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Tageblatt für Kohenslein-Emstthat, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdors, Bernsdorf, Wüslenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg, Falben, Langenchursdorf, Meinsdorf, Küttengrund rc. Der .Lohensteln-Grnftthaler' Anzeiger erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Kaus Mk. l 50, bet Abholung in der Geschäftsstelle MK.1.2S, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Wk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Psg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Poslanslalten und die Landbriesträger entgegen. Als Extra- beilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte Sonntagsblatt'. — Anzeigengebühr sür die «gespaltene Aorpuszetle oder deren Raum 12 Psg., für auswärts 15 Psg.; Im Reklameteil die Zeile 30 Psg. Sämtliche Anzeigen finden gleichzeitig im .Oberlungwitzer Tageblatt' Ausnahme. Anzeigen-Annahme sür die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 11 Uhr, grätzere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an oorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. - Für Rückgabe etngesandter Manuskripte macht sich die Redaktion BlLlLlLlLlLlLlLlLlLLlLlLLlLlLererlLLlLlLlLiLlLlLLlLlLlLlLerlLlLlLlLLILLr nicht verbindlich. erereSlLerLlLerl2KLlL2«1LerLerkLlLkLl-rl-Le:eL2l-LL:lLlLLeLNlLL:LLlLkrlL!S Nr. 59. s-rnspr-ch-r Nr. I». Sonntag, den 19. März 1910. s-fchästsst-e. B°h»ftr. s. 37. Jahrgang. Sonntagsenhe. Da in der letzten Zeit mehrfach wahrgenommen worden ist, daß die offenen Virkaussstellen sür die nicht unter Ziffer 1 des § 4 der Bestimmungen über die Soun- und Festtagsruhe im HandelSgewcrbe vom 14. Dezember 1909 fallenden Gewerbe (Eisen-, Konfektions-, Manufaktur-, Galanterie-, Schuhwarcn, Tabak und Zigarren, Uhrmacher, Buchhändler u. s. w.) Sonntags bereits Vor '/,12 Uhr geöffnet werden, wird hierdurch nochmals bekannt gegeben, daß der Handel mit diesen Waren nur i« der Zeit vor» '/,!2 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags zulässig ist Zuwiderhandlungen werden nach tz 11 der erwähnten Bestimmungen bestraft werden Hoheuflein-Srnstthal, am 10. März 1910. Der Stadtrat. Düngerabfuhr. In teilweiser Abänderung der stadträtlichen Bekanntmachung vom 14. Dezember 1909 und in Ergänzung deS g 80 Ziffer 3 der Straßenpolizeiordnung vom 17. Juni l909 wird folgendes bestimmt: Das Hcrausjchaffen menschlicher Fäkalien auf die Straße und das Verladen auf der Straße darf nur in den frühen Morgenstunden geschehen; die Straße muß in den Monaten Juni, Juli, August bis 9 Uhr früh, in den übrigen Monaten bis 11 Uhr vormittags von allem Unrat wieder gesäubert sein. Jede Verunreinigung der Straße beim Fahren von Dünger ist sorgfältig zu verhüten. Der Dünger ist nur in undurchlässigen Wagen fortzuschaffen, sodaß ein Durchlaufen von Jauche vermieden wird Die Abfuhr von menschlichen Fäkalien und Jauche dari, soweit das Aufladen in den Höfen er folgt, bis auf weiteres in der Zeit vom 15. November bis 15. März zu jeder Stunde, in der übrigen Zeit bis mittag- 12 Uhr erfolgen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Hast bi- zu 14 Tagen geahndet. Hohe»ftei«-Er«stthal, am 9. März I9lp. Der Stadtrat. Montag, den 14. März 1SIV, vormittags I I Uhr wird in der Polizeiwache, Rathaus, Zimmer Nr. 10 ein weißer Spitz versteigert. Hohenstein-Ernstthal, am 12. März 1910. Der Stadtrat. 2. Bezirksschuk. Die Ausstellung der Zeichnungen, Schülerarbciten und neuen Lehrmittel ist Sonntag, de« 18. März, von 2—8 Uhr geöffnet. Die Durnprüfungen finden nächsten Montag von 2—4 Uhr statt Kinder haben keinen Zutritt. Zu regem Besuche ladet ergebenst ein Hohenstein-Srnstthal, den lL März 1910. Das Lehrerkollegium. Dir. Patzig. Die in Oberlungwitz wohnhaften Militärpflichtigen werden hiermit beordert, zur Ver meidung von Strafe nach 8 26, 7 der Wchrordnung zur Musterung pünktlich, nüchtern und rein Freitag, den 18. März 1S1V, früh I28 Uhr im Logeuhaus zu erscheinen. Durch Krankheit behinderte Militärpflichtige haben ein ort-behördlich be glaubigtes ärztlicher Zeugnis einzurcichen Die Losung findet am 21. März früh 8 Uhr im Logenhavse statt. Da- Erscheinen im Losung-- termin bleibt jedem Militärpflichtigen überlasten, da durch das Ausvleiben keine Nachteile entstehen. Jeder Militärpflichtige kann sich im MnstcrungStermine freiwillig zu 2-, 3- oder 4jährigcm Dienst melden, wozu für Minderjährige die Einwilligung de- Vaters oder Vormundes und ein ortSbehördlichcs Führungszeugnis beizubringen ist. Diejenigen, die sich freiwillig zu 4jährigem aktiven Dienst bei der Kavallerie verpflichten und dieser Verpflichtung nachgekommcn sind, haben in der Landwehr ersten Aufge bot« nur drei, anstatt fünf Jahre zu dienen. Zurückstellungsauträge wegen bürgerlicher Verhältnisse werden berücksichtigt, wenn sie vor oder spätestens bei der Musterung gestellt werden. Spätere Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn di« Veranlassung hierzu erst nach der Musterung entstanden ist. Die Beteiligten sind be rechtigt, ihre Anträge durch behördlich beglaubigte Urkunden durch Zeugen oder Sachverständige zu unter stützen. Außerdem hat die Person, sür die reklamiert worden ist, sich persönlich der Ersatzbehörde vorzustellen oder ein von einem beamteten Arzt ausgestelltes Zeugnis beizubringen Militärpflichtige, die an Epilepsie zu leiden behaupten, haben ebensalls aus eigene Koste» ein Zeugnis eine- beamteten Arztes zur Musterung einzureichen oder drei glaubhafte Zeugen zu stellen und die Militärpflichtigen, die wegen Augenschwäche Brille oder Klemmer tragen, habe« diese zur leichtere« u«d sicheren Feststellung der Sehschärfe zur Musteruug mitzubringen. Oberlungwitz, am 1. März 1910 Der Gemeindevorstand. Es sind in letzter Zeit mehrfach Klagen darüber laut geworden, daß namentlich Kinder in den öffentlichen Anlagen der Stadt und des Erzgebirgsvcreins den gröbsten Unfug verübt haben. Mit Rücksicht hieraus wird erneut daraus hingewicsen, daß das Betreten der Anlagen außerhalb der gebahnten Straßen, Wege und Plätze, das Beschädigen der Bäume, Sträucher, Blumen, Bänke usw., sowie das Fahren mit Wagen aller Art, Viehtreiben usw. durch die öffentlichen Anlagen Verboien ist. Eltern, Handwerksmeister und Dienstherren werden für die von ihren Kindern, Lehrlingen und Arbeitern begangenen Übertretungen dieses Verbots dann verantwortlich gemacht, wenn ihnen ein Mangel an der ihnen obliegenden Aussichtsführunz zur Last fällt. Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht reichs- oder landesgesetzlich höhere Strafen angedroht sind, mit Geld bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 2 Wochen bestraft- Hohenstein-Ernstthal, am 10. März 1910. Der Stadtrat. Tagesgeschichte Ein parlamentarischer Tag erster Ordnung war der vergangene Freitag. Im R-ichstage die sozialdemokratische Interpellation wegen de« ver botenen Treptower WahlrechtSspazierganges, im preußischen Abgeordnetenhaus« die zweite Lesung drs Ges.tzentwurfs über die Wahlreform. Der Polizeipräsident hielt es da für gtbotcn, sich vor Ueberrumpelungen durch die „Genoffen" zu schützen. Ohne daß nach außen hin viel zu bemerken war, hatte er alle Maßnahmen vorbereitet, um im Falle von Straßenkundgebungen einschretten zu können. In der nächsten Umgebung deS Reichstags wie ves preußischen Abgeordnetenhauses bemerkte man verstärkte Polizeiposten. Die Ruhe wurde jedoch nirgends gestört. Dafür schlugen die Wogen in den ParlamentSdebatten um so höher. Worte, wie sie der sozialdemokratische Abgeordnete Ledebour in der Begründung seiner Interpellation wegen des verbotenen Wahlrechtsspaziecganges gebrauchte, sind im brutschen Reichstage selten gehört worden. DaS Ergebnis der fünsstündigen Jnterpellations- dcbatte war, wie stets in ähnlichen Fällen, sehr dürftig, um so dürftiger, als ein Verwaltungs- streitverfahren eingeleitet und die Entscheidung deS preußischen Oberverwallungsgerichts darüber abzu warten ist, ob der Berliner Polizeipräsident zu dem Verbot des WahlrechtSspazre gangeS berechtigt war oder nicht. — Auch die zweite Lesung der Wahlrechtsvorlage im preußischen Abgeordneten hause bot keine Ueberraschung, es sei denn, daß daS AuL bleiben der erwarteten Erklärung deS Kanzlers als eine solche empfunden wurde. DaS Plenum hielt die Beschlüsse seiner Kommission über das indirekte Wahlverjahren und die geheime Wahl der Wahlmänner rc. unter Ablehnung aller nachträglich noch eingebrachten Parteianträge auf recht. Die Unterlassung einer Kanzlererklärung zu diesem Ergebnis weist auf die Zustimmung der Regierung zu den beschlossenen Abänderungen ihrcS Entwurfs hin. Am heutigen Sonnabend wird einer Kanzlererklärung entgegengesehen. Die Bndgelkommisfivn dl- Reichstag- hat die ManmSmann-Angelegenheit am dritten Titzungstage nach langwierigen Erörterungen im Sinne deS Auswärtigen Amts erledigt. Sie nahm folgende Erklärung ihres Vorsitzenden an: Ich stell« ouS dem Gang der Verhandlungen und den Erklärungen der Parteien fest, daß die Kommission einstimmig der Erwartung Ausdruck gibt, daß da- Auswärtige Amt die großen in Frage stehenden wirtschaftlichen Interessen deS Reiches nachdrücklich wahren wird Nur Wirtschaftliche Vereinigung und Nationalliberale wünschten statt des Ausdrucks der Erwartung den einer Aufforderung. Vorher halte der Staatssekretär o. Schön erklärt, und zwar im Auftrage des Reichskanzlers, daß daS Auswärtige Amt an seiner bisherigen R chtsauf- saffang deS Falle- Mannesmann feflhalte und die berechtigten Interessen der ReichSangehörigen nach Kräften zu schützen und zu fördern fortfahren werde. Der Prinzregent von Bayer« im 90. Lebe«-» jahr. Der Prinzregent Lailpold von Bayern vollendet heule sein 89 Lebensjahr. Er wurde am 12. März 1821 in Würzburg geboien und ist stil dem Jahre 1886 Verweser des Königreichs Bayern. Der Pnnzregent erfreut sich trotz seiner bald abge schlossenen neun Ledensjahrzehnte voller lö-per» l'.cher und geistiger Frische, die ihm sogar noch gestattet, dem gelobten Weidwerk odzuliegen. Neben dem Herzog G org von Meiningen ist der Pcinzreaent von Bayern der einzige deutsche regie rende Fürst, der uns noch als Zeitgenosse Kaiser Wilhelms I. aus dem Zeitalter der Reichsgtündung erhalten geblieben ist. Zum Tode Karl Lueger- Großartiger und ergreifender als die Trauer- kundgebung, welche die Stadt Wien ihrem Bürger meister bereitet, kann sich der Schmerz deS Volkes auch nicht um den Verlust eines Landesherrn offen baren. Ganz W rn hat Trauer angelegt. Die Botschafter statten ihre Kondolenzen ab, wie wenn der Vcrstmbkne ein Mitglied deS Kaiserhauses oder ein leitender Staatsmann gewesen wäre. Mit königlichen Ehren erfolgt am Montag die Bei- s tzung, der Kaiser Franz Joseph persönlich bet- wohnt. In derSl-phanskircheläutet die „Tummerin", di« auS erbeuteten türkischrn Geschützen gegossene Glocke, die nur beim Tode des Kaisers oder etneS Kardinals geläutet wird und so groß ist, daß ihre Schwingungen das Mauerwerk deS TurmcS gc- fährden. Zum Gedächtnis „ihr«s verstorbenen Herrn' plant die Stadt Wien eine Lnegerstiftung, em Luegermuseum, eine der schönsten Brücken soll den Namen des toten Bürgermeisters ei halten und das Luegerdenkmal wird eine Sehenswürdigkeit werden. Ec besaß eben die Herzen seiner Wuner, die er aufrichtig wieder liebte, der große Mann. WaS er in den ersten Jahren seiner Bürgermeister schaft, später bedurft, eS nur seine- Wunsche-, in