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AMSblaU fv dir Migliche» Md Wüsche» Behörde» z» Neider, md BraM. 84. Verantwortlich« Leitung der Redaktion: Georg Burkhardt. Lrscdrint irden WoLentag Ab md» >/,g Ihr sür den anderen Lag. Urei« vtetteljährlttb r M. Sb Pfg. -weiw onatlt» 1 Mk. 50 Pfg. u. «tmnonarltch 7b Pfg. — SL Jahrgang. — Donnerstag, den 13. April. Jnierar» werden bi» vormittag tt il,r angenommen. Preis für die Svaltzeile IS Pfg. Luherhalb des LandgerichtSbeztrks 15 Pfg. 18SS. Wie zur Kenntniß der Königlichen AmtShauptmannschaft gekommen ist, lassen verschiedene Händler ihre zum Zwecke öffentlichen Verkaufs aufgestellten Rindvieh- und Schweineoestände, während dieselben gemäß Punkt 3 der Verordnung des Königlichen Ministeriums deS Innern vom 17. März dieses JahreS noch der fünftägigen Beobachtung unterliegen, von Kauflustigen bereits besichtigen. Da dieses der angezogenen Bestimmung zuwiderlaufrnde Gebühren die Stägige BeobachtungS- frist vollständig illusorisch macht, werden die betheiligten Händler hierdurch noch besonders darauf hingewiesen, daß während der gedachten Beobachtungsfrist zu Vermeidung der in 8 20 der Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes vom ^ Mai* 189^0' Abwehr und Unter drückung von Viehseuchen betreffend, vom 30. Juli 1895 angedrohten Strafe der Zutritt zu den Stallungen der unter Beobachtung stehenden Thiere nur dem Wärterpersonal gestattet ist. Gleichzeitig werden die Ortsbehörden angewiesen, genaue Aufsicht hierüber zu führen und Uebertretungen unverzüglich anzuzeigen. Freiberg, den 10. April 1899. Königliche AmtShauptmannschaft. vr Steinert. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche aus den Namen des Bäckers Karl Paul Lindner, früher in Luttendorf, jetzt in Lercha bei Meißen, eingetragene, zum Bäckereibetriebe eingerichtete Haus grundstück, Folium 22 deS Grundbuchs für Tuttendorf, Hospitalantheils, Nr. 26 des Brand katasters und Nr. 50a des Flurbuchs für dieses Dorf, geschätzt auf 7500 M. — Pf., soll im hiesigen Königl. Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden, und es ist der 2». April 1899, Vormittags 10 Uhr, als Bersteigerungstermin wwie der 9. Mai 1899, vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, den 27. Februar 1899. Königliches Amtsgericht, Abth. I. 2a. 1/99 No. 14. »r. »ÄNiu«, Ass Nicolai Bottsbibliothet. Die Volksbibliothek bleibt vom 16. April 1899 bis mit 7. Mai 189S wegen Aufstellung eines neuen Bücherverzeichnisses geschlossen. Freiberg, am 7. April 1899. Der Stadtrath. Dr Gedruscker. Mllr Avortgrubenräumnng betreffend. Gegen diejenigen Grundstücksbesitzer und beziehentlich Pachter sowie Verwalter, welche die in § 4 Absatz 1 des Statuts, die Grubenränmung und Düngerabfuhr in Freiberg betreffend, vom 6. Mai 1895 vorgeschriebene Räumung der Abortgruben im zweiten Halbjahr 1898 unterlassen haben, würde in Gemäßheit von 8 15 dieses Statuts Strafverfügung erlassen werden müssen, falls diese Räumung nicht noch bis längstens Ende dieses «onat- nachgeholt werden sollte. Der Antrag auf Räumung ist deshalb ungesäumt bei der Meldestelle der Freiberger Düngerabsuhr-Gesellschaft (Petersstraße Nr. 34) zu stellen. Hierbei bemerken wir gleichzeitig, daß diese nachträgliche Räumung keinesfalls von der Ver pflichtung, im ersten Halbjahr 1899 nochmals räume» zu lassen, entbindet. Die Stadtpolizeibehörde. L-olt»««. Vgl. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des PutzwaarengeschäftSinhaberS LuVWig Gottfried Adolph Winckler in Freiberg, Stollngasse Nr. 1, ist zur Abnahme der Schluß rechnung deS Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger übe» die nicht verwerthbaren Bermögensstücke der Schlußtermin auf den SS. April 1899, vormittags 10^ Uh«, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 33, bestimmt. Freiberg, den 1. April 1899. Sekr. srioula«. X. 11/97. Nr. 70. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. I. Konknrsverfahreu. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma „WaarenhauS Osw. Hildebrand s- Co." in Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf Dienstag, den 25. April 1899, vormittag- Wi/i Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 83, bestimmt. Freiberg, den 30. März 1899. Sekr. Sllvnlnl, X. 14/97. Nr. 169. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. I Freiwillige Grundstücksversteigerung. Auf Antrag der Erben des pens. Bergarbeiters Carl Moritz Trommler in Vber- langenau soll das zu seinem Nachlasse gehörige, auf Folium 5 des Grundbuchs für Ober- langenau eingetragene Grundstück, bestehend in Wohngebäude, Garten und Feld, Mittwoch, den 26. April 1899, vormittag 9 Uhr im hiesigen Amtsgerichtsgebäude öffentlich und meistbietend versteigert werden. Das Grundstück umsaßt die Parzellen 211» und 211V deS Flurbuchs für Oberlangenau, ist — ds. 15,2 ar --- — Acker 82 s^Ruthen groß und mit 58,25 Steuereinheiten belegt. Seine' Brandkasse beträgt 3240 Mark. Ortsgerichtlich ist eS auf 4450 Mark geschätzt worden. Die Versteigerungsbedingungen sind auS dem Anschlag an der Gerichtstafel und im Schirmer'schen Gasthofe zu Oberlangenau ersichtlich. Brand, am 6. April 1899. Da- Königlich« Amtsgericht. I D 2/99 Nr. 4. Glvbckrat. Sch. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des GasthofSbesitzerS Gustav Emil Nedeh in Brand ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Fordes» ungeu und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schluhtermin auf den 6. Mat 1899, vormittags */,S Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Brand, den 11. April 1899. Exp. X. 13/98, Nr. 74. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Auf Folium 8 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgericht- ist heute eingetragen worden, daß der Kaufmann Theodor Bruno Fehrmann in Brand in Folge Ablebens aus der Firma Bruno Fehrmann in Brand ausgeschieden ist und daß nunmehr Frau Josephine Wilhelmi«« August« v«rw. F«hrmann g«b. Böhm« in Brand Juhaberin der Firma ist. Brand, den 8. April 1899. Da- Königlich« Amt-gericht. Glvdckrnt. L Aus dem Reichstag. Berlin, 11. April. „Lange Tagesordnung, kurze Sitzung". Das ist ein «lter Spruch, der im Parlament stets zutrifft, denn solche langen Tagesordnungen enthalten meistens nur uninteressante Gegen stände formaler Natur, wie Petitions- und Kommissionsüerichte, die erledigt werden müssen. Die Theilnahme des Hauses an solchen Dingen ist naturgemäß gleich Null. Niemand hört darauf, wenn der Berichterstatter die Vorgänge in der Kommission rekapitulirt und ihren Beschluß begründet. In gleichmäßigem Tonfall erledigt der Präsident mit wenig lauter Stimme die fest stehenden Formeln: „Es erhebt sich kein Widerspruch .... Das Haus ist mit dem Vorschlag der Kommission einverstanden .... 'Wir kommen zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung u. s. w." Es erregt ordentlich Aufsehen, wenn mal ein Abgeordneter sich .gemüßigt fühlt, diesen ruhigen Gang der Maschine durch eine kurze Bemerkung zu unterbrechen. — Der äußere Eindruck einer solchen Sitzung ist gerade kein erhebender, namentlich, wenn das Haus so schwach besucht ist, wie heute. Der Präsident Graf 'Bal le st rem konnte sich auch bei der Begrüßung nicht enthalten, darauf hinzuweisen, daß er viele Abgeordnete sieht, die nicht da 'sind. Ob aber seine Ermahnung, sich zahlreicher zu den bevor stehenden wichtigen Berathungen einzufinden, Erfolg haben wird, kann man stark bezweifeln. Der Hauptgegenstand der Tagesordnung war der Gesetzent wurf über das Flaggrecht der Kauffahrteischiffe. Er wurde, nachdem die Abgg. Bassermann (natl.) und Frese (frs. Vg.) kleine Abänderungen vorgeschlagen, an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. Darauf wurde eine Reihe von Wahlprüfungen nach dem Bericht der Kommission erledigt. Nur über die Wahl des Abg. Krämer (natl.) soll nach dem Antrag des Abg. Stephan eine Anzahl amtlicher Erhebungen vorgenommen werden. Der Schluß der Sitzung wurde durch Petitionsberichte ohne allgemeineres Interesse ausgefüllt. Um 4 Uhr war die Tagesordnung erledigt. Morgen Mittwoch 1 Uhr beginnt die Berathung der Post- und Teiegraphengesetze, die mindestens 3 bis 4 Tage erfordern wird. Politische Umschau. Freiberg, den 12. April. Deutschland. Eine Berliner Zuschrift des „Hamb. Korr." beleuchtet heute die Stellung unserer Regierung zur Samoafrage meinem Sinne,deretwas oonfrüheren offiziösenAeußerungen absticht. Es heißt da: „Wenn auch der Fortgang der diplomatischen Ver handlungen zwischen den Mächten durch die letzteu Meldungen über die Ereignisse in Samoa nicht aufgehalten wird, so kann es doch nicht Wunder nehmen, daß die deutsche Regierung sich jetzt mit der Annahme ihres Vorschlages der Ent sendung einer HohenKommission nicht zufrieden aiebt. Die halbamtliche Note der „Nordd. Allg. Ztg.", die am Sonn abend erschien, läßt mit erfreulicher Deutlichkeit (??) erkennen, daß die kaiserliche Regierung vonEngland undAmerika Genugthuung für die von englischen und amerikanischen Beamten und Seeoffizieren verübten offen kundigen Verletzungen des klaren, in der Ber liner Akte von 1889 festgesetztenVertragsrechtes fordert. Deutschland muß darauf bestehen, daß von London und Washington aus sehr nachdrücklich den Admiralen, Ober richtern und Konsuln bedeutet wird, daß sie sich des groben Bruches internationalerVertäge und schwerer, durch nichts zu rechtfertigender oder auch nur entschuldbarer Gewalt- thaten schuldig gemacht haben. Wir glauben zu wissen, daß die deutschen Vorstellungen nach dieser Richtung anFestigkeit undEntschiedenheit nichts zu wünschen übrig lassen und daß sie, sollten sie wider Erwarten nicht sofort Gehör finden, noch weitere Verstärkung erfahren werden." Nachdem sodann in deutlichen Worten die Erwartung ausgesprochen ist, daß die Vertragsbrüchigen englischen und amerikanischen Vertreter von ihren Mächten unumwunden desavouirt werden, heißt es weiter: „Welche Mittel die Regierung hier ergreifen kann und muß, da für hat sie allein das richtige Augenmaß, weil sie allein die Situation und die Machtmittel voll übersehen kann. Sic wird vor keinem nothwendigen Schritt zurückscheuen. Wir wollen aber hoffen, daß es der diplomatischen Aktion gelingt, die durch Schuld der Engländer und Amerikaner in Samoa selbst arg verfahrenen Dinge ins rechte Geleise zu bringen. In London und Washington wird man sich schwerlich der Einsicht verschließen, daß nicht nur das Recht auf Seiten Deutschlands liegt, sondern daß auch die guten Beziehungen zum deutschen Reiche es schon Werth sind, daß man unbe sonnene und Vertragsbrüchige Gewaltpolitiker von sich ab schiebt." Das ist endlich eine männliche und ernsthafte Sprache. Eme Washingtoner Drahtung des „Daily Chronicle" meldet über dir Vollmachten der Samoakommi ssi o n: Nach An kunft der Kommission werden die Konsuln der drei Mächte fort fahren, ihre Aemter auszuüben, aber in allen Dingen der Kommission untergeordnet sein; die Kommission werde nicht befugt sein, die Berliner Akte abzuändern oder aufzuheben, aber je nach Umständen Abänderungen zu befürworten. Sind diese Vorschläge, einstimmig beschlossen, so würden die empfohlenen Veränderungen von den Regierungen unzweifelhaft bewerkstelligt werden. Wenn einstimmige Beschlüsse nicht erzielt werden können, würden die Kabinette von Washington, London nnd Berlin die Lösung selber herbeifnhren müssen. Nach Abschluß der Untersuchung werde die Kommission sich hoffentlich über einen woäus vivvnäi einigen, der in Kraft bleiben werde, bis die Vorschläge der Kommispou von den Vertragsmächten gebilligt worden sink. Bis zur Erzielung der endgiltigen Lösung lassen die Mächte ihre Kriegsschiffe vor Apia. Wie dem „Standard" aus Berlin gemeldet wird, will die deutsche Regierung den Kommissar erst ernennen, nachdem ihr Protest von England und Amerika beantwortet worden ist. Der am Montag in Berlin eingetroffene bisherige Chef der Munizipalität m Apia, vr. Raffel, ist von einem Mitarbeiter des „B. L. A. über die Vorgänge auf Samoa interviewt wor den. Die Darstellung entspricht dem, waS bereits darüber be kannt ist. Or. Raffel erklärte, jedenfalls wäre ohne die Weißen Niemand auf Tanu verfallen; seine Wahl sei ein durch Intngue» hervorgerusenes Kunstprodukt, während Mataafas Wahl einem Naturprodukt gleiche. Chambers habe trotzdem die Erwählung Mataafas für ungilt,g erklärt. Aus Samoa solle herrschen, lvei die beste Bürgschaft für die Interessen der Weiße» biete. Dreie