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MibergerAttze^ 6 Ml- Tageblatt o »Wv ^LZ- « v-tel R»»2 Tageblatt »,«,» L und 8, Zr. Tr. SV. September 1SVV bei dem Gerichte anzumelden. L. 11/00, Nr. 2. rstr. 51, L Großwaltersdorf, den 13. August 1900. ^«»rkaol», Gem.-Vorstd. LU flr !0Wkl, ». 152S-.) rM ad DttßR» Verwalter bis zum Anzeige zu machen. 'ke. KölM M! Donnerstag „ Freiberg, Ilht kll ttt Preisa. Freiberg, den 13. August 1900. A, Reg. V 278/1900. den U»W x c fv»Uch »lM zu verleihen. Freiberg, am 14. August 1900. In der gestern abgehaltenen Versammlung der Hamburger Werftarbeiter, welche von etwa 2500 Personen besucht war, wurde ein Schreiben des Vorsitzenden des Gewerbegerichts verlesen, in welchem das Gewerbegericht seine Vermittelung anbietet. Der Vorschlag wurde von den Arbeitern fast ein stimmig angenommen. Bei der Erstattung des Berichts über den Stand der Bewegung wurde mitgetheilt, daß auf sämmtlichen Werften nur noch etwa 600 Metallarbeiter beschäftigt seien. Ueber ein butiges Renkontre zwischen Grenzwache und Schmugglern wird der „Königsb. Hart. Ztg." von der russi schen Grenze geschrieben: Zwischen russischen Grenzsoldaten und einem Schmugglertrupp kam es in der letzten Freitagsnacht beim Kordon 24 zu einem blutigen Zusammenstoß. Nach längerer Vorbereitung versuchten die Schmuggler Seidenzeuge im Werthe von etwa 3000 Mk. über die Grenze zu schaffen, fielen aber in die Hände der Russen, da sie von einem mit Blendlaternen ver sehenen Ausgucksthurme bemerkt wurden. Beim Versuch der Festnahme der Schwärzer entspann sich ein heftiger Kampf. Während sich fünf Mann durch Schwimmen über die Scheschuppe zu retten vermochten, fiel der Anführer schwer verwundet in die Hände der Russen. Konfiszirt wurde die neueste Nummer der „Zukunft." Zu der Maßregel gab ein in dem Blatt erschienener Artikel „Der Kampf mit dem Drachen" Veranlassung, da man eine Majestätsbeleidigung in demselben finden will. Laut der amtlichen Zusammenstellung der Uebertritte zur evangelischen Kirche beider Bekenntnisse sind während der Zeit vom 1. Juli 1899 bis 31. Dezember 1899 im Amts bereiche des österreichischen OberkirchenratheS der evangelischen Christengemeinde beigetreten : n) Zur evangelischen Kirche Augs burger Bekenntnisses, und zwar: auS der römischen Kirche 1240 Männer, 782 Frauen und 539 Kinder (unter 7 Jährens also 2561 Personen; aus anderen Bekenntnissen 142, zusammen Den städtischen Jmpfärzten Herren vr. msä. Nippold und vr. wsä. Eißner sind zur Impfung vorzustellen > Rief,, IMtkj i. baut zur Auf Blatt 478 des Handelsregisters für den Bezirk deS unterzeichneten Amtsgerichts ist heute dir Firma Lnrl VrltLSvIn» in Freiberg gelöscht worden. 7. September 190« Königliches Amtsgericht z« Brand. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Expedient Verwaltungs-Gebäude am Elektrizitätswerk versehen bis spätestens Montag den SO. V. M., Vormittags 10 Uhr an die Entnahmestelle zurückzureichen. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Zurückweisung sämmtlicher Angebote bleibt Vorbehalten. Freiberg, den 15. August 1900. DaS Stadtbauamt. rt, o1dsv, beh-r. mollm, Ak. yw» Die StadtpolireibehSrde Amtsblatt für die königlichen und Müschen Behörden zu Frciverg und Brand Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt Konkursverfahren. Ueber daS Vermögen der Produktenhändlerin Wilhelmine Friederike verehel. Preißler geb. Fritzsche in Großhartmannsdorf wird heute, am 14. August 1900, nachmittags 3 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Steyer in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum Bekanntmachung. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs hat das Königliche Ministerium yt Innern durch Verordnung vom 25. Juli 1900 beschlossen, dem am 3. desselben Monats auS dem hiesigen RathSkollegium ausgeschiedenen Herrn Kaufmann in Freiberg in Anerkennung seines langjährigen pflichtgetreuen und ersprießlichen Wirkens bei der Gemeinde- vewLÜung der Stadt Freiberg den Titel »Stadtrath" Der Stadtrath. Blüher. Kßlg. « Ruk. 'Rech« nd Alttrt- Geschtsy. fll. 1M 7. US Karsch. N meister, W il-chShchW erwartete die Ankunft des Dampfers am 9. August. Das Kabel kann mit einer Geschwindigkeit von 7 bis 8 englischen Meilen in der Stunde gelegt werden. Die Entfernung von Coney Island bis zu den Azoren beträgt gegen 2350 englische Meilen. Wenn keine unvorhergesehenen Hindernisse eintreten, könnte das Legen des Kabels in dreizehn Tagen vollendet sein, und es würde sich dann erwarten lassen, daß das deutsch amerikanische Kabel in der ersten Hälfte des September in Betrieb gesetzt wird. Das amerikanische Ende des Kabels wird von der „Commercial Cable Company" betrieben werden und damit direkten Anschluß an das über die ganzen Vereinigten Staaten gehende Telephonnetz der „Postal Telegraph Co.", welche mit der genannten Kabelgesellschaft in Verbindung steht, erhalten. Das deutsche Ende wird, da in Deutschland die Telegraphie Sache des Staates ist, von der deutschen Telegraphen verwaltung gehandhabt werden. DieZustände in den Gastwirthschaftsküchen sollen auf Anordnung des Reichskanzlers in allernächster Zeit einer umfassenden Prüfung unterzogen werden. Es handelt sich hierbei um eine Feststellung, ob und inwieweit die Klagen des Verbandes deutscher Köche zu Berlin, welche dieser in einer längeren Eingabe dem Reichskanzler unterbreitet hat, berechtigt sind. Diese Klagen erstrecken sich besonders aus zahlreiche, die Gesundheit des Küchenpersonals schädigende Mißstände in den Küchen und den zur Küche gehörigen Räumen der Gast- und Schankwirthschasten, Hotels und Garküchen. Die Erheblichkeit der Klagen ist vom Reichskanzler anerkannt worden. An der Hand eines vom Neichskanzleramt zusammengestellten Frage bogens, der 20 Fragen umfaßt, wird hauptsächlich danach geforscht werden, ob die Klagen des Köcheverbandes in Bezug auf örtliche Lage der Küchen und ihrer Nebenräume, auf Temperatur, Ventilation, Sitzgelegenheiten u. s. w. begründet sind. Alle diese Punkte würden eventuell ein Einschreiten auf Grund dG tz ISS Absatz » der Gewerbeordnung gestatten. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl eine- anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschufses und eintretenden Falles über die in Z 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 10. September 1900, nachmittags 3 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 8. Oktober 1900, nachmittag- 8 Uhr vor dem unteJeichneten Gerichte Termin anberaumt. Die ««entgeltlichen öffentlichen Impfungen betreffen». Die diesjährigen unentgeltlichen öffentlichen Impfungen beginnen für den hiesigen Stadtbezirk Mittwoch, den 4. Inti dieses Jahre- mb werden in den Monaten Juli und August jede Mittwoch Nachmittags von 3 bis 4 Uhr die Revision der geimpften Kinder dagegen Bormittags von 10 bis '/,11 Uhr im Kaufhause (1. Stockwerk) staitfinden. JMpfppichttg sind im Jahre 1900 außer den in § 1 Ziff. 1 deS ReichSimpfgesetzes vom 8. Apnl 1874 näher bezeichneten Zöglingen öffentlicher Lehranstalten wegen deren Wieder impfung noch besondere Termine werden anberaumt werden: ») alle im Jahre 1899 geborenen Kinder und d) die in früheren Jahren geborenen Kinder, welche der Erstimpfung noch nicht, oder ohne Äfolg genügt haben, oder der Jmpsrevision entzogen geblieben sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben. Mr fordern alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder hiesiger Stadt auf, mit ihren impf- pflichtigen Kindern bez. Pflegebefohlenen zu diesen Terminen behufs Vornahme der Erstimpfung und ihrer Kontrole zu erscheinen, oder spätestens in denselben, wenn nicht schon an Raths- stelle (RathhauS, Polizeimeldeamt) geschehen, die außerhalb der öffentlichen Impftermine ausgestellten Impfscheine oder Jmpsbesreiungszeugnifse der Jmpfbehörde vor zulegen. Für jeder zur öffentlichen Impfung gebrachte Kind ist dem dort anwesenden Listenführer ein Zettel mit vollständigem Namen, Geburtszeit und Geburtsort deS Impflings, sowie Name, Stand und Wohnung des Vaters — bei außerehelichen Kindern der Mutter, deS Pflegevaters oder Vormundes — zu übergeben. Hierbei wird noch darauf hingewiesen, daß nach Z 14 des ReichSimpfgesetzes vom 8. April 1874 Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche — für den Fall, daß sie ihre impfpflichtigen Kinder und Pflegebefohlenen nicht zu den öffentlichen Impfterminen bringen — den ihnen des halb obliegenden Nachweis, daß die Impfung erfolgt oder auS einem gesetzlichen Grunde unter blieben ist, der Jmpfbehörde gegenüber zu führen unterlassen, mit Geldstrafe bis zu 20 Mark, sowie daß Diejenigen, deren Kinder bez. Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben, mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen zu bestrafen sind. Die Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Erstimpflinge werden während der Impfung im Kaufhaus an die Betheiligten ausgehändigt. Insbesondere weisen wir aber auch auf diesem Wege darauf hin, daß aus solchen Häusern, in denen Kinder an ansteckenden Krankheiten, wie an Scharlach, Masern, Diphtheritie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus leiden, oder wo rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, zur diesmaligen Impfung überhaupt nicht zugesührt werden dürfen. Die Kinder müsfen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Die Impfungen finden von jetzt ab in alphabetischer Reihenfolge statt. Politische Umschau. Freiberg, den 15. August. Eine Einberufung deS deutschen Reichstages im Oktober war vor einigen Wochen offiziös angekündigt worden, mit dem Bemerken, daß zu diesem Zeitpunkt der Geldbedarf sich einiger maßen werde übersehen lassen. Die „Nationalztg." weist darauf hi«, daß das Letztere nach der jüngsten Entwickelung der Ange legenheit vielleicht noch etwas früher der Fall sein wird: „denn über die Ergänzung der bereits abgesandten Truppen aus eine kriegsstarke Division deutscherseits hinauszugehen, scheint nach Maaßgabe der bis jetzt übersehbaren Verhältnisse und der Leistungen der anderen Mächte kein Bedürfniß obzuwalten," und unsere Flotte werde schwerlich nach China noch mehr Streitkräfte abgeben, als bereits geschehen ist. „Man dürfte also wohl im September im Stande sein, dem Reichstag eine Vorlage zu machen, die etwas Anderes ist als die Forderung eines be stimmten Kredits." Sobald dies aber thunlich ist, hält das nationalliberale Blatt die Einberufung aus konstitutionellen Gründen für nothwendig. Die „Nationalztg." verlangt, daß anläßlich der Geldbewilligung jeder etwaige Zweifel darüber ausgeschlossen wird, daß die erfolgte Bildung „ostasiatischer" Truppentheile zur Zeit lediglich eine Maßregel zu dem vorüber gehenden Zwecke der kriegerischen Aktion in China ist. Das neue deutsch-amerikanische Kabel. Das deutsche Kabel zwischen Emden und New-Jork kann, wenn Alles mt geht, noch vorAblaufAugust fertig gelegt sein.Die Strecke zwischen Emden und den Azoren ist seit einiger Zeit fertig. Das Kabel zwischen New-Jork und den Azoren wird von New-Jork, d. h. von dem eiaentlichen Landungsplatz Coney Island, aus gelegt werden. Das Legen wird beginnen, sobald der Käbeldampfer „AngUa" mit dem Kabel an Bord aus England angekommen ist. Man 18. Juli, Nachm. 3 Uhr desgl. mit den Buchstaben L', v und Bl, 25. „ «önigl. Amtsgericht. Bekanntmachung. Die zum Neubau für daS Verwaltungsgebäude am Elektrizitätswerk erforderlich werdenden Tischler- sowie Schlosserarbeiten sollen auf dem Wege der Ausschreibung vergeben werden und können die zu diesem Zwecke auf gestellten Preisangebotsformulare im Geschäftszimmer des StadtbauamteS (Stadthaus, HI. Etage, Zimmer No. 8) entnommen werden, woselbst auch die erforderlichen Bedingungen einzusehen sind. Die ausgefüllten Preisangebote sind verschlossen mit der Aufschrift: Bekanntmachung. Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung der Königlichen Amts hauptmannschaft alle Verkündigungen, allgemeine Veröffentlichungen und Anordnungen an dem wieder aufgebauten Dietze'fchen Gasthofe Cat.-Nr. 36 angebrachten Aushängekasten mittelst Anschlag bekannt gegeben werden. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuloner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forder ungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs- Mittwoch, den 11. Juli, Nachmittags 3 Uhr diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Familiennamen mit den Buchstaben Ist, und L beginnen; Mittwoch, d. 1. Ang. „ . „ 8. „ „ „ „ 10. » . „ „ am 27. Juni 1900. FW. Erscheint jeden Wochentag Abends >/,6 Uhr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 25 Pfg. Donnerstag, den 16. August. Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeile 15 Pfg. Außerhalb des Landgerichtsbezirks 16 Pfg. 190«.