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UN- Taaeblatt u. und Tageblatt n s»t«. abhalten. Unter- Kirschen-Ber-achtung. ienen. Freiberg, am 8. Juni 1899. - «s Ma -bevollcr meines nvergeß- öruders, «ßvaters, »»««- e Mit- steck». 8««I»8S«. 2 1 ;99. twe ) m»«iL Nassauer, Rechenberger und Einsiedler Revier; an der bis 6, und 2, und (Strecke zwischen Nossen und der Noffew Der Stadtrath. Or. 8ol»ro««ier. Mllr. Die diesjährigen Kirschennutzungen Meitzen-Noffener Straße, Abtheilung 4 Nossen-Freiberger „ „ 1 er, irn Dank lderr den irbeitern. n durch Geleite Nur fünf unter der großen Anzahl der Inseln überschreiten überhaupt eine Größe von 100 Qkm., nämlich Ponape mit 347 Qkm., Baobeltaob von der Palaogruppc mit 300 Qkm., Aap mit 207 Qkm., Ruk mit 132 Qkm. und Kusaie mit 112 Qkm. Diese größeren Inseln geben durchweg auch Gruppen, in welche die Karolinen wiederum zerfallen, und zwar der hauptsächlichsten den Namen, nur Baobeltaob macht hier eine Ausnahme; es ist vie Hauptinsel der größten 200 Inseln umfassenden Palaogruppc, die am weitesten nach Westen zu gelegen ist; als wesentlichere Gruppen sind daneben noch Uluthi, Ulie, Namomito und die westlichen und östlichen Mortlock anzusühren. Nur die fünf größeren Inseln zeigen erheblichere, bergige Erhöhungen vulkanischen Ursprungs, doch sind thätige Vulkane nicht vorhanden. Die kleineren Inseln sind sämmtlich niedrig, ohne beachtenswerthe Erhebung, meist werden mußte. Freiberg, den 3. Juni 1899. Koralleninseln. Zum Theil lagern sich auch Korallenriffe den Inseln vor, die einerseits hemmend, andererseits aber auch nutz bringend wirken So zieht sich ganz westlich von den Karolinen, überhaupt an der Palaogruppc, ein langes Riff hin, ebenso um die Yapgrnppe, an der westlichen Mortlock re., alles Bildungen welche der Schifffahrt schon häufig Gefahr gebracht haben. An der Ponapegruppe ist dagegen ein Riff durch künstliche Bauten dazu benutzt, etwa fünfzig kleine Inseln zu einem Ganzen zu sammenzufassen, zwischen den Inseln ziehen sich Kanäle, zum The,l auch mit künstlichen Uferbauten, hin, so daß sich das Ganze als ein Mikronesisches Venedig darstellt. Sind die Inseln auch von räumlich geringem Inhalt, so ist die Vegetation auf denselben doch von einer ungemeinen Ueppig- leit, wozu bei der tropischen Lage namentlich auch der Aaffer- Reitzen, am 6. Juni 1899. Königliche Straßen- und Wasser-Bauinspektion H. Königliche Bauverwalterei Sonnabend, den 24., Montag, den 26., Dienstag, den 27. und Mittwoch, den 2». Juni d. I., jedeSmal von früh » /< Uhr an in der Restauration „zum Tivoli" in Freiberg Herz- Heim- ßlichen ters u. ermstr. lumen- ulseren itz, 1899. den «. am 20. Juni dss. Js., Vormittags 10 Uhr, im Gasthofe zu Bärenburg: etwa: 200 rm vom Altenberger, 800 „ „ Rehefelder und "400 „ „ Bärenfelser Revier. König!. Forstrevierverwaltungen Frauenstein, Nassau zu Bienenmühle, Rechenberg, Deutsch-Einsiedel, Altenberg zu Hirschsprung, Rehefeld und Bärenfels und Königl. Forstrentamt Frauenstein, am 3. Juni 1899. Amt-dlatt M die liküglichm md WtWca BcPidm z» Frewer, mb «raus Verantwortliche Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. Bekanntmachung. Es wird auf Grund von tz 10 des Regulativs für den Milchverkauf in Freiberg vom 14. August 1896 zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gegen die Milchhändlerin Anna Bertha verehel. Scherpe hier, weil sie wiederholt minderwertige Magermilch zum Verkauf gestellt hat, mehrfach eingeschritten Bekanntmachung. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Unterzeichneten auf seinen Wunsch mit dem 29. Juli dieses Jahres aus dem Amte des Direktors der Bergakademie zu entlasten und zur Fortführung der diesbezüglichen Geschäfte die Einrichtung eines Wahlrektorates zu genehmigen. Freiberg, den 8. Juni 1899. Der Direktor der Königliche« Bergakademie. HVtnLIvr. Wegeeinziehung. Bon dem Stadtrath ist auf Antrag beschlossen morden, denjenigen Theil der Hirtenplatz parzelle Nr. 1581 des hiesigen Flurbuchs, der zwischen der nördlichen Grenze der den Herren Gebrüder Heberlein gehörigen Gartenparzelle Nr. 1233 des hiesigen Flurbuchs und deS den Genannten ebenfalls gehörigen Scheunengrundstücks Nr. 242 Abtheilung L des Brand- Versicherungs-Katasters für Freiberg liegt und beim Fuß- und Fährverkehr von der Annaberger ftraße nach dem Hirtenplatz benutzt worden ist, einznziehen, soweit er die Eigenschaft als öffentlicher Weg besitzen sollte. In Gemäßheit 8 14 des Gesetzes über die Wegebaupflicht vom 12. Januar 1870 wird Solches mit dem Bemerken veröffentlicht, daß etwaige Widersprüche gegen diese Einziehung längstens binnen drei Wochen, vom erstmaligen Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei dem unterzeichneten Stadtrath anzubringen und zu begründen sind. Näheres nber die Karolinen- nnd Palao-Inseln. Die 600—700 Inseln und Inselchen dehnen sich, wiederum in eine größere Anzahl von Gruppen von gewisser Verschieden heit zerfallend, etwa vom 1. Grad nördlicher Breite nordwärts und vom 131. Grade östlicher Länge ostwärts in ziemlich zu sammenhängender Folge über einen Raum von 8 Breiten- und 32 Längengraden aus; sie umfassen iusgesammt einen Flächenraum von 1450 Qkm., also etwa den des Herzogthums Sachsen-Alten burg, mit etwa 36 000 Einwohnern. Immerhin wird man die wirthschastlichcn Hilfskräfte der Karolinen als beachtenswerth an sehen können, da ihnen durch eine verständige und sachgemäße Entwickelung eine wesentlich größere Bedeutung als bisher er wachsen dürfte. Amben-Versteigerung im Forftbezirke Bäreufels. Die in den Revieren des Forstbezirks Bärenfels im heurigen Jahre zur Aufbereitung gelangenden Fichtenrinden sollen gegen sofortige Bezahlung und unter den vor der Der* steigerung bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden, und zwar: am 1». Juni dss. Js., Mittags 12 Uhr, im Gasthofe zu Bienenmühle: etwa: 600 rm vom Frauensteiner, braun und g. — Ber- Sen Lhell: z, für den er in Frei- cuckerei und in Freiberg. : Nr. 7. : Anzeiger „ -Oschatzer „ „ -Colvitzer Freiberger Bahn) sollen Freitag, den 16. Juni l. I. von nachm. 2 Uhr an im Gasthause „Zur Poft" in Nossen , ... im Wege des Meistgebots und gegen sofortige Baarzahlung, sowie unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu gebenden sonstigen Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Bekanntmachung für Freibergsvorf. Nachdem in neuerer Zeit die Wahrnehmung gemacht worden ist, daß im hiesigen Orte das Trocknen der Wäsche im Freien vorherrschend an den Sonntagen vorgenommen wird, sieht sich die unterzeichnete Ortspolizeibehörde veranlaßt, das Bleichen und Trocknen aller Art Wäsche a« Sonn- nnd Festtagen *) im Freien hiermit ausdrücklich zu verbieten, mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen auf Grund von Z 366 Abs. 1 des Reichsstrafgesetzbuchs mit entsprechender Geldstrafe geahndet werden. Freibergsdors, den 6. Juni 1899 Die Ortspolizeibehörde. 4 . Hoti»»»», Gem.-Vorst. *) Die fettgedruckten Worte „an Sonn- und Festtagen" sind in der gestrigen Bekannt machung infolge eines Schreibfehlers weggclassen worden. Die Königliche Ober-Ersatz-Commisfion im Bezirke der 64. Infanterie-Brigade wird die """8 der bei der diesjährigen Musterung zur Gestellung gekommenen militär- Mannschaften, soweit dieselben nicht auf ein Jahr zurückgestellt worden sind, für den .luShebungSbezirk Freiberg, welcher den Amtsgerichtsbezirk Freiberg einschließlich der Stadt Freiberg umfaßt, Das Austreten der Blutlaus betreffend. Anher erstatteter Anzeige zufolge tritt die Blutlaus in den Obstgärten in Nieder bobritzsch ziemlich allgemein ans. Es werden deshalb die Besitzer von Gärten in Niederbobritzsch veranlaßt, ungesäumt ihre Bäume auf daS Vorhandensein dieses Schädlings zu untersuchen und ev. sofort sowie im nächsten Frühjphr die in der diesseitigen, an hiesiger Kanzleistelle sowie beim Gemeindevorstand zu Niederbobritzsch einzusehenden Bekanntmachung vom 1. April 1884 anempfohlenen Maßnahmen zur Vertilgung dieses JnsectS zur Ausführung zu bringen. Die Gemeindebehörde zu Niederbobritzsch ist angewiesen worden, sämmtliche Gärten durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, dessen Anordnungen Seiten der Gartenbesitzer bei Strafe bis zu 60 M. unweigerlich Folge zu leisten ist. Freiberg, den 5. Juni 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. Dr. 8tel»e^t. Blutlaus betreffend An die Garteninhaber der hiesigen Stadt richten wir hiermit das driugende Ersuche«, bis spätestens zum 12. dieses Monats in ihren Gärten die Apfelbäume daraufhin genau zu be sichtigen, oder durch sachkundige Personen besichtigen zu lassen, ob sie von der Blutlaus befallen sind und bei dem etwaigen Auftreten dieses schädlichen Insektes sich zum Zwecke einer wirksamen Durchführung der Bekämpfung mit unserem Stadtgärtner sofort in Verbindung zu setzen, sowie in der Polizeiwache Anzeige zu erstatten. Eine Beschreibung und bildliche Darstellung deS Schädlings sowie eine Belehrung über seine Entwickelung und Bekämpfung hängt in Plakatform im Flur unseres RathhauseS zu Jeder manns Ansicht aus. Die Unterlassung rechtzeitiger Meldung werden wir mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. bez. mit entsprechender Haststrafe ahnden. Freiberg, den 8. Juni 1899. Die Stadtpolizeibehörde. L,«!»«». Bgl. 450 „ 450 „ 250 „ Alle zur Gestellung vor der Königlichen Ober-Ersatz-Commission verpflichteten Personen werden daher anfgefordert, an den ihnen durch besondere Gestellungsbefehle („Ordres") bekannt gegebenen Tagen pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen, auch ihre LoosungS- fcheine mit zur Stelle zu bringen. Wer im Termine nicht oder nicht pünktlich erscheint, wird auf Grund von Z 26,7 W.--O. mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft biS zu 3 Tagen bestraft. Behinderung am Erscheinen in Folge Krankheit ist durch das Zeugniß eines beamteten Arztes sofort zu bescheinigen. Veränderungen bezüglich des Aufenthaltes sind dem Stammrollenführer sowohl des alten als auch des neuen Ortes sofort und bei Vermeidung der in tz 25,11 W.-O. angedrohtcn Strafe zu melden. Die Stammrollenführer haben von solchen Meldungen dem Unterzeichneten unverzüglich Anzeige zu erstatten. Freiberg, am 8. Juni 1899. Der Civil-Borfitzende der Königlichen Ersatz-Commission des AuShebungsbezirks Freiberg, Isr. 8t«1»ert, Amtshauptmann. Die Siadtpolizetbehörde. I-ablsv. Wbr. Wegesperrungeu. Wegen Vornahme von Maffenschüttungen werden die nachbezeichneten öffentlichen Wege für den Fährverkehr gesperrt: 1., der Communicationsweg von Seifersdorf nach LanghennerSdorf vom 6. bis 20. dieses Monats, 2., die untere Dorsstraße in Niederschöna vom 12. bis mit 17. dss. Mts., 3., der Jägerhornweg vom Staatsforstrevier Naundorf nach Niederschöna und Hetzdorf am 0. und 10. dss. Mts. Der Fährverkehr wird zu 1., über Großschirma bez. Mobendorf, zu 2., über Erlicht und Haida, zu 3., auf die fiskalischen Straßen über Grillenburg bez. Mohorn verwiesen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Freiberg, am 7. Juni 1899. Königliche AmtShauptmanns chaft. Vr. 8t«1nert. ie Abends «Liesten- 11 rditton tin- langen erst mck. Line «er Anzeigen kann nicht isten für Expedition, 13t. Lrschemt jeden Docheutag «buch» '/.«Uhr für den "dnen tag »reis vierteljährlich 8 Mk. APsg. Areitaa üen A AttM ! zwe,monatlich 1Mk.bvPfg.».«umonatlich7öPi^ -»^»» V j Inserate werden bi- vormittag 11 Uhr angenommen. Pret» für die Spaltzeil« 1S Pfg. Außerhalb de» Landgerichtsbezirk» 15 Pfg. 18SS.