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ö mid Twtblaü X. M, on. Ml- Tageblatt chert. 1«/» Erscheint« /VO >7» aderen T> «/ '- einmonatig , 189S re«m». Freiberg, den 27. Juli 1899. enaasie. S ld h- K mgez««r bei Bedarf «n-dorf. für seine Arbeiter »Lrv row- 24,0 53,0 22,9 21,0 , mich bei m bring« ble». »»I»! -r, s prompt Inserat« toerden bl« vormittag« 11 Uhr angenommen. Preis für dt« Spaltzeil» 16 Pfg. Außerhalb deS Landgerichtsbezirks 16 Pfg. Metallverarbeitung 32,0 Maschinen, Werkzeuge rc. . . . . 30,6 Papier 22,3 Industrie der Holz- und Schnitzstoffe 17,7 ieden Wochentag Abends '/,6 Uhr für den iag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post S Mk. 25 Pfg. Königliche AmtShauptmannschaft. Dr. 8t«1»«rt- werden könne. Er habe für die gesunden 62. Jahrgang — j Sonnabend, den 29. Juli. Air de« 1898er Iahres-Kerilhte der König!, sachs. GeVerbeiaspektioa. (Berirk Freiberg.) lll. Schutz der Arbeiter vor Gefahren. Unfälle. Unfallanzeigen gingen der Gewerbe-Inspektion von den Polizei behörden 407 zu. Hiervon find 152 außer Betracht zu lassen, da sie sich auf Unfälle beziehen, die sich in Betrieben ereigneten, welche der Gewerbe-Inspektion nicht unterstehen. Es entfallen sonach auf die 10641 Arbeiter deS Bezirkes 255 Unglücksfälle oder aus je 1000 24. Seit dem Bestehen der Inspektion gehört diese Ziffer zu den niedrigsten. Auf die wichtigsten Industriezweige de» Bezirke« und auf je 1000 Arbeiter bezogen, ergiebt sich rücksichtlich der Unfälle folgende Uebersicht: Hütten- u. Salinenwesen, Torfgräberei 67,2 gegenüber 61,2 i. Borj. Amtsblatt stil die königlichen und Müschen Behörden M Arider, Md Snwd »era«ttvorUich« Leitung der Redaktion: Georg Bnrkhordt. . Die Gemeindesparkasse z« Muloa verzinst Spareinlagen vom 1. August a. c. ab «tt 3*/. und expedirt jede« DiMIMr-ta» Nachmittags von 2 bis 6 Uhr. Der Gemeinderath. Hvtebtott, Gemtlndevorstand. und iv Wer ein höhere» Gebot zu thun bereit ist, wird ausgefordert, die« vor de» unterzeichnete Gerichte spätestens Montag, de« 7. August 1SSS, früh 8 Uhr schriftlich oder mündlich abzugeben. » Brand, am 17. Juli 1899. DaS Königliche Amtsgericht. l. L. 18/99. I. B.: «ff »»«0- MehrvietnngStcrmin. Für die zum Nachlaffe des Gutsbesitzers Karl Ernst Richter in Weigmannsdorf gehörigen Grundstücke Fol. 41, 77, 121 und 129 des Grundbuchs für Weigmannsdorf nebst vollständigem Inventar und Vorräthen sind 18 OVO M. geboten worden. Die Grundstücke sind 11 du 95,7 ar — 21 Acker 181 o Ruthen groß, mit 259,86 Steuer einheiten belegt und unter Berücksichtigung eines Auszugs und einer Herberge, die darauf lasten, ortsgerichtlich auf 18695 M. geschätzt. Eine darauf ruhende Hypothek von 3000 M., die zu 40/, zu verzinsen ist, ist mit zu übernehmen. Das Inventar und die Vorräthe sind auf 2823 M. 20 Pfg. geschätzt. herzlich» >en reichen aste unseres en wirhier- Dank. i 189S. ern iburger b. Jäpel, Braun uno :ra. - Bei- iellen Theil rg, (in B«- >erg),sstrd«l ner in K«l' »ruckeret und in Freiberg. i- Nr. 1. e: Anzeiger Wegesperrung. Wegen Aufbringung von Massenschutt wird der sogenannte Klötzerweg in KleinvoigtS iborg vom 31. Juli bis mit 5. August dieses Jahre- für den Fährverkehr ge sperrt und letzterer über die Dorsstraße daselbst verwiesen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Hast bis zu 14 2>gen bestraft. die Mendt pätestenS U Edition eim «langen erst »ruck. rin der Anzeige 1 kann »M riften sül ! ErpeditioN. heil an d>- Erledigt hat sich die auf den 1. August 1899, Vormittag 9 Uhr, anberaumte freiwillige Berfstigernng deS zu dem Nachlasse de« Bergarbeiter» Karl Friedrich Heagst in Niederlangens« gehörigen Grundstück« Folium 208 des Grundbuchs für Niederlangenau. Braud, am 27. Juli 1899. Da» Königliche Amtsgericht. I. s. 9./S9. I. B.: Aff. »««»v. NahrungS» und Genußmittel ... 6,5 _ 8,9 „ „ Während hiernach bei dem Hütten- und Salinenwesen rc. und oer Metallverarbeitung eine Zunahme der Unfälle zu verzeichnen ist, ist bei der Industrie der Maschinen, Werkzeuge rc. eine auf fallende Abnahme bemerkbar, für die aber eine bestimmte Er klärung nicht zu finden ist. In den übrigen Gruppen sind die Veränderungen im Vergleich mit dem Vorjahre unwesentlich. Auffallend hoch ist die Zahl der Unfälle bei dem Hütten- und Salinenwesen mit Torfgräberei; es ist aber hierzu erläuternd zu bemerken, daß die Unglücksfälle mit Ausnahme eine« einzigen schweren Unfalles nur leichtere waren. Tödtlich verlaufene Unfälle sind 3 im Berichtsjahre vor gekommen, von denen sich jedoch nur 2 in Fabrikbetrieben er eigneten. In einer Kesselschmiede versuchte ein sonst als vorsichtig und besonnen bezeichneter Monteur unter einem freischwebenden Kessel theile ein Holz unterzuschieben und wurde hierbei von dem sich plötzlich aus seiner Befestigung loslösenden, 35 Centner schweren Arbeitsstück derart verletzt, daß er außer einem Rippen- und komplizirten Unterschenkelbruch noch schwere Quetschungen erlitt, die nach wenigen Stunden seinen Tod herbeiführten. Der zweite tödtliche Unfall trug sich in einer Holzwaaren- Fabrik an einer Hobelmaschine zu. Dem Verunglückten, einem 16jährigen jungen Manne, wurde beim Hobeln von Holzriegeln ein solcher durch die Messer der Maschine gegen den Unterleib geschleudert. Die dadurch herbeigeführten inneren Verletzungen zogen innerhalb zweier Stunden den Tod des Verletzten nach sich. Ein weiterer schwerer Unfall ereignete sich ebenfalls in einer Holzwaaren-Fabrik an einer Kreissäge, durch welche einem zuver lässigen und mit der Arbeit vertrauten 19jährigen Arbeiter die rechte Hand abgeschnitten wurde. Die Erörterung dieses Unfalles, der außer dem Direktor der Sächsischen Holz-Berufsgenoffenschaft ein Beamter der Gewerbe-Inspektion beiwohnte, ließ erkennen, daß an der Kreissäge der Schutzbügel über der Säge, sowie die Leerscheibe und der Ausrücker fehlten. Trotzdem erklärte der Vertreter der Berufsgenössenschaft, daß er keinerlei Ausstellungen an der Kreissäge zu machen habe und pflichtete der Ansicht des Betriebsunternehmers ohne Weiteres bei, daß der Unfall lediglich der Unvorsichtigkeit des Arbeiters zuzuschreiben sei. Wennschon demgegenüber mit Sicherheit nicht nachgewiesen werden konnte, daß der Unfall bei vorschriftsmäßiger Ausrüstung der Kreissäge hätte verhütet werden können, so mußte die oben erwähnte Er klärung des Vertreters der Berufsgenössenschaft um so mehr Wunder nehmen, als der Fabrikbesitzer von jeher allen auf die Anbringung von Schutzvorrichtungen an seinen Kreissägen ab- ziclenden Anordnungen, unter Berufung auf seine sachmännischen praktischen Erfahrungen, sich derart hartnäckig widersetzt hatte, daß bisher weder aus dem Wege gütlicher Vorstellung, noch durch polizeiliche Strafen eine sachgemäße Durchführung der Schutz maßnahmen zu erreichen gewesen war. Im Interesse der Unfallverhütung sind bei den vorge nommene« 807 Revisionen 42Smal Erinnerungen nöthig ge wesen. doch der Kürze kalber und um den Gewerbetreibenden zu helfe«, bereit erklärt, über die erfolgte sachgemäße Aufstellung der be treffenden Motoren eine Bescheinigung auszustellen. Freilich haben die Gewerbeunternehmer oft längere Zeit warten müsse», weil es nicht immer möglich war, nach der erhaltenen Meldung, daß eine Motoranlage fertiggestellt sei, sofort die Revision auS- führen zu können. Zu wiederholten gutachtlichen Auslastungen gab die ohne jede Genehmigung erfolgte Anlage eine» Gasoliugas-Apparatr» für 150 Flammen in einer Fahrrad-Fabrik d«S Bezirke» Veranlassung. Da der große Apparat ohne die geringste Beobachtung von Sicherheitsmaßnahmen in einem vollbesetzten Arbeitksaale aufge stellt worden war, so mußte zunächst bei oer erstmaligen Revision mit Bezaguahme auf die Feuergefährlichkeit de» Gasolin» die Außerbetriebsetzung deS Apparates verlangt werden, und eS konnte die Wiederinbetriebnahme späterhin erst gestattet werden, nachdem derselbe von der nächsten Umgebung durch ein« massive Ummauerung abgeschlossen worden war. Als weitere Schutzmaß- regeln wurden noch gefordert, daß die Füllung des Apparates nur bei Tage und ohne Anwendung von künstlichem Licht ge schehe, und daß jederzeit eine genügende Menge Sand bereit gehalten werde, um bei einem Brande das Feuer sofort ersticken zu können. Zu den im Bezirke zahlreich vorhandenen Sprengstofflagern sind im Berichtsjahre 18 neue hinzugekommen, darunter ein Magazin für 200 Centner Schwarzpulver im Bereich« der Pulver-Fabrik zu Langenrinne. Diese» Lager war nothwendig, weil durch daS Hochwasser im Jahre 1897 zwei kleinere Pulver lager weggrschwemmt worden waren. Die Unterlagen zu diesem Bauvorhaben wurden der Gewerbe-Inspektion von der Polizei behörde zur Begutachtung zugesendet mit dem Ersuchen, sich darüber auszusprechen, ob hier das Ausschreibeverfayren gemäß 8 17 der Gewerbeordnung Anwendung zu finden haben würde. Auf diese Frage hat die Inspektion in bejahendem Sinne geant wortet, da an Stelle zweier kleinerer Lager ein einzige» mit weit größerer Lagermenge an einer anderen Stelle treten sollte, somit eine Abweichung von den ursprünglichen Genehmigungsbedin gungen sowie eine Veränderung der Betriebsstätte vorlag. Die Erbauung des neuen Lager» war zunächst so geplant worden, daß dasselbe nur 35 m von einer Heuscheune der Fabrik entfernt zu liegen kommen sollte. Es mußte demgemäß darauf hin gewiesen werden, daß nach dem Regulativ über den Bau von Privatpulvermühlen sowie über den Betrieb derselben vom 18. Juli 1855, die Entfernung des Pulver-Magazins von dieser Scheune mindestens 100 Ellen (56,64 m) betragen müsse. Uebcrdies wurde gemäß 8 4 Abs. 10 des eben angezogenen Regulativ« ein schützender Erddamm um da» Magazin verlangt. Der Pulver- Fabrik waren indessen die Kosten für die Herstellung eines Schutzdammes zu hoch und sie entschloß sich daher, die fragliche Scheune abzubrechen sowie an ihrer Stelle das Pulverlager zu erbauen. Dadurch vergrößerte sich die Entfernung zwischen dem Lager und den nächsten Gebäuden der Fabrik dermaßen, daß die Aufführung eines Schutzwalles entbehrlich wurde. Außerdem war bei der Erbauung deS in Rede stehenden Magazins, abge sehen von den regulativgemäß zu stellenden Bedingungen über die baulichen Einrichtungen, noch besonderes Gewicht darauf zu legen, daß die Umfassungswände desselben nicht, wie beabsichtigt, massiv, sondern mit Ziegelfachwerk aufgesührt würden. Die Begutachtung der übrigen Sprengstofflager erforderte im Allgemeinen keinen besonderen Zeitaufwand; andererseits sind aber die Besichtigungen derselben, um deren Vornahme die Polizei behörden die Gewerbe-Inspektion regelmäßig nach Fertigstellung der Lager ersuchten, oft recht zeitraubend, weil oie Lager meist sehr abgelegen sind und sich andere dienstliche Verrichtungen selten damit verbinden lassen. Oftmals handelt es sich hierbei nur um die Besichtigung von Lagerstätten für ganz geringe Mengen von Sprengpulver in Steinbrüchen, deren Einrichtung nach dem Dafürhalten der Gewerbe-Inspektion auch von Gemeüü>r» organen m genügender Weise beurtheilt werden könnte. Durch die in neuerer Zeit mehr und mehr Eingang findenden Acetyleugasbeleuchtungs-Anstalien ist ein neues Gefahrenmoment in die Erscheinung getreten' Glücklicherweise sind im diesseitigen Bezirke größere Unfälle durch Acetvlengas-Explosionen noch nicht vorgekommen; indessen sind zwei kleinere Unfälle hier zu erwähnen, die sich beim Oeffnen von Calciumcarbid-Gefäßen zu- truoen. beid-n Fällen die Verpesten ^as Qekwen Gliedmaßen und für das Leben seiner Arbeiter im Betriebe Sorge zu tragen und sei daher außer stände, jene Bedingung zu erfüllen. Im übrigen ständen ihm auf alle Fälle die Gesetze der Unfallversicherung zur Seite; er sei daher gewillt, falls ihm die Beschaffung der Andrehvorrichtung nicht erlassen würde, es auf höhere Entscheidung beziehentlich auf Vorladung wirklicher Sachverständiger ankommen zu lassen, da ihm das Leben seiner Arbeiter mehr gelte als etwaiger Verdruß oder finanzieller Nack- theil. Natürlicherweise konnte sich die Inspektion durch diese Anschauungen nicht davon abbringcn lassen, die verlangte An drehvorrichtung ausrecht zu erhalten; denn sowohl eigene in dieser Richtung gemachte Erfahrungen, als auch sehr beachtens- werthe anerkennende Kundgebungen über die Andrehvorrichtungen bei Gasmotoren seitens Industrieller wie auch seitens mehrerer Behörden, darunter des Reichsversicherungsamtes, mußten es nach wie vor im Interesse der Unfallverhütung sehr wünschenswerth erscheinen lassen, daß die in Vorschlag gebrachte Sicherheitsvor kehrung angebracht würde. Es ist deshalb diese Angelegenheit der höheren Behörde vorgelegt, eine Entscheidung aber, weil der Rekurs erst am Ende des Berichtsjahres' erfolgte, noch nicht getroffen worden. Die Besitzer von Benzinmotoren haben bei der erstmaligen Revision ihrer Anlagen fast regelmäßig darüber ihr Befremden ausgesprochen, daß ihnen der Bezug steuerfreien Benzins vom Hauptsteueramt erst bewilligt würde, wenn sie durch ein Zeugniß der Gewerbe-Inspektion den Nachweis erbringen könnten, daß ihre Motoranlage sachgemäß hergestellt worden sei. Obwohl in allen derartigen Fällen keine Verpflichtung oblag, daS Prüfungsergebniß über die Motoranlage schriftlich zu bestätigen, und obwohl im 8 1 der Bestimmungen über die Verwendung zollfreier leichter Mineralöle für gewerbliche Zwecke als Lösungs- oder Extraktionsmittel sowie zum Motorenbetriebe — 26 — nurvorgeschricben ist, eine Beschreibung der Leistungs ¬ fähigkeit des Motors abzugeben und den Nachweis zu erbringen, daß die Aufstellung eines Motors von der zuständigen Polizei behörde gestattet worden sei, so hat die Gewerbe-Inspektion (ich Außerdem war noch an 79 Gefäßen, in denen gespannter Dampf zur Verwendung kommt, eine amtliche Festigkeitsprobe vorzunehmen; 55 dieser Gefäß« waren für da» Ausland bestimmt. Bei den 88 ausgeführten Fahrstuhl-Revisionen wurden 32 Fahrstühle in Ordnung befunden, während bei den übrigen Er innerungen zu ziehen waren. Diese bezogen sich hauptsächlich auf das Unterfangen der Bewegungsorgane, da« Schließen der Schachtthüren, Vervollständigung der Schachtverkleidungen, Re paraturen an den Zugangsthüren und auf das Fehlen der An schläge, betreffend das Verbot der Personenbeförderung, und auf die B^uenung des Fahrstuhles. Unfälle an Fahrstühlen haben sich im Berichtsjahre nicht ereignet. In 2 Getreidemühlen, in denen bisher keine Treppen nach den oberen Stockwerken vorhanden waren, sodaß die Mühl knappen bei dem nothwendigeu Verkehr in der Mühle die Haus treppen der atistoßenoen Wohngebäude benutzen mußten, wurde die Anlage je einer Nothtreppe verlangt, und es ist dieser An ordnung in beiden Fällen in befriedigender Weise entsprochen worden. Von den 32 im Berichtsjahre neu errichteten Gas-, Benzin- und Petroleummotoren waren 3 ohne vorherige Genehmigung angelegt worden, und e» ist der eine Unternehmer deshalb mit 5 Mk. bestraft worden, während bei den beiden anderen da» eingeleitete Strafverfahren noch nickt beendet ist. In dem ersten Falle war der Gasmotor ganz frei ohne jede Schutzvorrichtung in einem Arbeitssaale aufgestellt worden. Bei der nachträglichen Begutachtung dieser Anlage wurde verlangt, den Motor durch einen Verschlag von der nächsten Umgebung abzuschließen, den Motorraum ausreichend zu beleuchten und zu ventiliren, die nöthige Menge Kühlwasser stets bereit zu halten, die Schwung räder deS MotorS einzufriedigen, die Wartung einem zuverlässigen Manne zu übertragen und für die Ingangsetzung eine Andreh vorrichtung anzubringen. Diese letztere Bedingung erregte den lebhaftesten Widerspruch deS betreffenden Unternehmers. Er weigerte sich, dieser An ordnung nachzukommen, indem er beschwerdeführend sich dahin aussprach, daß nach seiner Ueberzeugung, als der eineS er fahrenen Maunes, die ihm auserlegte Bedingung nicht allein nicht praktisch sei, sondern im höchsten Grade lebensgefährlich