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Schönburger Tageblatt Filialen: in Lltstadtwaldenburg bei Herrn Zugleich wett verbrettet tn den Städten Penig, Lunzenau, Lichtensteiu-Callnberg und tn den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbeztrke: Altstadt-Waldenburg, BräunSdorf, Callenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolkenburg und Ziegelheim. PrschRwz tiglich «it A,«nah«e der Tage »ach Ssnu- «nd Festtagen. N»«ch«i von Inseraten für die nächster- scheinuch, Ummner dir nachmittag, S Uhr. Nu Udennementtprei« beträgt vierteljähr lich L «r. »8 Pf. Kjchrat« pr, Zeile 10 Pf., Linge,. SO. Pf. iUuditi»»: Waldrubnrg, Obergafse SS1L. Kaufmann Otto Förster, in Langenchurs dorf bei Herrn H. Stiegler; in Penig bei Herrn Kaufmann Rob. Härtig, Mandelgaffe; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirste». und Waldenburger Anzeiger Autsdiatt siir de» Stadtrath M MMMrg. -N 1«. Sonnabend, dm 23. Januar issr. Witteruugsbericht, aufgenommm am 22. Januar, nach«. 4 Uhr. Vrrometerstaud 761 mm. reducirt auf den Meeresspiegel. Thermometerstaud — 0' 0. (Morgens 8 Uhr — 11,s'.) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 50'/«. Thautzuutt — 10 Grad. Windrichtung: Südsüdwest. Daher WitteruugSanSsichteu für den 23. Januar: Ziemlich wolkiges, wärmeres Wetter mit Neigung zu Niederschlägen. Waldenburg, 22. Januar 1892. rechte Gebrauch gemacht und die nothwendigen Aus ¬ nahmebestimmungen getroffen hätte — und wie es tn diesem Falle liegt, so liegt es tn vielen anderen Jn- Das sogenannte Arbeiterschutzgesetz soll bekanntlich noch Artikel 9 desselben mit dem 1. April 1892 in Kraft treten, soweit nämlich nicht ausdrücklich vorbe- hallen ist, daß die Inkraftsetzung durch besondere kaiser liche Verordnung erfolgen soll. Das Letztere gilt je doch nur für all die Sonntagsruhe betreffenden Be stimmungen, und ,omit hätten die sonstigen Neubestim mungen (Frauenarbeit, Verbot der Nachtarbeit, Ver bot der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter rc.) mit dem 1. April in;Kraft zu treten. Ein Hinausschieben dieses Termins scheint im Interesse der schon ohnehin genügend belasteten gewerblichen Kreise sehr erwünscht. Der „Deutschen Warle» schreibt man hierzu: Schon als das Gesetz erlassen wurde, ist darauf hingewiesen worden, es käme alles darauf an, wie die Ausführungs Bestimmungen aussehen würden, deren Erlaß theils dem Bundesrath, theils den Landes- Centralbehörden u. s. w. übertragen ist. Dieses gilt sowohl für die Sonntagsruhe, wie für die übrigen Bestimmungen; der Unterschied ist nur der, daß die jenigen über die Sonntagsruhe Gesetzeskraft erst durch die gedachte kaiserliche Verordnung erhalten sollen, wäh rend die übrigen Einschränkungen ohne weiteres am 1. April in Kraft treten, auch wenn bis dahin der Bundesrath, beziehentlich die Landes-Central-Behörden die ihnen in 8 139s. und Artikel 9 des Gesetzes über tragenen Vollmachten nicht ausgeübt haben sollten. Daß letzteres vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht der Fall sein könnte, hat wohl bei dessen Be handlung im Reichstage Niemand angenommen. Sonst hätte sich doch der Gesetzgeber sicherlich nicht darauf beschränken können, z. B. in 8 137 ein allgemeines Verbot der Nachtarbeit für weibliche Arbeiter jeden Alters auszusprechen. Da das Gesetz in 8 139 den Bundesrath ausdrücklich ermächtigt hat, die technisch oder sonst nothwendigen Ausnahmen von diesem allge meinen Verbote zu bestimmen, und sogar tn Artikel 9 den Landes-Centralbehörden die Befugniß beigelegt ist, wo Nachtarbeit von Arbeiterinnen vor dem Erlaß der Novell- bestand, dieselbe ohne Prüfung der tech- nischen Nothwendigkeit bis zum 1. April 1894 zuzu lassen, sofern nämlich die durch Beseitigung der Nacht arbeit bedingten BetrtebSänderungen früher nicht ohne unverhältnißmäßige Kosten herzustelleu find, muß als zweifellos gelten, daß die Ausnahmeverordnungen vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen beabsichtigt waren. Im Reichstage ist dieser Tage zwar von dem Termin des Jnkraftsetzens der Sonntagsruhe die Rede ge wesen. Herr v. Boetticher hat die Auskunft ertheilt, bis zum 1. April d. Js. sei das nicht möglich; der Bundesrath bereite zwar die ihm vorbehaltenen Be- stimmungen vor; er hoffe, sie würden bis zum Spät- Herbst erlassen werden können. Von den sonstigen Be- stimmungen und den zu deren Ausführung dem Bundes rath ertheilten Befugnissen hat aber Niemand im Reichstage gesprochen, der Herr Staatssekretär hatte auch keinen Anlaß, sich über den Termin auszulaffen, zu welchem dieselben zu erwarten sein möchten. Vergegenwärtigt man sich, was es z. B., um bet dem Verbote der Nachtarbeit für Arbeiterinnen zu bleiben, bedeutet, wenn alle Druckereien, welche mor gens erscheinende Blätter Herstellen, vom 1. April ab sich unter dieses Verbot gestellt sehen würden, ohne daß zuvor der Bundesrath von seinem Verordnungs- dustriezweigen und für alle Arbeiterschutz-Bestimmun- gen, für welche überhaupt Ausnahmen zulässig bleiben —, so wird man verstehen, wenn in gewerblichen Kreisen mit steigender Unruhe erörtert wird, wie es denn in dieser Angelegenheit werden soll. Nicht etwa nur die Unternehmer stellen diese Frage, sondern auch die Arbeiter und Arbeiterinnen. Denn in vielen Fällen hört jede Frauenarbeit überhaupt auf, wo deren Nachtarbeit verboten wird, ebenso die Be schäftigung jugendlicher männlicher Arbeiter rc. rc. Man kann doch kaum daran denken, der Industrie und den Arbeitern zuzumuthen, erst den Betriebswechsel und dessen Folgen über sich ergehen zu lassen, und nachher zu prüfen, ob die Einschränkungen wieder auf gehoben werden müssen. Das hieße doch die dem Er werbsleben ohnehin auferlcgte Last auf eine Nieman dem zum Nutzen, wohl aber Allen zum Schaden ge reichende Weise multipliciren. Ucberbaupt aber muß die Zeit schon recht kurz er scheinen, welche der Industrie belasten würde, um sich auf die neuen Verhältnisse einzurichten, falls auch dte Verordnungen des Bundesraths, resp. dte Bescheide der Landes-Centralbehörden jetzt unmittelbar cufolgen soll ten, da zwischen deren Bekanntgabe und dem 1. April kaum viel mehr als zwei Monate liegen könnten. Im Interesse aller Betheiligten scheint die Forde rung voll berechtigt, alsbald regierungsseitig darüber aufgeklärt zu werden, was tn dieser Angelegenheit be absichtigt ist. Bet der Kürze der Frist bis zum 1. April dürfte es am gerathensten erscheinen, den Termin des Inkrafttretens der Gewerbeordnungs-Novelle um einige Monate hinauszurücken. Bei der Schwierigkeit und Wichtigkeit der als Ausnahmen zu regelnden Ver hältnisse wird Niemand einen Vorwurf daraus machen können, wenn der anfänglich ins Auge gefaßte Jnkrast- setzungs-Termin nicht eingehalten werden kann. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Unser Kaiser hat feine Rückreise von Kiel nach Berlin, dte ursprünglich auf Donnerstag festgesetzt war, bis Freitag verschoben. Am Donnerstag Vormittag nahm der Kaiser im Kieler Schlosse verschiedene Vor träge entgegen, besichtigte nachmittags die Werft und verbrachte den Abend wieder im Kreise der Marine offiziere. Durch kaiserliche Ordre wurden die Kapitäne z. S. Oldekop und v. Diederichs zu Kontre-Admiralen befördert, Kontrcadmiral Karcher zum Chef des UebungS- geschwaders und Kapitän z. S. Törpttz zum Chef des Stabes des Ober Commandos der Marine ernannt. Zum Geburtstage des Kaisers werden u. A. der König von Sachsen und der König und dte Königin von Württemberg in Berlin erwartet. Ueber den Fürsten Bismarck findet sich im Re gensburger Marinekalender für 1892 folgende Stelle: „Es ist nur der Langmuth des Monarchen zu danken, daß der rücksichtslose Frondeur, der größte Feind des deutschen Reichs, nicht vor Gericht gestellt werde.» (Daß der Schöpfer des deutschen Reiches der größte Feind des Letzteren sein soll, glaubt wohl nur der Regensburger Marinekalender für 1892. So schlecht und undankbar ist das deutsche Volk nicht, daß es in diesen Haß mit einstimmt.) Für das Bismarck-Denkmal in Berlin sind bis jetzt 968,274 Mk. eingegangen; unter den zuletzt ein gegangenen 10,628 Mk. befinden sich 2000 Mk. von einer deutschen Colonie in Argentinien, 284 Mk. von der deutschen Colonie in Valdavia (Chile). Auf Verfügung des preußischen Ministers des In nern müssen, wie jetzt durch Verfügung der Ortsbe- hörden in dem Kreise Bomst bekannt gemacht wird, alle die Personen, welche als sog. Sachsengänger noch den westlichen Gegenden Deutschlands gehen wollen, sich bis zum 15. Februar bei den Polizeibehörden resp. Guts- uud Gemeindevorständen gemeldet haben. Am 15. Februar wüsten dte Behörden dann weiter berichten. Ueber bevorstehende Arbeiterentlassungen im westfälischen Kohlenreviere wird aus Dortmund ge schrieben: Da einige Zechenvereinigungen dte Herab setzung der Förderung um 15 pCt. beschlossen haben, stehen wir tm hiesigen Bezirk vor erheblichen Arbeiter- entlassungen. Die Schächte der Gewerkschaft „Mono pol» sind bereits dazu übergegangen, Leute zu kündigen, andere Zechen werden folgen. Die Herabsetzung der Förderung um 15 pCt. bedeutet für die Arbeiter eine Schmälerung des Lohnes um etwa ein Sechstel. Bet der jetzigen Theuerung ist dies ein erheblicher Ausfall. Seit dem großen Streik von 1889 sind tm Oberberg amtsbezirke Dortmund weit über 30,000 neue Berg arbeiter eingestellt worden, woraus allein sich schon die große Zunahme der Kohlenproduktion erklärt. Ein Theil dieser Leute wird sehen müssen, daß er in dte Heimat zurückkommt und dort Beschäftigung findet. Der Klub der Landwirthe in Berlin beschäftigte sich dieser Tage mit der Frage der Errichtung kleinbäuer licher Besitzungen, die durch das Gesetz vom 7. Juli 1891 betr. die Rentengüter neu angeregt ist. Es wurde constatirt, daß sich dieselben sehr gut bewährt haben, und beschlossen, auf diesem Wege fortzufahren. Wie neuerdings verlautet, soll der Seitens Preußens und des Reiches zu begebende An le ihr betrag sich auf etwa 400 Millionen Mark belaufen. Man hält den jetzigen flüssigen Geldbestand als ganz besonders günstig für die Placirung heimischer Anleihepapiere und will diese Situation so stark als möglich ausnutzen. Wegen des bekannten Ueberfalles von Bürgern der Stadt Buer in Westfalen durch Socialdemo kraten, wobei zwei Personen getödtet und eine ganze Anzahl verwundet wurden, hat das Schwurgericht tn Münster auf sehr strenge Strafen erkannt: Der An geklagte Nick wurde als Rädelsführer wegen Landfrie densbruchs, Todtschlags und Tödtungsversuchs zu 15 Jahren Zuchthaus verurtheilt, die übrigen Angeklagten bis hinab zu 10'/- Jahren Zuchthaus. Zwei Ange klagte find freigesprochen. Im Hinblick auf den Staatsbankerott in Por tugal, durch welchen zahlreiche deutsche Kapitalisten geschädigt werden, wird ein Vorgehen gegen die Darm städter Bank, welche jene Papiere in Deutschland ein führte, geplant, um dieselbe schadenersatzpflichtig zu machen. Bei dicht besetztem Hause und in Gegenwart des gesummten Staatsministeriums wurde im preußischen Abgeordnetenhaus am Donnerstag die erste Be- rathung des Staatshaushalts begonnen. Vorher ant wortete Minister Herrfurth noch auf eine Anfrage des Abg. v. Eynern, daß die Staatsrcgierung bemüht sei, der im neuen Einkommensteuergesetz bestimmten Geheimhaltung der Steuer-Erklärungen Geltung zu