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— - ' " ' 'M Md Taaeblatt an- Tageblatt , n Erscheint jeden Wochentag Abends '/,s Uhr sür den I 0 111 anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. k- M^V^ einmonatlich 60 Pfg.; durch d e Post S Mk. 25 Pfg. j! ngi.5 V!'S mm«. 1 Königliches Amtsgericht, Abth. I. 1S. Juni 190« Nicolai. Nr VoxvI. bei dem Gerichte anzumelden. 0 s. Anzeige zu machen. L 7/00, Nr. 3. gelegechit ihrend j>n werden. rtreter 2. :e jahre- ^nungen. sende«". tark. st bei drei« rungs- Ber« Zahr- ch ukk!! verlocke« Freiberg, den 5. Mai 1900. 2a 13/00. Nr. 9. en- m! ne. ailette «n« Freiberg, den 5. Mai 1900. 2a. 11/00 Nr. 8. Freiberg, den 5. Mai 1900. 2a 14/00. Nr. 11. S., welche sbezügliche 'ordern zu »bald wie des elec- Leitmigen mssichtlich mmt abn euchtungj- liefem zu Königliches Amtsgericht zu Brand. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Exped ML chrr-S »go voa L Vogel. Königliches Amtsgericht, Abth. I. Nr. Vo^sl. Nicolai. v billigstes nüge», M- ,n in Probe- Amtsblatt sür die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand verantwortlich« Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. Auktion in Zug. Mittwoch, den 16. Mai 1900 Nachmittags 6 Uhr soll 1 Kleiderschrank und Sofa versteigert werden. Versammlungsort: Gasthof »Stadt Freiberg" daselbst. Freiberg, den 14. Mai 1900. Sekr. Unnsraksmu »m, G.-V- Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Wegefarth, Blatt 126 auf den Namen der Marie Selma verw Echulze geb. Zemmrich, früher daselbst, jetzt in Memmendorf, eingetragene Hausgrundstück soll am 10. Juli 1900, Bormittags 10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück, bestehend aus einem Wohnhaufe und einem Seitengebäude mit augebautem Kohlenniederlagsraum sowie einer Wagenremise mit Futterboden und angebauter Waschküche, ist nach dem Flurbuche — Hektar 13,8 Ar groß und auf 18000 Mk. — Pfg. geschätzt. Dasselbe führt im Brandversicherungskataster die Nr. 88 und im Flurbuche die Nr. 393b, ist mit 104,49 Steuereinheiten belegt und bei der Landesimmobiliar-Brandversicherungsanstalt mit 21070 Mk. versichert. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte aus Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 6. April 1900 verlautbarten Versteigerungsvermerkcs aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Ver steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Freiberg, vormaligen Stadtgerichtsantheils, Blatt 247 auf den Namen des Blattgoldfabrikbesitzers Hermann Georg Bruno Herbst in Kötzschenbroda ein getragene Hausgrundstück soll am 3. Juli 1900, Bormitiags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück, bestehend auS zwei Vorderwohnhäusern, einem Hintergebäude und Hof raum, ist nach dem Flurbuche — Hektar 3,6 Ar groß und auf 37 500 Mk. — Pf. geschätzt. Dasselbe ist an der hiesigen Moritzstraße unter den Nrn. 18 und 20 gelegen, führt im Brand versicherungskataster für Freiberg, Abth. die Nrn. 325 und 326 und im Flurbuche für diese Stadt die Nr. 339, ist mit 500,00 Steuereinheiten belegt und mit 34580 Mk. bei der Landes- immobiliar-Brandversicherungsanstalt versichert. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen daS Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 5. April 1900 verlautbarten Verstcigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzu melden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Ver steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls sür das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des ver steigerten Gegenstandes treten würde. Die für den 1. Termin 1900 noch rückständigen Gemeinde-, Schul- und Äirchemmlagen find zur Vermeidung zwangsweiser Etnhebung an die Stadtsteuereinuahm« hier sofort z» entrichten. Freiberg, am 12. Mai 1900. Der Gtadtrath. I. B. Lotra«. Bgm. Die städtische Sparkasse Oederan verzinst Spareinlagen mit und expedirt von 8—12 Uhr Vormittags und von 2—6 Uhr Nachmittags an jedem Werktage, sowie auch schriftlich. Königliches Amtsgericht, Abth. L Nr. Nicolai. Konkursverfahren. Ueber daS Vermögen des Bäckermeisters Richard LinuS Helbig in St. Michaeli wird heute, am 12. Mai 1900, vormittag 11 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum er es nicht für angebracht halte, dadieseJnstitutiongleichfallsgarkeine rechtliche Grundlage habe, sondern nur aus Zweckmäßigkeits gründen eingerichtet sei, ohne natürlich dadurch obligatorisch zu werden. Mit diesen Ausführungen hat Graf Ballestrem un zweifelhaft recht, aber ob ihre Uebertragung in die Praxis zweckmäßig ist, das steht aus einem anderen Blatte. Uebrigens führte nachher der Präsident den ganzen Vorgang darauf zurück, daß einige Mitglieder ihn zu einer Aussprache über die Geschäfts lage veranlaßt hätten, und er versicherte, daß er ev. Mitgliedern der linken Seite ebenso höflich Auskunst gegeben hätte. „Meine Vergangenheit bürgt dafür!" rief er in ehrlich-pathetischem Tone. Prinzipiell aber wahrte er sich und seinen Nachfolgern, wie eS schon einer seiner Vorgänger gethan habe, das Recht nach eigenem Gewissen und eigener Verantwortlichkeit zu bestimmen, welchen Konferenzen er beiwohne, wie er sich darin auSlasse und was er aus ihnen mitlheile. „Ich erkenne in dieser Beziehung keinen Richter über mir an!" erklärte er feierlich und fügte hinzu, daß das nicht seine Worte seien, sondern die deS liberalen Präsidenten v. Forckenbeck, die er bei ähnlicher Gelegenheit gesprochen. Soweit ist ja alles ganz zweifelsohne, es bleibt aber die Thatsache bestehen, daß der Seuiorenkonvent seit längerer Zeit Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung d«S Ver fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für daS Recht der Versteigerungserlös an die Stelle deS versteigerten Gegenstandes treten würde. tages zu bcrathen und daß dabei Beschlüsse gefaßt worden seien über die Vertheilung des Arbeitsstoffes; unter scharfer Mißbilligung dieses Vorgehens, das er als eine Beijcitcschicbuug desSeniorcu- konvents bezeichnete, erbat Singer Ausschluß über die Angelegen heit von dem Vizepräsidenten, „der doch bei der Wichtigkeit der ganzen Sache sicherlich genau unterrichtet sein würde". Natürlich wußte Singer sehr genau, daß das nicht der Fall war, und er erzielte auch die von ihm beabsichtigte Wirkung, die sich in mehreren entrüsteten „Hört, hört!" äußerte, als Herr Schmidt konstatirte, daß ihm von der Angelegenheit nichts bekannt sei. Natürlich konnte Graf Ballestrem den Vorfall nicht still schweigend vorübergehen lassen, und so benutzte er denn heute gleich zu Beginn der Sitzung die Gelegenheit, um in ziemlich aus führlicher Rede darauf einzugehen. Zunächst wies er nach, daß seine Handlungsweise, selbst wenn sie so gewesen wäre, wie es nach der Singerschen Darstellung den Anschein habe, rechtlich voll kommen unanfechtbar sei, denn den Vizepräsidenten brauche er seiue Absichten und Thaten nicht mitzutheilen, da die Geschäfte des Hauses vom Präsidenten allein geleitet würden und nicht vom Präsidium, einen Begriff, den es rechtlich überhaupt gar nicht gebe; und den Seniorenkonvent brauche er nicht einzuberujen, wenn Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche für FreibergSdorf Blatt 13 auf den Namen des Maschinen wärters Julius Hermann Berthold daselbst eingetragene HauSgrundstück soll am 17. Juli 1900, Bormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück, bestehend auS zwei Wohnhäusern mit je einem Holzschuppengebäude und Garten, ist nach dem Flurbuche — Hektar 14,8 Ar groß und auf 25000 Mk. — Pf. geschätzt. Dasselbe führt im Brandversicherungskataster die Nr. 76 und im Flurbuche di« Nr. 97, ist mit 183,26 Steuereinheiten belegt und bei der LandeSimmobiliar-BrandversicherungSanstalt mit 19900 Mk. versichert. Die Einsicht der Mittheilungen deS Grundbuchamts sowie der übrigen daS Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung auS dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung deS am 29. März 1900 verlautbarten Versteigerungsvermerkes auS dem Grundbuche nicht ersicht lich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Recht« bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung deS Der- stcigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung deS Ver fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös au die Stelle deS versteigerten Gegenstandes treten würde. Aus dem Reichstage. (Eigenbericht.) nb. Berlin, 12. Mai. Die etwas monotonen Berathnngen über das Bündek von Nnfall- bersicherungsnovellen wurden zu Beginn der heutigen Sitzung durch eine außerordentlich interessante Episode unterbrochen, während der in allen Theilen des Hauses die gespannteste Auf merksamkeit herrschte. Im Mittelpunkt der Episode stand kein Ge ringerer als der Präsident des Reichstages, Graf Ballestrem, und dieser bei allen Parteien beliebte Leiter der Verhandlungen des Hauses, der sich außer durch seinen wohlthuenden und ausgleichen den Humor vor allem durch strengste Unparteilichkeit jederzeit ausgezeichnet hat, mußte Veranlassung nehmen, sich gegen einen indirekten Vorwurf der Parteilichkeit zu Vertheidigen. Ain Schlüsse der gestrigen Sitzung, bei der der zweite Vizepräsident, das Mit glied der freisinnigen Volkspartei Schmidt-Elberfeld, den Vorsitz führte, hatte sich nämlich eine merkwürdige Geschästsordnungsoebatte abgespielt. Der Abg. Singer (soz.), nahm das Wort, um mitzutheilen, er hätte gehört, daß unter dem Vorsitz des Präsident, n eine Be sprechung von Parteiführern unter völligem Ausschluß der Linken stattgesunden habe, um über die Geschäjtsdispositionen des Reichs- Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretende» Falles über die in Z 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 28. Mai 1900, nachmittag 3 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 2. Juli 1900, nachmittag 3 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine znr Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Same und von den Forder ungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs verwalter bis zum 26. Mai 1900 Das OberErsah-Geschäft im Aushebungsbezirk« Freiberg betreffend. Die Königliche Ober-Ersatz-Commission im Bezirke der 6. Infanterie-Brigade No. 64 zu Dresden wird die Aushebung der bei der diesjährigen Musterung zur Gestellung gekommenen militärpflichtigen Mannschaften, soweit dieselben nicht auf Zeit zurückgestellt oder Von der persön lichen Gestellung befreit worden sind, am 17., 18., 19. und 21. Mai dfs. IS., jedesmal von früh «'/. Uhr an in der Restauration »zum Tivoli" in Freiberg obhalten. Alle zur Gestellung vor der Königlichen Ober-Ersatz-Commission verpflichteten Personen werden daher aufgefordert, an den ihnen durch besondere Gestellungsbefehle („Ordres") bekannt gegebenen Tagen pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen, auch ihre Loofungs- schtine mit zur Stelle zu bringen. Wer im Termine nicht oder nicht Pünktlich erscheint, wird auf Grund von § 26, 7 W. O. mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Behinderung in Folge Krankheit ist durch das Zeugnttz eines beamteten Arztes sofort zu bescheinigen. Veränderungen bezüglich des Aufenthaltsortes sind dem Stammrollenführer sowohl des ollen als auch des neuen Ortes sofort und bei Vermeidung der in tz 25, 11 W. O. angedrohten Strafen zu melden. Die Stammrollenführer haben von solchen Meldungen dem Unterzeichneten unverzüglich Anzeige in Form eines Stammrollenauszuges (nach Befinden unter Beifügung des Militär- papieres) zu erstatten. Freiberg, den 1. Mai 1900. Der Eivilvorfitzende der Königlichen Ersatz-Commisfion des Aushebungsbezirks Freiberg. Nm. Amtshauptmann. >en Heber- Pen. lndung cn Zimmer, c, Kesselgasse. Umgegend: rkt r. IN, Gemüsen, V3. Jahrgang. !! Inserat« werden btS Vormittag« tt Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeile 18 Pfg. ff EL «Iß ß Außerhalb de« LandgerichtSbezirk« 16 Pfg. ( LV W*