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Januar. --W7S8.«'» —M—W»—MW—»»»-——»»»»»^ I - I Die in Gemäßheit von ZS Abs. 1 Ziffer 8deS ReichSgeseheS über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in derFassungvom 24. Mai 1898, Neichsgesetzblatt Seite 361 flgd., nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes DreSdeu im Monate Dezember vorigen Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Ge meinden bez. Ouartierwirthrn im Monat Januar dieses Jahres an Militärpferde zur Verab reichung gelangte Marschsouraize beträgt im Lieferungsverbande der hiesigen Königlichen Amts hauptmannschaft 7 Mk. 57,3 Psg. für bO Kilo Hafer, s Mk. 46,5 Psg. für 50 Kilo Heu, 2 Mk. 59,2 Psg. für 50 Kilo Stroh, waS zur Nachachtung andurch bekannt gemacht wird. Areiverg, den 18. Jlwuar 1900. Königliche RmtShauplmannschaft. Idr 8t«la«rt. Ottilie Clementine Schubert-Stiftung. AuS der unter unserer Verwaltung stehenden obenbezeichnrten Stiftung lind die auf die Zeit vom 1. April 1900 ab fälligen ZinsenertrLgmsse zunächst aus ein Jahr an Kinder Freiberger Einwohner, welche hervorragendes Talent für die höhere Technik, für die Kunst oder da» Kunst- gewerbe, nicht aber die Mitlell zur Ausbildung dazu besitzen, zu vergeben. In erster Linie sind Diejenigen empfangsberechtigt, die als Ingenieure, gleichviel ob Bau-, Maschinen-, Berg- oder Hütteningenieure, ober für das Kunstgewerbe sich auSbclden, deshalb höhere technische Lehranstalten besuchen oder auch durch Reisen sich vervollkommnen wollen. In zweiter Linie sind Bewerber, zu bedenken, die sich einer Kunst widmen wollen, wobei Plastik und Malerei den Vorzug vor deir Musik haben sollen. BewerbnngSgesuche sind unter Beifügung eines VermögenSzeugnisseS und je eines Zeug» nisseS der Leiter der vom sSesuchsteller bis zur Schulentlassung und der gegenwärtig besuchten BildungSanstalt bis spätestens den 18. Tedruar 1900 hier einznreichen. Freiderg, am 17. Zanuar 1900. Der StaVlralh. Blüher. Kßlg. Bekanntmachung. Der im Stadtkrankenhause aufgestellte Desinfektionsapparat wird zur allgemeinen Benutzung empfohlen. Zur Dcsmfeltion morden zugelasten Kleider, Wäsche, Betten, Matratzen, Kisten, Decken, Tücher, Vorhänge, Teppich und sonst hierzu geeignete Gegenstände. Bei der lleberrrichn! ng ist ein genaue» Verzeichniß der einzelnen Gegenstände mit Angabe von Namen und Wohnung des Eigrnthümers in doppelter Ausfertigung bcizusügen. Formulare hierzu werden in der Polizeiwache und im StadtkrankenhauS unentgeltlich verabfolgt. Pelzsachen, Hüte und Mützen sind von den übrigen Gegenstände» getrennt zu halte». Ledersachen eignen sich in der Regel nicht zur Desinfektion. Regelmäßige Desinfektionen finden bis auf Weitere« Montag» und Donnerstag» statt. Die zu desinfizierenden Gegenstände find an diesen Tagen mit den vorgeschriebenen Verzeichnissen Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr «m Stadtkrankenhause «inzuliefern. Fretverg, am 16. Januar 1900. Dov Stadtrath. Blüher. *. Aus dem die Aktiengesellschaft Landwirthschaftlich« Spar- und Borfchutzbank zu Langenau betreffenden Blatt 82 des diesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß in ustsv in Niederlangenau als Mitglied des VoMandeS aus- geschieden ist, und daß der Kaufmann ^»kuuu PS«»ttZ»v1lk Huldlzr in Niederlangenau zum Mitglied» des Vorstandes bestellt worden ist. Brand, den 16. Januar 1900. Königliche» Amtsgericht. St«i»Srat. — Bekanntmachung. Die städtische Sparkasse zu Brand verzinst Einlage» mit st'/,*/, und gewährt Darlehne aus Grundstücke bei mündelmäßiger Sicherheit, Expeditionszeit: st—12 Uhr Vormittags und 2—5 Uhr Nachmittag» a« jede« Werktage. Brand, am 1. August 18SS. Der Gtadtgemeinderat-. irvlv»». Steckbrief. Merker, Oswald, Dragoner der 4. Esr., geb. 7. Februar 1877 zu Langenrinne^ AmtShauptmannschaft Freiberg i. S., 1,63 m gr., schlank, schwarz, Schnurrbart, Tättowirung am rechten Arm (Kreuzs, Husschmiedegeselle, trägt Civilkleider, wird feit dem 15. d. M. Abend» ver mißt, ist der Desertion verdächtig. Zu verhaften und an die nächste Militärbehörde abzuliesern. Metz, 17. Januar 1900. 1. Hannov. Drag.'Regt. Nr. 9. > Hebammengefuch. Die Hebammenstelle im 80. Bezirk für Riechverg und BoSendorf ist am 1. Februar d. I. neu zu besetzen. Berwerberinnen wollen sich baldigst bei Unterzeichnetem melden. Riechverg, den 15. Januar 1900. Alileiw«, G.-Borst. Aus dem Reichstage. (Eigenbericht.) nd. Berlin, 18. Januar. - Der Etat dcS ReichSj astizamtS stand heute auf der Tagesord nung, ohne daß es jedoch gelang, die Verhandlungen darüber zu Ende zu führen, obwohl eS zuerst so aussah, als wenn eine schnelle Erledigung zu erwarten gewesen wäre. Die ersten Redner auS dem Hause, Bassernumn (nl.) und Roeren (C.), begnügten sich nämlich damit, ganz kurz ihre Wünsche für die Zukunst zu forniuliren, nachdem Bassermann, gewissermaßen im Namen des ganzen Reichstages, dem N elchsjustizamt seine Anerkennung ausge sprochen hatte für das erfolgreiche Zustandebringen deS großen und hoch bedeutsamen Werkes des Bürgerlichen Gesetzbuches, das nun mit Beginn des neuen Jahrhunderts dem Deutschen Reiche die lang ersehnte und erstrebte Rechtseiuheit gebracht habe. Die Wünsche der Redner bezogen sich aus die Abänderung der Straf rechtspflege gegen jugendliche Personen in der Richtung der weiteren Ausgestaltung stur staatlichen Zwangserziehung, auf die Einführung der Berufung in Strafsachen, aus die Ersetzung eines Theils der Thätigkect der Strafkammer durch große Schöffen gerichte, auf die baldige Vorlegung des in Aussicht gestellten Gesetzentwurfs über den Schutz der Bauarbeiter und Bauhand werker, aus die Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte, auf die Einführung der bedingten Verurtheilung, und Dr. Müller- Meiningen (fr. Vpt.) sprach nachher noch den Wunsch aus nach möglichster Beschleunigung der Revision des Urheberechts, die namentlich mit Rücksicht auf die mißliche und ungerechte Lage der musikalischen Autoren dringend geboten sei. Ebenso kurz und sachlich waren die A ntworten des Staatssekretärs Dr.Nieber- ding, nachdem er seinem Danke für die Anerkennung in Bezug auf das Bürgerliche Gesetzbuch Ausdruck gegeben hatte. Die Antworten lauteten größtcntheils im Sinne der Fragesteller, und einige Gesetzentwürfe befinden sich bereits in Vorbereitung. Nur im Bezug aus die große» Schöffengerichte und die bedingte Ver urtheilung blieben bestimmter lautende Erklärungen aus. So hätte die ganze Materie in verhältuißmäßig kurzer Zeit erledigt werden können, wenn nicht Dr. Oerte l-Frciberg (kons.) das heikle Thema deS bekannten Berliner Landgerichtsurtyeils in Sachen des Dresdner Oberlandesgerichts angejchuitten hatte. Der Redner kritisirte scharf da» Berliner Urthcil, das bekanntlich einen sozialdemokratischen Redakteur freisprach, der dem sächsischen Oberlandesgericht vorgew-orsen hatte, daß es die Angehörigen der Arbeiterpartei für minder«» Rechts erklärt habe als die anderen Staatsbürger. Das Berliner Gericht hatte aus den Dresdner Akten den Wahrheitsbeweis für geführt erachtet, während zwei andere preußische Landgerichte in derselben Angelegenheit später zu einem verurthcilendem Erkenntnis; gelangten. Der Redner erklärte, daß da» Berliner Urthell eine starke Erregung in Sachsen hervorgcrufen habe, und deshalb habe er sich für ver pflichtet erachtet, die SockL im Reichstag zur Sprache zu bringen, obwohl »S sonst nicht zu den Gepflogenheiten seiner Partei gehöre, Gerichtsurtheile zu kritisirrn. Diese Ausführungen versetzten die äußerste Linke geradezu in Aufruhr. Zunächst ergriff Abg. Fischer-Zittau das Wort zu einer vorbereiteten Rede über die Praxi» der sächsischen Gerichte bei Anwendung de-Groben-U.nfugS-Paragraphen, und er nahm nun auch die Gelegenheit wah>c, aus den obigen Fall zurückzugreifen und scharjs gram daS sächsische OberlandeSgericht zu palemisiren. Der Staatssekretär erkannte unumwunden an, daß manche aus Grund des Groben-Unfugs-Paragraphen ergangene Urtheile, und zwar sowohl in Sachsen wie anderwärts, angreifbar seien, und daß er dem Gedanken sehr sympathisch gegenüberstehe, den Begriff des groben Unfugs gesetzlich näher zu pcäzisiren. Die eigentliche Erwiderung aus die Oertelsche Rede hatte Stadthagen (soz.) über nommen, der dabei ganz in seinem Fahrwasser schwamm. In stundenlangen Ausführungen verbreitete er sich über die angeb liche Klasfenjustiz, wobei er mehr und mehr in den echten und rechten Volksversammlungston verfiel. Immer pathetischer brachte er seine Sätze heraus, immer leidenschaftlicher wurde seine Diktion, so daß man den Eindruck hatte, als wenn er sich an seinen eigenen Worten beranschte. Erst als er ganz heiser war, hörte er, offenbar vor Erschöpfung, mit einem Appell an den Staatssekretär, für unparteiische Rechtspflege zu sorgen, auf. Zum Schluß spielte sich noch eine interessante Episode ab. Abg. Müller hatte das Ausführungsgesctz Mecklenburgs zum Bürgerlichen Gesetzbuch bemängelt, worauf Abg. Rettich (k.) mit dem Hinweis darauf antwortete, daß in Mecklenburg nun einmal der Gutsherr zugleich staatliche Behörde sei. Das benutzte Abg. Büsing (natl.) zu einem warmen Appell an den Reichstag, doch dem mecklenburgischen Volke zu einer parlamentarischen Ver tretung zu verhelfen, da aus auderem Wege doch leine Aussicht dazu vorhanden sei. Im Einzelnen wird berichtet: Abg. Oertel (dk.): der „Vorwärts" hat seiner Zeit ge gen das sächsische OberlandeSgericht den Vorwurf erhoben, daß es ohne Weiteres die Sozialdemokraten als Personen minderen Rechtes behandle. Der Artikel ging in mehrere Zeitungen über, das Berliner Landoericht hat den wegen Beleidigung angeklag- tcn Redakteur freigesprochen, das Breslauer und Erfurter Landgericht haben Verurtheilung zu 2 Monaten Gefängnis; ausgesprochen. Diese letzteren Urtheile sind noch nicht rechts kräftig geworden. Das Berliner Landgericht hat erklärt, daß aus jenem Vorwurf der Vorwurf bewußter Rechtsbeugung nicht herausgelesen werden kann. Das ist unbedingt zuzuge ben. Das Gericht forderte, ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, die Akten des Oberlandesgerichts Dresden ein und kam zu der Auffassung, daß jene Kennzeichnung des „Vorwärts" zutreffend war. In der Form ist nicht gefehlt worden. Aber es werden die Mitglieder des sächsischen Oberlandesgericbts klipp und klar für unfähig erklärt; denn unfähig ist ein Richter, der außer Stande ist, objektiv zu urtheilen. Nun könnte man die Sache umdrehen; es könnte oesagt werden, das Berliner Gericht habe eine Voreingenommenheit für die Sozialdemokratie, und daraus könnte sich ein Rattenkönig von Prozessen ergeben. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Die Führung des Wahrheitsbeweises selbst aber ist ganz ebenso anfechtbar. Der Beweis, daß gegen Angehörige anderer Parteien irgendwie anders von diesem OberlandeSgericht erkannt worden wäre, ist in keinem einzelnen Falle erbracht worden. Es handelte sich um Verbreitung von Flugblättern, um die Nechtsgiltigkcit von Polizeiverordnungen betreffend die Veranstaltung von Sammlungen u. s. w., und die ergangenen Urtheile können absolut nicht bemängelt wer den; denn sie sind im Namen des Königs gefällt. Stellt sich doch die Sozialdemokratie selbst auf den antimonarchischen Bo den. DaS Staatswesen hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Sozialdemokratie bei ihrem AuStoben nicht die Grund lagen des Staates mit umtobe. Dem lebhaften Bedenken und dem tiefen Bedauern darüber Ausdruck zu geben, daß ein sol ches Urtheil überhaupt möglich gewesen ist, hielt ich mich für verpflichtet. (Beifall recht».) Präsident Graf Ballestrem : Ehe ich da» Wort weiter ertheile, muß ich einige Worte an Sie richten. Auch ich halte eS für das Recht jedes Abgeordneten, hier richterliche Urtheile innerhalb gewisser Grenzen zu kritisiren. Diese Grenzen finde ich darin, daß die Kritik 1) eine durchaus objektive ist und die subjektive bona kick«» der betreffenden Richter nicht anzwei felt, und 2) daß sich diese Kritik in solchen Ausdrücken bewegt, welche der hohen Achtung, die wir dem deutschen Richterstande und den von ihm gefällten Erkenntnissen schuldi sind, nicht zu nahe treten. (Beifall.) Das sind die Grundsätze, nach denen ich verfahren werde. (Beifall.) Abg. Fischer-Sachsen (Soz.) sucht an einzelnen Bei spielen nachzuweiscn, daß das sächsische OberlandeSgericht in ver That das Recht zu Ungunsten der Sozialdemokratie ge beugt habe. Schon vor sechs Jahren hat Abg. Auer eine ähn- li^' Beschwerde hier über das Dresdener OberlandeSgericht vorgebracht. Damals war die Flugblattverthcilung sogar für strafbar erklärt, weil die Blätter an Personen abgegeben wor den seien, die eine andere politische und religiöse Ueberzeugung hätten. Der Staatssekretär erklärte damals eine solche Be strafung für unsittlich. Ich frage ihn nun, was er Lethan hat, oder zu thun gedenkt, um Abhilfe zu schaffen. Wie in Sachsen das Recht gehandhabt wird, zeigt folgender Fall. Ein Vater hatte am Grabe seines Sohnes die Worte gesprochen: lebe wohl, theurer Sobn, auf Nimmerwiedersehen! Der Mann wurde bestraft, weil er öffentlich die Unsterblichkeit bezweifelt hatte. (Heiterkeit.) Ebenso wurden Leute wegen groben Un fugs bestraft, die bei einem Leichenbegänaniß keine schwarzen Kleider angezogen hatten. (Heiterkeit.) Wenn es sich um Nicht sozialdemokraten handelt, fällt daS Gericht ganz andere Ur theile. So hatten Leute auf Kaisers Geburtstag, Nachts um zwei, Lieder gesungen, wie „Dem König segne Gott" und „Die Wacht am Rhein". Sie wurden freigesprochen, weil dies an einem patriotischen Gedenktag geschehen sei. (Heiterkeit.) Staatssekretär Dr. Nieverding: Der Vorredner bat Bezug genommen auf eine Erklärung, die ich bei der Etais- berathung von 1894 abgegeben habe, und er hat behauptet, daß der Sinn dieser Erklärung, die er zu billigen schien, mit der Praxis der sächsischen Gerichte in Widerspruch stände. Ich habe die Erklärung, die ich damals abgab, vor mir. Ich ver trete sie auch heute noch und leugne kein Wort davon ab. Ich habe damals gesagt, daß die Vertheilung von Wahlzettekn oder ähnlichen Drucksachen an sich niemals eine strafbare Handlung sein könne. Auch daran», daß die Wahlzettel einer Partei auch Personen anderer Parteirichtungen angeboten würden, könne man niemals eine strafbare Handlung konstruiren. Ur theile, die mit dieser Behauptung in Widerspruch stehen, sind mir nicht bekannt. Auch die Auszüge aus Urtheilen, die der Vorredner verlas, können die Behauptung nicht rechtfertigen, daß solche Urtheile ergangen sind. Nicht darin, daß Wahlzettel vertheilt sind, liegt die strafbare Verirrung, sondern darin, daß mit dieser erlaubten Handlung andere thatsächliche Momente konkurrirten, die die Strafbarkeit begründeten. Ich erkläre allerdings heute, daß einzelne Gericht« in der Beurtheiluaa der