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ÄMchiiMl TagtlijM Eeschttm it-lich »it Nutuechme der Tage . Filialen: in Altstadtwaldenbmg bei Herr» »ach G«m- >md Festtagen. Kaufmann Otto Förster, in Langenchur»« Amta-m« »an Inseraten für die nächster HskÄck« Nummer N« nachmittag« 2 Uh« Nn Ntauuementtprei« beträgt vierteljähr lich L Wk. S8 Pf. UH««», pro «eile 10 Pf., Linges. 20. Ps Ghstihiti»»: Walbeuburg, Obergaffe 291 Amtsblatt fär bea Aadtrath M WaldcMrz. Zugleich wett verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichteustein-Calluberg und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbeztrke: Altstadt-Waldenburg, BräunSdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen- leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. 55, Sonntag, drn 6. März 18S2. Waldenburger Anzeiger darf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Herrn Kaufmann Rob. Härtig, Mandelgaffe; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Lrnst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirste». WitteruugSbericht, ausgenommen am 5. März, nachm. 4 Uhr. Barometerstand 764 mw. reductrt auf den Meeresspiegel. Thermometerstand — 2° 6. (Morgens 8 Uhr — 7°) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 35*/«. Thau-nukt — 17 Grad. Windrichtung: Nord. Daher WitternugSuu-fichtm für den 6. März: Heiteres bis balbyeiteres, etwas windiges Wetter bei wenig veränderter Temperatur. Bekanntmachung, die Blutlaus betreffend. Da auch In hiesiger Stadlflur das Auftreten der Blutlaus beobachtet wor den ist, so wird darauf hingewiesen, daß nach einem Gutachten, welches dem Direktorium des Landesobstbauveretns auf Verlangen seinerzeit erstattet worden ist, die Bekämpfung der Blutlaus zweckmäßig bereits bei Beginn der wärmeren Jahres zeit erfolgt. Dieses Gutachten, auf welches schon im Jahre 1886 hingewiesen worden ist und welches namentlich auch die Mittel zur Vernichtung der Blutlaus speciell an- gtebt, kann an Rathsstelle eingesehen werden. Aus demselben wird aber erneut hervorgehoben, daß die Anwesenheit der Blutlaus an der jüngeren noch glatten Rinde der Apfelbäume durch einen weißen wolligen Streifen oder breiten Fleck schon aus einiger Entfernung sich ankündigt, und daß an älteren Bäumen nament lich die schadhaften von Rinde entblößten Stellen für die Blutlaus als Angriffs ¬ punkt dienen. Waldenburg, den 1. März 1892. Der Stadtrat h. Kretschmer, B. Seminarschule. Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder aus Altwaldenburg und Etchlaide hat Mittwoch, den s. März, nachmittags von 2—4 Uhr im ersten Klaffen zimmer des Schulgebäudes zu erfolgen. Schulpflichtig werden diejenigen Kinder, welche bis zu Ostern das 6. Lebens jahr erfüllen. Auf Wunsch der Eltern oder Erzieher können jedoch auch die Kin der ausgenommen werden, die bis zum 30. Juni d. I. 6 Jahr alt werden. Vor zulegen ist von allen Kindern der Impfschein, von auswärts gebornen Kindern f überdies das Geburts- und Taufzeugniss. Waldenburg, den 5. März 1892. Die Semtnardirektion. Mertig. "Waldenburg, 5. März 1892. Der letzte Handwerkertag in Berlin hat bekanntlich seiner Meinung dahin Ausdruck gegeben, daß eine He bung des Handwerks in der Hauptsache nur durch Einführung des Befähigungsnachweises herbeizuführen sei. Oesterreich besitzt seit 1883 Zwangsinnungen mit obligatorischer Meisterprüfung. Hören wir, welche Resultate dort damit erzielt wurden. Schon vor Erscheinen der Gewerbeordnungsnovelle, ' als die Innungen vermittels staatlicher Intervention eingesührt wurden, befand sich das österreichische Hand- werk in günstigerer Lage als das deutsche; denn die Einführung der Gewerbefreiheit hat dort nicht wie hier den Bestand der alten Zünfte und Innungen in Frage gestellt, sondern vielmehr das Beibehalten und die Neugründung von Innungen mit obligatorischer Beitrittspflicht aller einschlägigen Gewerbetreibenden ausdrücklich gestattet. Trotzdem machte das österrei- ' chische Jnnungswesen keinen Fortschritt; die Gewerbe freiheck an sich grub ihm den Boden ab, und es er gab sich, wie dies bei uns auch innerhalb der „freien" Innungen sich gezeigt hat, daß die Handwerker an eigener Kraft sich theils nicht mehr zu sammeln ver mögen, theils aus Jndifferentismus sich den Innungen fernhalten. Mit den überschwenglichsten Hoffnungen s erwartete darum das österreichische Handwerk die Ein- s führung obligatorischer Innungen von Staatswegen i und den obligatorischen Befähigungsnachweis. Die Hoffnungen aber haben sich nicht erfüllt, und umso- ! mehr find die österreichischen Handwerksmeister muthloS - geworden, als vor nun fast zehn Jahren die Gewerbe- ? ordnungSnovelle mit großen Versprechungen als Uni« : versalhetlmtttel angepriesen worden war. Die Ursachen dieser nicht nur in Oesterreich, sondern auch bet uns allseitig zugegebenen Thatsache find zu- nächst wohl in dem Um stände zu suchen, daß das " Zwangsinnungswesen, wie es ging und stand, auf den - Boden der Gewerbefreiheit verpflanzt werden sollte, daß das betreffende Gesetz nicht genügend ausgereist war, 'und daß es schließlich unternahm das gejammte Handwerk kurzerhand zu schablonifiren. So denkt das Gesetz nur an Zusammenfassung der Gewerbetreibenden ein und derselben Gemeinde, während in der Praxis, - um Innungen auf dem platten Lande überhaupt zu - ermöglichen, die Organisation eines Gewerks über den j ganzen Gerichtsbezirk auszudehnen nöthig gewesen wäre; so ordnet das Gesetz Lehrltngsprüfungen an, ohne etwas über den Prüfungsgegenstand und die Prüfungs behörde zu bestimmen; so wird durch das Gesetz den Innungen die Bildung eines schiedsgerichtlichen Aus- schusses zur Pflicht gemacht; aber den Parteien wird es freigestellt, ob sie sich den Sprüchen dieser Schieds gerichte fügen wollen oder nicht. Wie aus einer „Darstellung des Standes des gewerblichen Genossen schaftswesens 1891", die von dem österreichischen Han delsministerium vor kurzem herausgegeben worden ist, hervorgeht, besteht die österreichische Gewerbegenossen schaft aus vier Organisationen, und zwar 1) aus der eigentlichen Genossenschaft, gebildet von den selbständi gen Gewerbetreibenden (Meistern), 2) der Gehilfenvrr- sammlung, 3) dem schiedsgerichtlichen Ausschüsse und 4) der Krankenkasse. Der Hergang bet Schaffung dieser Organe war nun derjenige, daß zunächst die Regierung von Amts wegen nach Anhörung der Interessen, nach Einholung des Gutachtens der Gewerbekammern die Genossenschaft im engeren Sinne, d. i. den Meisterverband, in das Leben rief. Solche Genossenschaften bestehen in Oester reich gegenwärtig 5113. Die Bildung der übrigen genossenschaftlichen Organe wurde den Genoffenschaften selbst überlassen, wobei allerdings die Regierung einen sanften Druck ausübte, ja es in vielen Fällen selbst an größerer Energie nicht fehlen ließ. Nichtsdesto weniger beträgt die Zahl der Gehülfenversammlungen, welche ebenso wie der schiedsgerichtliche Ausschuß dem Gesetze nach eine obligatorische Institution find, nur 2857, die Zahl der schiedsgerichtlichen Ausschüsse nur 2657. Allerdings besitzen einzelne Genossenschaften eine so geringe Gehülfenzahl, daß die Bildung selb ständiger Gehülfenversammlungen und schiedsgericht lichen Ausschüsse „unthunlich" ist. Immerhin aber ist die Differenz zwischen der Zahl der Genoffenschaften und der Zahl der Gehülfenversammlungen und schieds gerichtlicher Ausschüsse eine so bedeutende, daß die An nahme, es hätten thatsächlich alle Genoffenschaften ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung dieser beiden Institute Genüge gethan, eine völlig irrige gewesen wäre; vielmehr sehen wir aus dieser Differenz, daß dort, wo dieGenossenschaften ausetgenemAntrieb arbeiten sollen, ihre Thättgkeit in vielen Fällen erlahmt, daß fast die Hälfte der österreichischen Innungen trotz acht- jähriger Geltung der Gewerbegesetznovelle noch nicht einmal zum vollständigen Ausbau ihrer gesetzlichen Organisation vorgeschritten sind. ! Es unterliegt keinem Zweifel, daß ein großer Theil der 5113 Innungen kein genossenschaftliches Leben we der bei sich, noch bet seinen Mitgliedern zu erwecken vermochte, sondern ein papierenes Scheindasein führt. Bevor Zwangsinnungen begründet werden, ist erst der Boden dafür zu bereiten, und vor allen Dingen darf am wenigsten bet einem solchen Unternehmen mit Ueberstürzung vorgegangen werden. Der österreichische Versuch ist darum für uns ganz besonders werthvoll; j denn es ist nicht nur ein Jrrthum, sondern eine be- ; wußte Unwahrheit, wenn von einem Fiasko der öfter« , reichischen Jnnungsbewegung gesprochen wird. Durch ? die schablonisirende Art des Gesetzesaufbaues ist aller dings ein theilweiser Mißerfolg, den wir oben erwähnt, herbetgeführt worden; aber in sehr vielen Fällen, , namentlich In großen Städten, hat die Gewerbeord nungsnovelle vortrefflich organtfirte und leistungsfähige Innungen hervorgerufen. Die Schwäche aber, an der das österreichische Gewerbegenoffenschaftswesen krankt, geht aus der Thatsache hervor, daß von den 5113 , Innungen nur 722 oder 14 Procent wirkliche Fach- genoffen find. Die übrigen find entweder „Collectiv« genoffenschaften" (2225), d. h. sie umfassen eine Gruppe sogenannter verwandter Gewerbe, oder sie find „Reihen genossenschaften" (2139), die alle Gewerbe eines Be zirks in sich schließen. Für Innungen aber auf solcher s Grundlage ist es wohl nicht möglich, zur Lebensfähig keit zu gelangen, und die bloße Einführung des Be- s fähtgungsnachweises hat nicht, wie es gehofft wurde, die s Magazin- und Schleuderconcurrenz beseitigt, weil es i den Magazininhabern nicht schwer wurde, den formalen ; Bestimmungen des Gesetzes durch Anstellung eines ge- , prüften Meisters nachzukommen. Politische Rundschau. Deutsches Reich. ! Der Kaiser hat den preußischen Minister des Jn- nern beauftragt, der Schutzmannschaft in Berlin für - ihr besonnenes umsichtiges und energisches Verhalten ' bei den in den letzten Tagen des vorigen Monats vor gekommenen Straßenunruhen seine Anerkennung aus zusprechen. Zur Entstehungsgeschichte der jüngsten Rede des Kaisers schreibt die „Nat.-Ztg.": In der Presse wird verbreitet, die jüngste Rede des Kaisers solle im Manuskript dem Reichskanzler und dem Finanzminister vorgelegen haben. Wir halten diese Angabe für durch-