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MmbmM Tagthlalt und ....... und Waldenburger Anzeiger. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Donnerstag, den 1. Zuli 1«8« 15» Alle Postanstaltsn, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. sigen Stadtsteuer-Einnahme angenommen und wird das Resultat der Sammlung seiner Zeit bekannt gegeben werden. Waldenburg, den 21. Juni 1880. Der Stadtrath. Cunrady. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich I Mk. 50 Pf. Bekanntmachung. B-tt-Sg- s«- di- Waff--b°MdtMn d-- Ob-MMtz w-,d°n b-. d--h„- Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorrrt. Annahme von Inseraten für d'° nächster- scheinende Nummer bis Mittags 12 Uyr des vorhergehenden Tages. danken. zu 4 Asien. Der von Rußland protegirle afghanische Thron prätendent Abdulrahman hat den englischen Vor schlag betreffend die Verwaltung von Afghanistan, angenommen. Er soll danach ganz Afghanistan incl. Kandahar beherrschen u?rd sandte bereits ein Rundschreiben an alle Häuptlinge. In London gilt die Situation in Afghanistan für sehr unbe friedigend. In Teheran, der Hauptstadt Persiens, wo keine Ursachen zur Theuerung vorliegen, sind gleichwohl erbung der Trunksucht wurde von Darwin unter - 1046 Fällen bei 980 festgestellt, und die Aerzte erklären, daß die Kinder der Trinker meist scrophu- lös sind. In Frankreich hat man sich nicht allein auf eine hohe Besteuerung der Spirituosen beschränkt, sondern es wurden sogar dort kürzlich strenge Strafbestimmun gen zum Gesetz erhoben, welche sich sowohl gegen Betrunkene, wie gegen die Wirthe richten. Bekannt ist die kolossale Verbreitung der Trunk sucht in England, gegen welche vergeblich auf dem Wege des Gesetzes bereits seit einem halben Jahr hundert angekämpt wird. Neuerdings versucht man es dort mit Volkskaffeehäusern. Bei uns in Sachsen ist über eine große Verbrei tung von Trunksucht eigentlich nicht zu klagen; viel leicht ist dies unserem weltbekannten „Blümchenkaffee" Fürst Bismarck ist am 29. d. nachmittags Uhr mit Gemahlin und seinem Sohn Grafen Wilhelm nach Friedrichsruhe abgereist. Auf allen Seiten gesteht man zu — selbst die „Germania" thut dies — daß v. Bennigsen einen großen Sieg errungen hat. Was er von vornherein für unannehmbar erklärte, ist jetzig fallen gelassen, worden; nur was er für annehmbar erklärte, ist auch zur Annahme gelangt. Die durch Herrn v. Bennigsen durchgesetzte Ablehnung des Bischofs paragraphen trifft am härtesten Herrn v. Puttkamer, der diesen Paragraphen wiederholt als den Mittel punkt und den Kern der Vorlage erklärt hat. Für die Entscheidung der Conferenz, welche durch die am 28. d. angenommene Finalacte die Grenze festgestellt hat, ist der Gesichtspunkt maßge bend gewesen, keinem Theile eine strategisch dominirende Stellung gegenüber einem an deren zuzuweisen und dementsprechend die Thal- grenze zu interpretiren. Es wurde geltend gemacht, für die Nordwestgrenze möglichst zu verhindern, daß sich die Griechen mit den Albanesen berühren. Für den von Griechenland zu übernehmenden Schulden antheil bildet die Einwohnerzahl den Maßstab. Die Feststellung der Summe wurde f<>r später Vorbe halten. Die in dem abzutcetenden Theile belegenen kaiserlich türkischen Schlöffe: und Güter sind durch eine angemessene Geldentschädigung der Türkei zu vergüten. Für die Kirchengüter wurde ein beson deres Verfahren wegen Verbleibens des muselmän nischen Eigenthums vorbehalten. Die Freiheit der Culte erscheint schon durch die griechische Verfassung gewährleistet. Schweiz. Am 22. faßte der Große Rath der alten, reichen, aristokratischen Stadt Basel mit 63 gegen 39 Stim-- men den wichtigen Beschluß, die Unentgeltlichkeit des gesammten öffentl. Unterrichts, von den unter sten Stufen der Volksschule an bis zu den Pforten der Universität, in das neue Schulgesetz einzuschreiben. *Waldenburg, 30. Juni 1880. Politische Rundschau. Deutsches Reich. ^Waldenburg, 30. Juni 1880. Es wird zu viel getrunken. Wir wollen gleich von vornherein der Meinung begegnen, als ob wir gegen den frischen Trunk eines guten Glases Bier losziehen wollten, denn der Biergenuß dient einestheils zur Ernährung, andern- theils führt er zu einer ruhigen philosophischen Be schaulichkeit der Dinge und bewahrt vor einer leiden schaftlichen Erregung, wie sie der Branntweingenuß im Gefolge hat. Unser heutiger Artikel richtet sich vielmehr gegen den Branntweinteufel, der schon manche Familie an den Bettelstab gebracht oder vernichtet, ganze Länderstrecken verarmt (Oberschlesien hat zum großen Theil seinen Nothstand der Trunksucht zu zuschreiben) und Tausende zum Verbrechen geführt hat. Erfreulich ist es daher, zu hören, welche Schritte gegen das Ueberhandnehmen der Trunksucht ergriffen werden. Die Neuroder Kreisbehörde in der Graf schaft Glatz machte neulich 19 Personen namhaft, welche nach den stattgefundenen Ermittelungen no torische Trunkenbolde sind und denen daher gemäß einer Verordnung der königl. Regierung zu Breslau vom 2. März 1842 keinerlei Spirituosen verabreicht werden dürfen, widrigenfalls gegen den betreffenden Gast- oder Schankwirth unnachsichtlich das Con- cessionsentziehungsverfahren eingeleitet werden würde. Ebenso hat in der Provinz Posen die Trunksucht unter den polnischen Bauern und Tagelöhnern in einem so erschreckenden Maßstabe zugenommen, daß die Landräthe der Kreise Schildberg und Pleschen sich veranlaßt gesehen haben, nach Kräften dagegen einzuschreiten. Im Kreise Pleschen wurde den Schänkern, bei denen sich die meisten Betrunkenen fanden, der Consens entzogen. Da aber auch dieses bis jetzt nicht geholfen hat, wandte sich der Land- rath an die Lebrer und die Pröbste seines Kreises mil der Aufforderung, ihn in seinen Bestrebungen zu unterstützen. In Elsaß-Lothringen, wo, aus noch nicht hinrei chend aufgeklärten Ursachen, in den letzten Jahren eine erhebliche Steigerung des Branntweinconsums fühlbar war, wurde auf Betreiben des Landesaus- schusses ein mit dem 1. Juli in Kraft tretendes Gesetz erlassen, welches dadurch, daß es die Wein steuer auf die Hälfte ermäßigt, dagegen die Licenz- gebühren für den Kleinverkauf von geistigen Ge tränken erheblich erhöht, bestimmt ist, dem Ueber handnehmen des Branntweingenusses eine Schranke zusetzen. Jedenfalls wird der Gebrauch des nord deutschen Kartoffelspiritus, welchem die billigen Eisenbahntarife allzu leichten Eingang im Reichs lande verschaffen, erschwert und der, wiewohl fälsch lich behaupteten Einschleppung der Branntweinpest aus Deutschland durch das neue Gesetz ein Hinder niß entgegengestellt. Nach den Mittheilungen des preußischen statistischen Bureaus von 1876 ergiebt sich, daß 46 Procent aller Gefangenen also fast die Hälfte, in ihrer Frei heit notorische Trinker waren. Bereits im Jahre 1873 haben die Directoren und Jnspectoren der Strafanstalten Kirchbach, Wintgens, Bender, Preuß Kroll, Fehmel, Strosser in einem Gutachten ein- stunnug den gewaltigen Einfluß der berauschenden Getränke auf die Verbrechen constatirt. Die Ver Frankrerch- Wie es sich erwarten ließ, ist es mit dem Rück tritt der Gerichtsbeamten, die zu den Congre- gationen halten, noch nicht am Ende. Schlag auf Schlag haben jetzt die Staatsanwälte von Troyes, Nantes, von Angers nebst ihren Substituten und der Generaladvocat von Aix ihre Entlastung ge geben. Aber der Justizminister ist durch dies von den Klerikalen ersonnene Manöver nicht in Ver legenheit gebracht worden und das Amtsblatt wird so bald als möglich die Ernennung ihrer Nachfolger verkündigen. Die Amnestievorlage wird im Senate noch einige Kämpfe verursachen. Die Commission des Senats zur Vorberathung der Amnsstievorlage wählte Jules Simon zum Präsidenten. Derselbe bekämpfte unumwunden die Amnestie und erklärte, er sehe wohl, daß die Regierung und die Deputirten- kammer verziehen, aber er sehe nicht, daß die Schuldigen selber verziehen. Jules Simon glaubt nicht, daß der Wille des Landes die Amnestie fordere. Wenn der Senat die Rolle spielen wolle, welche die Nothwendigkeit seiner Existenz beweisen könne, so müsse er entschlossen seine Ueberzeugung bekräftigen. In parlamentarischen Kreisen ist die Meinung verbreitet, daß, wenn der Senat die Am nestievorlage annehmen sollte, dies nur unter gleich zeitiger Annahme des Amendements Barthe, die Ver brechen gegen das gemeine Recht von der Amnestie auszuschließen, geschehen würde. Belgien. Belgien will sich, nachdem die Wahlen überwiegend liberal ausgefallen sind, von der Curie nicht mehr am Gängelbande führen lassen. Bekanntlich ist der belgische Vertreter am Vatican abberufen worden. In Consequenz hiervon theilte der belgische Minister des Auswärtigen am 28.d. dem Nuntius von Brüssel mit, daß die belgische Regierung mit diesem Tage die diplomatischen Beziehungen zur Nuntia tur einstelle. Türkei. Die Botschafter in Constantinopel treten am Sonnabend zusammen, um die türkische Antwort note betreffs Montenegros zu prüfen. Die Bot schafter werden, wie es heißt, beschließen, die Note dahin zu beantworten, daß sie, nachdem die Wieder besetzung der an Montenegro durch die Aprilconven tion abgetretenen Gebiete in der seitens der Pforte angegebenen Form eine unbestimmte Zeit in An spruch nehmen könnte, als Ersatz für die Durch führung der Aprilconvention die Abtretung des Hafens und des durch den Skutarisee und die Bo janamündung begrenzten Gebietes von Dulcigno vorschlagen. ——Ha- zweite Vierteljahr 1880 fällige Schulgeld ist spätestens bis zum IS. Juli v. an hiesiger Rathsexpeditionsstelle zu bezahlen. Schuttassenverwaltung Waldenburg, den 30. Junil880.