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—- MlöergerKnzeiqsx Ml) TaMM o >°°« « Preis«, k Tageblatt eil ^«7 VI » etnmonatlii Amtsblatt sür die königlichen mb Wüschen Behörden zu Freiberg und Braud, verantwortlich« Lett««- der Skedaktto«: »esr- vnekharvt. —— - 53. Jahrgau-. Sountag, den 29. April. >ed«n Wochmtag Abend» '/.SUHr für d«u ft lag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. ft etnmonatlichSOPfg.; dmch d>e Post 2 Mk. 25 Pfg. ft Inserat« werdm bi» vormittag« U Uhr ft angenommen. Preis für di« Gpaltzeil« 18 Pfg. ft D^DßDß» Außerhalb de» Landgerichtsbezirk» 16 Pfg. ft SvW mstes it! W»s Mk»! « AUWH de« « Kreisen! me. eklärter usast, schmeSendftet t und als Ev mpfehlen Earl old, Oswald dr. Berner, rto« Göhler, Gentzsch. örühwürste icateß- vurst , -bkmM he« kehlk-ld, ilt ^WS Hoffman«, straße 2S. er zu verlausen »Le N, pari. Der Rechtsanwalt Br Friedrich Philipp Otto »«erschaper in Oederan hat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgerichte Freiberg aufgegeben und ist in der An waltsliste des Landgerichts gelöscht worden. Freiberg, den 26. April 1900. Königliches Landgericht. V. L 75/00. «omUor. Gr. Oeffentlich« Sitzung des BezirkS-AuSschusseS Sonnabend, den 5. Mai IVO«, vormittag» 10 Uhr. Freiberg, am 26. April 1900. Ler Nmtshauptmann. Nr. Hundesperre Am 22. dieses Monats ist in Kleinhartmannsdorf ein dem dafigen WirthschaftSbesitzer Tarl Friedrich Ernst Homilius gehöriger Hund (schwarze Spitzhündin) verendet, welcher vom Königlichen Bezirksthierarzt auf Grund der erfolgten Sektion als mit der Tollwuth behaftet befunden worden ist. Jo Gemäßheit der Borschrist in 8 88 folgende deS ReichSgesetzeS vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 8 20 der unter dem 27. Juni 1895 bekannt gemachten Instruktion zur Ausführung der 88 19 und 20 dieses Gesetzes und 8 4 Absatz 2 und 3 der zu letzterem erlassenen Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 hiermit für die Gemeinden und bez. selbstständigen Gutsbezirke Kleinhartmannsdorf, Oberlangen««, Niederlangenau, Grättitz, Grotzwaltersdorf und Oberreichenbach die Hundesperre bl- t«m SS. Juli dieses Jahres verfügt. Hiernach find bis z«m 22. Juli dieses Jahres alle in den bezeichneten Gemeinden Md GutSbczirken befindlichen Hunde seftzulegen (anzuketten oder einzusperren). Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sichere« Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne von der Ortspolizeibehörde ertheilte Erlaubniß auS dem, durch obengenannte Orte gebildeten Sperrbezirke nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest mgeschirrt, mit einem sicheren Maulkorb« versehen und außer der Zeit deS Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirteuhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhrmde« um Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Bedingung ge stattet, daß die Hund« außer der Zeit deS Gebrauchs, bez. außerhalb deS Jagdreviers, festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Alle Hunde, welche innerhalb des obenbezeichneten Sperrbezirks frei umherlaufend betroffen werden, find einzufangen und in sicheren Gewahrsam zu bringen. Die Ent schließung darüber, ob dieselben zu tödten find, behält sich die unterzeichnete Königliche AmtS- hauptmannschast, an welche deshalb unverzüglich Anzeige zu erstatten ist, für jeden einzelnen Fall vor. Die Ortspolizeibehörden werden ermächtigt, umherlaufende Hunde, deren Einfangen mit be sonderen Schwierigkeiten verbunden ist, ohne Weiteres erschießen oder auf sonst geeignete Art tödten zu lassen. Im Uebrigen sind alle diejenigen Hunde und Katzen welche von dem wuthkranken Hunde gebissen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von diesem Thiere gebissen sind, sofort zu tödten. Zur Kontrole darüber, daß den vorstehenden Bestimmungen nicht entgegengehandelt werde, haben die Ortspolizeibehörden öftere Umgänge des Cavillers anzuordnen und dafür, daß solche gehörig stattfinden, in Gemäßheit von 8 26 Absatz 1, 2 und 3 der Kompetenz-Verordnung vom 22. August 1874 Sorge zu tragen. Verdächtige, auf Tollwuth hindeutende Erscheinungen an Hunden oder Katzen sind sofort zur Kenntniß der Ortspolizeibehörde zu bringen, welche letztere ihrerseits ungesäumt an die König liche Amtshauptmannschaft Anzeige zu erstatten hat. Zuwiderhandlungen gegen die angeordnete Hundesperre werden nach 8 328 deS Reichsstrafgesetz- buchS bez. 88 65», 66» deS Reichsgesetzes vom bestraft. Freiberg, am 27. April 1900. Königliche Amtshauptmannfchaft. Vr 8t«1nvrt. Aus Blatt 452 deS Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Gericht- ist heute bie Firma Damenkonfeetion Moritz Kolbe in Freiberg gelöscht worden. Freiberg, den 27. April 1900. Königliches Amtsgericht. Lex. V. 131/00. lkiovtnoUaotUvr. Akt. Liebscher. Auf Blatt 8 deS Genossenschaftsregisters des unterzeichneten Gerichts, die Genossenschaft Dampfmolkerei Frankenstein, Ta., eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht betreffend, ist heute verlautbart worden, daß die vorgenannte Genossenschaft aufgelöst ist und daß die Herren Rentier Friedrich Oswald Kamann in Oberschöna, Mühlenbesitzer August Max Meyer daselbst und Gutsbesitzer Oswald Paul Wetzel in Wingendorf als Liquidatoren der Genossenschaft gewählt sind. Freiberg, den 27. April 1900. - Königliches Amtsgericht. Lex. V. 134/00. I»rvt8vU»«1Ü«r. Akt. Liebscher. Feldverpachtung. Die Bürgerfelder, Parzelle Nr. 1980 (27,6 ar groß, am sogenannten Mittelweg), Par zellen Nr. 2055 und 2056 (zusammen 45,4 ar groß, in der Nähe der Branderstraße, an der Zuger Flurgrenze), Parzellen Nr. 2064 (42,1 ar), Nr. 2066 (38,5 ar) und Nr. 2069 (39 ar), ebendaselbst gelegen, Parzelle Nr. 2129 (23,7 ar groß, an der Branderstraße) und Parzelle Nr. 2298 (26,5 ar groß, links der Branderstraße an der Zuger Flurgrenze) sind pachtfrei nnd sollen sofort wieder verpachtet werden. Pachtliebhaber werden gebeten, schriftlich oder mündlich im Rathhause — Zimmer Nr. VI — Pachtgebote abzugeben. Wegen der vorgeschrittenen Jahreszeit soll der Pachtzins für dieses Jahr nur auf ' Monate berechnet werden. Freiberg, den 26. April 1900. Ler Stadtrath. Blüher. Fhrg. Steuerpflichtige Personen, di« in Freiberg zur Einkommensteuer oder zu den Gemeindeanlage« beitragspflichtig sind und denen das diesjährige Einschätzungsergebniß noch nicht bekannt gemacht worden ist, werde« hiermit anfgefordert, sich wegen Mitthrilung diese- Ergebnisse- in der Stadtst-uereinnayme hier ,« melde«. Freiberg, am 27. April 1900. Der Stadtrath. Blüher. Bgm. Das Schulgelo und die Aufnahmegebühren für daS Gymnasium, Realgymnasium, di« Bürgerschule« und das Schulgeld für di« Frisch'sche Arbeitsschule auf da- 2. Vierteljahr 1900, sowie daS Schulgeld für die einfache« Bolksschule« und die Fortbildungsschule auf das 1. Vierteljahr 1900 ist zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung spätesten- bi- 1. Mai dieses Jahres an die Schulgeldereinnahme, Stadthaus, zu bezahlen. Freiberg, am 20. April 1900. Der Stadtrath. Blüher. Fehmel. Holzverkauf ver städtischen Arveitsanstalt. Vom 1. Mat 1000 ab berechnen sich die Verkaufspreise für gespaltenes Holz auv der städtischen ArbeitSanstalt wie folgt: 1 Raummeter Fichtenscheitholz 12 Mark I „ Flchtenstockholz 10 „ 1 „ Buchenscheitholz 15 „ Die Lieferungen erfolgen wie bisher frei bis in den Holzbehälter ohne jede weitere Ver gütung für Anfuhr und Heimsen, und in der Regel noch am Tage der Bestellung. Bestellungen werden im Armenhause, MönchSstraße 1, und bei der Depotverwaltung, MönchSstraße 7, mündlich oder schriftlich angenommen. Auch ist m der unteren Hausflur d«S Rathhause- ein Kasten zum Einwurf von Bestellzetteln angebracht, welche von de» vorgenannte» Stellen unentgeltlich abgegeben werden. Der Stadtrath. »lülivr. S. Vertilgung der Ratte« und Mäuse vetr. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der geprüfte Kammerjäger Herr Karl Hermann Gödel aus Geyer von uns mit Anweisung versehen worden ist, zur Vergiftung und möglichsten Vertilgung der Ratten und Mäuse vom 30. dieses Monat» an Gift in de« städtischen Bruchstetnschleutzen nnd in de« Gebäude« der hiesige« Stadt au-, zusetzen. Die Hausbesitzer und Hausverwalter werden ersucht, dem Gödel zu dem vorgenannten Zwecke den Zutritt zu ihren Grundstücken zu gestatten, ihm bei Aufstellung des Giftes an ge eigneten, von Menschen und Hausthieren in der Regel nicht besuchten Plätzen, bei Beseitigung der Kadaver der Ratten und Mäuse, wie überhaupt bei Durchführung der getroffenen An ordnungen in jeder Weise behilflich zu sein und die etwaigen Mauerdefekte sofort gehörig in Stand setzen zu lassen. Freiberg, den 28. April 1900. Die Stadtpolizeibehörde. Lobmv. Straßensperrung vetr. Wegen Aufbringung von Massenschutt wird die Wallstratze vom 7. bis mit 14. Mai dieses JahreS für den Fährverkehr gesperrt. Der Fährverkehr wird während der Sperrzeit auf die Gartenstraße verwiesen. Freiberg, den 27. April 1900. Die Stadtpolizeibehörde. I.oitt»«. B. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters und Hausbesitzers Wilhelm Reinhold Hofmann in Freiberg, Untermarkt No. 26, ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf Dienstag, den SS. Mai 1900, Vormittags 10^2 Uhr, Vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer No. 33, anberaumt. Freiberg, den 27. April 1900. Sekr Zllvolal, L 2/00. No. 86. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. I. Bekauntumchimg. In Gemäßheit der Bestimmung in 8 110 der Ausführungs-Verordnung zum All gemeinen Berggesetz vom 16. Juni 1868 wird hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die Jahresberichte über die Revierverwaltungskasse, die Gnadengroschenkaffe, die Bergmagazin- kasse und die Bergstiftskasse auf das Jahr 1899 in den nächsten 4 Wochen in unserer Expedition zur Einsichtnahme bereit liegen. Der Revierausschutz. Reisigversteigerung. Montag den 7. Mai d. I. von früh 9^/« Uhr an sollen auf dem Holzschlage in Abth. 27 der Parzelle Struth die daselbst ausbereiteten 590 Rin. weiches Brennreisig unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen versteigert werden. Königliche Forstrevierverwaltung Loßnitz, am 27. April 1900. Gemeindesparkasse zu Erbisdorf, ist jede« Montag, Nachmittags von 2 bis 6 Uhr geöffnet, verzinst Spareinlagen zu 3»/, */, und gewährt Darlehen auf Grundstücke zu mäßiger Verzinsung. Der Gemeinderath. G -Berst.