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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 13.07.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189907130
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18990713
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18990713
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Freiberger Anzeiger und Tageblatt
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-07
- Tag 1899-07-13
-
Monat
1899-07
-
Jahr
1899
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 13.07.1899
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160 und die Art, wie der Verwaltungsdienst ausgeführt ist, berichten. 29) Die Ko st en der Bureaus werden von den Sig natarmächten in dem Verhältniß getragen, wie es beim inter nationalen Bureau des Weltpostvereins eingeführt ist. eines schiedsgerichtlichen Urtheils; er läßt es den Mächten vollständig frei, auf Grund des Berichts ein friedliches Abkommen zu treffen oder endgiltig Vermittlung oder ein Schieds gericht anzurufen. Das Schlußkapitel des Schiedsgerichtsentwurfs behandelt in den Artikeln 30 bis 56 die Einzelheiten desSchiedS- gerichtsverfahrens. nationalen Untersuchungskommission hat nicht den Charakter! Signatarmächten jedes Jahr über die Thätigkeit des Gerichtshofes Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Seite 2. — 13. Juli IV. Ueber EchieVSgerichtsjustiz. 14) Internationale Arbitration hat als Zweck die Schlich tung internationaler Streitigkeiten zwischen Nationen durch Richter ihrer eigenen Wahl und in Ueberein stimmung mit ihren gegenseitigen Rechten. 15) In Rechtsfragen und in erster Linie in Fragen der Auslegung oder An wendung internationaler Verträge ist die Arbitration durch die Signatarmächte als das wirksamste und zu gleicher Zeit als das gerechteste Mittel zur Schlichtung von Streitfällen, welche nicht durch diplomatische Methoden zu schlichten sind, anerkannt worden. 16) Die Abmachung, sich an ein Schiedsgericht zu wenden, kann sowohl in Bezug auf schon existirende Streitigkeiten als auch in Bezug auf später sich erhebende Streitigkeiten getroffen werden, sie kann jede Streitfrage decken oder kann auch auf Streitfragen von einer bestimmten Kategorie allein beschränkt werden. 17) Die Abmachung, daß man sich an ein Schiedsgericht wenden will, schließt die Verpflichtung in sich, sich in gutem Glauben dem Schiedsgerichts-Urtheil zu unterwerfen. 18) Abgesehen von den allgemeinen und besonderen Ver trägen, welche die Signatarmächte zur Anrufung von Schieds gerichten verpflichten, behalten sich diese Mächte das Recht vor, entweder vor der Ratifizirung der vorliegenden Akte oder nachher neue allgemeine oder besondere Konven tionen zu schließen, um dadurch das obligatorische Schieds gericht auf alle ihnen passend erscheinenden Fälle anwendbar zu machen. 19) In der Absicht, die Entwicklung deS schiedsgerichtlichen Verfahrens zu fördern, halten die Signatarmächte oder die zu stimmenden Mächte es für nützlich, einige Regeln der schiedsgerichtlichen Justiz und des Verfahrens aufzustellen. Die Regeln treten nur in Kraft, wenn die Parteien selbst nicht andere Regeln für diesen Zweck annehmen. V. Ueber den permanenten Schievsgerichtshof. 20) Um die unmittelbare Anrufung schieds gerichtlicher Entscheidung bei Streitigkeiten, welche nicht durch diplomatische Methoden geschlichtet sind, zu erleichtern, verpflichten sich die Signatarmächte, einen permanenten Schieds gerichtshof zu organisiren, der zu jeder Zeit zugänglich ist und, wenn nicht andere Abmachungen seitens der streitenden Parteien borliegen, seine Funktionen nach den in die vorliegende Konvention aufgenommenen Regeln ausübt. 21) Dieser Gerichtshof wird zur Behandlung aller schiedsgerichtlichen Fragen kompetent sein, wenn nicht die streitenden Parteien beschließen, ein beson deres Schiedsgericht einzusetzen. 22) Ein im Haag etab - lirtes und unter Leitung einesGeneralsekretärs stehendes internationales Bureau wird als Kanzlei (Orells) des Gerichtshofes dienen. Dasselbe wird alle seine Sitzungen betreffenden Mittheilungen vermitteln. Es wird die Archive verwalten und alle Verwaltungsgeschäste leiten. 28) Jede Signal arm acht bestimmt innerhalb dreier Monate nach der Ratifizirung der vorliegenden Akte nicht mehr alS vier Personen, die anerkanntermaßen für die Behand lung von Fragen deS internationalen Rechts kompetent, von höchster persönlicher Integrität (jouissant äs In plus Knuts eonstäsrntiou mornls) und bereit sind, das Schiedsrichteramt an zunehmen. Die so ernannten Personen werden mit dem Titel als Mitglieder des Gerichtshofs in eine Liste eingetragen, welche ^.daS Bureau allen Signatarmächten mitzutheilen hat. Das Bureau hat auch jede Aenderung in der Liste der Schiedsrichter den Signatarmächten mitzutheilen. Zwei oder mehrere Mächte können beschließen, eines oder mehrere Mitglieder gemeinsam zu ernennen. Dieselbe Person kann von verschiedenen Mächten ernannt werden. Die Mitglieder des Gerichtshofes sind für sechs Jahre ernannt und sind wieder ernennbar. Falls ein Mitglied stirbt oder zurücktritt, soll es in der Weise ersetzt werden, wie es ursprünglich ernannt war. 24) Diejenigen Signatarmächte, die behufs Erledigung von Streitigkeiten, die sich zwischen ihnen erheben, den Ge richtshof anrufen wollen, haben aus der allgemeinen Liste die zwischen ihnen selbst vereinbarte Zahl von Schiedsrichtern zu wählen. Sie haben dem Bureau ihre Absicht, das Gericht anzurusen, und die Namen der gewählten Schiedsrichter mitzu theilen. Falls nicht eine andere Abmachung vorliegt, wird das Schiedsgericht gemäß den im 31. Artikel dieser Konvention medergelegten Ziegeln zusammengesetzt sein. Die so ernannten Schiedsrichter bilden ein Schiedsgericht zur Entscheidung des frag lichen Falles. Sie werden an dem von den streitenden Parteien festgesetzten Datum zusammentreten. 25) Das Gericht wird gewöhnlich im Haag zu sammentreten; doch kann dies, mit Zustimmung der streiten den Parteien, auch anderswo sein. 26) Jede Macht, auch wenn sie nicht an der vorliegenden 'Akte theilnimmt, kann unter den in dieser Konvention nieder gelegten Bedingungen das Schiedsgericht anrufen. 27) Die Signatarmächte haltenes für ihre Pflicht, im Falle ein scharfer Konflikt zwischen zwei oder mehreren von ihnen auszubrechen droht, sie daran zu er innern, daß ihnen der permanente Gerichtshof offen steht. Infolge dessen erklären sie, daß es nur als ein Akt guter Dienste betrachtet werden kann, wenn eine oder mehrere derselben die streitenden Parteien an die Bestimmungen der vor liegenden Konvention erinnern und ihnen den Nath geben, im höheren Interesse des Friedens den permanenten Gerichtshof anzurufen. 28) Ein ständiger Rath, bestehend aus den im Haag residirenden diplomatischen Vertretern der Signatarmächte und dem holländischen Minister des Aeußeren als Vorsitzenden wird im Haag konstituirt werden möglichst bald nach der Ratifizirung dieser Akte. Dieser Rath wird mit der Einrichtung und Organi- sirung des permanenten Bureans, welches seiner Direktion und Kontrole unterstellt werden wird, beauftragt. Er wird den Mächten die Konstituirung des Gerichtshofes notifiziren und da rauf sehen, daß er gebührend installirt ist. Er wird das Ver- handlungsversahren festslellen und alle anderen nöthigen Reglements erlassen. Er wird alle das Funktioniren des Ge richts betreffenden Fragen entscheiden. Er wird die unbeschränkte Macht haben, Beamte oder Angestellte des Bureans zu ernennen, zu suspendiren oder zu entlassen. Er wird die Gehälter nnd Löhne festsetzen und die allgemeinen Ausgaben kontrollireu. Die Anwesenheit von fünf Mitgliedern genügt zur Beschlußfähigkeit. Die Beschlüsse erfolgen durch Majorität. Der Rath wird den Politische Umschau: Freiberg, den 12. Juli. Wie aus Hellesylt unter dem 10. Juli gemeldet wird, hielt der deutsche Kaiser Sonntag an Bord der „Hohenzollern" Gottesdienst ab, an welchem auch die Mannschaft der „Hela" theilnahm, und unternahm mit dem Gefolge einen längeren Spaziergang am Lande. Montag wurde die Fahrt nach dem! Geirangerfjord fort gesetzt. Dabei erledigte der Kaiser Regierungsgeschäfte. Das Wetter ist trübe; trotzdem wurde nach Ankunft in Merok ein Spaziergang unternommen. Voranssichtlich bleibt die „Hohen- zollcrn" einige Tage im Geirangerfjord vor Anker. Ter „Frkftr. Ztg." wird aus Bielefeld gemeldet: Kaiser Wilhelm hat dem Geheimrath Hinzpeter, der ihm über das An bringen einer Erinnerungstafel an der Sparrenburg Mittheilung gemacht hatte, folgendes Telegramm gesandt: Von der hervor ragend gelungenen Statue des großen Kurfürsten für die Sieges allee beabsichtige ich eine Reproduktion in Bronze der Stadt Bielefeld zu schenken nnd auf dem Sparrenbcrg im Burggarten aufstellcn zu lassen. Ties soll ein Zeichen sein dankbarer Er innerung für die Aufnahme seitens der Stadt und ein Mahn zeichen bilden, daß wie in diesem Ahn auch in mir ein unbeug samer Wille ist, den einmal als richtig erkannten Weg, allem Widerstande zum Trotze, unbeirrt weiterzugehen. Wilhelm I. L. Die deutschen Kriegsschiffe haben Ordre erhalten, den jeweilig präsidirenden Bürgermeister der Freien- und Hanse städte Hamburg, Bremen und Lübeck mit 21 Kanonen schüssen zu salutiren, falls er sich an Bord eines in Dienst befindlichen Kriegsschiffes begiebt. Der Kaiser, die Kaiserin und die Kaiserin Friedrich erhalten bekanntlich einen Salut von 33 Schüssen, sobald sie ein Kriegsschiff besteigen. Wie aus Peking gemeldet wird, ist der chinesische Gesandte in Berlin vom Tsungli-Mmen beauftragt worden, mit der Gesell schaft „Vulkan" in Stettin den Bau von zwei Panzerschiffen von 8000 Tonnen und 6 geschützten Kreuzern von je 3500 Tonnen abzuschließen, die in 30 Monaten fertig zu stellen sind. Als Kaufsumme nennt man 10 Millionen Taels. Ebenso soll ein Auftrag auf 50 Schnellfeuergeschütze von Peking nach Deutschland gegangen sein. Die Nachricht amerikanischer Blätter von angeb lichen Geschützbestellungen in Amerika wird dcmentirt. In Bayern erhielten während der letzten Tage die sämmt- lichen Richter, die in naher Zeit das 65. Lebensjahr vollenden, vom Justizministerium die Aufforderung, sich da rüber zu erklären, ob sie demnächst nach Maßgabe des neuen Richterpensionsgesetzes in den Ruhestand zu treten gewillt sind oder ob sie noch im Dienst verbleiben wollen. Auch in letzterem Falle ist dem Ministerium hiervon Kenntniß zu geben. Der KaiserlicheZollinspektvrPietzsch in Dar-es-Salaam ist am Fieber gestorben. Der sozialdemokratische Parteivorstand veröffentlicht im Centralorgan der Partei die übliche Ehrentafel, auf der die Partei-Märtyrer verzeichnet werden, die im Interesse der Umsturzbewegung mit der „Klassenjustiz der Bourgeoisie" zu- sammengestoßen und zu Schaden gekommen sind. Aus dieser Aufzählung ergiebt sich wiederum, daß man durch die verschieden artigsten Beleidigungen in der Lage ist, sich die Anerkennung der Parteileitung als Genosse zu erwerben. Man beleidige Branerei- direktoren, Gendarmen, oberschlesische Bergwerks-Verwaltungen, Landräthe, Polizeiinspektoren, Militärbehörden, Oberstaatsanwälte, Redakteure der bürgerlichen Presse, Kohlenhändler, Oberpräsidcnten, Mühlenbcsitzer, Bergwerksdirektoren, Fabrikanten, Militärpersonen, Pfarrer, namentlich aber Streikbrecher, und erhalte dafür vier Monate Gesängmß oder mehr — und man wird von Herrn Bebel und Genossen in Ehren gehalten werden. Größere Ehre gebührt natürlich denen, die unter Nöthigung und Hausfriedens bruch ihre Mitarbeiter terrorisiren und wegen ihrer Aus schreitungen sechs oder mehr Monaie Gefängniß erhalten haben; denn sie haben damit nicht nur nachgewiesen, daß in der Sozial demokratie die persönliche Freiheit hochgehalten wird, sondern auch, daß sie unter einander und mit ihren Mitarbeitern leben — wie ihr Apostel Bebel so schön sagt — „genau wie die ersten Christen." Oesterreich. Die klerikalen Blätter, die mit den maßgebenden kirchlichen Kreisen enge Fühlung haben, behaupten, daß sür das erledigte Erzbisthum Prag als Erster Prinz Max von Sachsen als Kandidat in Frage komme. Der Umstand, daß der Prinz Ausländer sei, würde keinen Hinderungsgrund bilden und bei seinem ausgesprochenen Sprachtalent werde es ihm leicht fallen, sich die nöthige Fertigkeit im Czechischen anzueignen. Besondere Aussichten eröffneten sich dem Prinzen deshalb, weil er mit dem österreichischen Kaiserhause nahe verwandt sei. Frankreich. Mit einer seltsamen Enthüllung ist die royalistische „Gazette de France" hervorgetreten. Sie veröffent licht einen angeblich zu ihrer Kenntniß gelangten Geheim bericht der Pariser Polizei, woraus hervorgeht, daß Dsroulsde und Gusrin, zwei der hervorragendsten Persönlich keiten der Generalstabspartei, Kostgänger und Miethlinge der orleanistischen Parteikasse sind. Dsroulsde soll für seinen Marsch nach dem Elysse am Tage der Beerdigung Felix Faures 50000 Francs erhalten, die Vorbereitungen für seinen Putsch sollen 300 000 Francs gekostet haben, Gnörin soll ausschließlich von der orleanistischen Partei ausgehalten werden. Da die Orleans von einer Sparsamkeit sind, die im umgekehrten Verhältniß zu ihrem Reichthum und ihrem Ehrgeiz steht, könnten diese Ziffern stutzig machen und Zweifel an der Echtheit des an geblichen Geheimberichtes erwecken, doch spricht für diese das Ver halten Dsrouledes, der nur sür seine Person, nicht sür seine Partei den Bezug von „Subsidien" in Abrede stellt. Befremd lich wirkt, daß es gerade ein royalistisches Blatt ist, das mit dieser Enthüllung hervortritt und der Oeffentlichkeit einen Blick in die orleanistischen Karten gestattet; läuft die „Enthüllung" nicht ans einen Scherz hinaus, dann muß angenommen werden, daß die Orlcanisten den Zeitpunkt gekommen glauben, Döroulsde und Gusrin zu zwingen, sich offen zur Farbe des Königthums zu bekennen; das würde freilich auf einen nahen Handstreich der Royalisten hindeuten, in deren Vortheil es sonst läge, Dsroulsde und Guerin nicht vor aller Welt zu ihnen gehörig bloßzustellen. Es wird der „Voss. Zeit." gemeldet: Paris, 11. Juli. Der Pvlizeibcricht über die orleanistischen Umtriebe im März ver anlaßt zahlreiche Ableugnungen, die indeß meist Un wesentliches betreffen. Dsroulsde leugnet, daß er Orleanist sei und für den OrleanismuS arbeite; er giebt zu, er habe am Tage seines Putschversuches 50000 Fr. bei sich getragen, um die Bedürfnisse der Truppen zu bestreiten, wenn sie ihm gefolgt wären, doch behauptet er, die Geldgeber hätten sein Programm einer Volksabstimmungsrepublik, nicht ihr monarchistisches Programm fördern wollen. Gusrin will auch kein Orleanist sein, sondern nur ein reiner Antisemit, der für jede Partei arbeite, wenn sie die Judenaustreibung anstrebe." Im gestrigen Ministerrath theilte Waldeck-Rousseau mit, daß der von verschiedenen Blättern veröffentlichte Bericht über die orleanistischen Umtriebe thatsächlich von der Polizeipräfektur zu der Zeit eingefordert worden ist, als die Untersuchung gegen die verschiedenen Liguen eröffnet wurde. Wegen der Ver öffentlichung jenes Berichts sei eine Untersuchung eingeleitet worden. — Die konservativen Blätter, besonders der „Figaro" und der „Gaulois", und mehrere republikanische Blätter, darunter der „Matin", nehmen dagegen den Bericht des damaligen Polizei präfekten Blanc bezüglich der Snbventionirung der Antisemiten- und Patriotenliga durch die royalistische Partei nicht ernst, sondern betrachten ihn als eine Mystifikation. Der „Solcil" stellt die Frage, ob dieser Bericht nicht auch ein Werk von „Karl", dem Freude Beaurepaires, sei. Das „Journal" behauptet, im Verlaufe der Untersuchung über die Machenschaften der Royalisten seien mehrere bloßstellende Schriftstücke, darunter Briefe des Herzogs von Orleans, aufgefunden worden, die über die Absichten des Herzogs keinen Zweifel ließen. Der Bevollmächtigte des Herzogs äußerte einem Redakteur des „Figaro" gegenüber, der in der „Gazette de France" veröffentlichte Bericht sei authentisch; er befinde sich in dem Aktenbündel, betreffend die royalistische Jugend. Figaro veröffentlicht, wie schon kurz erwähnt, einen Leit artikel Cornelys, der die Journalisten lächerlich macht, die sich über den Besuch Wilhelms II. an Bord der Iphigenie entrüsten. „Entrüsten Sie sich nur," sagt er, „man wird Sie nicht er^st nehmen — weder diesseits noch jenseits der Vogesen. Ihrer Entrüstung fehlt die Logik, denn Sie müßten folgerichtig eine Kriegserklärung an Deutschland befürworten. Dann würden Sie freilich als Narren und als Verbrecher von der öffentlichen Meinung gebrandmarkt werden. Da man nun den Krieg nicht will, ist es auch nicht nothwendig, die öffentliche Meinung in einen kriegerischen Zustano zu versetzen. Es ist wirklich außer ordentlich, daß gewisse Leute das Bedürfniß empfinden, uns jeden Morgen daran zu erinnern, daß wir zwei Provinzen verloren haben, ohne daß diese Leute je ernsthaft den Vorschlag machen, die Provinzen wieder zu nehmen. Im 'Anfang dieses Jahr hunderts eroberte Napoleon eine ganze Anzahl von Ländern, aber niemals haben wir gehört, daß die Völker, die Napoleon unterwarf, sich geberdeten wie einige französische Journalisten und immer von Revanche sprachen, ohne daß sie sie ausgeübt hätten. Wenn diese Völker so gehandelt hätten, wäre Frankreich heute noch so groß wie am Anfang des Jahrhunderts." General Gilettas Begnadigung ruft ein Wuthgeheul der Nationalisten hervor. „Jntransigeant" schimpft sich heiser gegen den Präsidenten Loubet, den er nur „Panama I." nennt, und schließt: „Der hohe Gönner Artons hat in der erbärmlichen Kriecherei seinesgleichen nicht." „Autoritä" überschreibt ihren Aufsatz über das Ereigniß: „Eine Feigheit!" Und der „Petit Journal"-Judet wimmert unter dem Schlagwort „Das Recht zu spioniren": „Es ist schwer möglich, den feindlichen Spionen bei uns unterwürfiger Heimathsrecht zuzugestehen und die schlichten hiugebenden Vaterlandsfreunde roher abzuschrecken. Sieglaubten, ihre" Pflicht zu thnn, wenn sie mitunter die schamlosen Dreibund agenten verhafteten, man zeigt ihnen, daß sie sich irrten. Unsere Minister hätten wenigstens das Schamgefühl haben sollen, etwas längere Zeit zwischen dem Befehl aus Rom und Berlin und in ihrem Eifer im Gehorsam verstreichen zu lassen" u. s. w. Un- nöthig zu sagen, daß die ganze anständige Presse die Begnadigung als eine Handlung kluger, versöhnlicher Politik gutheißt. England. Einen bemerkenswerthen Vorgang in der vor gestrigen Sitzung des Unterhauses hat das „Reutersche Bureau" kaum zufällig zu melden unterlassen. Nach Privatmeldungen, die den „B. N. N." zugehen, fragte der Ire Davitt an, ob es wahr sei, daß die Soldaten in Südafrika mit den berüchtigten Dumdum-Geschossen bewaffnet seien, die die Haager Kon ferenz verurtheilte. Der Parlaments-Untersekretär des Krieges Wyndham erwiderte, daß diese Geschosse in Woolwich hergestellt und allerdings nach Südafrika verschickt seien, woraus die Iren schrieen: „Es ist eine Schande!" Im Hause herrschte die größte Aufregung über diese Auskunft, die sich auch nicht legte, als der Sprecher die Lärmenden zur Ordnung rief. Rutzlanv. Die Meldung von dem Tode des GroU- fürsten Thronfolger Georg hat Niemanden überrascht. Der Prinz, geboren am 9. Mai 1871, hat sich als Jüngling ein Lungenleiden zugezogen, das trotz aller erdenklichen Pflege immer weiter um sich griff. Seid Jahren war der Prinz genöthigt, ein südliches Klima aufzusuchen und lebte zuletzt in Abbas Tuman. Unter diesen Umständen hat der Großfürst selbstverständlich eine Nolle im politischen Leben Rußlands nicht spielen können, er führte den Titel eines Thronfolgers, ohne es m den Augen der Eingeweihten zu sein. An seine Stelle tritt jetzt der jüngste Bruder des Zaren, Großfürst Michael, geboren am 4. Dezember 1878. Uebrigens sind auch dessen Aussichten, einst den Thron zu besteigen, ziemlich schwach. Der Zar, am 18. Mai 1868 ge boren, ist erst 31 Jahre, seine Gemahlin Alexandra, geboren 6. Juni 1872, erst 27 Jahre alt. Der „Regierungsbote" veröffentlicht nachstehenden Erlaß des Kaisers: „Am 28. Juni (a. St.) verstarb in Abbas- Tuman Unser geliebter Bruder, Thronfolger Großfürst Georg Alexandrowitsch. Die Krankheit, von der der Großfürst befallen war, konnte vielleicht, wie es schien, der eingeleiteten Kur und dem Einfluß des südlichen Klimas weichen, doch Gott hat es anders beschlossen. Indem Wir Uns ohne Murren dem Beschluß Gottes unterwerfen, fordern wir alle getreuen Unterthanen auf, den tiefen Kummer mit Uns zu theilen und herzlich um die Seelenruhe Unseres verewigten Bruders zu beten. Von nun an, so lange es Gott nicht gefällt, Uns durch die Geburt eines Sohnes zu segnen, gebührt das Recht der Thronfolge auf genauer Grund lage des Erbsolgegesetzes Unserem geliebten Bruder Michael Alexandrowitsch. (gcz.) Nikolaus." Serbien. Aus Belgrad, 9. Juli, wird der „Köln. Zeit." gemeldet: „Bis jetzt wurden verhaftet: 3 frühere Minister, 3 Staatssekretäre, 2 Kassationsrichter, 5 Hochschulprofessoren, 4 Gymnasialdirektoren, 4 Lehrer, 10 Abgeordnete, 4 Rechtsanwälte 2 Prälaten, 4 Studenten, 2 Obersten, 2 Hauptleute. Letzterer Umstand beweist, daß der Radikalismus auch in die höheren Osfizierskreise gedrungen ist; die jüngeren Offiziere sind größten- theils radikal angehaucht. Uebrigens dauern die Verhaftungen fort. Die amtliche Versicherung, der Attentäter habe einzelne Radikale denunzirt, ist bis jetzt unbestätigt, obwohl alles auf geboten wird, um ihm eine solche Denunziation zu entlocken. Im Lande herrscht große Erregung. Die nichtverhafteten Führer der
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