Volltext Seite (XML)
m, 18Sg. 'SÄ s 7.85 U, ichMn, «vi« biS 8.W H Abnahme d°» > bi» 2.80 M > bi, LU^ Mhnim > «rupt» H chnerwohW^. rt s«dw»ck«, Uso des««» üslvi««. er >. dm« vk k V«nn mm d» so gedeihe« L Villen winz, !hr empfahl«, chi t» blua -) mit «chm diese« Hin«, AM. eue offel«, fg.^ rLv» „ittttgaffe. Mt ^SSS, auf die Ausbildung der Konsularbeamten: wir meinen nämlich den gar zu raschen Stellenwechsel der diplomatischen Beamten, der Gesandten sowohl, wie der Konsuln. Wenn man in den Zeitungen die Veränderung der diplomatischen Posten verfolgt, so wird man unwillkürlich an jenes Kinderspiel erinnert, das man „Kämmerchen vermiethen" nennt. Wenn ein Beamter sich so recht eingelebt hat, mit den leitenden Persönlichkeiten Fühlung gewonnen und das Vertrauen der deutscyen Kolonie erworben hat, und wenn er die politischen und han delspolitischen Verhältnisse des betreffenden Landes gründlich kennen gelernt hat, so wiro er nach einem anderen Lande versetzt. Dies geschieht theils zum Zwecke des Aufrückens in eine höhere Stellung, theils aus klimatischen Rücksichten. Was den letzteren Grund anbelangt, so wird man gewiß zugeben müssen, daß einem Beamten, der eine Reihe von Jahren hindurch in tropi schen Gegenden thätig gewesen ist, aus gesundheitlichen Gründen oie Möglichkeit gewährt werden muß, sich etwas „abzukühlen". Zwar erhalten die diplomatischen Beamten schon aus diesem Grunde alljährlich einen viel längeren Urlaub als andere Staatsbeamte, aber trotzdem gehört schon eine überstarke Natur dazu, es in einem Klima, wie in Havanna, oder Caracas oder Singapore lange Jahre hindurch den größten Theil des Jahres über auszuhalten. Was hingegen die Erhöhungen Rang und Gehalt anlangt, so sollte dieser Grund für die Stellenverände rung dadurch in Wegfall kommen, daß die Beamten an Ort und Stelle entsprechend in Bezug auf Rang und Gehalt aufgebessert werden. Wird dadurch natürlich auch die Stellenveränderung nicht beseitigt, so wird doch wenigstens dem allzu raschen Wechsel Einhalt gethan. „Das Eine thun, das Andere nicht lassen!" Gleichzeitig müßten mit der Reform der Vorbereitung zum Konsulatsdienste Schritte gethan werden, um die diplomatischen Beamten „seßhafter" zu machen. Politische Umschau. Freiberg, den 19. September. Deutschland. Die Lippesche Thronfolgefrage ist durch den Dresdner Schiedsspruch vom 22. Juni 1897 aus der Reihe der politischen Tagesfragen ausgeschieden. Das Recht des Grafen Ernst zur Lippe-Biesterfeld auf Regentschaft und Thronfolge steht nach dem Schiedsspruch fest, freilich nur für seine Person und nicht für seine Söhne. Nach dem Tode des jetzigen Regenten würde also der leidige Zwist wieder aufleben, aber es ist hoffent lich noch lange bis dahin, und man hat jedenfalls für jetzt keine Veranlassung, den Kern des Streitfalles abermals unter die Lupe zu nehmen. Dies sollten sich auch die Gegner der An sprüche des Grafen Ernst gesagt sein lassen, jedoch sie wollen sich nicht beruhigen. Im jüngsten Heft der „Deutschen Juristen- zeitung" sammelt Professor Laband mit vergnügtem Eifer alle möglichen und, man möchte beinahe sagen auch alle unmöglichen Zeugnisse, mit denen bewiesen werden soll, daß der Dresdner Schiedsspruch auf einer falschen Voraussetzung beruht. Denn er wurde gefällt auf Grund der Annahme, daß die Stammmutter der Biesterfelder Grafen, die vielgenannte Modeste von Unruh, dem alten adeligen Geschlecht von Unruh angehöre. Dies soll nun nicht zutresfcn. Wir möchten den Lesern nicht zumuthen, den seltsamen Schnüffeleien nachzugehen, mit denen tiefsinnige Gelehrte herausgebracht haben, daß es da im Hause Unruh vor beinahe zweihundert Jahren ein bischen sehr unruhig zugegangen ist, daß es da Romane gegeben hat mit Leuten, wie einem Huf schmied, einem „Junggesellen", einer Hebamme als Mitspielern zweiten und dritten Grades. Sogar ein regelrechter Mord findet sich vor, Todesstrafe, Flucht, Begnadigung und was sonst zu derartigen spannenden Geschichten gehört. Ergebniß: die ehren- werthe Modeste v. Unruh hat keine reine Ahnentafel aufzuweisen- Schrecklich! Aber es ist nnn einmal so. Wenigstens behauptet dies Herr Kekule von Stradonitz in seiner Schrift „Ueber die Eltern des Karl Philipp v. Unruh", und Herr Kekule von Stra donitz ist eine Zier der Juristenzunst trotz der beträchtlichen Ab fuhr, die ihm Professor v. Seydel in München hat angedeihen lassen müssen. Auch ein uns nicht näher vorgestellter Or. Vin cenz Piesker, im Verein mit Professor Schoen in Jena, haut mächtig auf das Dresdner Schiedsgericht los. Ein wahres Glück, daß alle diese starken Männer von Laband bis Schoen die Sache lassen müssen, wie sie ist; Modeste v. Unruh wird sich in ihrem Schlafe jedenfalls nicht stören lassen. Die Posener Ztg." hatte mitgetheilt, daß der Wortlaut deS Schreibens, daS den kanalgegnerischen Hofwürden trägern zugegangen ist, nicht eine „zeitweilige Verbannung", sondern eine endgiltige Enthebung von der betreffenden Stellung zum Ausdruck bringe. Diese Mittheilung entspricht, der „Kreuz zeitung" zufolge, nicht den Thatsachen. Richtig sei nur, daß den Kammerherren u. s. w., die als Abgeordnete gegen den Kanal gestimmt haben, vom Oberstkämmerer der Abdruck einer könig lichen Kabinettsordre zugegangen sei, durch welche dieselben, weil sie sich nicht nur zur Staatsregierung, sondern auch zur Person des Königs m Widerspruch gesetzt, bis auf Weiteres vom könig lichen Hoflager verbannt werden. Der russische Minister des Auswärtigen, Graf Murawiew, ist zu längerem Aufenthalte in Baden-Baden eingetroffen. „Zur Abwehr" schreibt die „K o r r. d e s B u n d es derLandwirt h e" u. A.: „Seine Königstreue und Vater landsliebe hat derBund der Landwirthe von seiner Begründung an vor Allem dadurch bewiesen, daß er für monarchische Tra dition in unserem Volke und für die Aufrechterhaltung der be stehenden staatlichen Ordnung gegenüber innern Gegnern, und für die Bedürfnisse der nationalen Vertheidigung gegen äußere Feinde zu Lande und zu Wasser stets rückhaltlos eingetreten ist. Es soll uns fern liegen, besonderes Aufsehen von dieser Stell ungnahme des Bundes zu oen großen Fragen der nationalen Vertheidigung zu machen, aber wir dürfen sie nicht unerwähnt lassen, wo es güt, den Beweis zu erbringen, daß wir in allen nationalen Fragen der Initiative der Krone mit Begeisterung gefolgt sind. Man möge uns auch die rein politischen und Ver fassungsfragen nennen, in denen wir jemals den auf die Auf rechterhaltung und Stärkung der monarchischen Gewalt in Deutschland gerichteten Bestrebungen der Regierung entgegen- gctreten wären. Wir haben diese Bestrebungen vielmehr über all als königstreueMänneraufdasEntschiedensteunterstützt,und wir glauben mit vollster Berechtigung aussprechen zu dürfen, daß der Bund der Landwirthe seit seinem Bestehen eine der festesten Stützen der Monarchie, wie überhaupt der bestehenden Ordnung im Lande gewesen ist, eine Stütze, wie sie gegenüber der Demokratie in vielen Theilen Deutschlands den Regierungen bis dahin innerhalb der Landbevölkerung gefehlt hatte. Bei der Beurtheilung von Gesetzen und Verwaltungsmaßregeln haben wir es ein für alle Mal lediglich mit den jeweiligen Ver antwortlichen Rathgebern der Krone zu thun. Dabei werden wir die amtirenden Minister als die Diener unseres Allergnä digsten Kaisers und Königs wohl zu respektiren wissen, und werden deshalb allein schon ein irgendwie geartetes Boykottiren derselben von der Hand weisen. Es kann uns dehalb auch nicht im entferntesten einfallen, von den Ministern zu verlangen, daß sie mit den Willensregungen des Königs ringen oder sie be zwingen wollen. Was wir aber verlangen, das ist Freiheit für die Ausübung unseres verfassungsmäßigen Rechtes, die Ge setzesvorlagen, die Sr. Majestät dem Kaiser: und König von ^aI1kr»«nni. I. V.: Hi«»«»««. erbeten. Oberschöna, am 19. September 1899. Der Gemeindevorstand Werktage. Brand, am 1. August 1899. Beschreibung des Leichnams: mittlere Statur, graues Haar, Platte, Kinn« und Schnurrbart, Alter etwa 60 Jahre. Die Entleibung kann vielleicht bereits vor Jahre erfolgt sein. Kleidung: schwarzer Kammgarn-Anzug, weißes Hemde, weißes Vprhemdchen mit Umlege kragen und schwarzer Cravatte, Lederstiefeletten mit Gummi-Einsatz und bunter Strohhut. Sämmtliche Gegenstände sind in gutem Zustande gewesen. Vorgesunden wurden nur noch: 2 bunte Taschentücher und 1 Brille mit Nickelgestelle (convexe Gläser Nr. 14). Der Stadtgemeinderath. Svior. Tageblatt NmMM M die Mi-li-m und Wüsche« Behörde« z« Freiberg mw Brall». Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. —— 52. Jahrgang. Mittwoch, den 20. September Kolzverlieigerung auf Naundorfer Staatsforstrevier. Im Gasthofe zum Sachsenhof bei Klingenberg sollen Mittwoch, den 27. September 1899, von Vormittags st Uhr an nachstehende öllutL- und alS: 2 h. u. 656 w. Stämme, 15 w. Klötzer, 450 w. Reisslängen, 4 rm w. Nutzscheite, 37,5 rm w. Nutz knüppel, 1 rm h. u. 29,5 rm w. Brennscheite, 1 rm h. u. 30,5 rm w. Brennknüppel, 2 rm w. Zacken u. 36,5 i-m w. Neste versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwaltung Naundorf «. König!. Forstrentamt Tharandt, am 18. September 1899. Inserate werden bis Vormittags tt Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeil« 15 Pfg. D »H .Außerhalb des Landgerichtsbezirks 16 Pfg. nwv» Bekanntmachung. Am 17. dsS. Mts. ist der nachstehend näher beschriebene unbekannte männliche Leichnam hier erhängt aufgefunden und polizeilich aufgehoben worden. Etwaige Anhaltspunkte, welche zur Feststellung der Person dienen können, werden anher „ f! Erscheint jeden Wochentag Abends V«6 Uhr sür dm ä/7 anderen ^ag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. /-Li/» einmonatlich 60 Psg.; durch die Post 2 Die Reform des Konsulatswesevs. Der kaiserlichen Initiative entsprechend, ist die Leitung der (auswärtigen Politik Deutschlands unausgesetzt bemüht, die em- (porblühenden überseeischen Beziehungen Deutschlands nach Möglichkeit zu steigern. Wohl hat sich Deutschland die zweite Stelle im Welthandel erobert, aber es steht noch immer ganA ge waltig hinter Großbritannien zurück. Es bleibt also noch ein weites Feld für die Fortentwickelung der überseeischen Handels beziehungen übrig, und dieser Fortentwickelung soll die geplante iReiorm des deutschen Konsulatswesens dienen. In einer Be ziehung ist dasKonsulatswesenDeutschlands schon jetzt dem eng lischen überlegen. Die deutsche Regierunghat konsequent die Er setzung der Wahlkonsulate durchBerufslonsulate gesteigert, wäh rend England selbst an sehr wichtigen handelspolitischen Brenn punkten noch Wahlkonsuln besitzt, die obendrein vielfach Ange hörige des Staates sind, über dessen handelspolitische Entwicke lung der Konsul fortlaufend berichten soll. Selbstverständlich kann man von einem Angehörigen des anderen Staates nicht er warten, daß er Mittheilungen macht, die den Interessen seiner Landsleute eventuell abträglich sein können. Die Ersetzung der kaufmännischen Konsuln, deren Thätig- keit eine c-hrenamüiche ist, durch diplomatisch geschulte Berufs- tonsuln hatte indessen auch einen Nachtheil. Der Berufskonsul ging größtentheils aus der juristischen Karriere hervor und hatte bis zu seiner Ernennung wenig oder keine Gelegenheit, sich in anderer als theoretischer Weise mit handelspolitischen Ange legenheiten vertraut zu machen. So war er m praktisch-han delspolitischer Beziehung vielfach auf Mittheilungenangewiesen, deren Zuverlässigkeit und praktische Bedeutung er nicht immer genau nachprüfen konnte. Und seinem nicht durch praktische kaufmännische Kenntnisse geschulten Blicke mochte manches ent gehen, dessen Kenntniß dem Exporthandel des Heimathlandes hatte nützlich werden können. An diesem Punkte soll die Reform ansetzen. Man will künftighin junge Leute schon nach dem Referendarexamen in den Praktischen Konsulatsdienst übernehmen und ihnen dadurch neben der Möglichkeit der Erlernung der Landessprache und der Kenntniß der technischen Handhabung des Konsulatsdienstes auH die Möglichkeit gewähren, in großen kaufmännischen Ge schäften gewissermaßen zu volontiren und dadurch kaufmänni sche Kenntnisse zu erwerben. Nach einer dreijährigen Vorbe reitungszeit sollen dann die jungen Leute das Konsulatsexamcn machen und eine Anstellung als Konsul erhalten. Es versteht sich von selbst, daß diese Reform sehr Vieles für sich hat, aber man darf nicht erwarten, daß sie Vollkommenes schafft. Denn einmal wird es sehr von der Persönlichkeit des Einzelnen abhängen, ob er während seiner Volontärthätigkeit auch wirklich kaufmännischen Scharfblick erwirbt, zum zweiten aber wird mancher Konsularreferendar sich Wohl eine genügende Kenntniß der kaufmännischen Verhältnisse des bestimmten Kon sulatsbezirks aneignen, aber vielleicht nicht die Fähigkeit besitzen, wese Kenntnisse, wenn man so sagen oars, „umzuwerthen", wenn er in einen Amtsbezirk kommt, in dem die Bedingungen für den kaufmännischen Verkehr ganz andere sind. Es braucht nicht erwähnt zu werben, daß die Verhältnisse in China eine an dere Art kaufmännischen Verkehrs bedingen, als in Argentinien, und in Argentinien wieder eine andere Art, als in Egypten. Es wird also sehr wesentlich darauf ankommen, ob der Konsu- latsbeamte geistige Elastizität genug besitzt, sich bei einem Wechsel seiner Stellung rasch in die veränderten kaufmännischen Bedingungen hineinzufinden. Und hier kommt man von selbst auf einen Punkt, in dem «ne Reform mindestens ebenso wichtig erscheint, wie in Bezug Auktion. Donnerstag, Von 21. September 1«9S, Bormittag st Uhr kommt in Mulva 1 eiserne Hobelmaschine gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Sammelort: Egg's Gasthof. BranV, am 18. September 1899. Gerichtsvollzieher. — Bekanntmachung. Die städtische Sparkasse zu Brand verzinst Einlagen mit 3*/z °/o und gewährt Darlehne auf Grundstücke bei mündelmäßiger Sicherheit. Expcditionszeit: 8-12 Uhr Vormittags «Nb 2—5 Uhr Nachmittags an jedem Die in Gemäßheit von Art. U Z 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — AeichSgesetzblatt Seite 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Haupt- Miktortes Dresden im Monate August dieses Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden bez. Quartierwirthen im Monat September dieses JahreS an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt im Lieferungs- derbande der hiesigen Königlichen Amtshauptmannschaft 7 M. 87,5 Pfg. für 50 Kilo Hafer, S M. 22,9 Pfg. für 50 Kilo Heu, 2 M. 62,5 Pfg. für 50 Kilo Stroh, was zur Nachachtung andurch bekannt gemacht wird. Freiberg, den 18. September 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. ' Die Sicherstellung deS Bedarfs an 12700 Roggenstroh — Maschinenbreitdrusch — oder Haserstroh soll am 27. d. M., Borm. 10 Uhr, der Verkauf des alten Strohes aus 680 Lagerstellen an demselben Tage Vorm. 11 Uhr im Geschäftszimmer der Garnison- Lerwaltung, Jägerkaserne Stube 37, in öffentlicher Verdingung erfolgen. Die Bedingungen können in den Tagesstunden im genannten Geschäftszimmer eingesehen, daselbst auch Angebots- svrmularc entnommen werden. Freiberg, den 18. September 1899. Königliche Garnison-Verwaltung.