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g »d ! Erscheint jeden Wochentag Abends '/,« Uhr sür den ./ »o K F »j. anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Nik. 80 Pfg. einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 25 Psg. Inserat« werden bis Vormittags 11 Uhr angenommen. Preis sür die Spaltzeil« 15 Pfg- HFHzGzD Außerhalb deS LandgerichtSbezirk» 16 Pfg. jj NVW S2. Jahrgang. — Freitag, Sen 28. Juki. reibergerAllzeig^ Md Tageblatt AwMlU ftl die Migltchea Md ftädttscheu Brhlrdea za Freiberg Md Vraa». Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. Berdingnng Der «d der 18. September 1899, vormittags 10 Uhr als Bersteigerungstermiu Zwangsversteigerung. in "" Grundbuche auf den Namen Minna Auguste verehr!. Kunze geb. Küttner m Mulda ««getragenen Grundstücke 1. das Gut Folium 46 deS Grund- und Hypothekenbuchs für Mulda, Nr. 51 deS Brandkatastcrs, bestehend aus den Parzellen Nr. 114, 114d, 115a, 115d, 115e, 115ä, 116, 288, 289, 290, 291, 292, 292a, 293, 294, 295, 296, 296a und 296o deS Flurbuchs für Mulda, 22 da 79,1 ar — 41 Acker 54 jURuthen groß, mit 540,35 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 28700 Mk. — Pfg., 2. das Feldgrundstück Folium 102 des Grund- und Hypothekenbuchs für Mulda, bestehend aus der Parzelle Nr. 279s des Flurbuchs für diesen Ort, — da 83,0 ar 1200 SM* 150 ^Ruthen groß, mit 19,35 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 8. das Feldgrundstück Folium 103 des Grund- und Hypothekenbuchs für Mulda, bestehend aus der Parzelle Nr. 279t des Flurbuchs für diesen Ort, 1 da 37,6 ar --- 2000^/10 groß, mit 38,04 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 4. das Garten- und Fcldgrundstück Folium 149 des Grund- und Hypothekenbuchs für Mulda, bestehend aus den Parzellen Nr. 118ä, 118s, 119 und 287 des Flurbuchs für diesen Ort, 1 da 60,0 ar --- 2 Acker 267 oRuthen groß, mit 39,56 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 2400 Mk. — Pfg., .. . zusammen geschätzt auf 34300 Mk. — Pfg., sollen im hiesigen Amtsgerichtsgebäude zwangsweise versteigert werden. Es ist der 26. August 1899, vormittags 9 Uhr als Anmelvetermin, Politische Umschau. Freiberg, den 27. Juli. Eine Erscheinung, die sich erst noch öfter wiederholen müßte, um auS ihr unumstößliche Schlüsse zu ziehen, sei erwähnt. Seit dem der Reichstagspräsident dem Abg. Roesicke gestattet hat, eine im „Reichsanzeiger" veröffentlichte Rede des deutschen Kaisers in die Debatte zu ziehen, sind di« Reden und Telegramme des Kaisers nicht mehr im nichtamtlichen Theil des „Reichsanzeigers", sonder» in der „Nordd. Allg.Ztg." veröffentlicht worden. Solche Veröffentlichungen würden nach dem Wortlaut der früheren be kannten Ballestremschen Erklärung trotz ihrer Unanfechtbarkeit parlamentarisch nicht erörtert werden dürfen. Aus Nordfjordeidet wird gemeldet, daß der deutsche Kaiser v»r Olden eingetroffen ist. An Bord ist Alles wohl. Während andere Demissionsgerüchte verstummt sind, verlautet 'jetzt, daß der Rücktritt des Kriegsmini st ers v. Goßler und seme Ernennung zum kommandirenden General des 1. Armeecorps i« nicht allzuferner Zeit zu erwarten stehe. Es wird sogar bereits der Nachfolger des Kriegsministers genannt und zwar der Generalleutnant Freiherr v. Gammingen, gegenwärtig Divisionskommandeur in Erfurt. Wie schon kurz gemeldet, ist dem Bundesrath eine Neuaus- .gabe der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands als „Eisenbahn-Verkehrsordnung" zugegangen. Die zur Zeit bestehende Verkehrsordnung gründet sich im Allgemeinen .auf Artikel 45 der Reichsverfassung, hinsichtlich eines großen Theiles der einzelnen Bestimmungen aber zugleich auf das 'Handelsgesetzbuch, insbesondere auf dessen Bestimmungen über das Frachtgeschäft. Diese letzter» Vorschriften haben, wie in der Begründung der Vorlage ausgeführt wird, durch das neue Handels gesetzbuch, das am 1. Januar 1900 in Kraft tritt, zahlreiche Aenderungrn erfahren, die eine Revision der konnexen Bestimm ungen der Verkehrsordnung erforderlich machen. Ein weiterer Anlaß dazu liegt in der bevorstehenden Einführung des am 17. Juni 1898 zu Paris abgeschlossenen, noch der Ratifikation bedürftigen Zusatzübereinkommens zum Internationalen Ueber einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr, mit welch letzterem die auf den Güterverkehr bezüglichen Bestimmungen der Ver kehrsordnung seinerzeit thunlichst in Einklang gebracht worden waren und dessen durch das Zusatzübereinkommen revidierter Text auch bei der Fassung der entsprechenden Vorschriften des neuen Handelsgesetzbuchs, soweit möglich, berücksichtigt worden ist. Dadurch, daß dieses Reichsgesetz, abweichend von einer auf Grund des zur Zeit geltenden Handelsgesetzbuchs allgemein beobachteten Praxis, die Verkehrsordnung nicht mehr als eine Zusammen stellung im Verwaltungswege eingeführter Normativbestimmungen für den Abschluß von Eisenbahnfrachtverträgen, sondern vielmehr als eine mit Gesetzeskraft ausgestattete Rechtsordnung betrachtet, ist ein besonders dringender Anlaß gegeben, diese Ordnung nicht nur dem Sinne, sondern auch der Wortfassung des neuen Handels gesetzbuches möglichst genau anznpassen. Deshalb ist eine um fassende Durchsicht der Verkehrsordnung vom 15. November 1892 geboten und sind bei diesem Anlaß auch einige sonstige Aender- ungen vorgenommen worden, die sich durch die Praxis der letzten Jahre als wünschenswerth herausgeslellt haben. Der im Etat für das Rechnungsjahr 1898 angesetzt gewesene Reichszufchuß zur Jnvaliditäts- und Altersver sicherung hat, wie der soeben veröffentlichte Finalabschluß der Reichshauptkasse ergiebt, sich in Wirklichkeit als um nahezu 800000 Mk. zu niedrig erwiesen, der Etatsansatz von 23,6 Mill. Mark ist um diese Summe überschritten worden. Nachdem in den ersten Jahren nach dem Jnkrasttretcu des JuvaliditätS- und Umbau der Grenzbachbrücke bei Kühnhaide einschl. der Arbeiten für die Regelung und Sicherung deS Wasserlaufes und für die Brücken rampen, soll unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen — drei Blatt Zeichnungen, ein Heft Bedingungen und eine Preisliste — sind gegen 2 Mk. 50 Pfg. von der unterzeichneten Behörde zu beziehen. Die Angebote sind unterschrieben, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift bis zum 7. August 1899, 12 Uhr Mittags bei der unterzeichneten Behörde einzureichen, diezurangegebenen Zeit die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bewerber vornehmen wird. Zuschlag 8 Tage nach der Eröffnung. Bewerber, die keine Nachricht erhalten, haben ihr Angebot als abgelehnt zu betrachten. Annaberg i. Erzgeb., am 25. Juli 1899. Königliche Straßen- nnd Waher-Bauinspeltio«. «»tu»»». H der 26. September 1899, vormittag» 9 Uhr als Termin zn Verkündung des Vertheilungsplan» anberamnt worden. Die Realberechtigten werden anfgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen sowie Kostenforderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Altersversicherungsgesetzes die in die Etats für den Reichszuschuß eingestellten Summen sich als zu hoch gegriffen herausgestellt hatten, ist in den letzten Jahren regelmäßig die entgegengesetzte Beobachtung zu machen gewesen. Im Jahre 1895/96 überschritt der zur Auszahlung gelangte Reichszuschuß den EtatSansatz um etwa 1 Million, 1896/97 um mehr als 1 Million, 1897/98 um nahezu */, Million und nunmehr im Etatsjahre um 0,8 Millionen. Es zeigt sich hierbei ganz deutlich, wie die Zahl der Invaliden renten, welche in den einzelnen Jahren zuwächst, stets beträchtlicher ist, als man auf Grund der vorhandenen statistischen Daten an zunehmen berechtigt ist. Natürlich wird man dieser Erscheinung bei der nächstjährigen Bemessung des betreffenen Etatsposteus möglichst Rechnung zu tragen suchen. Man kann die Zunahme, welche der Reichszufchuß von Jahr zu Jahr in Wirklichkeit er fahren muß, auf etwa 2,5 bis 3 Millionen Mark veranschlagen. Für das Rechnungsjahr 1899 ist der Zuschuß aus 26,1 Millionen Mark bemessen und es ist, da seine etatsmäßige Steigerung gegen das Vorjahr dem ebengenannten Zunahmedurchschnitte entspricht, anzunehmen, daß er in Wirklichkeit ausreichen wird. Für den Etat auf 1900 wird er sicherlich wieder eine entsprechende Steige rung erfahren müssen und man kann demgemäß als ziemlich sicher annehmen, daß er in diesem Etat in einer Höhe von etwa 29 Millionen Mark erscheinen wird. Einen Bericht über die Augsburger Unruhen hat der Reichskanzler eingefordert. — Ob für die Zwecke der Streikstatistik oder für welchen anderen Zweck, ist nicht bekannt. Die Unruhen werden, wie sich voraussehen ließ, vor Gericht ein ernstes Nach spiel haben. Nahezu 70 Personen befinden sich bereits in Unter suchungshaft, und noch immer finden vereinzelte Verhaftungen statt. Gegen die Untersuchungsgefangenen ist das Verfahren aus den ZA 115, 116 und 125 des Reichsstrafgesetzbuchs: Aufruhr, Auflauf und Landfriedensbruch eingeleitet worden. Unter dem Verdachte der Aufreizung zum Hausfriedensbruch wurde auch der Vorsitzende der ausständigen Maurer in Augsburg, Maurer Mehringer, verhaftet. Die ausständigen Maurer haben erklärt, mit den Ausschreitungen nichts gemein zu haben, und haben sie verurtheilt. Der Maurerausstand selber nimmt nach wie vor seinen Fortgang. Zu dem Kapitel Beichtstuhl und Wahlurne wird der „N. Bayr. Landesztg." aus Münnerstadt folgende Mittheilung zugesandt: „Den denkbar größten Mißbrauch von ihrer priester lichen Gewalt scheinen verschiedene Geistliche zu machen, indem sie vom Beichtstuhl aus politisiren und die politische Stellung des Beichtkindes als Bedingung zur Absolution machen. Ein Augustinerpater erklärte, er frage jeden Bauern im Beichtstuhl, ob er Bauernbündler sei: falls Bejahung dieser Frage erfolge, würde er ihn nicht absolviren; denn heute handle sich Alles nicht um Politik, sondern nur um Religion!" Die von der französischen Deputirtenkammer zum Studium der europäischen Freihäfen eingesetzte aus sieben Mit gliedern bestehende Kommission ist in Hamburg eingetroffen. Oesterreich. Der „Neuen Freien Presse" zufolge ist ein Gesetz entwurf über allgemeines, obligatorisches Pensionsrecht der Privatbeamten fertig gestellt worden. Der Entwurf be stimmt, wie das Blatt meldet, obligatorische Pensionsversicherung der Privatbeamten, Privatangestellten und nicht pensionsberech tigten Saatsangestellten beiderlei Geschlechtes vom 18. bis zum 50. Lebensjahre. Trotz der hochsommerlichen Zeit, in welche wohl mit gutem Bedacht die Thunsche Regierung ihr Vorgehen mit der „Noth verordnung" betreffend die neuen Verzehrs- steuern verlegt hat, ist die Erregung der Bevölkerung über diesen BerfassungSbruch groß. Die Zeit wird den Beweis liefern, daß diejenigen im Jrrthum waren, welche voraussagten, die Deutschen würden sich diesen Ausgleich und die Anwendung des 8 14 auf denselben ruhig gefallen lassen. Allüberall regt sich der Widerstand gegen die oktroyirten Steuererhöhungen. Der deutschen Fortschrittspartei sind nunmehr die Reichsraths- und Landtagsabgeordneten der deutschen Volkspartei in Oberösterreich mit einer Einspruchserklärung gefolgt. In Wien, Graz, Prag, Reichenberg, sogar in Lemberg haben in den letzten Tagen Protest versammlungen stattgefunden. Die Offiziösen besaßen die eiserne Stirn, zu behaupten, außer den paar armseligen, schandenhalber gegen die eigene Ueberzeugung zusammengestoppelten Protest erklärungen der deutschoppositionellen Gruppen gebe es keine Bewegung gegen die 8 14-Kundmachung. Sie verhöhnten nicht nur den Inhalt der Kundgebungen, sondern sprachen denselben auch Eindruck und Wirkung in der Bevölkerung ab. Eine Täuschung ist aber ganz unmöglich. Wohin man blickt, überall giebt es jnur eine Stimmung: die der tiefsten Erbitterung. Vielleicht macht sich diese jetzt in den Hundstagen nicht so elementar Luft. Aber beim Wiederzusammentritt des ReichS- rathes werden Ministern, Staatsanwälten u. s. w. schon die Augen aufgehen darüber, welch schöne Sachen sie mit dem § 14 angerichtet haben. Sie werden oan» erkennen, daß die viel- gerühmten Schleichpfade Irrwege waren und nicht die erhoffte Rettung aus dem Labyrinth brachten, in das österreichische Staatskunst sich verstrickt hatte. Dabei ist Versammlungsverbot, Auflösung, Konfiskation, politischer Prozeß seit einiger Zeit der wesentliche Inhalt der Tagesgeschichte Oesterreichs. Die Politik der Maßregelungen ist die denkbar ungeschickteste. Sie verbittert nur, wirkt aber nicht. Was insbesondere die deutsche Opposition betrifft, so ist für sie jede verbotene oder aufgelöste Versammlung oder jede Beschlagnahme einer gegen den 8 14 gerichteten Resolution u. s. w. nur die Aufforderung, nunmehr erst recht nicht zurückzuweichen, nicht zu schweigen, sondern um so lauter und nachdrucksvoller gegen das herrschende System zu protestiren. — Aus Wien wird gemeldet: Auf Anregung des Reichenberger Stadtrathes haben nicht weniger als 48 Städte, Gemeinden und Bezirksvertretungen in Deutschböhmen scharfe Kundgebungen gegen die Anwendung des 8 14 beschlossen. Nächsten Montag finden in sämmtlichen neunzehn Wiener Bezirken Frauen versammlungen gegen die Erhöhung der Zuckersteuer statt. . Der Minister des Innern hat den Verein „Wartburg," eine alte Burschenschaft, aufgelöst. Nach dem bekannten Falle von Mocsa kommen jetzt auch aus anderen Komitaten haarsträubende Berichte über Folter ungen, die Verwaltungsbeamte an Häftlingen verübten. In Topolya wurden vier Landleute von der Polizei in der grau samsten Weise gefoltert; sie wurden mit Ochsenziemern auf die bloßen Sohlen stundenlang geschlagen, bis das Blut floß, dann wurden ihnen Bart- und Schnurrbarthaare in kleinen Büscheln ansgerissen, sie wurden stundenlang mit den Köpfen nach unten und den Füßen nach oben hängen gelassen, um ein Geständniß zu erpressen. Beim Minister des Innern wurde hierüber Klage geführt, und nun ist die Untersuchung im Zuge. DieGerichtsadjunkten Holaschka undPrimavesi in Römerstadt wurden vom obersten Gerichtshof zu strafweiser Versetzung und zu Geldstrafen von 500 bez. 1600 Gulden ver urtheilt. Beide gehören der radikalen deutsch-nationalen Rich tung an und haben diese Angehörigkeit wiederholt öffentlich bethätigt. Frankreich. Die erste wirkliche Kraftleistung deSMinisteriums ist die Enthebung d^S Generals de Negrier von seinen Aemter« «veS Heerinfpektors und Mitgliedes des obersten KriegsratheS, wo er nach di« HSchftbefehlenpen, Jamout, die Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberri des unrerzeichneten Amtsgerichts «n» gesehen werden. Brand, den 25. Juli 1899. Königliche» Amtsgericht. Za 9/99 Nr. 13. Ass. »«««r, Sch. Nächsten Sonnabend, den 29. Juli d. I., Nachmittag» 4 Uhr soll in Ltirlitenksrx ein Länferfchwein öffentlich versteigert werden. Versammlungsort: Claußnitzer» Restaurant. Freiberg, am 26. Juli 1899. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgerichte. Die städtische Sparkaffe Oederan nimmt stets Spareinlagen in jeder Höhe bei 8, eventuell 8'/, °/o Verzinsung an. Dieselbe expedirt auch schriftlich. Expeditionszeit: 8—12 Uhr vor- und 2—5 Uhr nachmittags an jed«m Werktage.