es wohl, daß er befonders dem preußischen Landwirthschaftsminister Frhn. v. Hammerstein ein verbindliches Kompliment für sein thatkrästiges Eingreifen machte. Freilich konnte es nicht ausbleiben, daß diese Danksagung auf der linken Seite stürmisches, höhnisches Gelächter und den vielstimmigen Zwischenruf „der Null?!" auSlöste. Das war aber auch das einzige Mal, daß eS während der Rede des Herrn v. Wangenheim etwas lebhafter zuging, im Uebrigen floß sie ruhig und ohne Widerspruch zu erwecken dahin, und man wurde am Ende durch den dröhnenden Beifall, den seine Freunde ihm spendeten, fast erschreckt. Die Beantwortung der Interpellation hatte zunächst der Sprechminister Graf Posadow Sky übernommen. Er sprach ebenso sachlich und ebenso wenig anregend wie sein Vorredner. Endlose Zahlenreihen und trockene amtliche Berichte sollte» er weisen, daß wohl etliche Steigerungen der Fleischpreise vorge kommen wären, daß aber von einer wirklichen Fleischtheuerung keine Rede sein könne und deshalb auch kein Anlaß zu einer Aenderung der bisherigen Politik, die wohl erwogen und im Interesse des Landes sei, vorliege. Der Staatssekretär enthielt sich in seinen Ausführungen jeder scharfen Spitze nach link-,' aber auch jeder lebhafteren Sympathiebezeigung nach recht-. Einen wesentlich anderen Ton schlug später der preußische Landwirth schaftsminister an. Er warf ver Linken, die die Maßnahmen der Regierung bekämpfe, Mangel an nationalem Gefühl vor, wogegen sich Sturm der Entrüstung erhob. Auf der Rechten aber lächelte man vergnügt dazu, und das Lächeln wurde hier noch vergnügter und wurde bald von andauerndem lebhaften Beifall begleitet, als Frh. v. Hammerstein im weiteren Verlauf seiner Erörterungen auf das Bestimmteste eine Aenderung der bisherigen Politik ablehnte und es als sein Ziel bezeichnete, die deutsche Landwirthschaft dahin zu bringen — natürlich unter vollster Einhaltung der vertraglich übernommenen internationalen Verpflichtungen — daß sie unter normalen Ver hältnissen die Lebensmittel für die gesammte deutsche Bevölkerung liefern können. Dieser Beifall wird Herrn v. Hammerstein wohl» gethan haben und wird ihm das peinliche Gefühl verschmerzen lassen, das er sicher empfand, als ihm bei der Bemerkung, die deutsche Regierung sei in wirthschastspolitischen Fragen gegenüber dem Auslände viel willfähriger gewesen als umgekehrt, ein viel stimmiges und offenbar auS tiefstem Herzen kommende-„Leider!" von der rechten Seite entgegentönte. Die Oppositionsrede deS Abg. Fischbeck (fr. BolkLp.) war matter, als man es an diesem jugendlichen Politiken der vielfach Ml- Tageblatt Amtsblatt M die Sai-lichm Md städtischen Be-Srden za Freiberg wtd Braud. !vera«twortliche Leitung: Georg Burkhardt. HunSesperre betreffe«». Am 8. diese- Monat- ist in ErbiSdorf ein dem dasigen WirthschastSbesitzer Max OSkar Heyde gehöriger Hund (weiblicher fchwarzer Spitz, am Unterkiefer weiße Haare) verendet, welcher von dem Königlichen BezirkSthierarzt nach erfolgter Sektion als der Tollwuth dringend verdächtig bezeichnet worden ist. Da dieser Hund frei umhergelaufen, insonderheit auch in St. Michaeli- aufgetreten ist, wird in Gemäßheit der Vorschrift in 8 88 flg. de- Reichsgesetzes vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 8 20 der unter dem 27. Juni 1895 bekannt gemachten Instruktion zur Ausführung der 88 19 und 20 diese- Gesetze- und 8 4 Abs. 2 und 3 der zu letzterem erlassenen Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 hiermit für die Stadt Brand und die Gemeinden bez. selbständigen Gutsbezirke Berthelsdorf, GrbiSdorf, FreibergSdorf, Kleinschirma, Langenrinne, Linda, MiidiSdorf, Tel. Michaelis, Riederlangenau, Oberlangen««, Oberschöna, Oberreichenbach, WeigmannSdorf und Ang die Hunvesperre bis -nm 3. April dieses Jahres verfügt. Hiernach sind bis zu gedachtem Zeitpunkte alle in den bezeichneten Gemeinden pp. befind lichen Hunde festzulegen (anzuketten oder einzusperren). Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne von der Ort-Polizeibehörde ertheilte Erlaubniß auS dem, durch obengenannte Orte gebildeten Sperrbezirke nicht auSgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs feftgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunde« zur Begleitung der Heerde, von Fleifcherhuuve« zum Treiben von Vieh und von Jagdhunde« bei der Jagd wird unter der Bedingung ge stattet, daß die Hunde außer der Zeit deS Gebrauchs, bez. außerhalb deS Jagdreviers, festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Alle Hunde, welche innerhalb oeS obenbezeichneten Sperrbezirks frei umherlaufend betroffen werden, find eiuzufange« und in sicherer» Gewahrsam zu bringen. Die Ent schließung darüber, ob dieselben zu tödten sind, behält sich die unterzeichnete Königliche AmtS- hauptmannschaft, au welche deshalb unverzüglich Anzeige zu erstatte» ist, für jeden einzelne« Fall vor. Die OrtSpolizeibehörden werden ermächtigt, umherlaufende Hunde, deren Einfangen mit be sonderen Schwierigkeiten verbunden ist, ohne Weiteres erschießen oder auf sonst geeignete Art tödten zu lassen. Im Uebrigen sind alle diejenigen Hunde und Katzen, welche von dem wuthkranken Hunde gebiffen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von diesem Thiere gebissen sind, sofort zu tödten. Zur Kontrole darüber, daß den vorstehenden Bestimmungen nicht entgegengehandelt werde, haben die Ortspolizeibehörden öftere Umgänge deS CavillerS anzuordnen und dafür, daß solche gehörig stattfinden, in Gemäßheit von 8 26 Absatz 1, 2 und 3 der Kompetenz-Verordnung vom 22. August 1874 Sorge zu tragen. Verdächtige, auf Tollwuth hindeutende Erscheinungen an Hunden oder Katzen sind sofort zurKenntniß der Ortspolizeibehörde zu bringen, welche letztere ihrerseits ungesäumt an die König liche Amtshauptmannschaft Anzeige zu erstatten hat. Zuwiderhandlungen gegen die angeordnete Hundesperre werden nach 8 328 des Strafgesetz buch- bez. 88 65*, 66* deS Reichsgesetzes vom ^"^^0 bestraft. Freiberg, am 10. Januar 1899. Konkursverfahren Ueber daS Vermögen der Schnittwaarenhändlerin Shrtfttaue Tophi« verehel. Müller geb. Renner in NeuberthelSdorf wird heute, am 9. Januar 1399, nachmittag- Uhr da- Konkursverfahren eröffnet. Der Ortsrichter Meiling in Brand wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen find bis zum S1. Februar 1999 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl «im- anderen Verwalters sowie über die Bestellung eine- GläubigerauSschuffeS und eintreten den Falles über die in 8 120 der KonkurSordnung bezeichneten Gegenständ« auf de« S4. Januar 1899, vormittag- 9 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf de« 7. Mär, 1899, vormittag- 9 Uhr vor dem unteHeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eme zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz habe» ober zur' Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zn verabfolg« oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forder ungen, für die sie au- der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs-