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Tageblatt für Kohenstetn-Emstthal. Oberlungwitz, Sersdorf, Kermsdors, Bernsdorf, Wüslenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Süttengrund rc. Der .«ohenItein-Ernficholer- Anzeiger erschein« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage «»glich abends mi« dem Datum des folgenden Tages. DiertelsShrlicher Bezugsprei, bei freier Lieferung ins Kaus Mk. 1.50. bei Abholung in der «efchafisflelle Ml, l L5 durch die Pos« bezogen (auher Beslellgeld) MK.I.50. Einzetne Nummern 10 Pfg. Beftellungen nehmen dle «eschSftr- und Ausgadeslellen, die AustrSger, sowie sSmiliche Kaiserl. Posiansialten und die Landbrieflrager entgegen. Als «kirn- beilage erhallen die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte EonntogsblaN'. - Anzeigen,«blthr für die ogespattene «orpuszeile oder deren Naum lL Psg, für auswärts ,5 Pfg., Im Reklametell die Zeile w Pfg. Sämtliche Anzeigen finden gieichMg im Oberlungwitzer Tageblatt' Aufnahme. Anzeigen-Annahme stlr die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags N Uhr, gröbere Anzeigen werden am Abend vorher erbeicn. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, sedoch nur bei alsbaldiger Zahlung Die Aufnahme von Anzeigen an oorgeschriedenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. - Für Rückgabe eingcsandter Manuskripte macht sich die Redaktion «»«»BiLisiLereriLeriLLir-LlLlLlLiLBiLerL-lLiLLlse-lLiLislSBLSiLLlSL nicht verbindlich. LLe-e-ere-Lererork-e-ere-Le-e-e-eriLL-L-i-e-criLcLLreLL-eLeLLrcLL-Lre-LLiL Nr. 11. s-r-jpnch-r Nr. ISI. Sonnabktld, den 15. Januar 1910. «-ichiiM-»- B-hnsu. 4 37. Jahrgang. Bekanntmachung. Nachdem die von den unterzeichneten Kirchenvorständen beschlossene einheitliche Gebührenordnung die Genehmigung der vorgesetzten Behörde gefunden hat, wird dieselbe unter G tur Nachachtung bekannt gemacht Hohe«stei«»Er«stthal, den 14 Januar 1910. Ler Kirchenv-rfta«d z« Gt Ehrift-Phori. Ler Ktrche«vorstand zu St. LrtuitattS. Albrecht, Pfarrer. Schmidt, Pfarrer. O Gebühren -Ordnung für kirchliche Amtshandlungen, Zeugnisse usw. in den Parochien Gt. Ehristophori und St. Trinitatis in Hohenstein-Ernstthal. 2. Lrauuu-e«: Mark — o) 8 Pfg. Mark - 6 die Psg Pfg 1 1 Mark - Mark - 1. Laufen: Kirchentaufen find Sonntags, Montags und Donnerstags gebührenfrei, an den Übrigen Tagen kosten sie HauStausen (außer Nottaufen) 4 Paten 5 Paten 6 Paten Stille Trauungen sind gebührenfrei. Orgelspiel mit Brautlied durch die Chorknaben Desgleichen mit Gesang des Kirchenchores Geläute mit der Lrauglocke Volle» GelSut Auswärtige Brautpaare haben für eine stille Trauung zu zahlen für die übrigen vorgenannten Leistungen je b0°/„ mehr Läßt sich ein Brautpaar ohne triftigen Grund außerhalb der Stadt trauen, so sind an die hiesige zuständige Kirchkasse zu zahlen Für da- Brennen zweier Altarkerzen während der Trauung Für Erlaubnis zur Anbringung von gärtnerischem Schmuck auf dem Altarplal Für eine HauStrauung Für da» Setzen von Stühlen für die Trauzeugen per Stück (Dem Brautpaar werden 2 Stühle unentgeltlich gestellt) S. Beerdig«« gen. Bei Beerdigung in einfachster Form (stille Beerdigung) sind nur für die Grabstelle und den Totenbettmeister Gebühren zu entrichten, und zwar u) bei Erwachsenen, Grabstelle — b Mk. 75 Psg, Totcnbettmeister 4 Mk. 50 d) bei kÄndern v. 2—14 Jahren, — 5 Mk. 50 Pfg, „ 3 Mk — o) bei Kindem unter 2 Jahren, --- 4 Mk. — Pfg., „ 2 Mk. — Bei Beerdigung auf Kosten der städtischen Armenkaffe sind (außer den unter »—cr genannten Totenbcttmeistcrkesten) kirchliche Gebühren nicht zu , Für Glockengeläute während de» Leichenbegängnisse- (in allen Fällen u- Für einstündigeS Trauerläuten tag- zuvor oder am Begräbnistage Für eine besondere Trauerseier im Hause Für Erlaubni- zur Instrumentalmusik (Lhoralblasen) beim Begräbnis (vom Kirchturm oder am Friedhof) Für deSgl. beim Leichenzug durch die Stadt Für Erlaubnis zum Begräbnisgesang durch eine andere als die der Kirche angegliederten Sängerabteilungen (Chorschüler oder Doppelquartctt Bei Beerdigungen hier wohnhafter aber nicht zu einer der beiden Kirchen- gemeinden gehörenden Personen erhöhen sich die oben unter «—e angegebenen Sätze auf i Für Beerdigungen nicht ortseingesessener Personen gleichviel welchen Alter» auf hiesigen Friedhöfen sind außer den betreffenden für Gemeinde- glicder festgesetzten Gebühren al- Sondergebühr zu zahlen Werden Gemeindemitglieder gleichviel welchen Alter- anderwärts beerdigt, so sind an die zuständige hiesige Kirchkasse dieselben Gebühren wie für die stille Beerdigung eine- Gemeindegliede» zu entrichten. 4. Ze«g«iffe: Tauf-, Konfirmation--. Trau- und Tode-bescheinigungen über Fälle AuskunftsfteVe für Lungenleidende. Die städtischen Kollegien haben die versuchsweise Begründung einer Au-kunftSstelle für Lungen leidende beschlossen. In ihr werden unbemittelte Lungenkranke unentgeltlich untersucht, und über oie zu ihrer Heilung oder Linderung ihrer Krankheit erforderlichen Maßnahmen, sowie die Mittel zur Ver hütung der Krankheit-Übertragung auf ihre Umgebung beraten. Eine ärztliche Beha«dl««g Kranken findet nicht statt, sie bleibt vielmehr dem HauS- oder Kassenärzte der einzelnen Kranrcn überlassen. - Lie verat««g der Kranke« erfsl-t jeden »-«tag von LI—12 Uhr im Kranke« ha«fe durch Herrn vr. waä. Eichhoff. —. . . Ferner werden durch den KrankenhauSverwalter unbemittelten Kranken auf Verlangen die 2"«"» (Spuckfläschchen, Spucktöpse, Spucknäpse und Desinfektionsmittel) zum Schutze gegen Uebertragung oer Krankheit zum Selbstkastenpreise verabfolgt werden. . Mit Zustimmung deS Rate- werden diese Mittel gegebenenfalls auch unentgeltlich abgegeben weroen. Hohenstein-Krnftthal, am 14. Januar 1910. Ler Gtadtrat. nach dem 31. Dezember 1875 sowie alle dergl. Bescheinigungen für die Zwecke der staatliche« Alter--und Invalidenversicherung find gebührenfrei. Im übrigen kästen die genannten Bescheinigungen je Hinterlassenen-Berzeichnisse mit einem Falle kosten für jeden weiteren Fall 50 Psg mehr. Durch diese mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft tretende Gebührenordnung werden früheren Bestimmungen hierüber aufgehoben. 3 Mark — Pfg 10 Mark — Pfg 3 Mark - Pfg 7 Mark - Pfg 12 Mark — Psg 6 Mark — Pfg- 30 Mark - Pfg 8 Mark - Pfg- 24 Mark - Pfg 6 Mark — Psg- 10 Mark - Pfg 2 Mark - Pfg > 5 Mark - Pfg- 10 Mark — Pfg — Mark 25 Pfg Pfg Pfg- Pfg- — 10 --- 8 -- 6 Mk 25 Pfg Mk. 50 Psg Mk. — Pfg zahlen —e) 4 1b 20 Mark Mark Mark 75 Pfg- - Psg- - Pfg- lO 20 Mark Mark - Psg. - Pfg. 10 Mark - Psg- L) 15 b) 12 Mark Mark - Pfg. - Pfg. Auf ergangene Anfragen auS der Einwohnerschaft gibt der Stadtrat hiermit bekannt, daß alle Einwohner, die bas Bürgerrecht erwerben wollen, um an der bevorstehenden Stadtverordnetenwahl teilnehmen zu können, ihre dahingehenden Anträge «mgehe«d stellen möchten Vorausgesetzt, daß die etwa notwendigen Erörterungen über die Antragsteller rechtzeitig erledigt werden können, soll die Ver pflichtung innerhalb der zu Gebote stehenden Zeit noch erfolgen. Hohe«ftein-Sr«stthal, am 13. Januar 1910. Ler Gtadtrat. Im Hinblick aus den eingetretenen Schneefall werden nachstehend die Bestimmungen der Straßen- Polizei-Ordnung über das N-del«, Schlittschuhlaufen usw. erneut bekannt gegeben. Die Schutz- Mannschaft ist angewiesen, gegebenenfalls unnachsichtlich einzuschreiten. An Eltern, Pfleger und Erzieher ergeht das Ersuchen, wegen Beachtung de» Verbote- aus die Kinder in geeigneter Weise einzuwirken. „8 60. Das Rodeln und Fahren mit Kinderschlitten, das sogenannte Schindern und das Schlittschuhlaufen der Kinder aus den Straßen und Fußwegen ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sind tic Eltern für ihre Kinder verantwortlich." Hoheufteiu-Sruftthal, am 14. Januar 1910. Der Gtadtrat. LageSgefchichte. Eine Begegunug zwischen Kaiser Wilhelm und de« Präfideuteu Falliere» in vrüffel soll von leitenden belgischen Kreisen vorbereite werden. Möglich, daß Bemühungen nach dieser Richtung im Gange find; ob die Zusammenkunft statlfinden wird, muß im Augenblick« jedenfalls noch als völlig ungewiß bezeichnet werden. Begrüß««» de» wei«arischen GrMerzag- paare» durch den Kaiser. Zur Begrüßung de- SroßherzoqpaareS von Weimar bei seinem Einzug am 22 Januar wird 3er Kaiser, wir die «Voss. Ztg." meldet, sich nach Weimar begeben. Bei der Hochzeit des Großher zogs Wilhelm Ernst mit Prinzessin Karola Feodora von Sachsev-Meiningen-Hildburghausen, die am 4. d. M. in Meiningen flattfand, hatte sich der Kaiser vertreten kaffen. Ler deutsche Reichstag hat seinen Arbeitsplan, der es ihm ermöglichen soll, den Etat bis zu den am 18. März beginnenden Osterferien zu erledigen, gleich an dem Tage durch brochen, an dem er ihn ausstellte. Die Besprechung der Interpellation über die Kattowitzer Beamten. Maßregelungen sollte in einer Sitzung zu Ende geführt werden. Aber obgleich diese Sitzung bis 7 Uhr abends ausgedehnt wurde, mußte die Fort setzung der JnterpellationSbesprechung doch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gestellt werden. Also wieder daS alte Lied und daS alte Leid: Beratungen, die keinerlei positiven Ertrag in Aussicht stellen, nehmen in der deutschen Volks- Vertretung die meiste Zeit in Anspruch. Die Jungfernrede dr» Staatssekretär» de» Retch»jußizamts Lr Llsko im Reichstage brachte insofern eine Enttäuschung, als die Aus führungen des Redner- aus den Tribünen unver ständlich blieben. Dieser Mangel fiel um so mehr auf, als dem Staatssekretär der Rus eines glänzenden Redners vorangkgangen war, und als sein hochbedeutender Vorgänger Ntebrrding alles besaß, nur nicht die erwünschte parlamentarische Rednergabe. Der Diskont der deutschen Retchsdank wird demnächst nach dem Vorgänge der Bank von England herabgesetzt werden, zunächst wahrschein- ltch j doch nur um */, Prozent. Bon Wichtigkeit für die Entscheidung ist der Ausweis der Bank vom 15. d. M. Zu Anfang dieser Woche zeigte der Status der Bank eine Besserung gegen daS Vorjahr um 3 Millionen Mark. Sofiu-Kuttergerste. Die mit Eofln gefärbte Futtergerste ist völlig ungefährlich, so wird in einem längeren Artikel de» „RcichSanzeigerS" auf Grund sorgfältiger praktischer Untersuchungen ausgesührt. Um bei den Schweinen durch Eostn akute KrankheitSer- scheinungen zu erzeugen, bedarf eS ungewöhnlich großer Mengen, deren Vorkommen aber bei der bisherigen Derwendungsform al» au-grschloffen gelten muß. Ebenso findet kein» Färbung des Fleisches oder Fett«S durch Eostn statt. Noch weniger kann davon die Rede fein, daß etwa Schädigungen der Gesundheit durch den Genuß deS Fleisches von Schweinen, die Eofingerste er hielten, eintreten. Zn« Aortdildnngsschnlwefe». Durch eine dem Reichstag demnächst zugehenoe GewerbrordnungSnovelle werden die weiblichen Arbeiter unter 18 Jahren inbezug auf die Ver pflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule den männlichen gleichgestellt werden. Eine Schntz«aner für Helgvland wird im Etat der preußischen Bauverwaltung ge- fordert. ES ist leider Tatsache, daß die ganze Südwestküste der Insel fortgesetzt stark abbröckelt und gegen die spülenden MeereSwogen soll jetzt ein Damm gebaut werden, für den man als erste Rate 250 000 Mark fordert. Lnftfchifißatt-nen werden in Hamburg und Lübeck errichtet werden. Prinz Heinrich von Preußen selbst ist an den Verhandlungen beteiligt. Bis jetzt hat noch kein „Zeppelin' — und für einen solchen find die Stationen bestimmt — die MeerrSfluten gegrüßt, nun wird auch bald da- der Fall sein. Ein deutsch-rnffischer Greuzzwischenfall. Der deutsche Gutsbesitzer v. Ostfeld geriet aue dem Nachhausewege in der Dunkelheit über die russische Grenze. Kaum hatte er sich einige Schritte vom deutschen Boden entfernt, als er von drei russischen Grenzsoldaten gefistelt und für verhaftet erklärt wurde. Obwohl er sich genügend auszu weisen vermocht-', wurde er von den Soldaten mit dem Gewehrkolben an Kopf und Füßen blutig geschlagen. Erst am andern Morgen kam der Kapitän der Soldaten, der die Enthaftung an- ordnete. Die Soldaten hatten Herrn v. Ostfeld die Barschaft im Betrage von 200 Mark gestohlen. Der Gutsbesitzer hat die Hilfe deS Auswärtigen Amtes angerufen. Frankreich Haarsträubende Verhältniste im französischen Heere sind durch die infolge der letzten von Sol daten verübten Mordtaten erhobenen Feststellungen zutage gefördert wordrn Von einem bet Pari- stehenden Regiment wurde ein volles Drittel der Leute a!S Zuhälter ermittelt, die sich ost Urlaub nahmen, um in Paris ihrem gemeinen Gewerbe nachgehen zu können. Immer entschiedener ver langt die Prcffe die Säuberung de- HeereS von den verbrecherischen Elementen, schon im Interesse der anständigen jungen Leute, denen man nicht zumuten könne, an der Sette vorbestrafter Ein brecher, Totschläger usw. zu dienen. Graße Naterfchleife auf der Tonloner Kriegswerft Wie auS Paris gemeldet wird, ist in Toulon unter strengster Diskretion eine Untersuchung wegen großer Unterschleife in der Marineverwaltung im Gange. SS handelt sich um Veruntreuungen großer Matertalbestände mit Hilfe gefälschter Passierscheine. In den Lägern fehlen hauptsächlich Fässer mit Oei- färbe und Petroleum. »tlitärische Kundgebungen in Madrid. Infolge von Kundgebungen, w.lche eine Gruppe von Offizieren vor dem Hause einer militärischen Zeitung wegen deren Kritik an den Auszeichnungen für die Teilnehmer an den Kämpfen in Marokko veranstaltet halte, hat die spanische Regierung ölgende Maßregelungen erlassen: Der Stadtkom mandant von Madrid ist seine- Amte- enthoben und alle KorpSkommandeure — soweit ihnen unter- teilte Offiziere an den Kundgebungen tetlgenommen »aben — find zur Disposition gestellt worden. Mehrere Offiziere, welche die Demonstranten an- ührten, sind mit Festungshaft bestraft worden. Die übrigen Demonstranten wird diefilbe Strafe treffen, sobald ihre Persönlichkeit sestgestellt ist.