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reib ergerÄnzeigrr und Tageblatt ! 1SS8 W233 Ins «rate werd«« bi» Vormittag 11 Uhr angenommen. Prei» für di« Spaltzeil« IS Psg, Außerhalb d«r Landg«richt»bezirk» LS Pfg. AmtsbilM Ml die lSniglichc- Md WIM» Be-Srden zu Freiberg wd Brand. Vermmvortttch« LettmM »««»« v««khar»t. Erscheint jed«n Wochentag Abend» '/.«.ihr für den ü s anderen Tag. Prei« vierteljährlich L Mk. Lb Psg. Äeit 7 »weimonatlichLMk.bvPfg. m einmonatlich7bPs§. Bclanutmachuug. Wegen Reinigung der Geschäftsräume deS Königs. Landgericht» und der Königs. Staats anwaltschaft hier können den 21. ««V 22. Oktober 18S» nur AmtSgeschLfte erledigt werden, die keinen Aufschub erleiden. Derartiger Sachen wegen wolle mau sich in das Dienerzimmer des Landgerichts wenden. Freiberg, den 8. Oktober 1898. Königliches Landgericht. vr v. Bekanntmachung, die «»Wahlen zur GrgSnzungswahl für die Handelskammer zu Dresden betr. Das Königliche Ministerium des Innern hat die Vornahme der erforderlichen Ergänzungs- , Wahlen für die Handelskammer zu Dresden angeordnet und genehmigt, daß für die Wahlen zur Handelskammer aus dem Bezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast zwei Wahlabtheilungen gebildet werden, von denen die eine die XIV. Wahlabtheilung, die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Freiberg, ein schließlich der Stadt Freiberg, umfaßt und fünf Wahlmänner zu wählen hat, während von der zweiten, der XV. Wahlabtheilung, welche aus den Ortschaften deS Amtsgerichtsbezirks Brand, einschließlich der Stadt Brand, sowie den Ortschaften des Delegationsbezirks Sayda, einschließlich der Stadt Sayda, gebildet wird, ein Wahlmann zu wählen ist. AlS Wahltag wird Montag, der 1«. Oktober laufende« Jahre-, hiermit bestimmt. Alle in den Ortschaften der je eine Wahlabtheilung bildenden Bezirke wohnhaften Kauf leute und Fabrikanten, welche a) mit mindestens 1900 Mark Einkommen im Ortskataster abgeschätzt, d) 25 Jahre alt und v) nicht vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eine» Ver brechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, ferner ä) die Vertreter und beziehentlich Besitzer der im Wahlbezirke gelegenen fiskalischen und communlichen Gewerbsanstalten, Eisenbahn-, SchifffahrtS-, Baugewerks- uud Steinbruchs-Unternehmungen, soweit sie den unter d und o angegebenen Bedingungen genügen, beziehentlich den unter a angegebenen Steuersatz erreichen, werden daher andurch aufgefordert, zur Vornahme der Wahl vo« fünf Wahlmännern in der Wahlabtheilung Freiberg und von einem Wahlmanne in der Wahlabtheilung Brand und Sayda, a» dem vorbezeichneten Tage in der Zeit von Vormittag» 10 bi» 12 Uhr und zwar, wie zur Erleichterung der Stimmberechtigten nachgelassen wird. 1. soviel die Wahlabtheilung des Amtsgerichtsbezirks Freiberg, einschließlich der Stadt Freiberg betrifft, im »erhandlungssaale der nnterzeichnete» Königlichen Amtshauptmannschast und 2. soviel die Wahlabtheilung des Amtsgerichtsbezirks Brand, einschließlich der Stadt Brand, sowie des Delegationsbezirks Sayda, einschließlich der Stadt Sayda betrifft, ») in Brand in dem Nebenzimmer de» Restaurant» »um RathSkeller da selbst und d) in Sayva in der Königlichen Delegation zu Sayda in Person sich einzufinden, sich bezüglich ihres Wahlrechtes durch Vorzeigung der Quitt ung über Bezahlung des zuletzt vorhergegangenen Einkommensteuer-Termin» auSzuweisen, die nach Z 9 der Verordnung vom 16. Juli 1868 etwa erforderliche Legitimation beizubringen, auch, soweit nöthig, daS Vorhandensein der m Z 17 unter 2 und 3 de» Gesetze» vom 23. Juni 1868 vorgeschriebenen Erfordernisse nachzuweise« und ihre Stimmen abzugeben. Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen. Freiberg, den 20. September 1898. Königliche Amt-Hauptmannschaft. Vr Auf Folium 650 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg sind heute die Kommandit gesellschaft unter der Firma Wolf L Co. in Freiberg, als ihre Inhaber aber Herr Clgarrenfabrikant Johann Heinrich Wolf in Freiberg als persönlich haftender Gesellschafter und ein Kommanditist eingetragen worden. Freiberg, am 5. Oktober 1898. Königliches Amtsgericht. Reg. V. 249/98. Schurig. Auf Folium 635 des Handelsregisters sür die Stadt Freiberg ist heute Verlauchart worden, daß die Firma WaarenhauS Carl Prinz in Freiberg fernerhin Waarenhaus Carl Prinz Inh. Otto Curth firmirt, sowie daß nicht mehr Herr Kaufmann Earl Johann Leonhard Prinz in Freiberg, sondern Herr Kaufmann Jaeob Ernst Otto Curly in Freiberg Inhaber der Firma ist. Freiberg, am 5. Oktober 1898. Königliche» Amtsgericht, Reg. V. 251/98. Schurig Bekanntmachung. Montag und Dienstag, den 10. und 11. dss. Mt»., sollen sämmtliche Kanzleien und Kassenräume des Rath- und Stadthauses gereinigt werden, wo mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß au diesen beiden Tagen nur unaufschiebbare Geschäfte erledigt werden können. Freiberg, am 3. Oktober 1898. Der Stadtrattz. Vr. Wgr Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeister» Ernst Paul Emil Tränkner in Großhartmannsdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalter», zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu be rücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbare» Vermögensstücke der Schlußtermin aus den 26. Oktober 169«, vormittag» S Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Brand, den 1. Oktober 1898. Aktuar Gerichtsschreiber des König!. Amtsgericht». Politische Umschau. Freiberg, den 6. Oktober DieKaiserfahrtnach dem heili gen Lande erregt lebhaftes Interesse nicht nur in Deutschland, sondern auch im Auslande. Die Presse, namentlich in Frankreich ergeht sich vielfach in Deutungen und Vermuthungen, die von einem nüchternen Urtheil wenig erkennen lassen. Umso nothwendiger ist es, der Legenden-Bildung rechtzeitig zu steuern und das Falsche vom Wahren, den Schein von der Wirklichkeit zu sondern. Daß die Reise in erster Linie der Befriedigung eines frommen Herzens- Dranges dient, steht außer allem Zweifel. Den Anlaß bildet die Einweihung der neuerbauten deutsch-evangelischen Erlöser-Kirche in Jerusalem, welche im Beisein unseres Kaiserpaares vor sich gehen wird. In der Phantasie der Franzosen haben sich die aben teuerlichsten Vorstellungen daran geknüpft. Ungern sehen sie den Protestantismus im Besitz einer so feierlichen und erhabenen Stätte. Sie fürchten, Deutschland werde die Schutzherrschaft über die gesammte Christenheit des Orients übernehmen. Wer diedeutsche Politik verfolgt hat, der weiß, daß Deutschland nicht daran denkt, m fremde Rechte einzugreifen. Das deutsche Reich schützt nur seine eigenen Landeskinder; diese aber schützt es allein, welcher Konfession und Religion sie auch angehören! Noch mehr als die religiöse giebt den Franzosen die politische Seite der Reise Anlaß zu Betrachtungen. Die Franzosen bleiben dabei, daß man es mit einem hochpolitischen Schachzuge Kaiser Wilhelms zu thun habe, dem die Einweihung der Erlöser-Kirche in Jerusalem nur als Vorwand diene. Daß die Reise des Kaisers eine politische Be deutung hat — wenn auch in anderer Weise, als die Franzosen meinen — läßt sich nicht leugnen. Seit den Tagen Friedrichs des Großen verbinden freundschaftliche Beziehungen Preußen und die Türkei. Wiederholt hat damals die preußische Dazwischen- lunjt die türkische Herrschaft in Europa vor Russen und Oester- rcichcrn gerettet. Diele Beziehungen haben in unserm Jahrhundert keine Aendcrung crjahrcn; bei allen Krisen und Verhandlungen der orientalischen Frage hat sich Preußen-Deutschland als ein nujrichtiger und uneigennütziger Freund der Türkei erwiesen. In aller Erinnerung ist noch die Haltung Deutschlands in der Uweren Zeit, die dem griechisch-türkischen Kriege voranging: Uls alle Welt den auf die Störung des Friedens gerichteten Absichten Griechenlands Vorschub leistete, da war es Kaiser Wilhelm, der mit Nachdruck für das Recht der Türkei eintrat, sich ihrer Haut gegen einen Friedensbrecher zu wehren. Wenn nun jetzt unser Kaiser, ehe er Palästina betritt, dem Sultan, als Beherrscher des Landes, in Konstantinopel einen Besuch abstattet, so ist dies ein selbstverständlicher Akt der Höflichkeit. Die Freundschaft zwischen der deutschen und der ottomanischen Regierung wird unzweifelhaft dadurch nur noch gestärkt werden. Gerade Kaiser Wilhelm II. mit seiner eindrucksvollen Persön lichkeit ist wie kein Anderer geeignet, die Sympathien der Orientalen zu gewinnen und für das deutsche Reich zu fesseln. Deshalb dürfen wir zuversichtlich erwarten, daß die Saat, die das Erscheinen des Kaisers im Orient ausstreuen wird, eine gute Frucht für das politische Ansehen des deutschen Reiches in jenen Gegenden zeitigen werde. Noch ein Anderes kommt hinzu. Deutscher Unternehmungsgeist, deutscher Gewerbefleiß, deutsche Tüchtigkeit haben in den verschiedensten Zweigen des staatlichen und des geschäftlichen Lebens der Türkei Erfolge erzielt, die beiden Theilen, den Deutschen und den Türken, gleichmäßig zu Gute gekommen sind. Schon heute können unsere industriellen und handeltreibenden Kreise mit Genugthuung den Vortheil fest stellen, den der deutsche nationale Wohlstand aus dem geschäft lichen Verkehr mit der Balkan-Halbinsel und Kleinasien gezogen hat, als Folge der freundschaftlichen Politik Deutschlands gegen über der Türkei. Auf diesem Grunde wird durch' das Erscheinen des Kaisers ohne Frage weiter gebaut werden. Die Reise des Kaisers ist, vom kirchlichen Standpunkt aus betrachtet, eine glanz volle Kundgebung der evangelischen Glaubenstreue des Kaisers, vom politischen eine Stärkung des Deutschthums in seinen wirth- schaftlichen und Kultur-Bestrebungen. Das aber sind Ziele, an denen weder Frankreich, noch irgend ein anderer Staat etwas wird aussetzen können. Die Reise des KaiserpaareS nach dem Orient zerfällt in zwei Theile: Der erste umfaßt Konstantinopel, Palästina und Syrien, der zweite Aegypten. Für den Aufenthalt in Konstantinopel sind 5, sür Palästina 17 und für Syrien 7 Tage in Aussicht genommen. In Aegypten gedenkt das Kaiser paar etwa drei Wochen zu verweilen. Hierzu kommen noch die tagelangen Seefahrten, so daß die gesammte Reise zwei Monate in Anspruch nehmen wird. Im Vordergründe des Interesses steht natürlich der Aufenthalt in Palästina. Am 25. Oktober mittags betritt das deutsche Kaiserpaar zu Haifa den Boden deS heiligen Landes und begiebt sich am folgenden Tage in neun stündiger Wagenfahrt an der Küste entlang südlich nach Cäsarea. In gleicher Richtung geht eS am 27. in zehnstündiger Wagen fahrt weiter nach Jaffa. Dort wird Quartier nn Hotel du Pare bezogen. Am 28. d. M. führt ein sechsstündiger Ritt die Herr schaften nach Latrun (Zeltlager). Bedeutsam wird der 29. Oktober sein, an welchem vormittags die Reise in sechsstündigem Ritt nach Jerusalem fortgesetzt wird. Um 1 Uhr nehmen die kaiserliche« Herrschaften im Zeltlager vor der Stadt das Frühstück ein. Um 3^ Uhr nachmittags brechen sie zu Pferde vom Lager auf und ziehen mit glänzendem Gefolge in die festlich geschmückte Stadt. Der erste Besuch gilt der Grabeskirche, nach der sich da» Kaiser paar vom Jaffathor auS zu Fuß begiebt. Sodann werden die türkischen Behörden, das Konsularcorp» und die Archimandriten auf dem kaiserlichen Konsulat empfangen. Am 30. Oktober ist Gottesdienst in Bethlehem. Nach dem Besuch der Geburtskirche werden im neuen Waisenhause auf dem Weinberge — eine gute Viertelstunde von Bethlehem — Abordnungen de» Jerusalem- Vereins, der Johanniter, der deutschen Kirchenbehörden empfangen. Den Rückweg zum Zeltlager nehmen sdie Herrschaften durch di« deutsche Kolonie. Für den Sonntag Nachmittag ist eine gottes dienstliche Feier auf dem Oelberge beabsichtigt. Montag, den 31. Oktober, vormittags halb 10 Uhr folat die feierliche Ein weihung der Erlöserkirche. Zu Beginn des Nachmittags wird eine Wagenfahrt nach Jericho unternommen und das Zeltlager am Fuße des Dschebel Karantel aufgeschlagen. Am Morgen de» 1. November geht es nach dem todten Meer und von da zum Jordan; vielleicht begiebt man sich auch noch zu Pferde nach der Jordanfurth. Das Frühstück wird entweder an der Taufstelle oder an der Brücke eingenommen; dann erfolgt die Rückkehr nach Jericho; möglicherweise wird auch noch die Kapelle der Versuch ung in der von russischen Mönchen bewohnten Felshöhle de» Berges Karantel besucht. Am 2. November fahren die kaiserlichen' Herrschaften nach Jerusalem zurück; der Nachmittag ist für sichtigungen daselbst bestimmt, die auch am 3. November noch fortgesetzt werden. Nachmittags wird eine Wagenfahrt nach Ain Karin unternommen und weiter das syrische Waisenhaus besucht. Am 4. November folgt der Ritt nach dem in einer Einöde ge legenen griechischen Mönchskloster Mar Saba.. Die Kaiserin, welche diesem Ausfluge fernbleiben muß, wird dafür zu Wagen nach den salomonischen Teichen uud vielleicht auch weiter nach Bet Dschaba fahren. Die Abfahrt von Jerusalem erfolgt am 5. November Vormittags 9 Uhr mit der Bahn nach Jaffa. Dort besteigen die Herrschaften das Schiff nach Haifa. Nur wen« dort die Ei«