Volltext Seite (XML)
vr 66. en jik?- srr. E edt nur «u eu, »onäeril robeu «ted«, 2sit wü 1M ist äväiirch » «rkolziM >e«, chl »mix«. 'V koch- M M !sd so M, Rk ü RathM^ 81— V»L (0S"k, k^orstr. 122 töbel empfiehlt Ker, astftraße lL v «8»^ a-.1«n.< lreiber» je S. r«»«Ia^ okpal^ tdeuErE ssert G-!»^ L-!L tenapE erbobrivA chten, weiten, 8le°^ !sser,S°«^ en Sie °>r >« >on Mh!^^ lilch-reift. Amtsblatt sür die königlichen und Müschen Behörden zu Freiberg und Brand. Verantwortliche Leitung ver Redaktion: Georg Burkhardt. . , > -- — r^. 52, Jahrgang. — > - —.. ——— . Erscheint jeden Wochentag Abend» >/,S Uhr für den j _ . Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr F» F» L» anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Psg. Äktl angenommen. Preis sür die Spaltzeile 15 Pfg. i /»VtL:. einmonatlich 60 Psg.; durch die Post 2 Mk. 25 Psg. Außerhalb des Landgerichtsbezirks 16 Psg. LWV» Für den di« Gemeindrbezirkr ConradSdorf, Falkenberg, Halsbach mit Rittergut, Herrndorf mit Erlicht, Hetzdorf, Naundorf mit Rittergut und Geheegegut, sowie Niederschöna mit Rittergut umfassenden 2. Kehrbezirk ist am 23. dieses MonatS der zeitherige Schornsteinfegerwerkführer Plan» von hier durch die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft als Bezirksschornsteinfegermeister in Pflicht genommen worden. Freiderg, den 26. Oktober 1899. Königliche Amishauptmannschaft. I. A.: Idi». Bez.»Ass. Maul- und Klauenseuche betreffend: Durch bezirksthierärztliches Gutachten ist am 27. dieses Monats in dem Gehöfte Silberhof- straßr Nr. 19 hier unter dem dort eingestellten Viehbestand der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Abhaltung deS m der Regel jeden Sonnabend hier stattfindenden Ferkelmarkles wird deshalb bis auf Weiteres verboten. Freiberg, de» 28. Oktober 1899. Die Stadtpolizeibehörde. L,»I»8». V. Konkursverfahren. Ueber daS Vermögen des Kaufmannes Sodnviölvr in Freiberg Rinncngasse Rr. 10/12, alleinigen Inhabers der Firma „Johannes Schneider" daselbst, wird heute, am 18. Oktober 1899, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann August Straubel in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Koukursforderungen sind bis zum 27. November 1899 bei dem Gerichte auzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über dir Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines sickere» Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die iu H 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf ven 17. November 1899, Bormittags 9 Uhr, uÄ pa Prüfung der angemeldeten Forderungen auf »en 18. December 1899, vormittags 19»/, Uhr, vor dem unterzeichnete» Gerichte, Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die ein« zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von d«r Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum U. November 1899 Ayhge zu mache». Königliches Amtsgericht zn Freiberg, Abth. I. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: L 25/99 Nr. 2. Sekr Versteigerung alter Eisenbahnschwellen. Meistbietend und gegen sofortige Baarzahlung werden öffentlich versteigert: Mittwoch, den 1. November 1899 Nachmittag 3Va Uhr auf Haltestelle Niederbobritzsch, Donnerstag, den 2. November 1899 Nachmittag 3 Uhr auf Bahnhof Freiberg, Freitag, den 3. November 1899 Bormittag 11 Uhr auf Haltestelle Kleinschirma und Nachmittags 2»/, Uhr ans Haltestelle Frankenstein je eine größere Menge alte Eisenbahnschwellen in einzelnen kleinen Posten. Freiberg, am 19. Oktober 1899. Königliche Eisenbahn-Bau Jnspektion I. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der Kleiderhändlerin Anna Theresie verw. Beyer geb. Schuber in Brand wird heute am 28. Oktober 1899, Nachmittags ^4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet Drr Rechtsanwalt vr. »Ivdtvr in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 28. November 1899 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretende» Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf Ven 20. November 1899, vormittag 9 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 18. Dezember 1899, vormittag 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Geineinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forder ungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs verwalter bis zum 18. November 1899 Anzeige zu macheu. Königliches Amtsgericht z« Brand. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber. L 13/99 Nr. 2. Exped. Erledigt hat sich die auf den 2. November 1899, Nachmittag 3 Uhr in Weigmannsdorf anberaumte Versteigerung einer Kuh. Brand, den 30. Oktober 1899. 8Hkerin»iui, Gerichtsvollzieher. M-ntm-niz. Nach anher erstatteter Anzeige ist das hier unter Nr. 2509 ausgeserugte auf Rosa Stein in Falkenberg lautende Einlage- und Quittungsbuch entweder verbrannt oder gestohlen worden. Der etwaige Inhaber desselben wird andurch aufgefordert, wenn er gerechte Ansprüche an dasselbe zu haben glaubt, sich bei Verlust derselben binnen drei Monaten und längstens den 1. Februar 1900 hier zu melden. ConradSdorf, am 28. Oktober 1899. Die Sparkassenverwaltnng durch L. Hör», Gemdvstd. Air »tve Zlotttuvorlage. Rach der Hamburger Rede unseres Kaisers war es jedem Deutschen klar, daß der kräftige Schutz und die unentbehrliche Stärkung unserer Seestreitkräfte ein dringendes Erforderniß der Gegenwart ist. Das deutsche Volk weiß, daß sein Kaiser in politischer Voraussicht und in der richtigen Erkenntniß des sür die Machtstellung des Reiches Nothwendigen nicht hinter sei nen Ahnen zurückbleibt, die oft in schwerer Zeit unter dem hef tigen Widerstande großer Volkskreise das, was für die Größe und Macht des Landes nothwendig war, bereitet haben. Heute handelt es sich nicht um Preußen, heute handelt es sich um das Reich, um die Weltmachtstellung Deutsch lands und um die Sicherung des Einflusses, den das deutsche Reich haben muß, wenn es nicht in eine Winkelstellung gebracht und zurückgeben soll und so tritt die Regierung in der „Nordd. Allgem. Ztg/ mit einer neuen Flottenvorlage vor das deutsche Bolk, um von ihm eine neue Vermehrung der Schlachtflotte und einen schnelleren Ausbau des schon im Flottengesetze vom 16. April beschlossenen Schiffsbestandes zu verlangen. Die hoch bedeutsame Kundgebung, die keinerlei amtliche Zeichnung trägt, aber gleichwohl zweifellos als eine Auslassung der Regierung zu betrachten ist, lautet wie folgt: Zur Flottenfrage. Wenn einer allgemeinen Verstärkung der Marine näher ge treten werden muß, so ergiebt sich Ziel und Richtung dieser Ver stärkung aus dem Flottengesetz. Nach letzterem zerfällt die Marine in zwei Theile: Die heimische Schlachtflotte und die Auslandsschisfe, erstere für den europäischen Krieg, letztere für die Vretretung unserer überseeischen Interessen an Ort und Stelle. Eine Verstärkung der Marine würde sich auf beide Gebiete erstrecken müssen. Das Ziel für die Vermehrung der Schlacht flotte ergiebt sich aus dem organisatorischen Aufbau derselben. Es muß dem vorhandenen Doppelqeschwader, bestehend aus dem 1. und 2. Geschwader, allmählich ein zweites Doppelge schwader, bestehend aus einem 3. und 4. Geschwader, hinzuge fügt werden. Um möglichst schnell zu einer militärischen Leistung zu kom men, und um obiges Ziel finanziell durchführbar zu machen, würde es sich empfehlen, zunächst nur den Bau des dritten Ge schwaders, bestehend aus zehn Linienschiffen nebst Zubehör an Kreuzern und Torpedobooten, in Aussicht zu nehmen und als viertes Geschwader das vorhandene Kllstenpanzerschiffs- Äeschwader zu verwenden. Erst wenn die Küstenpanzerschifse nach Maßgabe des Flot tengesetzes in den Jahren 1912—1917 ersatzpflichtig werden, würde der Ersatz durch vollwerthige Linienschiffe zu erfolgen haben. Will man diesen Plan durchführen, so erscheint es zweck mäßig, sobald durch den Etat 1900 der Sollbestand des Flotten gesetzes bewilligt ist und die Schiffe im Bau sind, dasselbe Bau tempo wie in den ersten drei Jahren des Flottendesetzes beizube halten, nicht aber die Zahl der großen Schiffe, welche jährlich aus Stapel gesetzt werden, zunächst erheblich herabgehen zu lassen, um sie dann einige Jahre später wieder auf das Dreifache zu steigeren. Ein derartigesVorgehen beeinträchtigt dieFinanzen erschwert eine ruhige und gleichmäßige Entwicklung der Staats- und Privatwerften und stellt auch an die Marine erheblich grö ßere Anforderungen, als eine planmäßige, stetige Weiterentwick lung. In Zahlen umgesetzt, stellen sich die einschlägigen Verhält nisse wie folgt: Nach dem Flottengesetz werden in den ersten drei Jahren (1898—99—1900) 9 große Schiffe auf Stapel gesetzt: Die Linienschiffe „Kaiser Karl der Große", „L", „0", „v", „iS", „b"' und „Q", sowie die großen Kreuzer „^" und „8". Für die letzten 3 Jahre des Flottengesetzes sind planmäßig 5 große Schiffe vorgesehen: Ersatz der Linienschiffe „Bayern" und „Baden" sowie Ersatz der großen Kreuzer „Kaiser", „Deutschland" und „König Wilhelm". Da die Schiffe indeß in Folge Steigerung der Arbeitslöhne und Materialpreise sowie einiger in Folge der Erfahrungen des spanisch-amerikanischen Krieges nothwendig gewordenen Äende- rungen theurer werden, müssen, um das Limit innezuhalten, mehrere Ersatzbauten hinausgeschoben werden. In der zweiten Hälfte des Sexennats würden demnach statt 9 großer Schiffe nur 2—3 auf Stapel gesetzt werden können. In den 3 Jahren nach dem Sexennat müssen gemäß 8 2 des Flottengesetzes ersetzt werden: 1) Die in Folge der Limitirung in der letzten Hälfte des Flottengesetzes zurückaeschobenen Schiffe. 2) Die Linienschiffe „Sachsen", „Württemberg" und „Ol denburg". Auf die Jahre 1901—1906 kommen mithin 8 große Schiffe oder jährlich nur 1,3 gegenüber jährlich 3 Schiffen in der Zeit von 1898—1900. In der Periode von 1907—1911 ist nur 1 großes Schiff ersatzpflichtig: Die „Kaiserin Augusta". Von 1912—1917 werden 18 große Schiffe ersatzpflichtig: 4 „Brandenburg"-Klasse, 8 „Siegfried"-Klasse, 6 große Kreu zer. Dazu kommt noch die fehlende Materialreserve für die Schiffe der „Brandenburg"- und „Siegfried"-Klasse mit 3 großen Schiffen. Diese Periode ist mithin mit 21 großen Schiffen oder 3ZA großen Schiffen jährlich belegt. Hält man den Bau eines 3. Geschwaders für nothwendig, wollte denselben aber erst in Angriff nehmen, nachdem das Flottengesetz planmäßig durchgeführt ist, so kommen hierfür nur die Jahre 1904—1911 in Betracht, da die Periode von 1912 bis 1917 schon durch die fälligen Ersatzbauten mit 3^ großen Schiffen für das Jahr belastet ist. Bis zum Jahre 1911 werden aber auch die großen Auslands kreuzer allerVoraussicht nach einecrhebliche Verstärkung erfahren müssen. Das Maß ist diskutabel, wird aber mit sechs Schiffen einschließlich der hier erforderlichen starken Materialreserev für 12 Jahre kaum zu niedrig gegriffen sein. Auf die Jahre 1904—1911 entfallen mithin: 1) 6 Ersatzbauten (2 restirende aus dem Sexennat, außer dem „Sachsen", „Württemberg", „Oldenburg", „Kaiserin Augusta"). 2) 18 Neubauten (ein drittes Geschwader, einschl. Flotten flaggschiff und Materralreserve: 10 Linienschiffe. Die beiden zu diesem Geschwader gehörigen großen Kreuzer, 6 große Aus landskreuzer), im Ganzen 24 Schiffe auf 8 Jahre vertheilt. Vor uns entrollt sich mithin folgendes Bild: Es müßten jährlich an großen Schiffen in Bau gegeben werden: 1. Periode 1901 bis 1903 1,0 Schiff (letzten 3 Jahre des Flottengesetzes), 2. Periode 1904 bis 1911 3 Schiffe (Neubauten 18 Schiffe, Ersatzbauten 6 Schiffe), 3. Periode 1912 bis 1917 3^ Schiffe (Neubauten 3 Schiffe, Ersatzbauten 18 Schisse). Für die 17 Jahre (1901 bis 1917) wurde es sich nach Vor stehendem um die Stapellegung von 48 oder jährlich 2,8 großen Schiffen handeln, gegenüber der Stapellegung von jährlich 8 großen Schiffen während der ersten 3 Jahre des Flottengesrtzes. Wer eine Verstärkung unserer Marine bis zum Jahre 1917 in dem angegebenen Umfange für erforderlich halt, wird sich der ernsten Erwägung nicht entziehen können, ob es nicht richtig ist, nach dem Jahre 1900 das bisherige Bautempo beizubehalten und jährlich auf Stapel zu setzen: 3 große Schiffe (Linienschiffe oder große Kreuzer), 3 kleine Schiffe (kleine Kreuzer, Kanonen boote oder Spezialschiffe), 1 Torpedobootsdivision. Ein derartiges Bauprogramm erscheint sehr wohl ohne neue Steuern durchführbar. Die jährliche Schiffbauquote wurde von durchschnittlich 60 auf durchschnittlich etwa 85 Millionen Mark steigen, die jährlichen sonstigen einmaligen Ausgaben von 9 auf 12 Millionen Mark; für die Steigerung der fortdauernden Aus gaben würde die bisherige Steigerung von jährlich 5 Millionen bei dem allmählichen Ausbau du Mm«« «« N «AM Jah«