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U154 als »ersteigerungstermi«, sowie nal rn 15 n 1 len sich in Be- 6 2 1. 2. oder die nicht vorschrifts geinäße Führung von Arbeits büchern, des Auszuges aus der Ge werbeordnung oder auf die mangelhafte Führung der Ver- Tageblatt »«Matt für die MMen und MMcn Be-Srdw W Freiderg und «rilld. Verantwortliche Leitung Ver Redaktion: Georg Burkharvt. Soweit Die städtische Sparkaffc Oederan nimmt stets Spareinlagen in jeder Höhe vei 3, eventuell 3/, °/o Verzinsung an. Dieselbe ervedirt auch schriftlich. Expevittonszeit: 8—12 Uhr vor- und 2—5 Uhr nachmittags an jedem Werktage. -> > 52. Jahrgang. Donnerstag, den 6. Juli Lehmabbaurcchts be'.. Freiberg, den 5. Juli " ,99. zeichnisse jugendlicherArbeiter, die Beschäftigung von Kindern, „ Nichteinhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit, Jugendliche Arbeiter. Bei der Arbeiterzählung am 2. Mai betrug die Gesammtzahl oer jugendlichen Personen 763, gegen 707 im Vorjahre, sodaß sich eine Zunahme um 7,9 Prozent ergiebt. Unter diesen Arbeitern befanden sich 30 Kinder unter 14 Jahren. Die Zahl der An lagen, in denen jugendliche Arbeiter beschäftigt wurden, ist von 249 auf 246 zurückgegangen. Es hat sonach eine geringe Ab- - nähme stattgefunden, während im Vorjahre die Zahl dieser Be triebe um 30 zugenommen hatte. Von Zuwiderhandlungen gegen die Schutzgesetze und Verordnungen, betreffend die Beschäftigung jugendlicherArbeiter, wurden 38 in 24 Anlagen wahrgenommen; sie bezogen sich: 14 Fällen auf das Fehlen 2. ,, der Sportelkasse auf 1897. 3. RathSbeschluß, Ankauf der Bürgerfeldparzellen Nr. 1828 um 18 M., 1842 UM 19 M., S05S um 16 M., 2286, 1974 und 1975 um 15 M. pro Ar. 4. Bericht des Finanzausschusses über . 1. RathSbeschluß, Verwilligung von SO M. für Beschaffung eines neuen Ofen» für die Todtenbettmeister-Wohnung, 2. desgl., Verpachtung zweier Nothvorwerkfrlder au Lobin und Einräumung des Ver 4. August 18VS, Vormittag- 1t Uhr, als Termin zu Verkündung des Bertheilungspla«- anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei deS unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, den 26. Mai 1899. Königliches Amtsgericht, Abth. I. 2a 11/99 Nr. 15. »r. V-xvI. Nicolai. mußte. In den Jndustrieorten de» Gebirges wird von den Arbeit gebern darüber geklagt, daß bei den minderjährigen Arbeitern von Jahr zu Jahr der Zug nach der Großstadt im Wachsen be griffen sei, sowie daß sie oft bei den kleinsten Anlässen die Arbeit niederlegen und davongehen. Politisch« Umschau. Freiberg, den 5. Juli. Darauf ist dem in Rede stehenden Unternehmer folgendes Antwortschreiben zugegangen: „Auf Ihr Gesuch wird Ihnen eröffnet, daß hierseits die Be schäftigung von Knaben unter 13 Jahren mit Abtragung von Waaren und Rechnungen nicht zu den nach § 135 der Reichs- gewerbeordnung verbotenen Beschäftigungen von Kindern in den Fabriken gerechnet wird, dasern die Beschäftigung der beide Knaben auf die in Ihrem Gesuche angegebenen Grenzen beschränk bleibt." Klagen über das Verbot der Kinderarbeit in Fabriken sind im Berichtsjahre bei den Revisionen zu wiederholten Malen an gebracht worden, und zwar zumeist von Arbeitnehmern in solchen Hos^waaren-Fabriken, welche bisher nicht als Fabrikbetriebe ange ¬ worden. Das Urtheil wurde damit begründet, daß ein jugendlicher Arbeiter in der Tischlerei jenes Sägewerkes länger als 10 Stunden täglich und 3 Schulkinder monatelang nachmittags von 1—7 Uhr , auf dem Fabrikhofe mit dem Zusammenschichten von Holzabfällen beschäftigt worden waren. In einem anderen Falle, in dem es sich um die Beschäftigung , von 6 Schulkindern in einer Cigarren-Fabrik handelte, ist dem Besitzer eine Verwarnung von der zuständigen Polizeibehörde rtheilt worden. Die Beschäftigung zweier jugendlicher Arbeiter während der Nachtzeit wurde in einem Drehwerk ermittelt. Die beiden im 16. Jahre stehenden Arbeiter hatten sich daselbst je eine Drehstelle erpachtet und arbeiteten wie alle anderen Arbeiter ür eigene Rechnung, standen also in keinerlei abhängigem Lohn- verbältniß zu dem Besitzer des Werkes. Unter diesen Verhältnissen mußte von der Stellung eines Strafantrages Abstand genommen werden. Bei der Revision einer Schuhfabrik in der Stadt Freiberg, in welcher etwa 100 Arbeiter beschäftigt werden, wurde ein 12jähriger Knabe gegen */,6 Ubr nachmittags in der Reparaturwerkstatt der Fabrik, sein Vesperbrot verzehrend, angetroffen. Auf Befragen erklärte der Besitzer, daß der Schulknabe an den schul- reien Nachmittagen in die Fabrik käme und daselbst mit ;em AuStragen von Rechnungen und fertigen Waaren so wie mit dem Abholen reparaturbedürftigen Schuhwerkes von der Kundschaft von 1 bis 8 Uhr nachmittags gegen einen Wochenlohn von einer Mark regelmäßig beschäftigt werde. Wenngleich diese Art der Arbeit als eine eigentliche Fabrikarbeit nicht angesehen werden konnte, so wurde dieselbe doch für einen Schulknaben als unzulässig bezeichnet und zwar mit Bezugnahme auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. Dezember 1885, wonach jede dem Zwecke eines Fadrikbetriebes dienende Thätigkeit, insbesondere auch die Herbeischaffung von Arbeitsmaterial, das Hcranholen von Nahrungsmitteln, die in der Fabrik verzehrt werden, und auch das in den merkantilen Betrieb der Fabrik fallende AuStragen von Rechnungen unter den Begriff des Fabrikbetriebes fällt. Da der Besitzer sich mit dieser Auslegung nicht bescheiden ließ, so richtete er an die zuständige Polizeibehörde folgendes Gesuch: 135 der Gewerbeordnung besagt, Kinder unter 13 Jahren in Fabriken nicht beschäftigt werden dürfen. Da nun unser Detailgeschäft, obwohl es ganz getrennt geführt wird, eine Abtheilung unseres Betriebes darstellt, ist uns untersagt, junge Leute, welche die Volksschule noch besuchen, zu Dienstleistungen zu verwenden. Diese Bestimmung trifft uns nun insofern hart, als wir für Besorgungen wie: Waaren holen und in die Häuser tragen, s Rechnungen austragen rc. eine theurere Kraft einstellen müssen, als es die Natur der Dienste an szch bedingt, können doch solche Verrichtungen ebensogut von emem noch die Schule be suchenden Knaben vorgenommen werden. Unser Ersuchen geht nun dahin, die dortseitige Genehmigung zu erlangen, daß wir 2 Knaben als Laufburschen beschäftigen können. Aus dem Kreise unserer Arbeiter stehen uns solche Kräfte immer zur Verfügung; ist es doch auch gleichzeitig eine kleine Erleichterung, wenn die Kinder, wenn auch nur bescheiden, zum Unterhalte oft sehr viel köpfiger Familien, den Vater unterstützen. Wir betonen hierbe noch ausdrücklich, daß die Knaben zu Diensten in unserer Fabrl nicht verwendet werden und der Aufenthalt sich nicht auf die Fabrikräumlichkeit erstreckt. Die Verwendung beschränkt sich natür lich auf die schulfreien Nachmittage. Einem gütigen Bescheide gern entgegensehend, zeichnen " - Falle auf Nachtarbeit. bei diesen Verstößen zweifellos strafbare Ueber- tretungen der gesetzlichen Vorschriften Vorlagen, ist den zuständigen Polizeibehörden Anzeige erstattet worden, und cs sind daraufhin die beiden Besitzer eines Dampssägewerkes mit Tischlerei und Kistenbauerei mit je 8 Mk. durch gerichtliche Entscheidung bestraft Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen der Christiane Caroline verw. Pfeiffer, geb. Pfeiffer in Görlitz eingetragene, allhier an der Humboldtstraße unter Nr. 28 gelegene HauS- grundstück, Nr. 83 tz des Brandkatasters, Abth 8, Nr. 15191 des Flurbuchs und Folium 1654 des Grundbuchs für Freiberg, vormaligen Stadtgerichtsantheils, einen Flächenraum von — da HS L umfassend, mit 391,63 Steuereinheiten belegt und auf 25600 M. — Pfg. geschätzt, soll im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und eS ist Ver 81. Juli 1»»S, Vormittag- 11 Uhr, Erscheint jeden Wochentag Abends '/,« Uhr sür den anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Pik. 80 Pfg. einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 25 Pfg. ehcn werden konnten, die aber »m laufenden Jahre wegen ein» zetretener Vergrößerung der Anlagen den Fabrikvetrieben zugr« zählt werden mußten. Beispielsweise beklagte sich in einem der artigen Betriebe eine Wittwe, deren I3jähriger Sohn ihr während -er schulfreien Nachmittagsstunden beim Poliren von Stühlen zur Hand ging, als auf dessen Entlassung aus der Arbeit ge drungen wurde, bitter darüber, daß ihr dadurch nicht allein der Lebensunterhalt erschwert würde, sondern daß auch der Junge zu Haus sich selbst überlasten bleiben müßte. Ausnahmen nach 8 139 der Gewerbeordnung, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter über 10 Stunden täglich, sind im Berichtsjahre nicht nachgesucht worden. Uebcr schädlichen Einfluß auf die körperliche Entwickelung und sittliche Erziehung der jugendlichen Arbeiter durch die gewerbliche Arbeit hat die Inspektion direkte Wahrnehmungen nicht gemacht. Gelegentlich einer Unfallerörterung wurde jedoch in Erfahrung gebracht, daß ein jugendlicherArbeiter in einer Stuhl-Fabrik, und Dar der eigene Bruder deS Unternehmer», durch Ücberanftreng- ung den Verlust eines Auges zu beklagen hat. Der 16jährige Arbeiter hatte den Transport der fertigen Stühle von der Fabnk . 5 ". .. 1? Minuten entfernten Bahnhofe zu besorgen. Hierzu mußte er sich eines ziemlich schweren Handwagens bedienen, auf velchen selbst bei den 'schlechtesten Wegeverhältniflen 4 Dutzend tarke Stühle aufgeladen wurden. Durch diese die Kräfte de» ugendlichen Arbeiters übersteigende Anstrengung zog sich der» elbe eine Verletzung zu, die eine Zerreißung des linken Augen- nuskelS herbeifuhrte, sodaß das Auge herausgenommen werden Aus -m 18S8tr Iahres-Kttichte -er Köms!. Ms. Gmerbeins-ektiou. (»e-irk Fretverg.) I. Allgemeines. Die Zahl der Gewerbebetriebe betrug am 2. Mai des JahreS 1898 892, mithin 9 mehr als im Vorjahre. Von diesen 892 Anlagen wurden 205 mit Dampf, 565 durch sonstige Elementar- kräste und 122 durch Hand betrieben. Erstere vermehrten sich um 14, während sich die zweiten um 3 und die letzterwähnten um 2 verminderten. Die Zahl der Arbeiter ist von 10256 im Vor jahre auf 10641 im Jahre 1898 gestiegen, was einer Zunahme von 3,75 Prozent entspricht. Durch die Inspektions-Beamten sind 807 Revisionen in 713 gewerblichen Anlagen ausgeführt worden; 634 Anlagen wurden einmal, 64 zweimal und 15 drei- oder mehrmal revidirt, dabei erfolgten 9 Revisionen an Sonntagen und 6 an Vorabenden von Sonn- und Festtagen nach 5-/, Uhr Nachmittags. Außerdem ge langten zur Ausführung: 79 Proben von Dampfgefäßen, 88 Re visionen von Fahrstühlen, 10 Revisionen von Acetylengasanlagen, 7 Revisionen von elektrischen Beleuchtungsanlagen, 3 Revisionen Von Gasolingasanlagen, 18 Revisionen von Sprengstofflagern, 10 Lokalerörterungen in Beschwerdesachen, 4 Besichtigungen von Kläranlagen, zum Theil mit Flußbegehungen, 1 Lokalerörterung aus Anlaß einer Kochfaß-Explosion und 9 Unfallerörterungen. Sodann betheiligten sich die Inspektions-Beamten noch siebenmal an Unfallerörterungen in Gemeinschaft mit den Polizeibehörden, sowie zweimal an Verhandlungen, die Errichtung genehmigungs pflichtiger Anlagen betreffend, während sie viermal als Sach verständige und Zeugen an Gerichtsstelle vernommen wurden. An Bureaustelle sprachen in 118 Fällen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor, um sich in Angelegenheiten der Dampfkessel- und Fabrtken-Beaufsichtigung sowie in Lohnstreitigkeiten Rath und Aufschluß zu erbitten. Gelegenheit zu Unterredungen mit Arbeitnehmern während der Revisionen hat sich im Allgemeinen wenig geboten; hierzu muß bemerkt werden, daß die Arbeitgeber, welche meist bei den Revisionen zugegen sind, sich leicht verletzt fühlen, wenn an ihre Arbeiter von dem revidirenden Beamten "Fragen gerichtet werden. Nur in einem Falle stellte der Arbeit geber nach beendeter Revision dem Inspektions-Beamten anheim, sich allein mit den Arbeitnehmern zu besprechen, mit dem Hinzu- sügen, daß die» in seinem früheren, außerhalb Sachsens gelegenen 'Wirkungskreise von den Aufsichts-Beamten in dieser Weise ge handhabt worden sei. II. Jugendliche Arbeiter, Arbeiter nen und Arbeiter im Allgemeinen. Deutschland. Gestern früh, also einen Tag später al- ursprünglich beabsichtigt war, hat der Kaiser die Reise nach der norwegischen Küste angetreten. Die widrigen Windverhältnisse ließen vorgestern die Abfahrt nicht räthlich erscheinen. Inzwischen hat sich daS Wetter gebessert. Aus Eckernförde, 4. Juli, wird darüber dem „B.L.-A." gemeldet: Die „Hohenzollern" hat heute Vormittag 10 Uhr 25 Min. von der Eckernförder Bucht auS ihre Reise nach Norwegen ange treten. Gleichzeitig setzte die Dacht der Kaiserin mit ihrer hohen Besitzerin an Bord Segel auf und verließ, ein Stück von der „Hohenzollern" geleitet, mit dem Kurs nach Flensburg den Hasen. Die zwanzigstündige Verzögerung der Abreise der „Hohen zollern" lag an der telegraphisch erstatteten Meldung: „Stürme im Kattegat." Heute Morgen fand ein Frühstück an Bord der „Hohenzollern" statt, dem die beim Brückenschläge vor Missunde betheiligten hohen Offiziere unter Führung des Generalinspekteurs der Pioniere von der Goltz beiwohnten. Dann begann eine lebendige Bewegung zwischen den Kaiserschiffen, der Werst dampfer „Aeolus" brachte bald hierher, bald dorthin Proviant, die drei zur Dienstleistung kommandirten Torpedoboote schoflen zwischen der ,,Hohenzollern", der „Hela" und der „Iduna" mit Botschaften hin und her. Matrosen wurden an Land gesetzt, um noch eilige eingeschriebene Postsachen abzuholen, und um S Uhr machten die „Hohenzollern" und das Eskortschisf, der flinke Kreuzer „Hela", Dampf auf, gleichzeitig setzte die Dacht „Iduna" das Großsegel. Auf dem Schiff der Kaiserin hantirten überall die Matrosen in ihren weißen Anzügen und rothen Sportmützen, ein frischer Ostwind kräuselte die Wellen der Bucht. Weiter draußen war nach den Berichten heimkehrender Fischer hoher Seegang. Um 10*/^ Uhr brachte der Kaiser, der Admirals- uniform trug, seine Gemahlin mit einem Gig an Bord der „Iduna", dann kehrte er sofort auf die „Hohenzollern" zurück. Die „Iduna" ließ sich hiernach von einem ihr als Geleit bei gegebenen Torpedoboot vor den Wind schleppen, dann lief sie mit vollen Segeln dahin. Sogleich schob sich der Kreuzer „Hela" vor die „Hohenzollern", und beide Schiffe setzten sich in Be wegung, in einiger Entfernung folgten die auf der Nordlands reise den Meldedienst versehenden Torpedos „8 2" und „8 23". Stadtverordnete»^««» veil 7. Zull I»»», «benvö il ut,r. Bericht der VorschlagSdeputation, Wahl von Bezirksvorstehern betr. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über 1. Rechnung der Sparkasse auf 18S5, Inserat« werden bi» Vormittag» 11 Uhr angenommen. Preis für die Spaltzril« 15 Pfg. iX»» Außerhalb de« LandgerichtSbezir» 18 Pfg. !