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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 07.10.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-10-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-190010074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-19001007
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-19001007
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Freiberger Anzeiger und Tageblatt
-
Jahr
1900
-
Monat
1900-10
- Tag 1900-10-07
-
Monat
1900-10
-
Jahr
1900
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 07.10.1900
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r. PHU. rs unter gen Mo» Orgam- ßerfi vor» h«. daß öffuuugS- Slnfome- leibt. Bv ckum d« e»Heiter- aS gefier» ck: „Der wird a« I. grlaagt, Kbeusblld ««Pser» aus hoher alle vier zegen der r Freitag Anfang. >r Schwe- llter gro- cüigentem rstandign wird de! der An» « den er- -bahn ge- bei dem d. I. be- lnstalt in habe er : viel mit : Woher !» oft mit : Hab» hen? — Hausflur rgen hier- — An» fen Later e kei» an sein. Ich eisergeant Irnter mü Während vorbeige- Winter I n g e l l.: «s Bocke« c daZ? — -Präs.: r Dietrich ing Hoff- oollte." — oon Hoff- iben dann l n g e k l.: tie in den cnsein be- urde, war nur dem »den, mit sind dann >rden? — Ich war ler Wran- ann ange- b. Wienecke ie? Oder im Sonn- cks sie Sie auszeiagt -Piäs.: g Jemand nnern. — ichterlichen I.: Es ist tte Winter is.: Don lngekl.: Fkeiicber- im Rath- ritz Lewy, usgestoßen krtier sein, > versalzt xrr Kenn- eine» 14- ur, einen Taube mit Matrosen' darunter H. 1896, ige, einen rann einen iß". einen Oberkörper !t mit der er rechten ein Anker Nr. »33, Freiberger Anzeiger ««d Tageblatt. Seite 8. — 7. Oktober Ivoo. mit Tan, Ringe am Zeige-- und Mittelfinger der linke» Hand." Wenn die Polizei diese wandelnde Bildergalerre nicht auf- spürt, dann hat sie ihren Beruf verfehlt. * In Lausanne, hat sich dieser Tage, w:e der „Z. Post" be richtet wird, ein schwerer Ungliicksfall ereignet. Der junge Rechtsprosessor vr. Herzen hatte am Freitag seine Hochzeit mit einer jungen Russin gefeiert. Am Morgen nach der Hochzeit be sohl Frau Herzen dem Dienstmädchen auf den Markt zu gehen, dann begab sie sich ins Bad, das von einem Gasofen geheizt wird. Als sie längere Zeit nicht zurückgehrte, ging Professor Herzen nachzusehen und fand sie bewußtlos neben der Badewanne. Während er versuchte, sie zum Bewußtsein zu bringen, fiel die Thür wieder ins Schloß, Professor Herzen wurde von einem Schwindel ergriffen und fiel bewußtlos neben seiner Frau nieder; Gasausström ungen auS dem Ofen hatten Beide betäubt. AlS das Dienstmädchen gegen zehn Uhr vom Markte heimkehrte nnd daS Frühstück unberührt fand, suchte sie ihre Herrschaft und fand schließlich die beiden Körper im Badezimmer. Die Frau konnte eicht wieder ins Leben zurückgerufen werden. Professor Herzen ist noch nicht außer Gefahr; die Nachricht von dem Tode seiner jungen Gattin durfte ihm noch nicht mitgetheilt werden. * Ein dummer SPasi wird dem „New-York Journal" au? Poughketpsie (Staat New-York) gemeldet: Ernste Folgen hatte rin Ulk für zwei angesehene hiesige junge Leute, Edward L Mahoney und Fräulein Lizzie Kavanaught. Vor einigen Tagen veranstaltete der Zitherklub ein Gartenfest, bei dem eS durchwegS sehr lustig zuging. Unter den Fidelsten befanden sich die genannten jungen Leute, und an sie richtete, als allenthalben bereits eine sehr gehobene Stimmung herrschte, Alderman LouiS Kirchner die Frage, ob sie nicht Lust hätten, ein Pärchen zu werden. Lachend bejahten sie, und unter allgemeinem Jubel nahm der Stadtvater sodann in aller Form, natürlich nur zum Spaß, die Trauung vor. Sogar den üblichen Kuß applizirte er der reizenden „Braut". Alles lachte über den gelungenen Jux, aber der Ernst kam nach. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß die scherzhafte Trauung gesetzlich giltig ist und den Neuvermählten ! kommt die Geschichte setzt weniger spaßhaft vor, denn beide sind anderweitig verlobt. Es wird ihnen nun nichts anderes übrig bleiben, als die gerichtliche Annullirung der Ehe zu beantragen, und das kostet Geld. Briefkasten der Redaktion. Zeder Anfrage muß die genaue Adresse des Fragestellers (Name und Woh nung) beigesügt werden. Anonyme Anfragen werden nicht beantwortet, Langjähriger Abonnent bittet den Briefkasten, ihm mit- thcilen zu wollen, welche Lebensmittel sich zur Postsendung nach China eignen? Welcher Art muß die Verpackung sein? — Die Sendung von Lebensmitteln nach China ist nicht zu empfehlen. Ganz abgesehen davon, daß die Post den Inhalt vieler Sendungen überhaupt beanstanden dürfte, sind die Kosten für eine Sendung nach China verhältnißmäßig hoch. Dann ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Lebensmittel in Folge der langen Seereise durch die Tropen in verdorbenem Zu stande in Ostasien ankommen, auch wenn sie in verlötheten Blechgefätzen gesandt würden. Hilbersdorf. Der zweite Bericht aus Hilbersdorf über daS Erntefest auf den dortigen Staatsgütern, bei dem das Datum selbstverständlich anstatt 1. September: 1. Oktober heißen mußte, ist durch ein Versehen in die Druckerei gelangt, ohne der Kontrolle der Redaktion vorgelegen zu haben. W. 10. Was kostet die^Fahrt 3. Klasse Tourbillet und Rückfahrkarte von hier nach Mülhausen im Elsaß? Welches ist du kürzeste Tour?" — Die Fahrt 3. Klasse über Hof — Bamberg — Würzburg — Neckarelz — Heidelberg — Durlach — Karlsruhe — Rastatt — Appenweier — Freiburg — Müll heim nach Mülhausen (Elsaß) kostet mit Personenzug 29,00, mit Schnellzug 37,00 Mk., Rückfahrkarte, 10 Tage giltig, für Personenzüge 43,50, für Schnellzüge 59,80 Mk. Ein zusam- menstellbares Rundreiseheft, 45 Tage und auch zu Schnellzügen giltig, würde 52,20 Mk. kosten. M. S. Bitte um Aufklärung über Logiskündigung. Muß ein Vermiether die Kündigung annchmen, wenn dieselbe am dritten Tage Abends ^9 Uhr in seiner Abwesenheit an dessen Frau ergeht. Bis zu welchem Tag und Stunde hat die Kündig ung zu erfolgen? — Nach nenem Rechte kann die Kündigung, wenn sie vierteljährlich zu erfolgen hat, rechtzeitig noch am dritten Werktage des neuen Vierteljahres, und wenn sie eine monatliche ist, sogar noch am 15. des folgenden Monats erfolgen. Bis zn welcher Tagesstunde sie zu erfolgen hat, ist im Gesetz nicht gesagt. Jedenfalls darf der Andere durch die Kündigung nicht unge bührlich belästigt, z. B. auS dem Schlafe geweckt werden. Im vorliegenden Falle wird die Kündigung als giltig anzusehen sein, wenn die Frau des Vermiethers nicht ausdrücklich sogleich erklärt hat, daß sie Kündigungen entgegenzunehmcn nicht ermächtigt sei. ^Anfrage Bienenmühle. Antwort: Sie sind im Rechte. Kündigung ist nur für den Schluß eines Monats zulässig. Da B. die Miethe nicht angenommen hat, muß er sie sich nunmehr von Ihnen holen. A. K. 36. Antwort: Sie haben vierteljährliche Kündig ung. Sie konnten zwar bereits am 30. September für Ende Mürz kündigen, mußten aber dann darauf gefaßt sein, daß sofort mit einer Kündigung für Ende Dezember erwidert wurde. Wegen Besichtigung der Wohnung können Sie sich mit Ihrem Vormiether über eine bestimmte Tageszeit verständigen. Friedersdorf. Mein Nachbar staut bei dem jetzigen Wasser mangel in seinem Mühlgraben oftmals das Wasser an, sodaß ich während dieser Zeit meinen Betrieb einstellen muß. Darf ein Mühlenbesitzer nach Belieben in seinem Mühlgraben stauen, auch wenn es den Nachbar schädigt? — Wenn keine besonderen Ver einbarungen getroffen sind, so gilt der Satz, daß die Ausübung eines Rechts nur dann unzulässig ist, wenn sie nur den Zweck haben kann, dem Anderen Schaden zuzufügen, also z. B. zu chikanircn. Liegt eine solche Absicht nicht vor, so thun Sie am besten, sich mit Ihrem Nachbar in Güte zu verständigen. B-, Berthelsdorf. In Nr. 224 Ihres geschätzten Blattes bringen Sie eine Reichsgerichts-Entscheidung, wonach bereits eine Drohung mit dem Rechtsanwalt, als versuchte Erpressung gilt. Diese Entscheidung dürste gewiß bei einem großen Theil Ihrer Leser berechtigtes Befremden erregen, jedenfalls aber tief in die Verhältnisse des Handwerker-Gewerbestandes eingreifen. Durch die Entscheidung »ist nicht erwiesen, daß sich der Ver- urtheilte durch seine Drohung mit dem Rechtsanwalt einen wider rechtlichen Vermögens-Vortheil verschaffen wollte, vielmehr ist die Anklage des Vers. Betrugs fallen gelassen worden, bezw. erfolgte Freispruch. Die Forderung, auf deren Grund Büchner mit dem Rechtsanwalt gedroht, dürfte also mindestens scheinbar berechtigt gewesen sein. Doch gleichviel, die Verurtheilung bezieht sich nach Ihrer Notiz nur auf die üb erhaupt vorgekommene Drohung mit dem Rechtsanwalt, darum handelt es sich. Nun dürfte wohl jeder Handwerker und Gewerbetreibende zuweilen in die Lage kommen, einem säumigen Zahler gegenüber mit Klage, gleichviel ob mit oder ohne Rechtsanwalt, drohen z« müssen. Derselbe würde sich also hiernach der versuchten, und logischer Weise dann der vollendeten Erpressung schuldig machen, sobald er, wie der übliche Ausdruck lautet, die Sache thatsächlich dem Rechts anwalt übergiebt. Andrerseits erfordert der einfache Anstand, daß man einen säumigen Zahler vorher mittheilt, man sei genöthigt zu klagen u. s. w. Selbst gesetzlich wird eine dies bezügliche vorherige Mittheilung an den Schuldner verlangt, da andernfalls der Kläger die sämmtlichen Kosten selbst zu tragen hat. Jedenfalls dürste die Entscheidung dem Rechtsbewußtsein deS Laien unverständlich sein. Viel eher wäre eS zu verstehen, wenn eine Bestrafung wegen versuchten Betrugs erfolgt wäre, vorausgesetzt, daß der Betreffende sein Grundstück wissentlich für größer angegeben hätte als eS thatsächlich war. — Der 8 253 deS Strafgesetzbuchs lautet: „Wer, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen VermögenSvortheil zu verschaffen, einen Andern durch Gewalt oder Drohung Du einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nöthigt, ist wegen Erpressung mit Gesängniß nicht unter einem Monat zu bestrafen. Der Versuch ist strafbar." Es muß also, wenn nicht Gewalt in Frage kommt, gedroht worden sein, d. h. es muß dem Andern ein Uebel angekündigt worden sein, dessen Verwirklichung von der Macht oder dem Willen deS Drohenden abhängt und dessen Eintritt der Bedrohte derartig zu fürchten hat, daß diese Befürchtung seine WillenSthLIigkeit beeinflußt. Gegenstand der Drohung kann jedes Uebel, auch ein solches sein, dessen Zufügung erlaubt ist, wie z. B. die Annahme eines Rechtsanwalts, die Erhebung einer Klage. Nöthigt nun der Drohende durch eine solche Drohung z. B. den säumigen Schuldner zur Zahlung der geschuldeten Summe, so liegt darin noch lange keine Erpressung, sondern eine erlaubte Handlung. Eine Erpressung liegt nur dann vor, wenn der Drohende die verlangte Summe gar nicht zu fordern, also auf die erstrebie Handlung deS Andern gar kein Recht hat und er sich dessen bewußt ist. Dies drückt das Gesetz durch die Worte „um sich einen rechts widrigen VermögenSvortheil zu verschaffen", auS. Dem vor liegenden Falle ist nun auch daS Landgericht Freiberg ebenso wie daS Reichsgericht von genau denselben Grundsätzen auSgegangen. Denn, wie wir durch Erkundigung an unterrichteter Stelle in Erfahrung gebracht habe», ist in dem Urtheil folgender Thatbestand — so weit er hier in Frage kommt — festgestellt worden. Der verurtheilte B. war mit L. mündlich übereingekommen, daß L. ihm sein Feld und einigt. Käsereinrventar für einen festbcstimmlen Kaufpreis abkaufen wolle. Hierbei machte B. bestimmte Angaben über die Größe des Feldes am anderen Tage übergab B. dem L. auf dessen Wunsch daS auf daS Feld bezügliche BesitzstandSverzeichniß, wobei sich herausstellte, daß daS Feld etwa 18 oL kleiner war, als B. TagS vorher ange geben. 14 Tage später theilte nun L. dem B. mit, daß er von dem Abkommen zurücktrete, weil daS Feld nicht die anfangs ange gebene Größe habe. Hiermit erklärte sich B. einver standen und das Abkommen war damit endgiltig aufgehoben. Trotzdem kam nun aber B. einige Zeit später auf die Sache zurück, behandelte das Abkommen als noch vorhanden und ver langte von L-, daß dieser seinen Pflichten aus dem Abkommen nachkomme, widrigenfalls die Sache einem Rechtsanwalt über gebest werde. Die weiteren Einzelheiten sind ohne Belang. Beide Gerichte haben in dieser Handlungsweise mit Recht einen Er pressungsversuch erblickt, weil eben B. auf die Erfüllung des (aufgehobenen) Abkommens kein Recht mehr hatte, diese aber trotzdem durch die erwähnte Drohung zu er zwingen versucht hat. Hierdurch werden Sie beruhigt sein. Aus dem hier geschilderten Thatbestande ergiebt sich, daß in unserem neulichen Berichte eine Hauptsache nicht mit erwähnt war, nämlich die, daß sich B. mit der Aufhebung des Abkommens ausdrücklich einverstanden erklärt hatte. Wir waren sonach falsch berichtet worden. Daß B. nicht auch wegen versuchten Betrugs verurtheilt worden ist, ist in dem Urtheil ausführlich begründet, namentlich unter Hin weis auf einen durch frühere Vermessungen des fraglichen Feldes begründeten Jrrthum B's. Neueste Nachrichten. Rom, 5. Oktober. Die „Tribuna" meldet auS Shanghai, Graf Waldersee habe einen Tagesbefehl erlassen, worin er seine Bewunderung über die Tapferkeit und die Disziplin der inter nationalen Truppen ausspricht. London, 5. Oktober. Bis 11'/, Uhr nachts sind gewählt 295 Ministerielle, 79 Liberale und 59 irische Nationalisten. Eigene Drahtberichte. «Nach Schlug der Redaktion eingegangen Dresden, 6. Oktober. Der Köuigl. Hof legt für die ver storbenen Prinzen von Weimar und Hessen, in Verbindung der bereits bestehenden Hoftrauer vom 7. bis 13. Oktober Trauer an. Rom, 6. Oktober. Die italienische Regierung hat der amerikanischen eine Protestnote zugesandt, in welcher sie sich über die ungenügende Ueberwachung der Anarchisten durch die amerikanische Polizei beschwert. Brüssel, 6. Oktober. Trotzdem die Sozialisten für den morgigen Einzug des Prinzenpaares Albert Straßenkundgebungen angekündigt haben, ist an dem Programm für den Empfang keine Aenderung vorgenommen worden. Die Bürgergarde versieht den Ordnungsdienst. Die Sozialisten haben auch dem Bürgermeister versprochen, daß durch ihre Kundgebungen die Ordnung nicht gestört werden soll. Paris, 6. Oktober. Der Kriegsminister ordnete die ge richtliche Verfolgung zweier Offiziere der Garnison von Soissons an wegen Sittlichkeitsverbrechen. Einer ist bereits verhaftet, dem andern ist es gelungen, nach Holland zu entkommen. Mavriv 6. Oktober. Der Ministerrath beschloß die ge richtliche Verfolgung und Verhaftung des spanischen Gesandten in Chile, der mitHi nterlassung bedeutender Schulden verschwunden ist. Neueste Nachrichten und Telegramme ans Shiva. Berlin, 5. Oktober. Nach einer Meldung des „Berliner Lokalanz." aus London wird aus Peking telegraphirt, daß dort täglich eine deutsche Abtheilung von 8000 Mann erwartet werde. Gerüchtweise verlautet dort, Graf Waldersee werde bis zur Fertig stellung der Bahnreparoturen in Tientsin bleiben; ein Bataillon deutscher Truppen werde zur Hilfeleistung abgesandt, um den Bau möglichst schnell zu fördern. Die Deutschen verlangten das Verfügungsrecht über die Bahn von Tientsin nach Peking und die Russen bewilligten diese Forderung. Die Deutschen werden binnen kurzem die Reparatur der zerstörten Bahnstrecke Haugtsun- Peking beginne«. — Die Aemter deS degradirten Prinzen Tua» sollen zwei MandschuS übertragen sein, Kwan-tschung und Tschlanlang. s Rom, 5. Oktober. In einer Depesche der „Tribuna" auS Taku vom 4. wird die tapfere Haltung der italienischen Bersaglieri bei dem Angriff auf Schanhaikwan betont. Es ist dari» ferner von einem Zwischenfall die Rede, der die russischen und französischen Truppen betrifft. Die Russen hätten hiernach die Franzosen für Boxer gehalten und auf sie gefeuert, worauf die Franzosen erwiderten. Auf beiden Seiten sollen etwa 12 Mann getödtet und mehrere verwundet worden sein. si London, 5. Oktober. „Daily Expreß" meldet auS Shanghai: Ein Beweis für die vollständige Unzuverlässigkeit deS Kaiser- und der Kaiserin bestehe darin, daß Prinz Tuan und die übrigen chinesischen Würdenträger, welche bestraft worden sind, jetzt dem kaiserlichen Hofe nach Sinanfu folgen. si Reiv Uork, 5. Oktober. Eine Depesche auS Peking vom 1. besagt: Eine kleine Abtheilung kaiserlich chinesischer Truppe« erschien gestern in Patachu; sie hatte, wie sie der dortigen britischen Garnison mittheilte, die Aufgabe, die Boxer zu zer sprengen; ihr wurden von den Engländern keine Hindernisse in den Weg gelegt. — Einer Depesche aus Tientsin vom 3. zufolge hatte Lihungtschang, bevor er seine bevorstehende Abreise nach Peking ankündigte, eine längere Unterredung mit dem russische» Gesandten v. Giers. s - London, 6. Oktober. Der „Times" wird aus Schanghai vom 4. gemeldet. Ein vom 29. September datirtes Edikt kündigt die Abreise deS kaiserlichen HofeS von Taiyuenfu nach Sinangfu an. — Der „Daily Chronicle" meldet auS Washington von gestern: Die Regierung der Vereinigten Staaten hat den Mächten den Vorschlag unterbreitet, der Kaiser von China möge bewogen werden, nach Peking zurückzukehren und sich mit einem Kabinett zu umgeben, daS auS Reformern und Fortschrittlern zusammen gesetzt sei. Der Kaiser solle dann ein Edikt erlassen, durch daS die Kaiserin-Wittwe aller ihrer Würden verlustig erklärt wird. Vor den Umtrieben der Kaiserin-Wittwe solle der Kaiser durch die Bajonette der Truppen der zivilifirten Welt geschützt werde». D.e Regierung der Vereinigten Staaten besteht darauf, daß de« Prinzen Tuan die Todesstrafe treffen müsse. Paris, 6. Oktober. Die meisten Blätter besprechen die Note Delcassss in günstigem Sinne und betonen, daß sie de» Vorzug habe, klar und energisch zu sein und «in erreichbare- Ziel verfolge. Mehrere Zeitungen heben hervor, daß sie im Wesentlichen im Einklang stehe mit dem deutschen Vorschlag«. Wie eS heißt, lauten die bisher eingelaufenen Antworten der Mächte durchaus zustimmend. -f Washington, 6. Oktober. Der hiesige chinesische Ge sandte schickte eine Petition an den chinesischen Kaiser, worin er die Bitte ausspricht, der Kaiser möge nach Peking zurückkehren. Eine Antwort ist bisher noch nicht eingetroffen. — Man glaubt auch zu wissen, daß die chinesische Regierung gegen die von Delcassä gestellten Bedingungen, besonders aber gegen die Schleifung der Forts von Taku und gegen das Einfuhrverbot von Waffen protestiren wird. -f Stande-amt-nachrichten aus Lauge««« «tit Oberreichenbach für Monat September 1S0O Geburten: Dem Bergarbeiter Robert Herman» Götze i» Niederlangenau eine Tochter; dem Bergarbeiter Emil Richard Thiele in Niederlangenau eine Tochter; dem Maurersteiger Karl Richard Hengst in Niederlangenau eine Toch: er; dem Bergarbeiter Karl Robert Wolf in Niederlangenau eine Tochter; dem Waldwärter Karl August Steude in Niederlangenau eln Sohn; dem Bergarbeiter August Hermann Baud in Obcrlangenau ein Sohn; dem Bergarbeiter Otto Hermann Börner in Niederlangenau ein Sohn; dem Bergarbeiter Ernst Wilhelm Schmieder in Oberlangenau eine Tochter; dem Schuhmachermeister Otto Emil Thiele in Oberlangena« ein Sohn. Hierüber eine unehe liche Tochter in Oberlangenau. Aufgebote: Der Sattlermeister Paul LouiS Mehner in Ober langenau und die Wirthschafterin Liddy Elisabeth geschiedene von Metzsch geborene Weinhold in Niederlangenau; der Bergarbeiter Moritz Emil Mühlstädt mit der Bergmannswittwe Anna Lina Kaden, ged. Oehme, Beide wohnhaft in Niederlangenau. Eheschließungen: Der Buchhalter Arthur Eduard Wittig in Freiberg mit der Haustochter Anna Auguste Richter in Nieder langenau ; der Bahnarveiter Ernst Emil Hase in Dresden-Löbtau mit der Schneiderin Anna Marie Weinhold in Niederlangenau; der Maurer Max Otto Laux in Hilbersdorf bei Chemnitz mit der WirthschaftS- gehilfin Auguste Hedwig Sieber in Niederlangenau. Sterdefälle: Des Bergarbeiter Hermann Otto Forberg in Oberreichenbach Sohu, Otto Edwin, 7 M. 26 T- alt; der Tischler Anton Max Lange in Niedeilangenau, 23 I. 3 M. alt; deS Berg arbeiter Wilhelm Bruno Wols in Niederlangenau Sohn, Max Erich, 11 M. 19 T. alt; des Kunstgärtner Heinrich Rodert Martin in Nieder langenau Sohn, Albert Kurt, 1 I. SM. 11 T. alt; deS Zimmer mann Hugo Otto Schubert in DreSden-N. Tochter, Frida Hedwig Schubert in Obcrlangenau, 1 M. 27 T. alt; deS Bergarbeiter August Hermann Leubner in Niederlangenau Tochter, Erna Marie, 3 M. 5 L. alt; des verstarb. Bergarbeiter Ernst Rodert Götze in Oberlangenau Tochter, Rosa Marie, 1 I. 11 M. 20 T. alt; des Böttchermeister Samuel Heimann Franke in Niederlangenau Ehefrau, Johanne Smill«, geborene Geiler, 55 I. 8 M. 11 T. alt; des Bergarbeiter Richard Emil Holze in Oberlangena» Sohn, Paul Bruno, 2 I. 6 M. 1 T. alt; deS pens. Bergarbeiter Oswald Theodor Schmieder in Nieder langenau vohn, Georg Theodor, 4 I. 9 M. 10 T. alt. StandeSamtsnachrichten aus Hilbersdorf für Lie Monate August und September 1900. Geburten: Dem Hüttenarbeiter Max Bruno Fischer ei» Sohn; dem Cemeuisabrikarbeiier Rößler ein Sohn; dem Hüttenarbeiter Paul Anton Zimmermann ein Sohn; dem Hüttenarbeiter Wilhelm Gunther ein Sohn; dem Geschirrführer Richter eine Tochter. Hierüber zwei uneheliche Sühne. Eheschließungen: Der Geschirrsührer Karl Hermann Richter hier mit Emilie Ernestine Liebert in Niederbobritzsch. Sterbefälle: Das Ziehkind Martha Marie Seiler, 3 M. 12 T. alt; des Anstaltsausseh?r Franke Sohn, Hugo Kurt, SM-1ST. die Jnvalidenrentnerin Amalie Henriette Grumt, 52 I. K M. 22 T. alt; die Anstaltsinsassin Johanne Beate Band, 87 I. 8 M. 14 T. alt; die Anstaltsinsassin Johanne Eleonore Größel, 75 I. 1 M. 12 T. all; der Anstaltsinsasse Johann Heinrich Schönberg, 73 I. 9M. 12 T. alt; der Schneidergehilse Paul Konrad Hofmann, 25 I. 9 M. 1 T. alt; des Hüttenarbeiter Goldammer Sohn, Paul Arthur, 4 M. 2 T. alt; deS Hüttenarbeiter Cl. Richter Tochter, Frida Elsa, 3 M. 6 T. alt; de« Gutsbesitzer Köhler Sohn, Arthur Woldemar, 4 M. 13 L. alt; daS Ziehkind Dora Franziska Hübelt, 2 M. 12 T. alt. Freiberger Marktpreise vom 5. Oktober 1SSV. Butter je nach Qualität: 2.30 bi« 2.10 a Kilo. Ferkel ü Paar: 26 bi« 33 Mart.
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