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Außerhalb de» LandzerichtSbezirk» 16 Pfg. st 19V». Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche für Großvoigtsberg Blatt 31 auf den Namen Kranz Eduard Scheinerts daselbst eingetragene Grundstück soll am 1«. Mai 1900, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 64,9 Ar groß und auf 9900 M. — Pfg. geschätzt. Es besteht aus einem Wohngebäude mit Stall, einer Scheune, Feld und Wiese, ist in der Mitte des Dorfes gelegen, führt die Nrn. 91 und 92 des Flurbuchs und Nr. 28 des Brand katasters, ist mit 69,62 Steuereinheiten belegt und mit 8880 M. — Pfg. bei der Landcs-Brand- versicherungsanstalt versichert. Die Einsicht der Mittheilungen des GrundbuchamtS sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 7. Februar 1900 verlautbarten Verstelgerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Ber- steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erthcilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Ver fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Freiberg, den 9. März 1900. Königliche- Amtsgericht, Abth. I. 2» 3/00 Nr. 10.Ur. V«8«l.Nicolai. Auktion. Dienstag, den 27. dS. Mts., Borm. 10 Uhr kommen in Langenau folgende Gegenstände als 1 Sofa und 1 Regulator gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Sammelort Eentral-Gasthof. Brand, am 22. März 1900. 81H»vin»»i>ii, Gerichtsvollzieher. Meine Wohnung und Expedition befinden sich von heute an Hornstrake Nr. 2, im Hause der Freiberger Baut, 1 Treppe. Freiberg, den 23. März 1900. Medizinalrath Vr. irSLNlLariL, König!. Bezirlsarzt. Aos dem Reichstage. (Eigenbericht.) »tu Berlin, 20. März. Die heutige Sitzung bot dasselbe Bild wie die gestrige: schwach besetztes Haus, langwierige Debatten, geringe Förder ung des Arbeitsstoffes. Namentlich nahm der Etat für Kiaut- schou lange Zeit in Anspruch, der s. Zt. auf einen freisinnigen Antrag hin an die Budgetkommission zurückverwiesen worden war. Der Hauptgrund sür diese Maßregel lag in den damals umherschwirrenden Gerüchten von wahrhaft entsetzlichen sani tären Verhältnissen in unserer jungen Kolonie. Wie nun Abg. Eickhoff (fr. Vpt.) heute konstatirte, hat der Staatssekre tär Lirpitz diese Gerüchte als sehr übertrieben nachweisen kön nen, wenn auch alle Besorgnisse nicht zerstreut worden seien. Abgesehen von dem Abg. Franken (nl.), der mit sittlicher Ent rüstung von Matrosen erzählte, die aus Ostasien so abgerissen zurückgekommen seien, daß die Mädchen sich geweigert hätten, mit ihnen zu tanzen (die Matrosen tragen eigene Kleid ungsstücke, wie der Staatssekretär darauf konstatirte), drehte sich die Debatte im Uebrigen ausschließlich um eine von der Kommission beantragte Resolution, wonach die Verwaltung darauf Bedacht nehmen soll, die Schutztruppe in Kiautschoü thustlichst auf Grund freiwilliger Meldung zu relrutiren und die Chinesen-Kompagnie zu verstärken. Von der Linken wur de dagegen geltend gemacht, daß die Resolution offene Thüren einrenne, da genau das, was sie ausspreche, bereits in einer Kai serlichen Kabinetsordre von 1898 angeordnet sei; dagegen sei eine prinzipielle Stellungnahme des Reichstages zu der Frage nothwendig, und zu diesem Zwecke beantragte Bebel (soz.), das Wort „thunlichst" in der Resolution zu streichen und somit zum Ausdruck zu bringen, daß eine unfreiwillige Garnisonirung in Kiautschou überhaupt unzulässig sei. . Gegen diesen Grundsatz, daß in Fricdenszeiten Niemand zu einer Dienstleistung außer halb der Grenzen des Deutschen Reiches gezwungen werden könne und dürfe, erhob sich auf der Rechten leidenschaftlicher Widerspruch, denn nach ihrer Auffassung hat der oberste Kriegs herr das Recht, seine Truppen zu verwenden, wo er will. Abg. Gröber, der Wortführer des ausschlaggebenden Centrums, stellte sich wohl prinzipiell auf Seite der Linken, indem er es als zweifellos bezeichnete, daß nach der Verfassung die Marine verwaltung nicht das Recht habe, auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht ausgehobene Soldaten in fremden Welttheilen zu stationiren; aber er erklärte es einfach nicht für opportun , die Prinzipiensrage bei dieser Gelegenheit zur Entscheidung zu bringen und stimmte mit seiner Partei gegen den Antrag Bebel, der denn auch gegen die Sozialdemokraten und Freisinnigen fiel, worauf die Resolution gegen dieselben zur Annahme ge langte. Bei den Posten „Reichsschatzamt" und „Bankwesen" gab es dann noch einige bimetallistische Angriffe gegen den Reichsbank- vräsidenten Koch, die dieser mit seiner gewohnten, (zuweilen geradezu beleidigenden) Nonchalance abschüttelte. Hierbei sekundirtc ihm Abg. Büsing (nl.), der nnter lebhaftem „Oho!" der Rechten meinte, die Akten über die Doppelwährung seien doch nunmehr cndgiltig geschlossen, und die Herren möchten doch endlich Ruhe geben. Natürlich wurden alle Positionen ohne ausdrücklichen Widerspruch bewilligt. Zu erwähnen wäre aus der Debatte nur noch die Be merkung des Bankpräsidenten, daß der hohe Diskontosatz lediglich eine Folge des gewaltigen wirthschaftlichen Aufschwunges sei (von einem Kriege, den England gegenwärtig um die Goldminen Süd afrikas führt, der den Goldbedarf Englands wesentlich gesteigert und die Goldaussuhr aus Afrika unterbunden hat, scheinen der Herr Reichsbankpräsidcnt nichts zu wissen! Red.) und sich allem Anscheine nach noch eine geraume Zeit auf einem vcrhältnißmäßig hohen Niveau bewegen werde. Morgen Fortsetzung und wohl Schluß der zweiten Etatsberathung. Aas Recht des Stärkeren. Das jüngst veröffentlichte englische Blaubuch über die Be schlagnahme deutscher Schiffe ist in mehr als einer Beziehung äußerst lehrreich, denn wir ersehen hieraus, was England uns M bieten wagt. Am 4. Januar ließ nämlich Graf Bülow durch den Grafen Hatzfeld der englischen Regierung eine Role mit- der gegen die Beschlagnahme des Dampfer „Bun- desraih protestrrt wurde. Es wurde in dieser Note darauf ymgewicsen, daß es „gemäß den anerkannten Grundsätzen des internationalen Rechts keine Kriegskontrebande im Verkehr zwi schen neutralen Häfen geben kann, daß aber ein kriegsgericht liches Verfahren nur in solchen Fällen berechtigt sei, in denen das Vorhandensein von Kriegskontrebande erwiesen sei. Graf Bülow wies darauf hin, daß die britisch« Regierung diese An sicht im Jahre 1863 gegenüber dem amerikanischen Prisenaericht vertreten hat, das über das englische Schiff „Springlook" ao- urtheilen wollte, und er nahm auch Bezug aus das englische „Handbuch für das Seeprisenrecht", worin die englische Ad miralität diese Rechtsgrundsätze selbst vertritt. Die Note schloß: „Mit Rücksicht auf das Vorstehende habe ich die Ehre, gemäß den Weisungen der kaiserlichen Regierung und unter Vorbe halt dessen, was weiterhin entschieden werden mag, Ew. Exzel lenz zu ersuchen, Befehl zur F r e il as s un g des „Bun de s r a t h" zu geben, und da Has Schiff seit länger als eine Woche in Beschlag genominen und die kaiserliche Regierung nicht über die Ursachen der Beschlagnahme unterrichtet wordenist,- wäre ich für eine gefällige Antwort in einer Ihnen möglichen kurzen Frist verbunden. Ich habe die Ehre u. s. w." Man hätte meinen können, daß die englische Regierung die sen durchschlagenden Gründen gegenüber die Beschlagnahme aufheben oder wenigstens der deutschen Regierung den Gebräu chen des diplomatischen Verkehrs entsprechend sofort Antwort geben würde, um so mehr, als am selben Tage, an dem die erste deutsche Note abging, die Beschlagnahme des „Generals" in Aden erfolgt war und die deutsche Regierung daraufhin am 5. Januar sofort einen zweiten energischen Protest abgesandt hatte, in dem sofortige Freilassung des Dampfers verlangt und in dem nochmals um eine Antwort in „möglichst kurzer Frist" ersucht wurde. Eine sofortige Antwort zu geben fiel aber den Engländern gar nicht ein. Am 10. Januar erst bequemte sich Lord Salisbury dazu, die erste Note durch den englischen Bot schafter in Berlin beantworten zu lassen, und er that dabei, als bätte er den zweiten Protest gegen die Beschlagnahme des Dam pfers „General" garnicht erhalten. Ganz ignoriren konnte er ihn ja aber nicht und so setzte er sich am 17. Januar, also 12 Tage, nachdem er die Note erhalten hatte, an den Schreibtisch und erklärte der deutschen Regierung sehr kühl: „Die britische Regierung sei noch nicht in der La ge. zu entscheiden, ob ihre Marine-Offiziere das Recht der Durchsuchung irgendwie überschritten hätten, welches die internationale Praxis (!) den Kriegführenden gebe." Und die Note hatte noch die Unverfrorenheit, hinzuzufügen: „Die Regierung habe mit einigem Erstaunen wahrgenommen, daß die Mittheilung einer Macht, mit welcher Ihre Majestät in freundlicher Beziehung zu stehen geglaubt habe, so schroff gehalten gewesen sei und eine solche Sprache führe, die dem Schiffskommandeur Ihrer Majestät unterstellt, daß sie das internationale Recht mißachtet hätten." England pocht eben darauf, daß es die unumschränkte See gewalt noch bat: es proklamirt offen das Recht des Stärkeren. Es selbst läßt sich nicht die Durchsuchung einer kleinen Bark gefallen, aber Reichspostdampfer anderer Staaten, mit denen es „in freundschaftlichen Beziehungen zu stehen glaubt", hält cs auf vagen Verdacht hin Wochen lang fest, unbekümmert um alle Nechtsavsführungen, die man ihm macht. Und wird gegen solche Vergewaltigunaen protestirt, dann würdigt es diese Pro teste erst nach geraumer Zeit einer Antwort und beschwert sich noch obendrein über die respektlose Sprache. Wir hoffen, das deutsche Volk werkt sich dieses Verfahren Englands und zieht die geeigneten Lebren daraus. Die Flottenvorlage giebt dic erste Gelegenheit dazu. Politische Umschau. Freiberg, den 22. März. Der Senioren-Konveat des Deutschen Reichstags war gestern vor der Plenarsitzung zusammengetreten und machte sich über die Geschäftslage schlüssig. Nach Erledigung der zweiten Berathung des Etats wird am Montag (26. d. M.) die Sec- mannsordnung zur ersten Berathung und am Dienstag (27. d. M.) bezw. Mittwoch (den 28. d. M.) der Etat zur dritten Berathung im Plenum gestellt werden. Aus diese dritte Lesung des Etats werden nur wenige Tage gerechnet; sie könnte also unter dieser Voraussetzung am 28. bezw. 29. d. M. beendigt sein. Alsdunn würden die ösrerjrruv beginnen und solle» dt» zum 2t. April währen. Ein Parlaments-Berichterstatter meldet, die Budget-Kommission des Reichstags sei von ihrem Vorsitzenden, v. Kardorf, zum 27. März einberufen, um in die Generaldebatte der Flottenvorlage einzutreten. Man gedenkt jedoch nicht länger als das Plenum zu tagen und dürfte bei Beginn der Osterferien die Generaldebatte, falls diese noch nicht beendet, abbrechen. Dr. HanS Blum veröffentlicht in seinem in den nächsten Tagen bei Albert Langen in München erscheinenden Buche „Persönliche Erinnerungen an de» Fürsten Bis marck" die Auskunft, die Fürst Bismarck dem Herausgeber am 29. April 1893 in Friedrichsruh über die Gründe semer Ent lassung gab. Fürst Bismarck legte die Meinungsverschiedenheiten dar, die sich schon längere Zeit vor der Katastrophe vom 20. März 1890 zwischen dem Kaiser und ihm aufgethan hatten. Haus Blum war erstaunt, zu hören, daß die Meinungsverschiedenheiten dem Gebiete der auswärtigen Politik begonnen hätten, indem Bismarck die zweite „FriedenSreise" des Kaisers nach Rußland und dessen Reise nach England, Griechenland und Konstantinopel widerrieth, der Kaiser sie aber dennoch ausführte. „Meine Kollegen im Ministerium," sagte Fürst Bismarck, „die früher in voller llebereinstimmung mit mir gearbeitet hatten, machten mir mehr oder minder offen und je länger je mehr eine Opposition, die nur im Glauben an höhere Deckung wurzeln konnte, außer dem aber sah ich im innern, namentlich jedoch im auswärtigen Dienste überall die unrechten Männer an den unrechten Platz gestellt. Das vornehmlich war der Grund der Schlaflosigkeit meiner Nächte und meiner Sorgen in der letzten Zeit, da ich noch im Amte war, wie auch nachher nach meinem Ausscheiden." Der Fürst entwickelte dann weiter seine Meinungsverschieden heiten mit dem Kaiser in inneren Fragen. Diese Meinungs verschiedenheiten sind heute bekannt, und Hans Blum begnügt sich daher mit einem kurzen Hinweis auf dieselben. Bismarck versicherte ihm, daß er erst bei seiner Rückkehr nach Berlin am 24. Januar 1890 von der Mehrzahl dieser meistens tiefergehen den Meinungsverschiedenheiten Kenntniß erlangt und daraus die Einsicht gewonnen habe, „wie gut die unverantwortlichen Rath geber des jungen Kaisers die lange Abwesenheit des Reichskanzlers von Berlin benutzt hätten," zu welcher dieser „unfreiwillig nur durch die stete Mahnung seitens eben dieser Rathgeber, er möge doch ja nur für seine Gesundheit sorgen", veranlaßt worden sei. Hans Blum theilt dann ferner nach den Angaben des Fürsten Bismarck mit, wie Dr. Windthorst von Bismarck empfangen worden sei, worauf der Kaiser den Chef seines Civilkabinetts, Herrn v. Lucanus, an Bismarck abgesendet habe mit dem Gebot: Se. Majestät fordere von mir, daß ich ihm zuvor Mittheilung mache, wenn ich mit Abgeordneten politische Gespräche führen wolle. Bismarck entgegnete etwa, er bitte, Sr. Majestät auszu sprechen, daß ich Niemanden über meine Schwelle verfügen lasse. „Darauf erschien," sagte Fürst Bismarck weiter, „der Kaiser selbst am 15. März früh bei mir, als ich noch im Bett lag, und verlangte mich sofort zu sprechen. Ich kleidete mich rasch an und trat meinem Herrn gegenüber. Erregt fragte er mich, was die Unterhandlung mit Windthorst zu bedeuten habe. Ich entgegnete, daß nicht Unterhandlungen, sondern vertrauliche persönliche Aussprachen stattgesunden hätten. Darauf betonte der Kaiser sein Recht, rechtzeitig von den Verhandlungen seines Kanzlers mit Parteiführern in Kenntniß gesetzt zu werden. Diesen Anspruch wies ich mit der Erklärung zurück: „Ich lasse meinen Verkehr mit Abgeordneten keiner Aussicht unterwerfen und über meine Schwelle Niemanden gebieten." — „Auch nicht, wenn ich es Ihnen als Souverän befehle?" rief der Kaiser in großer Erregung. — „Auch dann nicht, Majestät," erwiderte ich, „der Befehl meines Kaisers endet am Salon meiner Frau." Dann fügte ich noch hinzu, nur m Folge meines Versprechens an Kaiser Wilhelm l., einst dessen Enkel zu dienen, sei ich im Amte geblieben. Wenn ich indeß Sr. Majestät unbequem werde, sei ich gern bereit, mich zurückzuziehen. Dem deutschen Rothen Kreuz ist ein ganz unglaub liches Versehen passirt. Am Montag wurde in der Vorstands sitzung des Rothen Kreuzes mitgetheilt, daß durch ein Versehen versäumt worden ist, der letzten von Hamburg nach Transvaal abgegangenen Sanitätsabordnung die Ausrüstungsgegenstände, Tragbahren, Verbandstoffe, Arzneien u. s. w. an Bord mitzu- geben!! Die Abordnung wird nunmehr >u Loureuco Marquet zunächst die Ankunjt eine» neuen Damsjer« »u diese»Lege »stände» abwartcn müssen.