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Der Gericht-fchretder de» Königlichen Landgericht» Sekr Aucttou in Oberschaar. , »omier«»,, »«< r». «PrU 1»»» »»«»Uta«» U M» IE« » « — SS. Jahrgang. Mittwoch, den IS. April Kolzversteigerung auf Tharandter Staatsforftrevier. Im Gasthaufe zur »Tanne" in Tharandt sollen Montag, den 24. APi« 1»VY von Bormittags 9 Uhr an, nachstehende Alut-- und als. 5b y. und 1610 w. Stämme, 258 h. und 635 w. Klötzer, 290 Derb- und 7660 w. Reisstangen, 1 rm h. Nutzknüppel, 20 rm h. und 20,5 rm w. Brennscheite, 55 rw h. und 54,5 rw w. Brennluuppel, 47,5 rm h. und 10 rm w. Aeste versteigert werden. Näheres enthalten die bei den OrtSbehörden und in den SchankstLtten der umliegendes Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwaltung und König!. Forstrentamt Tharandt, am 15. April 1899. Oi-o88. HVollkrsiurn Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmung in § 110 der Ausführungs-Verordnung zum Allgemeinen Berggesetz vom 16. Juni 1868 wird hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die Jahresberichte über die Revierverwaltungskaste, die Gnadengroschenkaste, die Bergmagazinkaste und die BergstistSkaste auf da» Jahr 1898 in den nächsten 4 Wochen in unserer Expedition zur Einsicht nahme bereit liege». Freiverg, den 11. April 1899. Der Nevierau-schub. Holz-Auetion. Nächsten Freitag, ven 21. April, Nachmittags von 2 Uhr an sollen im hiesigen Gemeindewald 285 fichtene Stämme von 10 bis 29 em Mittenstärke und 250 Stangen und Röhren von 8 bis 13 am Unterstärke meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. WeigmannsVorf, den 17. April 1899. G.-Vstd. In.er-.- ««den I 18W «uk'Elb deS b»ndg«richtSbejirtt 1» Mg- !l— Mittwoch, de« 1». April er., Nachmittag von 2 Uhr an sollen im städtischen AuctlonS- lokale, am D-m No.«^ Schreibse-r-tär, 1 Schreibtisch, 1 Schreib- I^Partie Nach°aßsa'chen, unter Anderem: verschiedene Möbel, Kleidungsstücke und Federbetten, gegen Baarzahlung, öffentlich versteigert werden. Ein specielles Verzeichniß hängt in der Rathhausslur aus. Freiberg, °m 15. April 1899. «athsvollzieher, Urer^e- Bekanntmachung. Eine Anzahl älterer UntersuchungS-Proceß- und Nachlaßakten deS vormaligen Patrimonial- GerichtS Dörnthal bez. Helbigsdorfs, der vormaligen Patrimonial-Gerichte Gränitz, Großhart mannsdorf, Linda, Ober- und Niederlangenau, sowie des Patrimonial-GerichtS Oberschöna bez. Oberreichenbachs, de- vormaligen Justizamtes Augustusburg bez. Großwaltersdorf und Klein- hartmannSdorf, de« vormaligen Justizamtes Frauenstein bez. Mulda, Weigmannsdorf und Randeck, deS vormaligen KreiSamteS Freiberg mit Zubehörungen, deS Amtes Wolkenstein, sowie des Berg- amteS zu Freiberg und des RatheS zu Freiberg als Landgericht, sodann des vormaligen König lichen GerichtSamteS Brand aus der Zeit bi« zum Jahre 1848 bez. 1868 sollen beim Königlichen Justizministerium zur Vernichtung vorgeschlagen werden. Denjenigen Gemeinden, Corporationen oder Privatpersonen, die «»der Erhaltung einzelner Akten eiu Interesse zu haben glauben, wird hiermit freigestellt bt» zum IS. Juni 1899 von dem an der hiesigen Amtsstelle ausliegenden Aktenverzeichnis Einsicht zu nehmen und die Alten, die sie von der Vernichtung ausgeschlossen wünschen, zu bezeichnen oder sich deren Aus händigung zu erbitten. Brand, den 11. April 1899. Da» Königliche Amtsgericht. Oeffentticht Zustellung. Lie Ehe frone, 1. Anna Pauliue Fischer geb. Schurig in Naundorf, 2. Thekla Ida Kittler, geb. Jost in Döbeln, 8. Ida Lina Liebscher geb. Loose in Döbeln, 4. Ernestine Emilie Föhnige geb. Hofmann in Zella und 5. Louise Auguste Karoline Wolter geb. Rosenplänter in Mittweida vage, gegen ihre Ehemänner zu 1. den Tagelöhner Friedrich OSwakd Fischer, Vorm, in Naundorf, zu 2. den Eigarrenarbeiter und Zimmermann Karl Gustav Kittler, zuletzt in Döbel», zu 8. den Handarbeiter Friedrich Max Liebscher, zuletzt in Sörmitz, zu 4. den Schneider Ernst Loui» Jähnig«, vorm. m Choren und zu S. de» Steinhauer Karl Heinrich Ernst Wolter, früher in Freiberg, sämmtlich jetzt unbekannten Aufenthalt-, auf Scheidung der Eh« vom Bande und zwar zu 1^ 2. und 4. wegen bö-licher Derlastung, zu 8. wegen lebensgefährlicher Mißhandlungen und Lebensnachstellung und zu 5. wegen daS Leben gefährdender Mißhandlung und böslicher Verlastung und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Rechtsstreit« vor die 2. Civilkammer de» König!. Landgericht- zu Freiberg auf den 2«. Juni 1899 Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu best-llen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Freiberg, d« 4. April 1899. Bekanntmachung. m» Nachfeier de» Geburtstages er. Majestät veS K^ig»^ Restaurant Jahre Montag, den 24. April d. I., Nachmittags /,6 Uhr em L'« zum Rathskeller hier stattfinden. sich an diesem Festmahl An alle diejenigen Herren der Stadt Brand und Umgrgend,wm1 q Mark b»S zum zu betheiligen g-dLnk-n, ergeht das Ersuchen, die Tafelmarke um Pre.se 21. dieses Monats bei Herrn Rathskellerwirth Me.l.ng zu zeichnen. worden. Tie Polizei-Verordnung für Preußen zeige ein besseres Verständniß für die Bedürfnisse der Landwirthschaft, sie unter scheide sich sehr vortheilhast von dem Entwurf. Man räume im Bundesrath dem Auswärtigen Amt eine viel zu große Bedeutung ein, man mache dem Auslande Konzessionen, aber niemand könnte wohl den Beweis übernehmen wollen, daß dadurch unsere wirth- schaftlichen und politischen Verhältnisse sich gebessert hätten. Redner verweist auf die große räumliche Ausdehnung der Amts bezirke beispielsweise in Ostpreußen, wodurch die Kosten der doppelten Fleischbeschau unverhältnißmäßig groß werden würden, zumal für den Kleinbauern und Arbeiter. In der Begründung des Entwurfs fänden sich die augenfälligsten Widersprüche, zwischen der Behandlung des ausländischen Fleisches und dessen, was für das inländische als nothwendig hingestellt werde. Seine Partei verlange unbedingt doppelte Fleischbeschau auch für das ausländische Fleisch. Fahre das zu einer Aufhebung der Ein fuhr, nun gut, so werde es auch so gehen. Vollends unmöglich' sei es, dem Bundesrath Vollmacht zu geben, amerikanische Firmen ganz auszunehmen von den Bedingungen. Redner verweist auf die Resultate, die sich bei der Untersuchung gegen die Fleisch lieseranten für die amerikanische Armee im spanisch-amerikanischen Kriege ergeben hätten. Wenn das die Amerikaner ihren eigenen Soldaten bieten könnten, warum sollten wir uns das senden lassen? Die Partei des Redners erwarte die bestimmteste Er klärung der Regierungen, daß keine Konzessionen bez Auf hebung der Sperren beabsichtigt seien, hier oder in der Kommission Staatssekretär vr. Graf v. Posadowsk^ Meine Herren! Der erste Herr Vorredner hat sein Erstaunen darüber ausgedrückt,, daß ich die Vorlage, die so vieW griffe .n der Presse erfahren hätte, nicht in Form - sührungsrede vertheidigt habe. Meine Herren! der Ansicht gewesen, °daZ in °L7L Ke^ K"Ll m.d°L dL V rL worden sind » ^""ies gegen die Vorlage gerichtet sein Der Herr Nnrr^" ""*er Umständen taktisch zuträglich bündeten , muß es aber dem Vertreter der ver- das Wort ^rungen überlassen, wenn er eS für geeignet hält, zu ergreifen. Es sind gegen die Vorlage hauptsächlich Forderung führe zu größten Unbequemlichkeiten bei den kleinen Saugschweinchen. Ferner bei allen, so sehr zahlreichen Selbst schlachtern, Bauern und Bürgern, die in Bayern und der Pfalz erwiesenermaßen mindestens einmal im Jahre sebst schlachteten, sei es Kleinvieh oder selbst Großvieh, ohne daß etwas davon aus gehauen und verkauft würde. Die Hausschlachtung sei bisher beinahe in allen Landesgesetzgebungen prinzipiell von der Fleisch schau ausgenommen. Die Dienstboten, die vielfach das Viehanf- zögen, beim Schlachten helfen und dann am Tisch der Herrschaft mitäßen, böten selbst die besten Kontroleure. Was die Be handlung des Auslandes im Gesetz betreffe, so sollte man doch nicht zu ängstlich sein auS Furcht vor Repressalien. Die doppelte Fleischschau werde als nothwendig hingestellt beim inländischen Vieh, nicht nöthig beim ausländischen. Dies dürfe in Stücken, oder gar zu Wurst verarbeitet hereinkommen, wo man Krank heiten absolut nicht mehr erkennen kann. Halte man denn die inländischen Züchter und Mäster für größere Spitzbuben? (Heiterkeit.) Oder denke man, daß das Ausland unS gerade sein bestes Fleisch sende? (Heiterkeit.) Länder, in denen mit dem Wechsel des Präsidenten auch das ganze Beamtenheer bis zum Nachtwächter herunter wechselt, seien nicht geeignet, uns die nöthigen Garantien zu bieten. Das ausländi;che Fleisch dürfe keinen Vorzug genießen vor dem inländischen (Beifall rechts), dann, wenn das nicht möglich ist, möge lieber die Grenze gesperrt werden. In Deutschland werde so viel Fleisch produzirt, wie nie! Möge das Gesetz unter Berücksichtigung der Freigabe der eigentlichen Hausschlachtung und der Nichtbevorzugnng des Aus landes zu stände kommen. Redner beantragt Ueberweisung des Gesetzes an eine Kommission von 21 Mitgliedern. (Lebhaftes Bravo links und im Ccntrum.) Abg. Grafv. Klinckow ström (kons.): Nord und Süd seien sich einig in der Benrtheilung des Entwurfs. Die Land wirthschaft halte eine Regelung der Fleischbeschau für erwünscht und nothwendig. Die Landwirthschaft sei auch bereit, die noth wendig daraus sich ergebenden Belästigungen auf sich zu nehmen, vorausgesetzt, daß das ausländische Fleisch denselben Bedingungen unterworfen werde, wie daS inländische. Ueber den Entwurf habe sich eine große Mißstimmung im Laud« bemerkbar gemacht. Es sei keine landwirthschastliche Behörde zu demselben gehört Der Gesetzentwurf Sber die Schlachtvieh' und Fleisch beschau im Reichstag. Berlin, de» 17. April. Da- hochwichtige Gesetz, da» eine obligatorische Fleisch beschau für da» ganze Reich einführen will, das jede Haus schlachtung einer doppelten Kontrole unterwirft und dem Lande .eine Unmasse von Lasten und Belästigungen auferlegt, wurde heute vor einem Hause berathen, daS seiner Leerheit wegen einen geradezu trostlosen Eindruck machte. Kaum drei Dutzend Abgeordnete waren anwesend. Die Entscheidung fällt freilich erst bei der 3. Lesung, aber immerhin macht eS einen jämmerlichen Eindruck, wenn eine so bedeutsame Materie so wenig Beachtung bei den Volksvertretern findet. Auch sonst mußte man sich wundern. Der Staatssekretär Graf Posadowsky hielt es nicht für erforderlich, die Vorlage durch eine Rede einzuleiten. Das Centrum, auf dessen Haltung eS recht viel ankommt, schickte einen jungen Geistlichen, Gerstenberger vor, dessen Berechtigung zu dem Stoff zu sprechen, ziemlich anfechtbar erscheint. Abg. Gerstenberger (Centr.) hätte erwartet, daß bei dem großen Sturm, den dieses Gesetz erregt habe, und der noch größer sei als der von den Postgesetzen hervorgerufene, der Herr Staatssekretär dem Gesetz eine EinsührungSrede mitgegeben hätte. .Was sei der Grund dafür, daß dies ausgeblieben sei? Sei der Entwurf dessen nicht werth? Oder gebe man es auf, einen Suggestionsversuch zu machen, um ihn in dieser Fassung durch zubringen, und überlaste eS der besseren Einsicht der Reichstags- Majorität, die rechte Fassung zu finden? Oder gebe man gar den Kampf für das Zustandekommen des Gesetzes von vornherein aus? Wenn nun auch der Entwurf iu wesentlichen Punkten von der Partei des Redners bekämpft werde, so sei doch andererseits 'ein allgemeines Fleischbeschaugesetz zu Nutz und Schutz der Volks gesundheit, gegen die Ausbreitung der Seuchen und gegen den unlauteren Wettbewerb sehr nothwendig. Wie das Gesetz vor liege, entspreche eS keinem dieser Bedürfnisse; eS trage den Stempel der Zimmsrluft an sich wie kein anderes. ES nehme keine Rücksicht auf die praktischen Verhältnisse. Da» zeige gleich die Forderung einer ausnahmslosen doppelten Flestchbeschau. Diese