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Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 22.12.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-12-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1841109282-192112220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1841109282-19211222
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1841109282-19211222
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-12
- Tag 1921-12-22
-
Monat
1921-12
-
Jahr
1921
- Titel
- Hohenstein-Ernstthaler Tageblatt : 22.12.1921
- Autor
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lässigen Ermäßigungen beim Steuerabzug nicht voll oder intüm- ZM bchörde (Stadtrat, Bürgermeister, Gemeiudevorstaud), N j II n von s6 2s Jahren von sH —sb Jahren ui llach Ablauf eines Kalendervierteljahrcs, spätcsicnslus Nerstchrru«g»a«it -er Stadt Hoheusteiu-Crustthat, am 22. Verein Aeimatdank für die Stadt Hohenstein-Ernstthal. kV21. wech- t 3.9 Oberlungwitz, am 22. Dezember s92s. De» Gemeiudevorstaud 8kl SlkllklßVW l» Ml M- t zum Ablauf des nommen werden. durch dem Finanzamt eingeliescrt werden. Der Arbeitgeber »clucken wie vof verwen - brauchen leine Steuererklärung abzugcbcn, wenn dieses Mit dein (5. Dezember ist der F ä i - das er bei jeder Lohnzahlung Lohnhbhe und Steuer ' des die und Erziehung der Kind«r, durch verMchtung zum selbst nicht zu ersahen, so Haden die säumigen Er- Unterhalt mittelloser Angehöriger, durch Krankheit, Ver- zeuger Geldersatz zu leisten. Dieser berechnet sich nach schuldung, UnglückssLUe usw. vorliegen oder Anspruch dem Unterschied, der zwischen dem Umlagepreis für aus Anrechnung der Kapitalertragssteuer (tz 44 Ein-, Weizen und dem Nooemberpreis für ausländischen 27 Mk. s9 Mk. s6 Mk. sZ Mk. darauf folgenden Monats vorge- Die Einzahlung oder Ueberwei- beim vöt lers erse De> «nb um ein Bei ist, Ne: zah ster Falls Kleben zum 15. des auf den Ablauf des Vierteljahres fol genden Monats beim Finanzamt eingereicht werden muß. auch , keinen Eirik Hal Ktci wär nere der Ml- im »ngl Kric von daß saht« will! ans Hofs männliche weibliche —e. Winters Anfang ist kalendermäßig heute — bei 5 Grad Wärme I Winter, eigentlichen Winter, mit allen seinen Freuden, mit Schnee und Eis bei einem klarblauen Himmel, haben wir eigent lich noch gar nicht gehabt. Immer bewegte sich das Wetter zwischen kalten schneelosen Frosttagen und wärmeren Regentagen, wie wir sie jetzt haben, hin eUol p, to Hai Sicurrbeirag Finanzamt erforderlich; die bisher erteilten Geuebim gungen bleiben jedoch in Kraft. U e I Mar bei t willig Zinn - g stelle veric bring vor » o st Stun für 11 Lehi wird Feier! Etan! zu er find gegeb. Unter und ( fuß 1 auf i auf di den. zinsnn schiede willigi der H anssch nachts zu sperren. In dieser Zeit wird der GaS- , druck etwas verringert, sodaß er zur ordnungsgemäßen Unterhaltung von Leucht-, Koch- und Heizflammen nicht mehr ausreicht. — Leipzig, 21. Dez. Ins hiesige Kranken- Haus St. Jakob wurde ein 22jähriges Mädchen, das auf dem Rittergut Ramsdorf bedienstet war., in schrecklich znnencktetem Zustand eingeliefert. Das Mädchen halte der Borschrift entgegen den Boden auf dem Dreschmaschinenkasten weggenommen, um die Maschine zu reinigen, geriet hierbei in die Ma schine, wobei ihr beide Beine zermalmt und innere Teile schwer verletzt wurden. Ilm das Mädchen zu befreien, mußte die Dreschmaschine teilweise abmon tiert werden. — Leipzig, 21. Dez. Der Rat hat dem Er weiterungsbau des Grassimuseums zu MeßauS- stellungszwecken für kunstgewerbliche Erzeugnisse zu- gestimmt. Gleichzeitig soll der Anbau eines bis zur Härtelstrabe durchgehenden Flügels an das Museum, der seinen Abschluß in einem an der Härtelstraße zu errichtenden Neubau finden soll und für Zwecke des Kalendervierteljahrcs, und zwar spätestens dis von Steuerwarten licherweisc eine unberechtigte Erhöhung der Steuer - Mäßigung vorgcnommen wurde oder die vorgcschric- bcnen Belege über den Steuerabzug nicht vorgclegt worden sind. Ein Arbeitnehmer, bei dem im Lause — Rochlitz, 21. Dez. Mit wie großer Un verfrorenheit gewisse wilde Händler zn Werke gehen, beweist die Tatsache, daß in den letzten Tagen in der hiesigen Gegend sich Leute betrügerischer Weise als Reisende eines hiesigen Tuchspeziakgeschäftes ausgaben und ganz minderwertige Ware anboten. Die betreffende Firma warnt vor Ankauf solcher Waren. — Chemnitz, 21 Dez. Der Rat der Stadt IMMmMiis ' kwelieiilwklli'llM»» FM Kerres! der Arbeitgeber für den cinvehaUmen über 2s Jahre 32 Mk. 24 Ak. beitgebers ist ein neuer Einlagcbogen zu und her. Darum sehnen wir uns nach Schnee: unsere Kinder für ihre Winterfreuden in den Ferien, die Sportsleute für die Weihnachtsfahrt ins Ge birge, der Landmann zum Schutz der Saaten, alle aber mindestens deshalb, weil ohne Schnee keine rechte Weihnachtsstimmung und kein rechter Weih nachtsspaziergang zustande kommt. Hoffen ivir, daß die Tage bis zum Feste die Hoffnungen und Wünsche aller auch in dieser Beziehung erfüllen. — e. Mit dem am Dienstag im Alter von 66 Jahren verstorbenen Privatmann Karl Friedrich Müller ist eine stadtbekannte Persönlichkeit oa- hingegangen. Der Verstorbene hatte bei G. F. Beck gelernt, dann einen Flaschenbierhandel betrieben und sich schließlich dem Gastwirtsgewerbe zugewandt. In diesem Berufe ließ er das „Gewerbehaus" er bauen, das er längere Zeit bewirtschaftete, bis er die „Windmühle" käuflich erwarb, deren allseitig beliebter Wirt er war, bis ihn Krankheit zum Auf geben der Bewirtschaftung zwang. Da er jedoch nicht ganz untätig bleiben konnte und wollte, stellte er sich in den letzten Jahren, soweit sein körperlicher Zustand es zuließ, verschiedenen Vereinen unserer Stadt als Kassenbote zur Verfügung. Besondere Verdienste hatte sich der Verstorbene auch als Mit ¬ kommen in einem Kalenderjahr den Betrag von lohn zu kürzen. In diesem Falle erhält der Arbeit- 24 909 Mark, — mit Rücksicht auf die fortschreitende nehmer also die W e r k n n g s k o st e n, sowie die Geldentwertung wird die Grenze vermutlich aus steuerfreien Teile für sich, seine Ehefrau 40 090 Mark hinausgesetzt werden — nicht übersteigt, und Kinder nicht gekürzt. Rasterk maschi reflelsö alle w ge lommensteuergesetz) besteht; und endlich, wenn diezu sWeizen liegt, zuzüglich eines Zuschlags von einem —---- --^'Viertel dieses Unterschiedes. Da der Nooemberpreis Megen vorzunehmender Veränderungen in der Gemeindeverwaltung sind die Geschäftsraum» -er Spar- u«d Wtrokaste Kouuabeud, de» 24 «ad Dienstag. de« 27. Ker-mber für den öffentlichen Verkehr nicht geöffnet- Um Dienstag ist auch die übrige Verwaltung geschloffen. Nur dringliche Angelegenheiten und Skandesamtsg^ schäfte werden vormittags in der Zeit von 9 bis Uhr im Zimmer Ar. 3 erledigt. Die Auszahlung der einmaligen Beihilfe an diejenigen Arbeiterrentenempfänger, die Antrag auf eine solche gestellt haben, erfolgt Freitag, de« 23 Drsember im Rathaus, Zimmer 5. Die Bei hilfe ist möglichst persönlich adzuholen. auf dem dort kostenfrei zur Verfügung stehenden Vordruck zu stellen. Früher an die Reichsversicherungs, anstatt gesandte Anträge sind bei der Ausgabestelle zu wiederholen. Unmittelbar an die Neichsver- sicherungsanstalt gerichtete Anträge müssen an die Einsender zurückgegeben werden. 6150 000 Mark, die des Flügelbaues und Neubaues an der Härtelstraße auf 20 700000 Mark veran schlagt. — Leipzig, 21. Dez. Als der Wogeuaufseher Rößler vom D-Zug Dresden —Altona beim hiesigen Aufenthalt die Schlußzeichen an den Wagen wechseln wollte, kam er der Stromleitung zu nahe. Er wurde getötet — Leipzig, 21. Dez. In der gesamten Amts- hauptmannschaft macht sich jetzt das Bestreben gel tend, die Kommunalisierung der Totenbestattung durchzuführen. Der Bezirksausschuß der Amtshaupt-- hauptmannschaft genehmigt die Gesuche. Den vielen Orten, die die Kommunalisierung beschlossen haben, gesellen sich jetzt die nahen Orte Böhlitz-Ehrenberg und Thekla zu. — Weihwasser, 21. Dez. Steuern für Neu gierige regt ein hiesiger Einwohner an, und zwar mindestens in Höhe von 10 Mark in jedem Einzel falle. Er meinte: „Wer soviel kostbare Zeit hat. betröge kann je nach Wahl des Arbeitgebers S t c u c r m a r k e n oder aber durch Ei»! lang bezw. ll c b e r w e i s u n g erfolgen, zweiten Falle ist ein entsprechender Antrag ordnungsgemäß vorgenommcu die Vornahme des Steuerabzugs durch Einkommen nur aus Arbeitslohn oder ans Nr - l i g k c i i s t e r m i n für die 2. Nate der G« - beitslohn und einem sonstigen Einkommen bis zum ! reideumkage o e r st r i ch e n. Erzeuger, die Höchstbetrage von C>00 Mark besteht. Jedoch kann mü ihren Lieferungen noch im Rückstand sind, wer- jeder Steuerpflichtige seine Veranlagung zur Ein- den gut tun, die Fehlmengen noch so schnell als möa- kommenstcuer beantragen, wenn seine Wcrbimgs- lieh zur Ablieferung zu bringen; denn die Kommu f kosten den Betrag von 2700 Mark übersteigen und nalvcrbändc sind angewiesen worden, von ihrer upien ,Die Abholung braucht nicht persönlich zu erfolgen. ' . ;Wenn ein Arbeitnehmer sein Steuerbuch nicht ab- Ir o tz d e s e- tene r a b z u g s sg hat der Arbeitgeber den Steuerabzug ohne Veranlagung. Berücksichtigung derErmäßigungen deren gesamtes steuerbares Ein - vorzunehmen, mithin volle 10 Prozent vom Arbeits- der Textilmesse bestimmt ist, erfolgen. Die Vor schläge des Hochbauamts sind vom Rate genehmigt worden unter der Voraussetzung, daß die hierüber mit der Textilmeßhaus-Gesellschaft schwebenden finanziellen Verhandlungen zu einem für die Stadt befriedigenden Ergebnis führen. Die Kosten des Erwesierungsbaues des Museums werden auf W anu erjolgt eine Steuerpflichtige, gestatten, daß die Eintragungen erst am Schlüsse Z. V außergewdlmsiche Belastung durch Unterhalt Hälfte des ilmlaqepreifes beträgt. Ist das Getreide' berücksichtigt worden sind. Findet eine Veranlagung auf Antrag des Steuerpflichtigen statt, so wird stets das gesamte steuerbare Einkommen veranlagt. Tritt zu dem Arbeitslohn noch sonstiges Einkommen, oas veraalagungspflichtig ist, hinzu, so ist zwecks Prüfung, ob das gesamte steuerbare Einkommen nicht den Betrag von 24 000 Marl übersteigt, die Höhe des Arbeitslohnes mit anzugeben. Bei der Veran lagung dieses sonstigen Einkommens kommen Steuer ermäßigungen nur dann in Betracht, wenn diese beim Steuerabzug nicht voll berücksichtigt worden sind. Im übrigen kann das Finanzamt jeden Steuer pflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung ausfvr - dern, insbesondere bann, wenn der Steuerabzug nicht 2 Olde Ki tz» de» , stehe» Pi rokgt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Ar laicht schon beim Steuerabzug berücksichtigt worden im Reichsgetreidegcsetz eingeräumten E n t e i g- beiitnehmer ein llebcrweisnngsblatt zu führen, in-sind; ferner, wenn besondere, sür ausländischen Weizen sich auf l 200 Mk. für 100 Kg. stellt, der Umlagepreis für Weizen aber für dieselbe Menge 230 Mk., so würde der säumige Landwirt den hohen Betrag von 1212,50 Mk. als Ersatz zahlen müssen. — * Der Reichstag hat am 19. November 1921 einen Gesetzesautrag angenommen, dem der Reichs- rat zugestimmt hat, wonach den durch die Ausdeh nung der Augestelltenversicherungspflicht bis zu einem Jahresarbeitsverdienst von 30000 Mark der Versicherungspflicht Unterworfenen die Möglichkeit einer Befreiung von der eigenen Bei tragsleistung. dann gewährt wird, wenn bis zum 10. Juni 1921 eine Privatversicherung mit ausreichender Prämienhöhe beantragt ist bezw. eine bis zum 10. Juni 1921 beantragte Prioat- versicherung durch einen bis zum 31. Dezember 1921 zu stellenden Nachversicherungsantrag entsprechend ergänzt wird. Der Befreiungsantrag leibst ist bis zum 31. Januar 1922 nur bet der Ausgabestelle die Leistungsfähigkest n u n g s b e t u g u i s in weitestem Maß« Gebrauch tcuerpslichtigen wesentlich beeinträchtigende wirt zu machen. Für bas enteignete Getreide ist nach dem! unter s4 Jahren ü Mk. 6 Mk Dezember s92l. suug der einbchaltenen Stcucrbeträgc au die Finanz - lasse hat in kürzester Frist nach jeder Lohnzahlung zu erfolgen, und zwar in einer Summe, ohne Be zeichnung der einzelnen Arbeitnehmer. Das Finanz amt kann auf Antrag genehmigen, daß die Ucber - Weisung erst innerhalb der ersten zehn Tage nach Ab lauf des Monats oder Kalendervierteljahrcs ersolgt. Jedoch find die Arbeitgeber im Falle vierteljährlicher Ueberwcisuugcu verpflichtet, monatliche Abschlags - Zahlungen in Höhe von einem Drittel des über schlägig zu berechnenden Bierteljahresbctrages zu lei stcn. Bleiben die Abschlagszahlungen hinter dem wirklich abzusührcndcn Betrage erheblich zurück, so kann das Finanzamt die Genehmigung zur viertel jährlichen Abführung zurückzichcn. Die Finanzämter verzeichnen die eingehenden Be träge in einem Arbeitgeberkontobuch, in dem sür jeden überweisenden Arbeitgeber ein besonderes, viertel jährlich abzuschließendes Konto angelegt ist. Die Arbeitgeber müssen die Ueberweisungsblätter viertel jährlich abschliehen und neue für das folgende Kalen dervierteljabr anlegcn. Die Summe der Steuerbe - träge der einzelnen Ueberweisungsblaucr sind in sog. Nachweisungen und von diesen wieder in eine sog. Zusammenstellung zu übertragen. Ucberwcisungs - blätter, Nachweisungen und Zusammenstellung müs sen spätestens bis zum Ablauf des auf den Schluß des Kalcnderviertcljahres folgenden Monats geordnet bZMrlGes. Hohenstein-Ernstthal- 22 Dezember wetteevorfinssags Me morgen? Trübes, kühles, regnerisches Wetter bei selnden Winden. Lemperatue am 21. Dezember; «Zuuimum -s-0,3, 12 Uhr -p 3,4, Maximum 6 1 e u « r m a r k c n in die losen Einlagcbogen des 6k«n«rbuchcs cinzuklcben und durch Niederschrift des Tages der Verwendung zu entruerten; in ein« anbeic Spalte des Bogens wird der Verdienst des Arbeit- »ehmers und der Wert der verwenoeten Marten rin getragen. Dies hat bei jeder Lohn; ihlung zu er folgen. Doch kann das Finanzamt auf Antrag des Arbeitgebers gestatten, die Steucrmarken noch Ablauf Les Monats, jedoch spätestens bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvcrhältnis, sm.pck!« den und zu entwerten. Bei einem Wechsel des Ar betrag einträgt. Das Finanzamt kann aus Antrag irbastlich« Verhältnisse (8 26 Einkommensteuergesetz) Gesetz ein Uebernahmcpreis zu zahlen, der nur Le». Der Arbcügeber hat nach Ablauf des Kalender »lerteljahres oder bei Ausscheiden des Arbeitneh - mers aus dem Arbeitsverhültnis die Einlagebogcu Lem Arbeitnehmer auszuhändigen. Die Einlagebogen sind im Januar eines jeden Jahres von dem Ar beitnehmer dem Finanzamt einzusenden; anstelle des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber di« Einsendung der Einlagebogen übernehmen. Falls die Vornahme des Steuerabzugs durch Einzahlung oder ll e b « r w e i s u n g .r Wegen Auszahlung einer Weihnachtsspende wollen sich alle Kriegerwitwe« am Frei tag, bett 23 Dezember d Ist in der Zeit von nachm. 3-7 Uhr in Zimmer Nr. 3 de» Reinhard- Hause» einfinden. MW Mill. UI, Mit wird d « r S 1 euerabzug vorgenvmmen? Der Arbeitnehmer stt verpflichtet, dem Arbeit geber sein Steuerbuch vei jeder Lohn- oder Ge haltszahlung vorzulegen. Weigert er sich, so hat der Arbeitgebcr den Steuerabzug ohne Berücksichtigung der Ermäßigung vorzunehmen. Er kann das Steuer buch auch dem Arbeitgeber zur Aufbewahrung über lassen. Der Arbeitgeber hat das Steuerbuch dem Arbeitnehmer jederzeit aus Verlangen auszuhändi- ,«n. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, von den bei Hm beschästigtcn Arbeitnehmern sür deren Rechnung bei j«der Lohnzahlung einen Betrag von 10 Proz. Les Arbeitslohnes unter gcnaner Berücksichtigung d«r auf dem Steuerbuch festgesetzten Jahrcsgesamt- «rmäßigung einzubcballen. Die dem Jahresbctrag eMsprechendcn Steuerermäßigungen für die einzelnen Lohnzahlungen sind aus der auf der Rückseite des Steuerbuches befindlichen Umrechnungstabelle leicht zu «rsehcn. Die Verwendung der einbehaltendeu Steuer Finanzamt anzuzeigen und gleichzeitig die in feinem Besitz befindlichen Einlagebogen mit entwerteten Slcuermarken cinzurcichen. Das Finanzamt setzt hier- auf die vorläufige Steuerschuld sür das betreffende Jahr nach dem vermutlichen Jahresbetrages des steuerbaren Einkommens fest. Auf diese vorläufige Steuerschuld ist nur der Betrag zu entrichten, um den diese Steuerschuld den vollzogenen Steuerabzug übersteigt. Ergibt die Veranlagung, daß die durch Steuerabzug einbchaltenen Beträge über die endgül tige Steuerschuld hinausgcben, so sind die cntsprc - chcnden Beträge bei der endgültigen Veranlagung bar zu erstatten. Auch ohne Veranlagung kann beim tcncrvaren Einkommen unter 24 000 Mark eine Er- lattung einbehallencr Stcuerbeträge tattsindcn, wenn infolge teilweiser Erwerbslosigkeit drc Steuerermäßi gungen nicht voll in Anrechnung gebracht sind; hicr- Chemnitz sieht sich, um die Gaszufuhr wenigstens ist ein besonderer Antrag notwendig, der erst j während der Hauptverbrauchszeit zu sichern, gezwun- ' 'j ' , spätestens bis gen, den Gatzbezug für die Zeit von 1 — 4 Uhr des Kalenderjahres sür den Rest des Kalcndcrjah - res der Bezug von Arbeitslohn insolgc Aendcrungjder Allgestelltenversicherung, das ist die Ortspolizei- der Erwerbsvcrhältnisse wegsällt, hat dies dem «a - deni Finanzamt eingeliesert werden. Der Arbeitgeber begründe! des Stenographenvereins „Babelsberger" ha, dein Arbeitnehmer aus dessen Berlangen viertel-'erworben. Nun ruht der Nimmermüde, von einem jährlich oder bei Ausscheiden aus dem Arbcitsver Abermaligen Schlaganfall betroffen, aus zum ewigen hältnis eine Bescheinigung über den einbchaltenen Leben. und abgeführten Ltcnerbctrag auszustcllen. — Das! * Wer hat heute Donnerstag oder morgen Finanzamt überwacht die ordnungsgemäße Durch -.Freitag Steuerbücher abzuholen? Alle führung des Steuerabzuges. Die Arbeitgeber sind ver-,Arbeiter, Angestellten, Beamten, P nstonäre, Reuten- pssichtcl, dcli Kontrollbcamten Einblick in die Steuer-' empfänger, Kriegerswitwen, Heimarbeiterinnen, büchcr, Lohnbücher usw. zu gewähren. Entsprechende Dienstpersonen und Aufwartungen, auch wenn sie Verpflichtungen liegen den Arbeitnebmern ob. ! nicht ständig beschäftigt oder zurzeit arbeitslos sind. Maul- und Klauenseuche. Unter dem Viehbestände de» Landwirtes Modert Kchürer, Goldbachstraß« sS, ist die Maul- «Atz Ataueusrnche amtlich festgestellt worden. Das Sperrgebiet umfaßt da« Schürersche Gehöft. Da» Beobachlungsgebiet erstreckt sich auf den Güterbahnhof und auf die Goldbachstraße bi« zur «nmündung der Schünburgstraße. Kür den ganzen Bereich de» Sperrgebiete» gelten folgende Beschränkungen: s. Sämtliche Hunde sind festzulegen. Der Festlegung ist das Kühren an der Leine und bet Ziehhunden di, feste Anschirrung gleich zu -erachten. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Beglei- ta»g von Herden und von Jagdhunden bet der Jagd ohne Leine kann gestattet werden. 2. Schlächtern, Viehkastrierern, sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehrt», ferner perionen, die ein Gewerbe tm Umherztehen aueüben, ist das Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Alauenvieh im Sperrbezirk, desgleichen der Eintritt in dio Seuchen- gehöste verboten. In besonders dringlichen Kälten kann die Polizeibehörde Ausnahmen zulaffen. 3. Dünger und Jauche von Alauenvteh, ferner Gerätschaften und Gegenstände aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit polizeilicher Lr- laubais unter den polizeilich anzuordnenden Vorsichtsmaßregeln ausgesührt werden. 4 Die Einfuhr von Alauenvteh in den Sperrbezirk, sowie da» Durchtreiben von solchem Vieh durch d:n Bezirk ist verboten. Dem Ducchlretben von Alauenvteh ist das Durchfahren mit Wieder käuergespannen gleichzustelleu Die Einfuhr von Alauenvieh zur sofortigen Schlachtung lm Kalls eines besonderen wirtschaftlichen Bedücfniffes auch zu Nutz- oder Zuchtzweck.n, kann gestattet werden. Kür das Keodachtuugsgrbirt kommen nachstehende r?estimmungen in Krage: s) Au» dem B.obachtungsgebiet darf Alauenvieh ohne polizeiliche Genehmigung nicht entfernt »erden. Auch ist da» Durchtreiden von Alauenvieh und da» Durchfahren mit fremden Wiederkäuer- -espannen verboten. b) die Ausfuhr von Alauenvieh zu Nutz- oder Zuchtzwrcken darf nur mit Genehmigung der höheren Polizeibehörde gestattet werden c) Die Ausfuhr von Alauenvieh zum Zwecke der Schlachtung kann gestattet werden, wenn die frühestens 48 Stunden vor dem Abgang der Tiere oorzunehmende tierärztliche Untersuchung ergibt, daß der gesamte Viehbestand des betreffenden Gehöfte» noch seuchenfrei ist. Gleichseitig mied beka««t gegeben, batz a-rch A 68 der Suudesratsvorschriftrr» n»m Utehfrucheugesetze vom 26 Juni »909 mährevd der Sencheudaver die Abhattvvg der Ferkeimocheamarkte «vtrrbtetbe« mutz Ktadtrat Hohenstein Ernstthal, am 22 Dezember s92f Das Gberverstchernngsamt Chemnih hat aus Grund von 8 157 Abs. l s. 2 der Aeichsvecsicherungsordnung den Ortstohu, das ist der ortsübliche Tagesentgelt gewöhnlicher Tagear- beiter für de« Kesi k der Ktadt Hohenstein Ernstthal mit Wirkung vom 1. Jaunar 19^8 wie folgt neu festgesetzt: Kür versicherte tm Alter
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