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- KeiSergerMzeig^ UN- Tageblatt IN» i -- Tageblatt 1 Erscheint jeden Wochentag Abends '/,« Uhr für den lßb7 anderen Lag. Pret, vierteljährNch 1 Mk. 80 Psg. s » einmonatlich KO Psg.; dnrch die Post 2 Mk. 2b Psg. das bei Anzeige zu machen. L. 11/00 Nr. 2. l- 1021S. II 0 1609. V. Kreher. gische« liueed oksN 5f?h ivd Adr. in ide 60Psgj str. 1«, S l - an die hiesige Gas- und WafferwerkSkaffe zu eutrichteu. Freiberg, 8. Mai 1900. Der Ltadtraih» Blüher. rie Licbfraue«- Franken Juli, l.OMr.) giltig). Itr>8t«Uo uLeixer nengaffe k ,cgen Ein- larken oder Inserat, werden bi» «o^ltNagS 11 Uhr angenommen. Prei, für die Spaltz-U« 15 Pfg. » Außerhalb deS LandgertchtSbezirkS 16 Psg. t verflosstiZ a von Spjjl en RegiomD r ihn nicht» -reisten srimZ m die Hoffl st überzeM . Er schreA »vorhanden« eine FamilV Sonnners zl s über eiml Unsinn, dl so sicher tuil lag nur hl l in Michail M hätte, sein, bis u lisirten MI r neun KI >, ohne Ml 80. Breith ' die GesiU s zu tökal nnerhalb UI ieth und dis ngen habv'! ß sie in teä , dann W nd 1899 ^ Nach dies^ land in Bril n Ende big er die Hoff Königliche» «mt-gericht »u Freiberg, Abth. I. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Sekr A1«»I«1. Königliche Generalvirettton der Sächsische« Staatöeifend ahne«. H. Abtheilung. « »,e« r »rüse. Amtsblatt für die lömglichen md Mdtischen Bchiirdm zu Freiberg und Braud veraniwortliche Leit««« »er RevaMon: »e r« »urkharvt. berg ir Sohn; di» iele in Lin-! !declangw«ll^ friedlich Nl- ithe, gibirm r Emst N«! tz b. Dntikk ! -Hann An, Albert hch^I leiialwmn-1 Vata Aiigelu c BierMla iguste M-i! Ortlkanl!«- !. 1 V. °b^ Treib D-blir Richard L« K. «. Sei, ! M. alt ; dii oet gewesi«! : ein mich' nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 7. J»»i 1900 Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß des verstorbenen Schuhmachermeisters und SchnhwaarengeMst^ Karl August Andreas in Freiberg wird heute, am 9. Mar 1900, Nachmittags /. nyr- ^Der^Kansmann' August Straubel in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Koukursforderuugen sind bis zum 2». Juni 1900 7! —— Ü3. Jahrgang. Freitag, »en 11. Mai nstände Rathrh :r Fabt Die Wassersteuer auf da» IL. »ierteljahr 1900 ist nunmehr bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung spätestens blS zum 18. Mai 1808 Personen-Sonderzüge DreSdeu-Reick. Anläßlich der Pferderennen bei Reick werden am Sonntag, den 18. und Sonntag, den SO. Mai nachmittag» Personen-Sonderzüge nach Bedarf abgelossen und zwar a., von Dresden Hauptbahnhof (Südhalle) nach Reick von 1 Uhr SO Minute« ab bis 2 Uhr 05 Minuten. d., von Reick nach Dresden Hauptbahnhof von s Uhr 40 Minuten ab bi» 6 Wc 05 Minuten. Zu diesen Zügen werden in Dresden Hauptbahnhof Rückfahrkarte« U. Klasse für 60 Pfg. und III. Klasse für 40 Pfg., in Reick einfache Fahrkarten nach Dresden-Hauptbahnhof für 50 Pfg. (II. Klasse) und 30 Pfg. (III. Klaffe) au-gegeben. Zur Vermeidung von Unglücksfällen wird daS Publikum aufgefordert, daS Aufspringe« auf die Züge, solange sie sich noch in Bewegung befinden, zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden nach HZ 61 und 62 der Betriebsordnung bestraft. . Dresden, den 5. Mai 1900. Avs dem Reichstage. (Eigenbericht.) nd. Berlin, 9. Mai. Nachdem heute daS Gesetz über die Postdampfersubventionen ohne jede weitere Debatte endgiltig in 3. Lesung mit der bekannten großen Mehrheit angenommen worden war, wandte sich das Haus wieder der Gewerbeunfallversichernngsnovelle zu und hat sie so weit gefördert, daß man morgen die Beendigung der 2. Lesung erhoffen darf, worauf dann allerdings noch die anderen Schwester- novellcn folgen. Auch heute wurden wieder die Abänderungs- anträge abgeschlagen bis ans einen, allerdings nicht gerade bedeutungsvollen der Sozialdemokraten. Auch heute bemühten sie sich übrigens, möglichst kurz zu sein und die Verhandlungen nicht lange aufzuhalten. Ihr erster Antrag der heute nach scharfer Bekämpfung des Regierungsvcrtreters unter den Tisch fiel, forderte die Ertheilung des endgiltigen Bescheides an den Verletzten inner halb 13 Wochen und die wortgetreue Mittheilung des ärztlichen Gutachtens. Ebenso erging es dem Antrag, der die Zahlung eines Reisekostenvorschusses an den Verletzten verlangte, zum Zwecke der persönlichen Tbeilnahme an den Schiedsgerichtsverhandlungen und der mit dem Urtheil des Schiedsgerichts die Mittheilung einer Rechtsbelehrung wünschte über die Befugnis; zum Einlegen des Rekurses an das Reichsversicherungsamt. Diesem ist die Be rechtigung ertheilt worden, Rekurse auch ohne mündliche Ver handlung abzuweisen, wenn die Richter einstimmig der Meinung sind, daß der Rekurs offenbar ungerechtfertigt ist; der die Be seitigung dieser Berechtigung anstrebende sozialdemokratische Antrag wurde ebenso verworfen wie em solcher deS Freiherrn v. Stumm, der sie erweitern wollte. Bei Veränderung der Gesundheitsver- hältnisse des Verletzten kann, wie bisher, eine anderweite Fest stellung der Rente vorgenommen werden, doch darf ein solches Verfahren nach Ablauf von 2 Jahren seit ier ersten Rentenfest setzung nur in jährlichen Zwischenräumen vorgenommen werden; die Sozialdemokraten versucht:» vergebens die zweijährige Frist zu beseitigen. Die Bestimmung, baß die Rente nicht nur während der Dauer von Freiheitsstrafen über Auetw« i« Wegcfarth — Haltestelle Frankenstein. Sonnabend, de» 1». Mai 1S00 Nachmittag» Uhr sollen ca. 40 Etr. Heu, ca. 60 Ctr. Haferstroh, ca. 50 Ctr. Roggenstroh, 1 engl. Kutschgefchirre, 1 ArbeitSgeschirrE, 2 Hemmketten und 2 Pferdelederdecken im Grundstücke Nr. 88 daselbst versteigert werde«. Freiberg, den 10. Mai 1900. Sekr. G^-B. dem Gerichte anzumelden. . Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder Re Wahrem« anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GläubigerausschuneS und emtretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände aus den 8. Juni 1000, Vormittag» 0»/, Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 10. Juli 1900, Vormittag» 9'/, Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache m Besitz Haden ooer zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Erben deS GemeruschulbnerS zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze ver Tacye und von den Forderungen, für die sie auS der Sache abgesonderte Befnedlgung m Anspruch Bekanntmachung, dir staatliche Schlachtviehversicherung betreffend, vom 7. Mai 1900. Zur Durchführung der mit dem 1. Juni dss. IS. in Wirksamkeit tretenden staatlichen Schlachtviehversicherung — Gesetz vom 2. Juni 1898 — wird hierdurch Folgendes bekannt gegeben und bestimmt: 1. Der Verwaltungsausschuß der Anstalt für staatliche Schlachtviehversicherung hat gemäß S 14 der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 über den Geschäfts gang der Anstalt und den inneren Geschäftsverkehr der letzteren mit den Gemeinde behörden und Einnahmestellen ein Regulativ aufgestellt, zu welchem das Ministerium des Inneren unterm 5. Mai dss. Js. Genehmigung ertheilt hat. Dieses Regulativ wird im Laufe dieses Monats vom Verwaltungsausschuß den Kreishauptmannschaften, Amtshauptmannschasten, Gemeindebehörden, Bezirksthierärzten und Schlachthofsverwaltungen zugesendet werden und kann bei den Gemeindebehörden eingesehen werden. Dir letzteren haben zu diesem Zwecke da» Regulativ «och Vor de« 1. Junt ds». I». auszulegen und dafür besorgt zu sein, daß auch die Fleischbeschauer, soweit nöthig, von dessen Inhalt Kenntniß erhalten. Die Bestimmungen des Regulativs sind für die mit der Anstalt verkehrenden Behörden, sonstigen öffentlichen Organe und Privatpersonen maßgebend. Besonders wird Folgendes hervorgehoben: ») Der Verwaltungsausschuß der Anstalt erläßt seine amtlichen Bekanntmachungen im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung. b) Die Gemeindebehörden — 8 1 der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 — haben über die nach 8 29 deS Regulativs zu ertheilenden Befreiungsscheine ein Register nach dem dort vorgeschriebenen Muster zu führen. o) Die Fleischbeschauer haben, wenn das Fleisch eines versicherten ThiereS ungenießbar oder nicht bankwürdig ist, den in 8 31 deS Regulativs erwähnten Beanstandungsschein auszustellen und außerdem auf der Rückseite der Quittung über den gezahlten Versicherungsbeitrag einen Vermerk über die Beanstandung zu macheu, wenn dagegen das Fleisch deS betreffenden Schlachtstückes bank würdig ist, die Quittung über den gezahlten Versicherungsbeitrag durch Ab schneiden der rechten oberen Ecke zu entwerthen. Formulare zu den Beanstandungsscheinen erhalten die Fleischbeschauer durch Vermittelung der Gemeindebehörden von der Anstalt. 2. Die Mitglieder der Orts- und BezirkschätzungsauSschäffe haben für ihre Bemühungen, bez. als Ersatz für Reiseaufwand — Z 11 deS Gesetzes vom 2. Juni 1898 — folgende Vergütungen zu erhalten: ») die Mitglieder der OrtsschätzungSauSschüsse: bei Schätzungen im Wohn orte oder bei Schätzungen außerhalb desselben innerhalb eines Umkreises von 2 Kilometern: für die Schätzung eineS RindeS 2 Mk. I . für die Schätzung eines Schweines 1 Mk. / son, »ei größeren Entfernungen außerhalb deS Wohnorte-: für die Schätzung eines RindeS 3 Mk. 1 m s . für die Schätzung eines Schweines 2 Mk. / Person, d) die Mitglieder der BezirkSschätzungsausschüff«: für die Schätzung eines RindeS 3 Mk. 1 — . für die Schätzung eine» Schweines 2 Mk. / Person, sowie außerdem für Fortkommen pro Kilometer Entfernung 40 Pfg. 3. Ueber die Stellen, welche mit der Einnahme der Versicherungs beiträge betraut sind und über die Höhe der letzteren wird vom Verwaltungs ausschuß besondere Bekanntmachung erlassen werden. 4. Die den Einnahmestellen zukommende Entschädigung — 8 ? der Ausführungsverordnung vom 24. Juli 1899 — wird später sestgestellt werden, wenn sich der Umsang der Mühwaltungen dieser Stellen genauer übersehen läßt. Dresden, am 7. Mai 1900. Ministerium des Innern. „die in Folge ihrer Stellung mit den intimsten Vorgängen am Wiener Hofe vertraut ist", Folgendes erfahren haben, wofür wir die Verantwortung seinem Gewährsmann überlassen: Dor Allem ist eine Thatsache sestzustellen: Die Reise deS Kaisers Franz Josef kam überraschend nicht nur für das große Publi kum, sondern auch überraschend für alle sonst stets als „eingeweiht" geltenden Kreise. Wohl war die Divlomatre darüber unterrichtet, daß über kurz oder lang der Kaiser von Oesterreich den letzten Besuch deS Kaisers Wilhelm erwidern werde, allein weder der Zeitpunkt, noch die Gelegenheit, zu welcher diese Reise stattfinden sollte, war be kannt, und nicht einmal die an den Höfen zu Wien und Berlin accreditirten Botschafter hatten darüber etwas zu sagen gewußt. Und noch «in Umstand ist bemerkenswert^, weil auch er die Schablone der Ueberliefe- rung zersprengte: die Verhandlungen über die Reise des Kaisers Franz Josef nach Berlin wurden österreichischerseits nicht von der hierzu am füglichsten berufenen Persönlichkeit, I dem österreichisch - ungarischen Minister des Aeußeren, Grafen Goluchowski, geführt, sondern ausschließlich und I unmittelbar zwischen Herrscher und Herrscher von einem Manne, der hierzu wohl die Berufung, nicht eigentlich aber den Titel batte: dem Fürsten Karl Egon zu Fürstenberg. Dieser hohe Kavalier, der allem Anschein nach berufen ist, in der österreichischen Politik noch eine große Rolle zu spielen, und der sich auch großer Gunst bei Kaiser Wilhelm erfreut, schien durch scme doppelte Staatsangehörigkeit und durch seine persönlichen Beziehungen zu beiden Monarchen in diesem Falle am besten geeignet etwa als außerordentlicher Botschafter die Frage der " UH bringen, und gerade d;e ungewöhnliche Form seiner Bestallung sollte dazu dienen, die Verhandlungen aus der Sphäre der Politik in die wärmere Atmosphäre des zwischen den Monarchen that- sachlich bestehenden personlichen Freundschafts. r h a l t n i s s e s zu leiten. Galt eS dabei doch auch,' g e - wisse Verstimmungen z» befeitigen, Vi« 1 Monat ruhen solle, sondern auch für die Zeit, während der der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Jnlande hat, wurde auch von freisinniger Seite scharf, aber vergeblich an gegriffen. Kapitalabfindungen können bei Renten unter 20 Proz. vorgenommen werden, während die Sozialdemokraten sie nur bis zii 10 Proz. Rente für zulässig erklären wollten. Aber in einem anderen Punkte errangen sie bei diesem Paragraphen ihren ersten und einzigen Erfolg, indem ihr Antrag durchging, daß bei einer Kapitalsabfindung dem Rentenberechtigten die Rechtsbtlehrung gegeben werden müsse, daß er damit auf alle Ansprüche, auch bei etwa eintretender Verschlechterung, verzichte. Von allgemeiner politischer Wichtigkeit ist das Verhältniß der Berufsgenossen schaften zur Post, die bekanntlich die Renten zur Auszahlung bringt. Da die Abrechnung jährlich erfolgt, so legt die Post die Renten thatsächlich für die Berufsgenossenschaften zinslos aus, und da das einen Betrag von jährlich 80 Millionen Mark aus macht, haben sich aus diesem Modus für die Reichskasse Unzu träglichkeiten herausgestcllt, indem ihr die Betriebsmittel ent zogen werden. Diesem Uebelstande wollte die Regierung dadurch abhelfen, daß sie monatliche Abschlagszahlungen an die Post zu leisten vorschlug, aber die Kommission hatte diese Bestimmung gestrichen, weil sich die Berufsgenossenschaften nicht plötzlich darauf einrichten könnten. Die Sozialdemokraten griffen nun den Regierungsvvrschlag wieder auf, und Singer fand am Grasen Posadowsky einen eifrigen Helfer. Freilich mußte der Staats sekretär wenig Vertrauen haben, denn er bat zugleich, evtl, die Reichskasse wenigstens in anderer Beziehung zu bedenken. Der Antrag wurde auch abgelehnt, doch war die Abstimmung wieder eine äußerst zweifelhafte. Auch hier wird erst die 3. Lesung die endgiltige Entscheidung bringen. Politische Umschau. Freiberg, den 10. Mai. Deutschland. Zum Besuch des Kaisers Franz Josef in Berlin will der „Berl. Lok.-Anz." von einer Persönlichkeit,