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Zugleich wett verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichtenstein-Callnberg und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbeztrke: Altstadt-Waldenburg, BräunSdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. « 1L4. Dienstag, den 31. Mai EL. WitteruugSbericht, ausgenommen am 30. Mal, nachm. 4 Uhr. Wurometerstlmd 765 mm. reductrt aus den Meeresspiegel. Thermometerstaud -f- 24° 0. (Morgens 8 Uhr -j- 18°) Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Lambrechts Polymeter 37°/°. Thaupuukt -s- 10 Grad. Windrichtung: Nordost. Daher WitteruogSauSstchte« für den 31. Mat: Heiteres und warmes Wetter. Holzanctisn aus Oberwaldenbmg-Rüsdorfer Revier. I. Im Gasthof zum „braunen Roß" in Hohenstein sollen Freitag, den 3. Juni 1892, von vormittags 9'/» Uhr au die in den Abtheilungen 2, 3 Schulwiese, 6 Kapellenberg, 7 Pfarrgrund, 10, 11 l Ktefernberg, 14 Langenberger, 15 große Ebene, 17 Steinberg, 18—22 Hohen- : stetner, 23—25 Goldforst, 26, 27 Schindelgraben, 28—30 Todtengraben, 36, > 38 Ltchtenstelner Baumgarten, 40—42 Haubler, 44 am Forsthaus, 53, 54 am heiteren Blick, 55, 56 Blauborn, 57, 58 Ktrschgrund, 61 am Ebersbach, 62, 63 Salzlecke, 64 Mühlholz aufbereiteten 3 buchenen, 5 birkenen, 694 Nadelholzstämme bis 22 em. Mittenstärke, — - — . 63 - <- von 23—35 - - 1 - - - — - . . 45 - 1 eich- - - 6 . Klötzer . 13-22 . Oberst.2,»-4w.lg., > — ' — - 3 . , , 23-31 - - 3,5 - - § 2125 Stück Nadelholzstangen von 2—4 ow. Unterstärke, 4885 - . - 5—9 - 2200 - - - 10—15 - 9 Rmtr. Nadelholz Nutzrollen 4 m. lang. II Im Gasthof „zur Katze" in Obertirschheim sollen Mittwoch, den 8. Juni 1892, vo« vormittags S'/» Uhr a« die in den Abtheilungen 2, 3 Schulwiese, 6, 7 Pfarrgrund, 9, 10 Kiefernberg, 25 Goldforst, 27 Schtndelgraben, 28—30 Todtengraben, 36 Llchtensteiner Baum garten, 53 am heiteren Blick, 55, 56 Blauborn, 57, 58 Kirschgrund, 61 am Ebersbach, 62, 63 Salzlecke, 64 Mühlholz aufbereiteten Rmtr. Nadelholz Brennscheite, Gebund unter den üblichen Bedingungen versteigert werden. 4 59 120 15 4070 -Brennrollen, -Aeste (schwache Rollen), - Schneidelreifig, -Reisig Fürstlich Schönburgische Forstverwattung Oberwald. 'Waldenburg, 30. Mai 1892. Gift und Galle ist von einem Theile der frei- sinnigen Presse über den Rector Ahlwardt, der den Muth hatte, die in der Löwe'schen Gewehrfabrik zu Berlin bei den Gewehrlieferungen an das Reich vor gekommenen Unregelmäßigkeiten ans Licht der Oeffent- lichkeit zu ziehen, ausgeschüttet worden. Herr Eugen Richter suchte den unerschrockenen Mann als gewerbs mäßigen Verleumder und Ehrabschneider unter Be rufung auf Une staaisanwaltschaftliche Aeußerung hinzu- ftellen, obwohl jmer Staatsanwalt nur gesagt hatte: es scheine fast, als ob Ahlwardt gewerbsmäßig ver- leumden wolle. Staatsanwälte gebrauchen sehr oft starke Ausdrücke, um die Schuld eines Angeklagten zu beweisen. Herr Richter weiß auch als Jurist, daß Behauptungen oft genug wahr sein können, ohne daß ein gerichtlicher Beweis beizubringen ist. Heute steht Ahlwardt in Bezug auf seine „Juden flinten" theilweise als gerechtfertigt da; aus einem jetzt veröffentlichten Gerichtsbeschluß geht nämlich hervor einmal, „daß die Behauptungen, welche sich auf die in der Löwe'schen Fabrik bet Anfertigung und der Ab lieferung der für di« Armee bestimmten Gewehre an- geblich vorgekommenen Unregelmäßigkeiten und Pflicht- Widrigkeiten beziehen, nicht ohne weiteres sich als nicht erweislich wahre Thatsachen darstellen", und dann, daß hierfür Beweismittel betgebracht und „ein nicht un- wesentucher Theil derselben sogar von den Beleidigten zugegeben werden ist. Jüdische Zeitungen hatten Tag für Tag sammtliche Angaben in dem Druckhefte „Judenflintrn" für falsch, für Verleumdungen und ge werbsmäßige Ehrabschneidereten erklärt. Wo ist nun verleumdet worden? Der erwähnte Gerichtsbeschluß, nach welchem Ahl- wardl's „Judenflinten" mit Beschlag belegt wurden, lautet wörtlich: „Beschluß. In der Strafsache wider den Rector Hermann Ahlwardt zu Berlin I. 8311/92 wegen Vergehens wider die 88 185, 186, 73, 200, 40 und 41 des R.-St.-G. beschließt das Königliche Landgericht I, Strafkammer V, auf die Beschwerde der König- Uchen Staatsanwaltschaft vom 19. d. M. den über die Beschlagnahme der tncrimtnirten Druckschrift „Neue Enthüllungen, Judenflintrn" von Hermann Ahlwardt ablehnenden Beschluß des Untersuchungsrichters vom 18. Mai 1892 in Erwägung, daß die Behauptungen des Angeschuldigten in dem incriminirten Druckhefte, welche sich auf die in der Löwe'schen Fabrik bei Ar- fertigung und der Ablieferung der für die Armee be stimmten Gewehre angeblich vorgekommenen Unregel mäßigkeiten und Pflichtwidrigkeiten beziehen, nicht ohne weiteres sich als nicht erweislich wahre Thatsachen dar stellen, im Hinblick auf die vom Angeschuldigten bei gebrachten Beweismittel und auf die Erklärung der Beleidigten, welche einen nicht unwesentlichen Theil dieser Behauptungen als richtig — wenn auch im be schränkten Umfang — zugeben, und daß mit Bezug auf diese Handlungen dem Angeschuldigten zweifellos der Schutz des § 193 des Reichs-Straf-Gesetzbuches zugebilligt werden muß, daß dagegen, soweit der An geklagte mit Bezug auf die Betheiligten Fol. 14 und 15 des Druckheftes behauptet, daß dieselben tnlandes- verräthertscher Absicht und aus Gewinnsucht gehandelt haben, der Thatbestand der 88 185/86 des R.-St.-G. tndicirt erscheint, weil diese Behauptung völlig beweislos dasteht und hier die Anwendung der 88 185/86 citirt nicht ohne weiteres erhellt, daß deshalb das incrimi- nirte Druckheft in diesem Theil gemäß den Bestimmungen in den 88 20, 27 des Pr.-G., 88 40/41 des R.-St.- G., 8 94 der St. P.-O. der Beschlagnahme unterliegt und der dieselbe ablehnende Beschluß des Untersuchungs richters vom 18. Mat d. I. insoweit aufzuheben war, daß unter Aushebung des angefochtenen Beschlusses Z. M. das Druckheft „Neue Enthüllungen, Judenflinten" von Hermann Ahlwardt, Rector in Berlin, Dresden, Verlag der Druckerei Glöß, 1892, wegen der darin auf Sette 14 und 15 unter der Ueberschrtft „Wie der Staat betrogen wird", mit Bezug auf die belei- dtgten Fabrikbesitzer I. Löwe und Oberstlieutenant Kühne enthaltenen Behauptungen tn allen Exemplaren, da, wo dergleichen zum Zwecke der Verbreitung sich befinden, mit Beschlag zu belegen. Berlin, 23. Mai 1892. König!. Landgericht I, Strafkammer V. Rine, Hetdel. Schulze." Aus diesem Beschlusse geht also hervor: 1) die Mittheilung, daß die von Löwe und Kühne verlangte Beschlagnahme in erster Instanz überhaupt abgelehnt wurde; 2) die ausdrückliche Erklärung, daß Löwe und Kühne wesentliche Beschuldigungen Ahlwardt's, wenn auch nur in eingeschränktem Umfange, als richtig zu gegeben haben. — Von der ganzen Druckschrift sind also zwei Setten, welche einen von Ahlwardt gezogenen, zu wett gehenden Schluß enthalten, beanstandet worden. Die Berechtigung etnes solchen Schluffes oder Urthetls gehört allerdings auch zu den Dingen, für die ein gerichtlicher Beweis schwer, oft gar nicht betzubrtngen ist. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser ist am Sonntag Abend von seinen Jagdretsen im Osten nach Potsdam zurückgekehrt, woselbst heute Montag Abend der feierliche Empfang der beiden Königinnen von Holland erfolgt. Mittwoch oder Donnerstag dieser Woche wird voraussichtlich der Besuch des Kaisers Alexander von Rußland und seines ältesten Sohnes statlfinden. Mitte Juni, wenn keine weiteren Zwischenfälle eintreten, erfolgt die Ankunft des Königs Humbert und der Königin Margarethe von Italien. Am 29. Juni tritt dann der Kaiser von Kiel aus an Bord der Jacht „Hohenzollern" seine diesjährige Nordlandretse an, von welcher am 4. August die Heimkehr nach Wilhelmshaven erfolgt. Alsdann be ginnen die militärischen Befichttgungsreisen. Das Begräbniß des verstorbenen Oberbürgermeisters von Forckenbeck in Berlin wird heute Vormittag 10 Uhr vom Festsaale des Rathhauses aus, woselbst die Leiche am Sonnabend Abend aufgebahrt ist, unter großen städtischen Ehren erfolgen. Nicht weniger als vier Musikcorps werden im Zuge vertreten sein, zu welchem zahlreiche Deputationen ihr Erscheinen zugesagt haben. Im Gefolge wird sich als Vertreter der Kaiserin Friedrich auch der Generaladjutant Mischke befinden. Forckenbeck war bekanntlich katholisch, wird aber auf dem evangelischen Nikolaikirchhof bestattet werden. Die Grabrede wird der protestantische Pre diger Hoßbach halten. Die katholische Geistlichkeit hat auf Anweisung des Fürstbischofs vr. Kopp in Breslau den Beistand bet der Beerdigung versagt, weil der Verstorbene seit langer Zeit der katholischen Kirche ferngestanden und auch vor seinem Hinschetdcn nicht die Sakramente begehrt habe. Ferner war Forckenbeck tn den siebziger Jahren Präsident des Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten, der bekanntlich auf Grund der Matgesetze die Absetzung mehrerer katholischer Bischöfe beschloß. Dte Kaiserin Friedrich, der Reichskanzler Graf Caprivi, der Minister von Bötticher und der Oberpräfident vr. von Achenbach haben den Hinter-