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-— Ml- Tageblatt Tageblatt yMniM M w lölliglichm md Wtischcu Behördoi W Frewers mW SriM ^177 'I i- i. s Der Stavtralh. « Treibers, am 7. Juli 1898. Bergrath vr. H». Professor. Freiberg, den 1. August 1898. langem Ult «Ag - SA -4 88,80 ML 44,10 , 40,20 , HL KL 24,10 ML 81,80 _ 28,50 „ Inserat« werden angenommen. Preis Außerhalb d«S Lai Liend» ist«»« 11 »tti-n igen erst l. Line Anzeigen «n nicht Die Trauer um Kismarck. Die erschütternde Nachricht vom Tode des Fürsten Bismarck Der Oelfarbenanstrtch von ca. 2000 qm Lattenzaun soll vergeben werden. Angebote sind nach Einsichtnahme der in hiesiger JSgerkaserne Stube Nr. 37 ausliegenden Vertrag-« bedingungen bis zum 9. August Vs-. I». -Vorm. 1VUHr daselbst versiegelt, postfrei und mit entsprechender Aufschrift versehen, einzureichen. Freiberg, den 28. Juli 1898. Königliche «arnison-verwaltung. Bekanntmachung, di« unentgeltlichen Ssfentttchen Impfungen betreffend. Die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen beginnen für den hiesigen Stadt bezirk t, e S — bi, Jahrgang. - -— Mittwoch, den 3. Angnst Alt StadipoNzeibehörde. Lwl»«. Zr Erscheint irden Wochentag Abends '/,S Uhr für de» anderen Tag. Preis vierteljährlich L M. LS Pig. zweimonatlich 1 ML SO Pfg. u. eimaonatlich7SPfg. Sonderzug von Dresden nach München, Salzburg, Bad Reicheuhall, Kufstein «ad Linda«, ven 1S. August 1898. Abfahrt von Freiberg 7 Uhr 21 Min. Nachm. Ankunst in München 9 Uhr 40 Min. Borm, am 14. August. Fahrpreise sür Hin- und Rückfahrt: I. Kl. II. KL Verpachtung. „ „ Der dem Hospital St. Johannis hier gehörige, einen Theil der vormaligen Walkteichfläche in FreibergSdorf bildende, zeither von der hiesigen Stadtbauverwatlung al» Ablagerung-Platz be nutzte ungefähr 45 » große wird pachtfrei und soll vom 1. Oktober d. A. ab wieder verpachtet werde». Pachtliebhaber werden gebeten, ihre Gebote spätesten» am S. August V. A» im Rathhause, — Zimmer Nr. 6 — schriftlich oder mündlich abzugeben. Freiberg, am 16. Juli 1898. Der Stavtralh. Vr. Wgr. 8 Bei regelmäßigem Verlaufe der Jmpfpocken'ist ein Berband Überssüssig; faA a^rm dn nächsten Umgebung derselben eine starke, breite Röthe entstehen sollte, oder wenn dm Pocken sich öffnen, so umwickelt man den Oberarm mit einem in Baumöl getauchte« oder noch Vester uut Vaseline bestrichenen kleinen Leinwandläppchen. „ . , Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt rn-uzte-em An einem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage erschein«» die Impflinge zur Nach schau. Dieselben erhalten, wenn die Impfung Erso^ Haitis a« diesem Tage den Impfschein. Der letzter« ist sorgfältig zu verwahren. Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht (8 1), nicht in da» Jmpflokal gebracht werden, so habe» die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am TerminStage dem Jmpfarzte anzuzeigen. Verhaltungsvorschriften für Vie Angehörigen ver Impstinge. 3 1- AuS einem Hause in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach» Masern, DiphtheritiS, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden.« 8 2. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. § S- Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung der Impflinge die wichtigste Pflicht. 8 4. Wenn das tägliche Baden des Impflings nicht ausführbar ist, so versäume man wenigstens die tägliche sorgfältige Abwaschung nicht 8 8- Die Nahrung des KindeS bleibe unverändert 8 6. Bei günstigem Wetter darf dasselbe ins Freie gebracht werden. Man vermeide im Hoch sommer nur die heißesten Tagesstunden und die direkte Sonnenhitze. Die Impfstellen find mit größter Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen und vor Beschmutzung zu bewahren. Die Hemdärmel müssen hinreichend weit sein, damit sie nicht durch Scheuern die Impfstellen reizen. 8 8. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage an kleine Bläschen, welche sich in der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber vergrößern und zu erhabenen, von einem rothen Entzündungshofe umgebenen Schutzpocken entwickeln. Dieselben enthalten eine klare Flüssigkeit, welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. Vom zehnten bis zwölften Tage beginnen die Pocken zu einem Schorfe einzutrocknen, der nach 3 bis 4 Wochen von /selbst abfüllt. Die Entnahme der Lymphe zum Zwecke weiterer Impfung ist schmerzlos und bringt dem Kinde keinen Nachtheil. Wird sie unterlassen, so pflegen sich die Pocken von selbst zu öffnen. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen deS Holzwaarenfabrikanten Br«N0 Frank« in GrotzwaltersVorf ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermin» und nach erfolgter Schluß- vertheilung aufgehoben worden. BranV, den 1. August 1898. Aktuar Kokln-Uioi». Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht». Großen Kaisers Majestät, für» Leben erwarb, und den un auslöschlichen Dank deS ganzen deutschen Volkes für alle Zeiten. Ich werde seiner Hülle in Berlin im Dom an der Seite Meiner Vorfahren die letzte Stätte bereiten. Wilhelm L L." Traueranordnungen de» Kaiser». Der Kaiser hat anläßlich deS Ablebens deS Fürsten von BiSmarck eine zehn tägige Hof- und achttägige Armee-Trauer, sowie daS Flagge» sämmtlicher Reichs- und Staats-Dienstgebäude auf Halbmast bi» nach dem Tage der Beisetzung angeordnet. Ferner hat der Kaiser telegraphischen Befehl an daS Reichsamt deS Innern gelangen lassen, alle Vorbereitungen zu einer großen Trauerfeier auf dem Königsplatz in Berlin zu treffen. Den Tag, an welchem sie stattfinden wird, hat er noch nicht festgesetzt. Auf dem Mittelplatz der Auffahrt des Reichstags-Gebäude»-wird ein großer Katafalk bergerichtet werden. Es werden zu der Feierlichkeit zahllose Ein ladungen an alle deutschen Regierungen und hervorragenden Persönlichkeiten erfolgen. — Ein in Kiel herausgekommener Marinebefehl ordnet an, daß am Tage der Beisetzung de» Fürste» schmerz- ssenen. 98. chNach- nS statt. :en Ent- Freiberg—München 46,70 ML „ —Salzburg oder Bad Reichenhall 61,40 „ „ —Kufstein 55,70 „ , —Lindau 66,90 „ 48,00 84,10 Fahrkartengültigkeit 45 Tage. Schluß de» Fahrkartenverkaufs am Tage vor ZugSabgang Nach«. 6 Uhr. Näheres epgiebt die bei den Staatsbahnstationen, ferner bei der Ausgabestelle für zusammen stellbare Fahrscheinhefte in Chemnitz, Albertstr. 4 und in Dresden-A., Wieuerstr. 2, unentgeltlich zu erhaltende Uebersicht über den Sonderzug. Dre-Ven, am 1. August 1898. Königlich« Generalvirektion ver Sächsischen EtaatSeisenbahnen. 6665 6. Lj SIoKiu»irn. hat in der ganzen civilisirten Welt ein lebhaftes Echo geweckt. Ist auch der erste Kanzler des deutschen Reiches seit acht Jahren dem Getriebe der aktiven Politik entrückt gewesen, so wirkt sein Hinscheiden doch aus die Welt mit dem Nachdruck eines welt historischen Ereignisses. Ebenso, wie in den deutschen Blättern, tritt dies hervor, wenn man die Presse der anderen Länder durchmustert; fehlt eS in dieser auch nicht an aus einandergehenden Urtheilen, an Nachrufen, die nicht alle „der Parteien Gunst und Haß" entrückt sind — eins tritt in ihnen allen klar und überzeugend hervor: die gewaltige Rolle, die Fürst Bismarck in dem politischen Leben dieses Jahrhunderts gespielt, der fasziuirende Einfluß, den seine machtvolle Persönlichkeit, sein glänzender Geist, sein erfolgreiches Wirken überall ausgeübt. Das Alles hat kaum eine Einbuße erlitten in der Zeit, in welcher rvt er Halle 898. ssenen. »UN und wörtlich rg Burk- ng Max ljrraten- erg. - d Btt- eiberg. Nr. 7. Anzeiger . Mittwoch, Ven 18. Juli vtrse» Jahve», und werden t« ven Monaten Juli «nv August . j-v-Mittwoch Nachmittag-vo« 8 bt» 4 «hr, die Revision der geimpften Kinder dagegen Bormittags von 11 di» '/,» Uhr . im Kaufhause (1. Stockwerk) stattfinden. Jmpfpstichtig sind im Jahre 1898 außer den in 8 1 Ziffer 1 deS ReichSimpfgesetzeS vom 8. April 1874 näher bezeichneten Zöglingen öffentlicher Lehranstalten, wegen deren Wieder- unpfung noch besondere Termine werden anberaumt werden al alle im Jahre 1897 geborenen Kinder und d) die in früheren Jahren geborenen Kinder, welche der Erstimpfung noch nicht, oder ohne Erfolg genügt haben, oder der Jmpfrevision entzogen geblieben sind, sofern sie mcht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben. Wir fordern alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder hiesiger Stadt auf, mit ihren >mpf- pflichtigen Kindern beziehentlich Pflegebefohlenen zu diesen Terminen behuf» Vornahme der Erst impfung und ihrer Control« zu erscheinen, ov«r spätesten- in Venselb««, wenn nicht schon an Rathsstelle (Rathhaus, Polizeimeldcamt) geschehen, Vt« auherhalv V«r öffentlichen Impftermine ausgestellte« Impfscheine over Jmpfbefreiung-zeugnifle ver Jmpf- dehörve vorzulegen. Für jedes zur öffentlichen Impfung gebrachte Kind ist dem dort anwesenden Listenführer ein Zettel mit vollständigem Namen, Geburtszeit und Geburtsort deS Impflings, sowie Name, Stand und Wohnung des Vater» — bei außerehelichen Kindern der Mutter, veL Pflegevater» oder Vormundes — zu übergeben. Hierbei wird noch darauf hingewiesen, daß nach 8 14 de» ReichSimpfgesetzeS vom 8. April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche für den Fall, daß sie ihre impf- Lichtstärke »es Leuchtgases »er städtischen Gasanstalt im Monat Juli gemessen an einem Normalargandbrenner b« einem Gasverbrauch vo» 150 Liter pro Sturze: 17,7 Normalkerzen Mittel au- 10 Messung««. Bekanntmachung. Die »afferfteuer auf VaS S. Vierteljahr 1898 ist zu, Vermeidung zwangsweiser Beitreibung nunmehr spätestens vi- zum 12. August 1898 an die hiesige Sa-- unv Wafferwerk-'Kaffe zu entrichte». Freiberg, am 1. August 1898. 8. April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche sür den Fall, daß sie ihre imps pflichtigen Kinder und Pflegebefohlenen nicht zu den öffentlichen Impfterminen bringen, den ihnen deshalb obliegenden Nachweis, daß die Impfung erfolgt oder au» einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, der Jmvfbehörde gegenüber zu führen unterlassen, mit Geldstrafe bis zu 20 Mark, sowie daß Diejenigen, deren Kinder beziehentlich Pflegebefohlenen« ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben, mit Geldstrafe bi» zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen sind. Gleichzeitig geben wir die Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Impflinge unter T zur strengsten Nachachtung hiermit bekannt. ist. Und gerade die Plötzlichkeit seines Hinscheidens hat den Eindruck der Todesnachricht noch verschärft. Die Nachricht vom Tode deS Fürsten Bismarck, welche der elektrische Funke in der Nacht zum Sonntag blitzschnell durch das Reich hin verbreitete, konnte im fernen Osten, Westen und Süden keine Aufnahme mehr in die Sonntagmorgenblätter finden; überall erschienen darum im Laufe des Tages schwarzumrandete Extrablätter, welche die Mittheilung der unumstößlichen Thatsache theils nur in eiliger Mittheilung, theils unter schmerzliche» Klagen unter das Volk trugen. Der deutsche Kaiser sandte, wie der Reichsanzeiger meldet, auf die Kunde von dem Ableben Bismarcks folgendes Telegramm nach Friedrichsruh: „Fürst Herbert Bismarck Friedrichsruh. In tiefer Trauer theilnehmend an dem Schmerz, der Sie alle um den theuren großen Todten erfaßt, beklage Ich den Verlust von Deutschlands großem Sohne, dessen treue Mit- . , arbeit an dem Werke der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes der gewaltige Staatsmann dem öffentlichen Leben fern geblieben ihm die Freundschaft Meines in Gott ruhenden Großvaters des