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GMiM Tagtblatt und Filialen: in Altstadtwaldenburg bei Herrn Kaufmann Otto Förster, in Langenchurs, darf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Herrn Kaufmann Rob. Härtig, Mandelgaste, in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Trust Rösche; io Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende Nummer bis nachmittags 2 Uhr. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr, lich 1 Ml. 25 Pf. Einzelne Nrn. ü Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., Einges. 20 Pf. Expedition: Waldenburg, Obergasse 2918. -- - MME ln de» Mdtrch M WatdwdW Zugleich wett verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichtenstein-Calluberg und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, BräunSdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenharn, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Niederharn, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. E 151, Sonnabend, de» 2 Juli 1892. 4^— — . - — Witterungsbertcht, ausgenommen am 1. Juli, nachm. 4 Uhr. T«Wmeterstaud 765 vLm. reductrt auf dm Meeresspiegel. Thermometerstaud -s- 20" 0. (Morgens 8 Uhr -s- 19°.) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 35°/i>. Thanpuukt -s- 5 Arad. Windrichtung: Nordwest. Daher WttternugsauSstchtM für dm 2. Juli: Vorwiegend heiteres, etwas kühleres Wetter. Bekanntmachung, betreffend die Sonn und Festtagsruhe im Handels geiverbe. Von der Bezirksversammlung zu Glauchau ist am 28. vorigen Monats dos nachstehend abgedruckle Statut, betreffend die Regelung der Sonn- und Festtags ruhe im Handelsgewerbe, beschlossen worden. Dieses Statut gilt für den ganzen Bezirk der Königlichen Amts Hauptmannschaft Glauchau einschließlich der Städte mit Revidirter Städteorduuug und ist heute in Kraft getreten. Für hiesige Stadt sind die Stunden, während deren nach dem Statut der öffentliche Handel getrieben werden darf, so verthetlt worden, daß a, der im Statut unter 2 aufgesührte Handel ohne Unterschied der Jahreszeit von '/a7 bis '/r9 Ubr Vormittags und von 11 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags, d, aller übrige Handel von 11 Uhr Mittags bis 3 Uhr Nachmittags, aber mit Ausschluß der Zeit des Nachmittagsgottesdieustes stattfinden darf. Inwieweit auf Grund von 8 105s des Reichsgesetzcs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1. Juni 1891 für einzelne Gewerbe eine Verlängerung der fünfstündigen Arbeitszeit gestaltet werden wird, wie dies namentlich für den Handel mit Brod und weißer Bäckerwaare beantragt worden ist, unterliegt der Entschließung der Königlichen Kreishauptmannschafl Zwickau. - Waldenburg, am 1. Juli 1892. Der Stadtrat h. Kretschmer, B. Statutarische Bestimmungen, die Sonn- und Festtagsruhe im Handelsgewerbe be- , treffend. Für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau wird auf Grund von ß 105b Abs. 2 des Reichsgesetzes, betreffend Abänderung der Gewerbe- j ordnung, vom 1. Juni 1891 bestimmt: 1. An Sonu- und Festtagen, mit Ausnahme der ersten Weihnachls, Oster- s und Pfingsttage, dürfen, insoweit an diesen Tagen der Handel auf Grund des j Sächsischen Gesetzes über die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier vom 10. September j 1870 überhaupt nachgelaffen ist, G-Hülfen, Lehrlinge und Arbeiter im Detailhandel s regelmäßig nicht länger als vier Staude« nach beendetem Vormittagsgottesdienste, i keinesfalls aber länger als bis 3 Uhr Nachmittags beschäftigt werden; auch darf außerhalb dieser Zeit ein Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen nicht stattstnden. 2. Ausgenommen hiervon ist der Handel mit Ms «ud MaterialWuare« i (z. B. Brod, Butter, Milch, Fleisch, Grünwaaren, Delikateßwaaren, Colonialwaarcn, - Cigarren), ingleichen der Kleinhandel mit Heizuugs- und Beleuchtuugsmaterial. j In diesen Handelszweigen ist, sofern nicht weitere Ausnahmen auf Grund von 8 f 1056 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891 genehmigt worden find, eine fünf- i stündige Beschäftigung des Hülfspersonals in der Weise, daß eine zweistündige Beschäftigung vor dem Vormittagsgottesdienste und eine dreistündige tm un- mittelbaren Anschluß an denselben stattfinden darf, sowie ein entsprechender Gewerbe betrieb gestattet. Doch sind die Beschäftigung des Hülfspersonals und der Ke- i werbebetrieb spätestens eine halbe Stunde vor Beginn des Vormittagsgottesdienstes und am Nachmittage spätestens um 2 Uhr einzustellen. 3. Werden in Verkaufsgeschäften neben den unter 2 fallenden Waaren auch noch andere, nicht hierunter fallende Waaren feilgehaltcn, so gilt für diese Geschäfte lediglich die Bestimmung unter 1. 4. Die Beschäftigung des kaufmännischen Hülfspersonals in den Comptoiren des Großhandels und der Fabriken 'st an Sonn und Festtagen mit Ausnahme der ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage außerhalb der Zeit des öffentlichen Gottesdienstes und innerhalb der Zett von '/r7 Uhr bis '/r9 Uhr Vormittags, sowie von 11 llhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags, abgesehen von den Fällen der 88 105o, 105ä und 1051 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891, für Vit Dauer zweier Stunde« gestattet. 5. Der Erlaß der zur Ausführung dieser Bestimmungen erforderlichen Vor schriften bleibt den Ortspolizetbehörsen Vorbehalten. Glauchau, den 28. Juni 1892. Die Bezirksversammlung. *Waldeulmrg, 1. Juli 1892. Die scharfen Artikel der „Nordd. Allg. Ztg." gegen , den Fürsten Bismarck ziehen noch immer ihre Kreise, Offenbar aus der Bismarck'schen Umgebung wird jetzt ! der „Norddeutschen" eine Antwort ertheilt. Unter der s Ueberschrtsl: „Pietät und Patriotismus" schreibt näm- ? lich die „Westd. Allg. Ztg.": „Weder die begeistertsten Huldigungen, die dem Grün- s der unserer nationalen Einheit entgegcngebracht werden, noch auch die allerschärfsten sachlichen Urtheile über die » . feit Bismarcks Rücktritt Ungeschlagene politische Rich- ; > tung haben tm Mindesten eine Spitze gegen den Kaiser, s ES ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht oller Urtheilssähigen im Lande, politische Maßnahmen öffent lich zu bekämpfen, die sie für verderblich halten und zur Umkehr von Wegen zu mahnen, die uns verhäng- nißvoll werden können. Dieses Recht ist kein Privi legium der gesetzgebenden Körperschaften, es ist ver fassungsmäßig jedem Deutschen und jedem Preußen ge- währleistet, und auch ein aus dem Amte entlassener Minister hat dieses Recht und unter Umständen die Pflicht gegen das Vaterland, von diesem Recht öffent- lich in Rede und Schrift Gebrauch zu machen. Es ist tm hohen Grade verwunderlich, daß die Leute, welche die Politik des Fürsten Bismarck in Schrift und Rede auf das Heftigste und Leidenschaftlichste bekämpft haben, i nun dem Fürsten Bismarck und den Anhängern der von der jetzigen Regierung verlassenen Bismarck'schen Politik das Recht jeder Aeußerung über Ersprießlich keit oder Gefährlichkeit der jetzigen deutschen und preu ßischen Politik rundweg absprechen. Das sind haupt sächlich die radikalen Elemente der liberalen Parteien und die mehr den polnischen als den preußisch-conser- vativen Einflüssen zugänglichen Elemente der Centrums partei. Während auf der einen Seite bedauert wird, daß die Staatserfahrung des Fürsten Bismarck dem Reiche verloren gehen soll, vcrurtheilt man es auf der s anderen, daß der Fürst das einzige thut, was er thun ° kann, um dem Vaterland zu nützen: warnen vor der I Fortsetzung einer Politik, die ihm verderblich scheint. I Wie aber und mit welchem Erfolge sollte er warnen . können, wenn er nicht urthcilen darf! Die freimüthige > Kritik des Fürsten Bismarck richtet sich mit keiner Silbe gegen den Kaiser; der Fürst pflegt an alle Per- - sonen, die ihn besuchen und denen er Einfluß auf die - öffentliche Meinung zutraut, die eindringliche Mahnung j zu richten, zwischen dem Kaiser und dessen jetziger Um- i gebung zu unterscheiden. Der Altreichskanzler ist fest ! überzeugt und Hal Gründe für die Ueberzeugung, daß! er heute noch Minister wäre, wenn es nicht macht- j gierigen Elementen gelungen wäre, ihn vom Kaiser i mehr als gut war, fernzuhalten und dann beim Kaiser - anzuschwärzen. Daß Fürst Bismark nun diese Leute j schonen sollte, die ihm die herbste Kränkung seines j Lebens und dem Deutschen Reiche, wie er mit der Mehrheit des Volkes überzeugt ist, einen unabsehbaren Schaden zugefügt haben, — das ill denn doch Mensch- s lich und nicht zu verlangen und wäre politisch nicht ' zu rechtfertigen." Die „Münch. Allg. Ztg." schreibt: Liegt in dem ' ganzen Vorgehen der „Nordd. Allg. Ztg." ein sehr j geringer Grad von Geschicklichkeit, so ist die Form, deren man sich bedient, doch dazu geeignet, den allge meinen Unwillen in hohem Grade herauszufordern. Wenn das Blatt sich Redewendungen erlaubt, wie die, „es sei mit Schrecken zu erkennen, daß die Erinnerungen des Fürsten bereits anfangen, sich völlig zu verwirren", so steigt 'das Organ der Regierung damit auf das Niveau der „Freisinnigen Zeitung" herab und erweckt die ohnehin wiederholt aufgetauchte Bermuthung, daß die unfläthigen Verunglimpfungen, denen Fürst Bis marck genau nach dem gleichen Leitmotiv in dem Blatte Eugen Richters ausgesetzt ist, ihren Ursprung in Re gionen nehmen, bezüglich deren man bisher der Er« klärung des Grafen Caprivi vertraute, daß ihm „diese Bundesgenossenschaft unheimlich sei." Die conservatioe „Schles. Ztg." schreibt unter dem Stichwort „Fürst Bismarck, des Hochverraihs beschul digt": „Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung ver öffentlicht zwei gegen den Fürsten Bismarck gerichtete Artikel. Der eine dieser Artikel klingt in einer Weise aus, welche der Drohung mit einer Anklage gegen Bis marck auf Landesverrath ähnlich steht. Daß diese Drohung jemals zur That wird, können wir vornehmlich im Interesse des gegenwärtigen Regi ments nicht annehmen. In wie weit diese Artikel die Intentionen der Regierung richtig wiedergeben, läßt sich vorerst nicht endgiltig entscheiden. Wenig erhebend müssen aber die Kefühle der Leitung des officiösen Blattes sein, wenn sich dieselbe der Zeit erinnern, während deren es — zwar nie in allzugeschickter Weise, aber doch scrupellos und ohne jede Rücksicht gegen Anders denkende — die Politik Bismarcks nicht nur, sondern auch alle Acte seiner persönlichen Willensäußerungen vertreten hat. Einstweilen halten wir an der Hoffnung fest, daß die Vorsehung das deutsche Volk vor der