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cden. Abmachung vorliegt, dreißig Tage nicht überschreiten kann, gilt besteht in der die Streitfrage als an diese Mächte ausschließlich übertragen. 8) Die Signatarmächte verpflichten sich, im Fall eine ernste Differenz den Frieden bedroht, wenn es die Umstände erlauben, die Anwendung einer besonderen Vermittlung in der folgenden Form zu empfehlen: Die streitenden Staaten wählen jeder eine Macht, der sie die Mission anver trauen, mit derjenigen Macht in direkte Verbindung zu treten, welche von der anderen Partei zu dem Zwecke gewählt worden ist, um den Bruch der friedlichen Beziehungen zu verhindern. Während der Zeit ihres Mandates, welche, wenn nicht eine andere bieten, auch.während des Verlaufs der Feindseligkeiten gewahrt. Die Ausübung dieses Rechtes soll nie von einer der streitenden Parteien als em unfreundlicher Akt angesehen werden. von feindlichen (Empfindungen, welche zwischen den streitenden Staaten entstanden sein könnten. 5) Die Funktionen des Vermittlers hören in dem Augenblicke auf, da von einer der beiden Parteien oder von dem Vermittler selbst erklärt wird, daß die von ihm vorgeschlagene Schlichtung des Streites oder die Grundlagen zu einer Ver ständigung nicht angenommen worden sind. 6) Gute Dienste und Vermittlung, sei es auf Wunsch der streitenden Parteien oder sei es auf Initiative der neutralen Mächte, haben aus schließlich einen berathenden Charakter und haben keine obligatorische Kraft. 7) Die Annahme einer Vermittlung soll nicht, so lange nicht das Gegentheil abgemacht ist, eine Mobilisirung oder andere kriegerische Vorbereitungen unterbrechen, verzögern oder hindern. Wenn nach einem Ausbruch von Feind seligkeiten eine Vermittlung stattfindet, so soll diese nicht, so lange nicht das Gegentheil abgemacht ist, den Lauf der militärischen Operationen unterbrechen. >ie Abends pätesten- 11 edition ein «langen erst ruck. Ein» der Anzeige« « kann nick' r i s t e n sü Expedition heil an di Entwurf eiues iuteruatioualeu Schiedsgerichts. Die „Franks. Ztg." veröffentlicht folgenden Wortlaut des Schiedsgerichts-Entwurfes, wie er von dem Prüfungs-Comits der dritten Kommission der Friedens-Konferenz ausge arbeitet und den Mächten unterbreitet ist. Plan einer Kon vention für Schlichtung internationaler Streitigkeiten. I. Ueber Erhaltung des allgemeinen Friedens. 1) Um in den internationalen Beziehungen die Anwendung von Gewalt soweit als möglich zu vermeiden, verpflichten sich die Signatarmächte, alle ihre Bemühungen anzuwenden, nm die Schlichtung von Streitigkeiten, die sich zwischen einzelnen Staaten ergeben könnten, durch friedliche Mittel herbeizuführen. H. Ueber gute Dienste und Vermittlung. 2) Die Signatarmächte bestimmen, daß sie cm Falle einer ernsten Meinungsverschiedenheit oder eines Streites, ehe sie an die Waffen appelliren, soweit es die Umstände erlauben, zu den guten Diensten oder der Vermittlung einer oder mehrerer be freundeter Mächte greifen. 3) Unabhängig hiervon halten die Signatarmächte es für nützlich, daß eine oder mehrere der nicht am Streite betheiligten Mächte aus eigenem Antriebe, soweit cs die Umstände ermöglichen, den streitenden Staaten ihre guten Dienste oder ihre Vermittlung anbieten. Den neutralen Staaten bleibt auch das Recht, gute Dienste und Vermittlung anzu 4) Lie Rolle des Vermittlers besteht in der die Streitfrage als an diese Mächte ausschließlich übertragen. Versöhnung widerstreitender Ansprü «ic und in der Besänftigung ES ist deren Pflicht, alle ihre Bemühungen zur Schlichtung des mk. mseres un> I Schwieger» I ür die Bc I meunddei : rsern Herz- Juli 1893 OrLtr. I Braun und rg. — Btt» ellen Theil: :g, für de» cer in Frei» ruckerei und in Freiberg. >: Rr. 7. e: Anzeiger Streites anzuwenden. Im Falle die friedlichen Beziehungen definitiv abbrechen, bleiben die beiden Mächte mit der Mission betraut, jede sich bietende Gelegenheit zur Wiederherstellung deS Friedens zu benützen. m Ueber internationale Untersuchung-- kommisstonen. 9) In Fällen, da sich zwischen den SignatarmSchten Meinungsverschiedenheiten erheben über die lokalen Umstände, die einen Streit internationaler Art herbeigeführt haben, der nicht durch gewöhnliche diplomatische Mittel geschlichtet werden kann und welcher weder die Ehre noch die Lebensinteressen der betheiligten Mächte berührt, verpflichten sich die Signatar mächte, soweit es die Umstände erlauben, zur Einsetzung von internationalen Untersnchnngskommissionen zu schreiten, welche die Umstände, die zum Streite Anlaß gegeben haben, feststellen und an Ort und Stelle alle thatsächlichen Fragen durch unparteiische und gewissenhafte Prüfung aufklären sollen. 10) Die inter nationalen Untersuchungskommissionen sind, wenn nicht eine andere Abmachung getroffen ist, m der Weise zusammengesetzt, wie es der Artikel 31 der vorliegenden Konvention betreffs der Bildung von Schiedsgerichts-Tribunalen bestimmt. 11) Die interessirten Mächte verpflichten sich, der internationalen Untersuchungskommission in mög lichst reichlichem Maße alle Mittel und alle nöthigen Erleichterungen zur vollständigen Feststellung und genauen Würdigung der frag lichen Thatsachen darzubieten. 12) Die internationale Unter« fuchungSkommission soll den interessirten Mächten ihren Bericht, der von allen Mitgliedern der Kommission zu u nter- zeichncn ist, vor legen. 13) Der Bericht der inter- iluvs. Reftaw igswesent gsten Dank rn. «Saal« > pfg. Des und Full: Münze, Erhaltung erT. »» »m ntt äured e der Liebe K bei dem zstgcliebten Schwagers sowie für ten Ruhe isern Herz- 1899. Aattin Reißner rgchörigen. der Liebe Begräbnisse iatcrs, des Inserate werden bis Bormittag- 11 Uhr angenommen. Preis für die Gpaltzeil« 18 Pfg. I FKrDrD Außerhalb deS LandgerichtSbezirtS 16 Pfg. ! LWV U160 - . 7— — SS. Jahrgang. —— Erscheint jeden Wochentag Abends V-.6 Uhr für den -- , anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mt. 80 Pfg. DUMlerstM. -tN 13. A»li einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 2b Pfg. -»-V. nn) Tageblatt WUS-M W die llntglichm Md WWeu BehSrdtll ZN Freiberg Md Brand. Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. und L. 17/99 No. 6. Lvg. V. 122/99. sowie zu entrichten. Freiberg, am 10. Juli 1899. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, den 27. Mai 1899. An. 16/99 Nr. 14. AlS Gerichtsschöppen sind durch daS Königliche Amtsgericht Freiberg ernannt verpflichtet worden: 1. für Sohra Herr Gutsbesitzer «attI1«t» Laals Hut»» in Sohr«. S. für Grotzvoigtsberg Herr WirthschaftSbesitzer <arl lkttnurtl »lux in Großvoigtsverg. Freiberg, am 11. Juli 1899. Königliches Amtsgericht. V L 117/99 »r«taoliu«is»r. 159/99. Königliches Amtsgericht, Abth. I. »L. Gtsch. Die für den 2. diesjährigen Termin noch rückständigen Gemeinde- und Schulanlagcn find zur Vermeidung zwangsweiser Einhebung an die Stadtsteuereinnahme hier sofort Zwangsversteigerung. Da- im Grundbuche auf den Namen der in Konkurs gerathenen Anna Ida verehel. Arnold geb. Lieber in Halsbrücke eingetragene, zum Betriebe der Bäckerei und Krämerei eingerichtete Hausgcundstück unter Nr. 726 des Brandkatasters, Nr. 453 d des Flurbuchs und Folium 72 des Grundbuchs für Halsbrücke, Tuttendorfer Lehngutsantheils, einen Flächenraum von 5,8 s. umfassend, mit 134,10 Steuereinheiten belegt und lokalgerichtlich aus 14000 Mark geschätzt, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und eS ist der 88. Juli 1899, Vormittags 1« Uhr, als Versteigerungstermin, Der Stadtrath. vr. 8vl»r<»«ck«r. Bgm Im Handelsregister für die Stadt Freiberg ist heute auf Folium 200, die Aktiengesellschaft in Firma V»r»oIiN88l»aMlL LI» betreffend, verlautbart worden, daß durch Generalversammlungsbeschluß vom 18. Februar 1899 ein neues Statut angenommen worden ist, welche? mit Beginn des JahreS 1900 in Kraft tritt, nach welchem Firma, Sitz, Jnhaberverhältnisse und Grundkapital der Aktiengesellschaft unver ändert bleiben, der Vorstand aber aus einer oder mehreren Personen besteht und in allen Fällen zu rechtsverbindlichen Erklärungen namens der Gesellschaft die Abgabe durch nur ein Mitglied de- Vorstandes genügt. Freiberg, am 12. Juli 1899. Das Königliche Amtsgericht. lLretsvUMvIUer. Nicolai. der 11. August 1899, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplaus anberaumt worden. Hansverkauf. DaS zum Nachlaße des Oberlehrers a. D. Friedrich August Wilhelm Nüster gehörige Wohnhaus, Folium 396 des Grundbuchs sür Freiberg, Äschegasse Nr. 8, 75,93 St.-Einh., 14660 Mk. Brandkaffe, hypothekenfrei, soll Mittwoch, den S«. Juli 1899, Vormittags 10 Uhr an AmtSgerichtsstelle in Freiberg freiwillig versteigert werden. ErstehungSlustige wollen sich rechtzeitig dazu einfinden. Die Beschreibung des Grundstücks und die Versteigerungsbedingungen sind dem hier im Amtsgerichte auShängenden Anschläge beigefügt, auch bei dem Testamentsvollstrecker, Herrn Stadt rat Baumeister Friedrich Ferdinand Kunze in Freiberg, zu erfahren. Freiberg, den 11. Juli 1899. Königliches Amtsgericht. I. V. Aff. »r. » rltAoU«. K. Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß deS am 25. Juni 1899 verstorbenen Schneidermeister- und Gutsbesitzer-. Johann Louis Kühn in SeiferSdorf wird heute, am 11. Juli 1899, Vormittag» 9^ Uhr, das Koukursversahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Steyer in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bi» zum 81. August 1899 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl eine» anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GläubigerausschuffeS und eintretenden Falle» über die in tz 120 der KonkurSordnung bezeichneten Gegenstände auf ven 4. August 1899, Vormittags 10 Uh», und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Die Sparkaffe z« Lichtenberg verzinst alle Spareinlagen mit 3'/i vom Hundert und gewährt Darlehne gegen Hypothek, Bürgschaft, oder auch gegen Hinterlegung von Werthpapieren unter günstigen Bedingungen; sie expedirt für Einlagen und Rücknahmen alldienstags von 2—6 Uhr. Die Sparkassen-Verwaltung. VirSasvl. den 8. September 1899, Vormittags 9»/, Uh», vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die «ine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Erben deS Gemeinschukdners zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache Und von den Forderungen, für dir sie auS der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bi» zum 8. «UgUst 1899 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Freiberg, Abth. H. Bekannt gemacht durch den GerichtSschreiber: Sekr Ml««I»1. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmannes Oscar Bruno Küttner in Freiberg, alleinigen Inhabers der Firma „Bruno Küttner" daselbst, ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf Dienstag, veu 18. Juli 1899, Vormittag» 10'/^ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer No. 33, anberaumi. Freiberg, den 29. Juni 1899. Sekr. Stlvol«», L. 5/99 No. 105. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht». Auf Folium 116 des hiesigen Handelsregisters ist heute die Firma Philipp Matthp- in Grohhartmannsdorf und als ihr Inhaber der Kaufmann Herr Gotthold Philipp Matthes in Großhartmannsdorf eingetragen worden. Brand, den 10. Juli 1899. Das Königliche Amtsgericht. Gtvbckrat. Im hiesigen Handelsregister ist heute auf Folium 81 eingetragen worden, daß die Firma Lluttlie» L Hokukert in Großhartmannsdorf erloschen ist. Brand, den 10. Juli 1899. Das Königliche Amtsgericht. 81«1»<1rat. Sonnabend, den 18. Juli 1899, Bormittag 10 Uhr kommt in Randeck eine größere Parzelle anstehendes Lehdenfutter gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Sammelort: Heinzmann's Gasthof. Brand, den 12. Juli 1899. 81I1»«r»»«MM, Gerichtsvollzieher. Sämmtliche Arbeiten zur Erbauung einer neuen Schule in Seyde sollen mindestfordernd, jedoch mit Auswahl unter den Bewerbern, ungeteilt vergeben werden. BlanquetS sind gegen Entrichtung von 2 Mark bei Unterzeichnetem zu entnehmen und biS mit 8. August d. I. auS- gefüllt anher zurückzusenden, wonach jeder Bewerber bis den 20. August a. c. an sein Gebot ge bunden bleibt. Seyde bei Hermsdorf i. E., den 11. Juli 1899. rdvlockrlol» Itsmpv, B d Sch