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AmKIw M Lik UmgliLcs wü> Wüslhci BchirLw M FreiLcrg ML Brand. Bo,«ttwo»Mcho Lett««Or Goor« B»chrh«»9t. .V 18 1s. f' vierteljährliwSM. Sb«g- 1 M«»o«atliL L Mk.b0 Psg. u. em«°natlich?LP^ i' so. 3aiMl»«S- 1 Inserate werden bi» Vormittag 1t Uhr WlMttlltF I angenommen. Preil für die Gpaltzerl« 13 Pfg. WNNlUA, vru x5»UUUT> . «utz-rhalb de, LandgerichtSbezir» 15 Pfg 1«s«. Freiberg, den 19. Januar 1898. Das Schulgeld für daS and di« -mf da» 1. Vierteljahr 1898, für die sowie die und di« Freiberg, am 11. Januar 1898. einfache« Volksschule«, Fortbildungsschule Ghmuastuar, Nealgymnastu« Bürgerschulen Der Stavtrath. I. B. Königliche UmtShauptmannschaft. Nr Statuert. Bekanutmachnug. erloschen. " ^^"s;N<irlmannSvl>rf auSsebrochene Manl- «nd Mnnensench« ist wieder Frisch'sche Arbeitsschule auf daS 4. Meteljahr 1897 ist zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung spätestens biS . . A. Januar dieses Jahres an du Schulgeldereinnahme, Stadthaus, 1 Treppe, zu bezahlen. Freiberg, den 11. Januar 1898. Ler Etadtrath. I. B. Le»!»««. Fehniel. Die Abgaben von» Bier» und Weinschank, sowie vom Kleinhandel mit Branntwein und ans das Jahr 1898 find bi» späteste i» s!. bi» Januar 1898 oer Stadtkafienemnahme, Stadthaus, zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Sreiberg, am 80. December 1897. Der «tadtrath. Nr. SvIirvsSor. Fehmel. ' . . i' U^Lao. Fehmel. —Lie Hundesteuer'' auf da» 1. Halbjahr 1898 ist spätestens bis , , 31. dieses «onatS m der Stadtkassenemnahme, Stadthaus, 1 Treppe, zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung zu bezahlen. Die Nachaichung »er Mauste, Gewichte, Waagen und Metzwerkzenge betreffend. Nach dem in Gemäßheit der Verordnung deS Königlichen Ministeriums des Inneren vom 8. April 1893 vom Staatsaichamt aufgestellten und Seiten der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden genehmigten Berzeichniß über die im Jahre 1898 im Regierungsbezirk Dresden auszuführenden Nachaichungen wird in den Tagen vom 31. Januar bis SS. März dieses Jahres auch die Nachaichung der Maatze, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge der Gewerbtreibenden hiesiger Stadt durch einen Beauftragten des Staatsaichamtes vorge nommen werden. Es werden deshalb alle hiesigen Gewerbtreibenden, welche Maatze, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, hierdurch ausgefordert, die betreffenden Aichgegenstände unter Einhaltung des nachstehcnds unter (^) ersichtlichen Vertheilungsplans an den in letzterem bezeichneten Tagen in den Stunden von Vormittags 9—12 und Nach mittags S—5 Uhr im Geschäfts»-»«! des hiesigen städtischen Eichamtes, Waffer- thurmstratze Nr. 9 Part, dem Aichungsbeamten zur Prüfung vorznlegen. Die Aichgegenstände find in reinlichem Zustande vorzulegen, andernfalls der Aichungs- beamte befugt ist, dieselben zurückzuweisen. Die Besitzer derjenigen Waagen und Maaße, welche an ihrem Gebranchsorte befestigt sind, haben dem Aichungsbeamten an dem betreffenden Aichuugstage diesbezügliche Anzeige zu erstatten. Als Gewerbtreibende im Sinne dieser Bekanntmachung gelten alle Diejenigen, welche fortgesetzt eine selbstgcwählte, auf Erzielung von Gewinn gerichtete Thätigkeit ausüben, mithin auch z. B. Landwirth«, welche Maaße, Gewichte u. s. w. im öffentlichen Verkehre benutzen. Werden Maaße, Gewichte, Waagen oder Meßwerkzeuge, welche das Nachaichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nachaichungsgeschäfts bei einem Gewerbtreibenden vorgefunden, ohne daß er den Nachweis der später ausgeführten Neuaichung zu erbringen vermag, so hat dessen Bestrafung nach § 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs und außerdem die Neuaichung oder nach Umständen die Beschlagnahme und Einziehung der ungeaichten, nicht gestempelten, oder unrichtigen Maaße, Gewichte u. s. w. zu erfolgen. Freiberg, am 20. Januar 1898 Die Stabtpolizeibehörde. L»L«»«. Bgl. D Deriheilungsplan, «ach welchem die Gewerbtreibenven ver einzelnen Straßen zu den festgesetzten Lagen ihre Aichgegenstände znr Prüfung vorzulegen haben. 81. Januar: Akademiestraße, Annabergerstraße, Aschegasse, Badegäßchen; 1. Februar: Bäckergäßchen, am Bahnhof. Berggasse, Bergstiftsgasse; S. „ Bahnhofstraße Nr. 1 bis 26; 3. „ „ Nr. 27 bis 70: . Einzelne Gebäude. onegaffe, Schutzengasse; ' uter der Stockmühle, Stollngaffe, Stolluhausgafse; itergasse, ThielestraM; chasse, Untermalt; allstraße, Wassergaffe, Wafferthurmstraße; Ltrr°' Turn« Fürstenthal, Gartenstraße; Gerbergaffe, Hainichenerstraße, HalSbrücknerstraße, Herderstraße; Himmelsahrtsgaffe, Hirtcngaffe, Hirtenplatz, Hornmühlenweg HoSpitalweg; Hornstraße, Humboldtplatz, Humboldtstraße, Jakobigaffe, Johannisgäßcheu; Kaufhaüsgaffe, Keffelgaffe Nr. 1 biS 18; Kessclgasse Nr. 20 bis 36; Kirchgäßchen, Kirchgaffe; Klostergaffe, Körnerstraße; Korngaffe, Krankenhausstraße, Kreuzgaffe, Kuhschachtgäßchen; obere und untere Langegaffe, Leipzigerstraße, am Marstall; Meißuergasse Nr. 1 bis 27; „ Nr. 28 bis 89, Meißnerring, vor dem Meißnerthor; MönchSstraße, Moritzstraße, Mühlgaffe, am Mühlgraben, Neugaffe; Nicolqigaffe, Nonnengqffe, Olbernhauerstraße; Obermarkt; Petersstraße Nr. 1 bis 23; „ Nr. 24 bis 42, Petri platz; Pfarrgaffe, Poststraße; Reitbahngaff,, Rinnengaffe, Rittergafle; Rother Weg, Scheunenstraße, Schießplan, Schillerstraße, Schießplatz; - Schmiedestraße, Schönegaffe, Schützengaffe; ' Febtmme: Berthelsdorferstraße Nr. 1 bis 44; . , „ Nr. 45 bis 85 und Brand-Cat. Nr. 51L, Bertholdstadt; Beuststraße, Borngasse, Brennhausgaffe, Buchstraße; Branderstraße beziehentlich unweit derselben, Äuttermarktgaffe; Burgstraße Nr. 1 bis 21; , Nr. 22 biS 52; Chemnitzerstraße, Dammstraße, am Dom, Domgafle, Domgäßchen; Donatsgasse, DonatSring, Dresdnerstraße, Jungestraße; Erbischestraße; Gngegaffe, Färbergaffe, Feldschlößchenweg, Forstweg; Fischerstraße Nr. 1 biS 24; , Nr. 25 biS 49; alt« und neue Frauensteinerstraße; 5. PP 7. 8. 9. 10. M 11. BP 12. PL 14. pp 1». pp 1k. Bl 17. pp 18. BB 19. BB 21. pp 22. pp »3. pp 24. pp 25. pp 20. pp 28. pp 1. Mär, 2. pp 3. pp 4. pp 5. . pp 7. Bl'» 8. 10. pp 11. pp 12. BP 14. pp 15. / ' pp 1«. ,p 17. BB ' 18. pp 19. pp 21. pp 22. . pp Die städtische Sparkaffe zu Braud beleiht Grundstücke und giebt Lombard- und Handdarlehne gegen sichere Bürgschaften ««d Ver zinst Einlagen mit 3^, Expeditwnszeit: 8—12 Uhr Vormittags und 2—5 Uhr Nachmittags an jedem Werktage. Brand, am 3. April 1897. Der Bürgermeister. Nr. II«««»«. Montag, den 24. Januar 1898 Nachmittags 3 Uhr soll im amtsgerichtlichen Auctwnslocale versch. Möbel — darunter 1 Rauchtischchen — ver steigert werden. Freiberg, den 22. Januar 1898. Sekr. M«««»»»»«^««, G.-V. Auktion in Mulda. Dienstag, den SS. Januar 1898, Vormittags 9 Uhr sollen 29 ReisekameraS mit Zubehör, 1 Holzhobelmaschine und 1 Spezialbandsäge gegen Baarzahlnng zur Versteiguvg gelangen. Versammlungsort: Klemm's Restauration. Brand, am 20. Januar 1898. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgericht daselbst. GlLkvrm»««. Wachtmeister. Kathottschc Schule. Die schulpflichtigen Kinder hiesiger Katholiken sind behufs Aufnahme in die katholische Schule bis spätestens Dienstag, den 1. Februar e. a. beim hiesigen kathol. Pfarramte (Kreuzgaffe Nr. 1) Vorm, in der Zeit von 10—12 Uhr und nachmittags von 2—5 Uhr anzumelden. 1 Schulpflichtig sind jene Kinder, welche Ostern laufenden Jahres das 6. Lebensjahr erfüllt haben oder bis mit 30. Juni dieses Jahres dieses Alter erreichen. Bei in der Stadt geborenen Kindern ist der Impfschein, bei nicht in Freiberg geborenen Kindern ist der Impfschein und eine standesamtliche Geburtsurkunde nebst Taufbescheinigung beizubringen. Freiberg, am 22. Januar 1898. Der katholische Schulvorstand. Psr. N«1in«, Vorsitzdr. Bekanntmachung für Freivergsdorf, die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder betreffend. Nach 8 4 Abs. 3 des Volksschulgesetzes werden zu Ostern d. I. alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahin das 6te Lebensjahr erfüllt haben; auch können bereits solche Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 30. Juni lfd. I. dieses Alter erreichen. Die Anmeldung muß bis spätestens 1. Februar auf dem Gemeindeamt hier erfolgen. Für alle Anzumeldenden ist der Impfschein, für solche, die nicht in Freibergsdorf geboren sind, auch die standesamtliche Geburtsurkunde nebst Taufbescheinigung beizubringen. Freibergsdorf, den 18. Januar 1898. Der Schulvorstand. Der Freiberger Erzbergbau, seine Bedeutung t« Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. UI. In ein Silber bergwerk muß man eine Gold quelle leiten, so lautet ein altes Sprüchwort, und so mögen wohl auch die Finanz deputationen des Landtages vou 1883/84 gedacht haben, als sie den Antrag stellten, die Regierung zu ersuchen, erörtern zu wollen, in welcher Weise die Zukunft des Frei berger Bergba nes wirksamer als bisher sicher zu stellen sei, und dieselbe zu ermächtigen, die zu dieser Untersuchung erforderlichen Kosten zu verausgaben. Dieser An trag wurde von beiden Kammern einstimmig zum Beschluß er- hoün, und bereits in der Thronrede, mit der Se. Majestät der König den folgenden Landtag eröffnete, wurde verkündet, daß Liese Erörterungen stattgefunden und daß das Ergebnis; derselben die Regierung bestimmt habe, den Ständen den Ankauf einer Anzahl Gruben vorzuschlaaen. Ans einem Gutachten des Herrn O. Bilharz fußend, welches den Ankauf der fünf Gruben Himmel fahrt, Himmelsfürst, Junge hohe Birke, Vereinigt Feld und Be- scheert Glück als den einzig möglichen und mit verhältnißmäßia geringen Opfern verbundenen Weg bezeichnete, um die Zukunst des Freiberger Bergbaues wirksam und dauernd sicher zu stellen, wurde den Ständen mittels zweier königlicher Dekrete der Ankauf dieser Gruben zum Preise von 2 244 000 Mk. empfohlen. Ein stimmig haben beide Kammern diesen Ankauf genehmigt. Welche Gesichtspunkte hierfür maßgebend gewesen sind, geht klar aus den Berichten der Finanldeputation X hervor (Berichte d« »weite«