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SS S2. Jahrgang.— Dienstag, den 11. Juli. Inserate werden bis vormittag« 11 Uhr II angenommen. Preis für die Spaltzeile IS Pfg. j I GH V V Außerhalb de« Landgerichtsbezirks 16 Pfg. Aiö «nd Tageblatt «mEqn Kk Rk wmgltlyci m» MMk» Behörde» za Frcidcrg Md Bram». «erantw-rtlich« Leitung ver rredattio«: Georg Burkhardt. Erscheint jeden Wochentag Abends'/,6 Uhr für den M) H anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Pfg. < f- L W. «inmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 2b Pfg. Bekanntmachung, «chloffer-Jnnungs-Verfammlung. Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden ist am 1. dieses Monats di« Zwangs-Innung für das Schlosser-Handwerk in's Leben getreten. Zur Wahl deS Vorstandes wird gemäß der Vorschrift im 8 92 Abs. 5 in Verbindung mit 8 100o der Reichsgewerbeordnuug in der Fassung der Novelle vom 26. Juli 1897 eineJnnungS- verfammluug für Kreitag, den 14. Juki 1SS9 Nachmittag- 4 Uhr in dem ein« Treppe hoch gelegenen Saale der „Herberge -ur Heimath" hier einberufen. Wahlberechtigt sind alle Diejenigen, welche der ZwangS-Jnnung künftig als Mitglieder an- zugehören haben, d. h. die Handwerker, welche in den Amtsgerichtsbezirken Freiberg und Brand ausschließlich der Ortschaften Ober- und Niederlangenau, Gränitz und Kleinhartmannsdors das Schlosserhandwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreiben und dabei der Regel nach Ge sellen oder Lehrlinge halten. Die Einsicht der Statuten steht Interessenten bei dem Gewerbe-Amt deS StadtratHS frei. Zur Wahlhandlung werden alle Diejenigen zugelassen werden, die ihrer Persönlichkeit nach und als Handwerksgenossen einem größeren Theile der Anwesenden bekannt sind. Im Mangel dieser Voraussetzung kann die Legitimirung durch Vorzeigung einer Gewerbeanmeldevescheinigung einer Steuerquittung u. f. w. bewirkt werden. Der Stadtraty. Gewerbe-Amt. Ink»«. Paul. Den 11. Vs. Mts. nachm. 4 Uhr , _ „ soll im Auktionslokal des Kgl. Amtsgerichts h er eine groke Bohrmaschine gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Freiberg, am 10. Juli ^09 Gerichtsvollzieher beim Sgl. Amtsgerichte. Auktion. Freitag, den 14. Juli 1899, Nachmittag r/,4 Uhr kommen in GrofthartmannSdorf folgende Gegenstände, als: 1 Kronleuchter mit 24 Lampen, 1 Billard mit Zubehör, 120 Flaschen verschiedene Weine und Punsch, 3 Faß Lagerbier, 2 Bierapparate mit Zubehör, 1 Büffetschrank und 3 große Spiegel mit Consol'S und Marmorplatten gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Sammelort: Bahnhofs-Restaurant. Brand, am 8. Juli 1899. Gerichtsvollzieher. VolMsche Umschau. Freiberg, den 10. Juli. Während im Haag die Abrüstungskonferenz sich abquält, ein paar Beschlüsse zu Stande zu bringen, die wenigstens wie eine Abschlagszahlung auf daS im ersten Begeisterungsrausch über die Initiativ« des Zaren erwartete Ergebniß anSsehen sollen, hat sich hoch oben im Norden, bei Bergen, ein Vorgang abgespielt, der praktisch werthvoüer ist, als alles, was im Huis ten Bosch aus geklügelt werde« dürste. Ler Besuch des deutschen Kaisers auf dem sranzöstschen Schulschiff „Iphigenie" ist ein Ereigniß, das jeden ehrlichen Friedensfreund nicht allein diesseits und jenseits der Vogesen, simdern überall in der Welt mit froher Genugthuung erfüllen muß und das sich nicht so obenhin mit dem Schlagwort „Courtoisie" abthun läßt. Daß dieser Vorgang möglich wurde, beweist, daß die Männer, die gegenwärtig in Frankreich den maßgebenden Einfluß auSüben, der Revanche- Hypnofe nicht unterliegen und den sittlichen Muth haben, dies zu bethätigen, «nd die Thatsache, daß die öffentliche Meinung in Frankreich daS Ereigniß in Bergen theils mit unverhohlenem Beifall, theilS mit Gelassenheit geschehen ließ, beweist, daß die französische Nation der trotzigen Fechterstellung gegenüber Deutschland, an dessen tiefer Friedensliebe zu zweifeln ihr nicht mehr möglich ist, müde und dem Gedanken zugänglich geworden ist, daß ein friedliches, vertrauensvolles Nebeneinanderleben der beiden größten festländischen Kulturvölker sehr wohl möglich sei. Nichts wäre unangebrachter, als an den Spannungsnachlab, den der Vorgang in Bergen bezeugt, über schwängliche Hoffnungen zu knüpfen und zu meinen, Frankreich habe sich nun endlich entschlossen, einen dicken Strich unter das vielberufene „Konto von 1870" zu machen, oder gar von einem französisch-deutschen Bündniß ats einer nahen Möglichkeit zu träumen. Aber auch bei kaltblütiger, selbst skeptischer Betrachtung bleibt genug deS Erfreulichen. Man braucht sich nur der mürrischen Unverdrossenheit zu erinnern, mit der Frankreich vor ein paar Jahren der Einladung nach Kiel zur Eröffnung des Rord-Ostsee-KanalS nachkam, und damit den Ton der anläßlich des Bergener Geschehnisses zwischen unserm Kaiser und dem Präsidenten Loubet gewechselten Drahtungen und die ganze Stimmung in Bergen zu vergleichen, um zu erkennen, welch beträchtlichen Fortschritt der Gedanke der Versöhnung mit dem Unabänderlichen, das eben mehr und mehr als ein Unabänder liches erkannt wird, in Frankreich gemacht hat. Noch vor wenigen Jahren hätte es selbst den maßvollsten Franzosen eine unerhörte Zumuthung gedünkt, französische See- oder Landsoldaten unter den Augen des deutschen Kaisers in Parade stehen oder exerzieren zu lassen. Und nun ist dieses Unerhörte Thatsache geworden. Der Dank dafür gebührt der vor Kurzem noch sehr kleinen, aber mit jedem Tage wachsenden Schaar einsichtiger Männer in Frank reich, welche die Aufgabe der beiden benachbarten großen Nationen in einem friedlichen Wettstreit im Dienste der Kultur und Ge sittung erblicken, nicht minder aber dem unablässigen Bemühen unseres Kaisers, parallel mit der amtlichen Friedenspolitik der deutschen Reichsregierung auf die französischen Herzen zu wirken. Die Freilassung der wegen Spionage verurtheilten französischen Offiziere in einer der schmerzlichsten Stunden, die Frankreich in den letzten Jahren durchleben mußte, die Beileidsdrahtungen des Kaisers beim Tode Meissoniers und Canroberts, anläßlich des Bazarbrandes und andere Kundgebungen ähnlicher Art sind Mark steine auf dem Wege nach Bergen. Ueber die Reichstagsberichterstattung an den Kaiser giebt die „Breslauer Morgenzeituug" folgende nach In formationen der Münch. N. N. zutreffende Darstellung: „Es ist richtig, über die Sitzungen der hier tagenden Parlamente, namentlich über die Sitzungen des Reichstages, wird dem Kaiser regelmäßig und unmittelbar nach Beendigung jeder Sitzung Be richt erstattet. Der Bericht ist knapp gehalten und wird dem Kaiser, wo dieser sich auch aufhält, telegraphisch übermittelt. Mit der Abfassung des Berichts ist ein Beamter des Literarischen Bureaus betraut, daS uicht vom Reichsamt des Innern, sondern vom preußischen Ministerium des Innern ressortirt. Früher besorgte Herr Kukutsch, derselbe, dessen Name in dem Leckert- Lützow-Prozeß so ost genannt wurde, weil auf seinen Rainen Herr v. Lützow auf Veranlassung des Herrn v. Tausch die be- annte Quittung gefälscht hatte — früher also besorgte Herr Kukutsch die Parlamentstelegramme für den Kaiser und in der letzten Zeit war mit dieser Aufgabe Herr Homann betraut, der vor einigen Tagen bei einer Ruderpartie in der Havel ertrunken ist. In den Parlaments-Telegrammen an den Kaiser wird an erster Stelle er wähnt, waS daS Parlament gethan, worüber es verhandelt und watz es beschlossen hat. Ferner wird darin auch bedeutsamer Zwischenfälle gedacht. AlS bedeutsame Zwischenfälle kennzeichnen ich vor Allem Debatten, die sich mit dem Kaiser selbst be- chästigen. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist auch die AuSeinander- etzung erwähnt worden, die zwischen dem Abgeordneten Rösicke, )em Grafen Ballestrem und dem Minister Breseld sich abgespielt hat. Nach den Grundsätzen, die bisher für den Inhalt der Parlamentstelgramme an den Kaiser maßgebend waren, hat diese Auseinandersetzung Erwähnung finden müssen. Der für den Kaiser bestimmte telegraphische Bericht soll sich jedoch auch, immer nach den Grundsätzen, die bisher maßgebend waren, der Unpar teilichkeit befleißigen; der Unparteilichkeit insofern, als er sich auf die Mittheilung von Thatsachen beschränken soll. Die Auswahl der Thatsachen ist Sache des Berichterstatters. Die Darstellung aber soll sich an die Wirklichkeit halten und soll sich darauf auch beschränken. Was der betreffende Beamte dem Kaiser über diel jeweilige Parlamentssitzung zu telegraphiren für angemessen , wachtet, unterliegt — wenigstens war es bisher so — der so- ortigen Nachprüfung durch eine höhere Stelle nicht, der Beamte ;at den Inhalt des Telegramms zweimal niederzuschreiben. Die eine Ausfertigung übergiebt der Berichterstatter nach Beendigung )er Sitzung ohne Verzug dem Telegraphenbeamten, der eigens zur Stelle und lediglich damit beauftragt ist, den Parlaments- öericht an den Kaiser zu telegraphiren. Diesem Telegraphen- >eamten wird bei jeder solchen Gelegenheit im Voraus mitgetheilt, wo der Kaiser sich befindet, beziehungsweise wohin das Parla ments-Telegramm an den Kaiser gehens oll. Daß eine höhere Stelle das Telegramm durchlieft, bevor eS abtelegraphirt wird, war bisher nicht üblich. Die zweite Niederschrift des Telegramms schickt der mit der Parlaments-Berichterstattung für den Kaiser betraute Beamte und zwar ebenfalls sofort nach Beendigung der Sitzung mittels Rohrpost an den preußischen Minister des Innern persönlich. Da das Abtelegraphiren des Berichts an den Kaiser unmittelbar darauf erfolgt, nachdem der Bericht in die Hände des Telegraphenbeamten gelangt ist und da der Bericht dem Telegraphen-Äeamten ohne Verzug eingehändigt wird, kann der Minister des Innern unmöglich zu einer Zeit im Besitze der Abschrift des Telegramms sein, zu der das Telegramm selbst noch nicht befördert ist. Meint der Minister, daß der mit der Par laments-Berichterstattung für den Kaiser betraute Beamte seine Aufgabe nicht hinreichend oder nicht angemessen gelöst habe, so kann er dies den Beamten nur nachträglich wissen lassen. Soweit die Abfassung und die Absendung des Parlamcnts-Telegrammes für den Kaiser in Frage kommt, findet, wie schon betont, eine Nachprüfung, bezw. Zustutzung des Berichtes durch eine höhere Stelle nicht statt. So wurde cs wenigstens bisher gehalten." Wegen der in dem stenographischen Berichte vorgenommenen „Korrektur" der Bemerkungen des Reichstagspräsidenten Grafen Ballestrem über die Diskutirbarkett von Aeußer- ungen des Kaisers ist, wenn die „Neue Hamb. Ztg." recht unter richtet sein sollte, von der Staatsanwaltschaft des Landgerichts I Berlin bereits die Untersuchung wider Unbekannt wegen Urkunden fälschung eröffnet worden, und in Folge dessen feien bereits Vernehmungen angeordnet. Der lippische Kleinkrieg geht weiter. Die „Neue Bayer. Landesztg.", welche die bekannte Drahtung des Kaisers an den Grafregenten von Lippe in die Oeffentlichkeit gebracht hat, schrieb dieser Tage in einem Artikel gegen die „Lippiscke Tagesztg.", daS Organ der schaumburg-lippischen Interessen: Wenn das Blatt eine Neugierde nach weiteren Mittheilungen von unserer Seite hat, wenn es vielleicht gar noch Schuldscheine eines sehr hohen, aber nicht etwa in München residirenden Herrn sucht, welche auch unerklärliche Dinge erklärlich erscheinen lassen, können wir ihm in seiner nächsten Umgebung eine sichere Stelle bezeichnen, wo solche Scheine zu finden sind: in der Schatulle der alten, sehr reichen Fürstin von Bückeburg. Okereke- la kewme! Auf diese dunklen Andeutungen antwortet jetzt die „Lipp. Tagesztg." in ebenso dunklen Wendungen: „Die „N. Bayer. Landesztg." glaubt, irgendwelche Geheimnisse verrathen zu können. Wir wollen dem Blatte nicht mit gleicher Münze antworten, denn erstens sind sein« „Geheimnisse" unkontrolirbar, zweiten- halten wir eS nicht für anständig, „Geheimnisse" auSznplaudern, und dritten- sind die dem Redakteur dieses BlatteS bekannten sekreten Angelegenheiten von solcher Natur, daß ihre Veröffent lichung mit mehreren Monaten Festung honorirt werden würde, sobald geeignete Denunzianten sich fänden. Und die giebt eS ja in Detmold. — AuS beiden Auslassungen ersieht man nur, daß der lippische Thronfolgestreit mit Mitteln geführt worden ist, die nicht nach dem Licht drängen. Weihbischosvr Schmitz in Köln wurde am Sonn- abend durch Professor c Bardenheuer ein Bein über dem Knie amputirt. DaS Befinden des Weihbischofs ist nach der Amputation verhältnißmäßig befriedigend. Das Knieleiden stellt sich als eine bösartige Knocheiigeschwulst heraus, die nach Ansicht eines an der Operation betheiligten Arztes wahrscheinlich später an anderer Stelle wieder hervorkommen wird. Die Operation nahm einen ziemlich glatten Verlauf. Schmitz befindet sich als Kandidat auf der Liste für den erledigten Kölner Erzbischofssitz. In England ist neben der Verstärkung der allgemeinen Wehrkraft des Reiches nun auch die Frage der militärischen Dienst pflicht aus die Tagesordnung der Oeffentlichkeit gestellt worden. Wie aus London telegraphirt wird, legte im Oberhause der StaatS- ekretär des Krieges Marquis of Lansdowne eine Bill vor, welche )en Spielraum des Miliz-Ausloosungs-Gesetzes erweitert, durch das der Dienst in der Miliz auf Grund der AuSloosung ob ligatorisch gemacht wird, daS aber viele Jahre außer Kraft ge wesen ist. LanSdowne führte aus, er denke nicht daran, daß die Bill in dieser Session oder in der nächsten Zukunft verabschiedet verden könne, aber es sei wünschenSwerth, daß das Land sich über eine Stellung zur Dienstpflicht klar werde. DaS militärische System, soweit es die Landesvertheidigung betreffe, denke an die allgemeine Wehrpflicht in letzter Instanz. Die SuSpendirung der bestehenden Miliz-Ausloosungs-Akte auf viele Jahre habe an der Sache selbst nichts geändert. Er zweifle daran, ob dieselbe viel Helsen könnte, für die Linien-Bataillone Rekruten zu schaffen. Die Zahl der Rekruten dieser Bataillone sei ja genügend, um daS Heer auf seinem plten Stande zu halten, aber nicht hin reichend, um die angeordnete Heeresverstärkung sicher zu stellen. Er betrachte die Lage mit gewisser Besorgniß, und eS dürfe keine Mühe gespart werden, den Dienst anziehend zu machen. Die Miliz habe während der letzten Jahre die vorgeschriebene Stärke nicht erreicht; aber eS sei nicht beabsichtigt, um die noch fehlenden 30000 Mann aufznbringen, zur Dienstpflicht zu greifen. Wenn die AuSloosung nach der eingebrachten Bill durchgeführt werde, so würden ihr folgende Klassen von Männern unterworfen sein: Unverheirathete Leute zwischen 18 und 25 Jahren, verheirathete Leute ohne Kinder zwijchen 18 und 30 Jahren und ebenso unver heirathete Leute zwischen 25 und 30 Jahren, welche indessen in verschiedenen Klassen sein würden. Er (Lansdowne) theilte die Abneigung, welche die große Mehrheit deS Volkes gegen die Dienstpflicht hege. Er werde an keinem Versuche theilnehmen, die bis jetzt auf freiwilligem Wege rekrutirte verfassungsmäßige Streitmacht in eine konskribirte zu verwandeln, wenn er nicht absolut dazu gedrängt werde. In der englischen Presse wird der Besuch deS Kaisers an Bord der „Iphigenie" sympathisch begrüßt. Ein Drahtbericht aus London meldet: Die meisten Blätter stimmen in der Ansicht überein, daß sich dem Besuche des Kaisers an Bord der „Iphigenie" eine gewisse internationale Bedeutung nicht absprechen lasse. „Daily Graphic" meint, es sei nur natürlich und rühmlich, daß der Kaiser empfinde, es sei die Zeit erschienen, die dreißigjährigen Wunden zu schließen. Sollte dieser Wunsch von Frankreich er widert werden, würde dies in England Genugthuung Hervorrufen. Eine Annäherung Deutschlands und Frankreichs könne nur dem Weltfrieden dienlich sein, welcher Zweck nirgends aufrichtiger ge wünscht werde als vom britischen Volke. Ein Fremder im englischen Unterhaus«! Dieser Schreckens- rus ist bei den strengen, alles Fremde ausschließenden englischen Parlamentsvorschriften etwas, was die größte Aufregung in diesem Hause erzeugen kann. Vollends wenn derselbe weder Fleisch noch Blut hat, sondern so etwas wie ein Gespenst ist. Es hatte sich in der That das Gerücht verbreitet, daß es in einer auf den Hof des Sprechers mündenden Wohnung deS unheimlich großen Parlamentsgebäudes nach allen Regeln der Kunst spule; ob