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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 17.02.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-02-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189902173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18990217
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18990217
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Freiberger Anzeiger und Tageblatt
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-02
- Tag 1899-02-17
-
Monat
1899-02
-
Jahr
1899
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 17.02.1899
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Freiberger Anzeiger ««d Tageblatt. Seile 2. — 17 Februar. 18SS. Synode von russischer Seite eine Pension den Süd-Kolar-Goldfeldern Hot das Auf ¬ entflohen. Bisher der Vor-Verfassungszeit Chambers erklärte jedoch, vr. behnsS llrtheilSvcrkündung vor. mit Blut den Brief Bitte, ihn behalten Vermittelung der gewährt werden. Jnvien. In es nur: Er ist ein Deutscher — also Czeche soll Lord-Oberrichter sein! -- deutschen Gerichtsbeamten Oesterreichs Die Deutschen in ihrer Gesammtheit gegen Chambers Verhalten nicht aufrecht, was große Befriedigung hervorrief. Chambers eröffnete daraus wieder den Gerichtshof, nin die Anklagen wegen Gerichtsverletzung durch Freilassung deS Deutschen Grohmühl gegen Vr. Rassel und den Polizeichef zu verhandeln. Rassel erschien nicht, der deutsche Konsul erklärte, die Sache falle unter die Jurisdiktion des Konsulats. Chambers verzeichnen, von denen 45 einen tödtlichcn Ausgang hatten. Aus Lamoa sind weitere Nachrichten cingetrvffen, die wiederum über London kommen. Die unverkennbar tendenziös gefärbte Depesche wird mit der gebotenen Vorsicht aufzunehmen sein, immerhin scheint so viel nunmehr thatsächlich festzustehen, das; die deutsche Regierung über das Verhalten des bisherigen Chess der Munizipalität, vr. Raffel, in seinem Konflikt mit dem amerikanischen Oberlichter Chambers ihre Mißbilligung ausgesprochen hat. Letzterer hat daraufhin den vr. Raffel wegen dessen Eintretens für den deutschen Staatsangehörigen Großmühl vor sein Forum gezogen und ihn zu Strafe vernrtheilt. vr. Rassel hat indessen, wie bereits gemeldet, Samoa schon im Januar verlassen, da ihn die Negierung auf seinen noch vor der Königswahl ausgesprochenen Wunsch von dort abberufen hatte. Reuters Bureau meldet aus Apia: Am 8. Februar berrschte noch Anarchie. Die provisorische Regierung mit Mataasa an der Spitze belästigt Eingeborene sowohl wie britische Unterthanen und Dienstboten britischer Bürger. Die Entscheidung der drei Mächte wird mit großer Spannung erwartet, die Annexion aber als einzige Lösung angesehen. Das britische Kriegsschiff „Porpoise" kehrte am 1. Februar von einer Kreuzfahrt um die anderen Inseln zurück. Es hatte dort alles ruhig gesunden. Tutuila ist für Malictoa, während in Savau jeder der drei Rivalen eine starke Anhängerschaft hat. Der deutsche Generalkonsul notisizirte dem Oberrichter Chambers, seine Regierung halte seinen Protest Oerttiches und Sächsisches. Freiberg, den 16. Februar. — Errichtung von Gebäuden in der Nähe von Staatswalvungen. Das König!. Finanzministerium hat nnterm 17. Januar 1899 folgende Generalverordunng an sämmtliche Obelsorstmeistereien und die Inspektion 'des Tharandter Forstreviers, die Errichtung von Gebäuden in der Nähe der Staatswaldungen betr., erlassen: Das Finanzministerium hat auf Grund eines von der Ständeversammlung auf dem letzten Land tage geäußerten Wunsches im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern beschlossen, die Generalverordnung vom 13. August 1888, die Errichtung von Gebäuden in der Nähe der Staats waldungen betr., auszuheben und durch die folgenden Bestimm ungen zu ersetzen: Innerhalb einer Entfernung von 30 m von der Waldgrenze dürfen auf dem an Staatssorstreviere angrenzenden Gelände Gebäude aller Art nur dann errichtet werden, wenn der Staatsfiskus seine Zustimmung ertheilt hat. Sollen dagegen Gebäude innerhalb einer Entfernung von 30 bis 60 m von der Waldgrenze errichtet werden, so bedarf es hierzu der Zustimmung des Staatsfiskus nicht. Die Baupolizeibehörden haben aber nach Eingang eines solchen Baugenehmiguugsgesuches der Oberforst meisterei hiervon — übrigens ohne Beifügung der Baupolizei akten — alsbald Nachricht zu geben. Die Schutzstreifen von 30 und 60 m werden in der Weise festgesetzt, daß die Waldgrenze nach allen Richtungen hin um diese Entfernungen gleichmäßig hinausgcrückt gedacht wird. Die Oberforstmeistereien haben sofort nach Eingang der Benachrichtigung von dem betreffenden Bau vorhaben in jedem einzelnen Falle eingehend zu erwägen, ob der geplante Abstand zur Wahrung der fiskalischen Interessen genügt und wenn letzteres nicht der Fall sein sollte, sogleich Widerspruch zu erheben. Giebt das Bauvorhaben aber zu Bedenken keinen Anlaß, so ist im Falle unter I. sofort die Zustimmung zu er klären, wogegen es im Falle von Punkt II einer Rückäußerung an die Baupolizeibehörden nicht bedarf. Im Uebrigen bleibt es dem Staatsfiskus Vorbehalten, unter Umständen auch gegen die Errichtung von Gebäuden außerhalb des Schutzstreifens von 60 m Einwendungen zu erheben und es sind die Baupolizeibehörden auch solchenfalls zur Prüfung dieser Einwendungen verbunden. Wird der Widerspruch bez. die Einwendung nicht beachtet, glauben aber die Oberforstmeistereien rc. dieselben gleichwohl aufrecht er halten zu sollen, so haben sie sofort und jedenfalls innerhalb der geordneten 14tägigen Frist gegen die Zurückweisung vorsorglich Rekurs einzuwenden, die nähere Begründung des letzteren sich vorzubehalten und gleichzeitig in der Angelegenheit gutachtlichen Bericht an das Finanzministerium zu erstatten. Bei der Abgabe von Erklärungen, der Einwendung von Rechtsmitteln und alle« sonstigen Maßnahmen ist mit thunlichster Beschleunigung z« verfahren. — Dem Aufruf zur Bethciligung an dem mehrfach erwähnten Wettbewerb zu Entwürfen für die von der deutschen Studenten schaft zu errichtenden Bismarek-LSulen haben bis jetzt weit über 400 Künstler Folge geleistet. Die deutsche Schlosserschule zu Roßwein hat sich ^bereit erklärt, die künstlerische Herstellung der Kränze für die Säulen völlig kostenlos zu übernehmen. Der Großherzog von Sachsen hat für die Tagung des Preisgerichts (Anfang April) die Wartburg zur Verfügung gestellt. des Inhaltes: „Ueberbringer ist berechtigt, 25 (in Worten fünf undzwanzig) sofort ausgezahlt zu empfangen." Da, wie man sieht, das Papier aus den Inhaber gestellt ist, so bildete sich natürlich sosort die Anekdote, ein schlauer Bursche, der schon öfter dergleichen Uriasbriefe bestellt und die Antwort in Keilschrift, geschrieben, heimgebracht hatte, habe eines schönen Tages an einen begegnenden Freund weitergegeben mit der eiligst zu besorgen, das Trinkgeld solle er auch selbs Partei des Deutschenhasses! Strcmayr war ja nichts weniger als ein deutschbewußter Mann. Es heißt, daß unter seinem Vorsitze der Oberste Gerichtshof vor Kurzem den Beschluß faßte, die Sprachenverordnungen ans Grund eines Gesetzes aus für gesetzlich zu erklären. Auch das treten der Pest zu einer Panik Anlaß gegeben; 2500 Kulis sind waren 60 Fälle von Erkrankung an Pest j zu Frankreich. Sehr bemerkenswerth ist die Aufforderung ,der von Lemaitre und CoppLc patronisirten Liga vu vntrio tranxaiso an die französischen Offiziere, dieser neuen Patriotenliga beizutreten. Zugleich wird versichert, daß der Rang und die Funktionen der beitreteuden Offiziere geheim hals ihm nicht. Da hieß herunter mit ihm! Der Der Schlag wird den durch die Glieder gehen. aber können nur neue Kräftigung ihrer Entschlossenheit ge- winnen." — Zur Vorgeschichte dieses Ereignisses sei noch erwähnt: Obwohl Stremayr als Präsident des Obersten Gerichtshofes und Vater der ersten Sprachenverordnungen ein gefügiger Charakter ist, verlangten die Czechen dennoch seine Ersetzung durch Habictinek. Dieser war czechischer Advokat und Abgeordneter, dann Minister unter Hohenwart. Von den Czechen sind nunmehr die Präsi dentenstellen des Obersten Gerichtshofes, des böhmischen Ober landesgerichts, des Prager Landesgerichts, sowie des Obersten Verwaltungsgerichtshoses, letztere durch den Feudalczechen Grafen Schönborn, besetzt. von Offizieren der Armee für eine politische Verbindung ergriffen hat. Ich frage aber die Republikaner, die noch nicht völlig die Lehren der Vergangenheit vergessen haben, ob solche Manöver nicht eine furchtbare Gefahr für die Republik bedeuten. Worauf warten die Republikaner? Daß das Kaiserreich wieder hergestellt wird? Dank der Liga wird Prinz Victor Napoleon heute Abend wissen, welches in jedem Armeecorps und in jedem Regiment die Offiziere sind, auf die er zählen kann." Die be- sonneren Republikaner werden sich immer mehr darüber klar, daß die Gefahr der Wiederherstellung des Kaiserreichs droht. Daß diese Bewegung auch in hohen österreichischen Kreisen kon- statirt worden, ist in diesen Tagen erst von der „Neuen Freien Presse" hervorgehoben. Wie sehr andererseits das Kabinett Dupuy-Lebret unter dem Drucke der Militärpartei steht, erhellt aus der telegraphischen Meldung, der Kriegsminister Freycinet habe jüngst im Ministerralhe erklärt, daß eine Anzahl Generale mit ihrer Demission drohte, falls die Kriininalkammer des Kassationshofes die Revisionssache behielte. In Folge dessen soll der Konseilpräsident die Revisionsvorlage eingebracht haben. Es wird sich nun in den nächsten Tagen zeigen, ob der Senat mehr Rückgrat besitzt als die Deputirtenkammer. Loew und Manau begaben sich gestern Vormittag ins Justiz ministerium zu einer Besprechung mit dem Justizmiuister. Drei Räthe lassen gegenwärtig eine Abschrift der von der Kriminal kammer zu den Untersuchungsakten genommenen Schriftstücke und Verhörvcrhandlungen Herstellen. Nach Beendigung der Arbeit wird die Drucklegung in der Nationaldrnckerci so rasch wie möglich erfolgen, damit die Drucksachen unter die Mitglieder des Kassa- tionshoses vertheilt werden können, sobald der Senat den Gesetz entwurf, betreffend das Revisionsverfahren, genebmigt hat. Im Justizministerium hofft man, daß die endgiltige Entscheidung der ämmtlichen vereinigten Kammern des Kassationshofes vor dem Osterfeste wird gefällt werden können. Die ganze Generalstabspresse bringt den üblichen gleichlauten den Artckcl gegen den obersten Staatsanwalt Manau, von dem behauptet wird, er könne in keinem Falle in der Wiederaufnahme sache als Staatsanwalt amten, das wäre eine Herausforderung, die das Land nicht dulden würde. Quesnay vertritt im „Echo de Paris" dieselbe Anschauung und verspricht, er werde Manau vernichten, wie er den Strafsenat vernichtet habe. Die chinesische Gesandtschaft in Paris fährt fort der Schau platz außerordentlicher Vorgänge zu sein. Nachdem der Sekretär )cn ersten Attachee ermordet und sich darauf selbst getödtet hatte, prang am Dienstag der zweite Attachee in die Seine, um sich zu ertränken, er wurde indeß gerettet und nach der Gesandtschaft gebracht, wo er gepflegt wird. Der Gesandte, den nur diese drei Beamten umgaben, ist jetzt mit seinen Dienern allein. Aus Petersburg wird geschrieben: Die Heilige Synode der russischen Kirche hat vor Kurzem eine Ehrung beschlossen, welche im Hinblick auf die gegenwärtige Orientpolitik Rußlands nicht ohne Bedeutung ist. In London lebt eine in mittleren Jahren stehende Dame, welche sich Prinzessin Eugenia Pnläologos nennt und sich als direkte Nacbkommin des letzten griechischen Kaisers Konstantin Paläologos bezeichnet. Sie ist aus Malta geboren, wo sich der tetzte Zweig dieses Geschlechtes erhalten und die Dame die Echtheit ihres Stammbaumes durch die dortigen britischen Behörden beglaubigt erhielt. Dort ver- heirathete sie sich mit einem englischen Offizier, welcher unter dessen in Ruhestand getreten ist und mit dem sie seit einigen Jahren in London lebt. Der Ehe sind zwei Söhne entsprossen, deren ältester in geradezu überraschender Weise den griechisch- orientalischen Typus trägt und thatsächliche Aehnlichkeit mit den noch erhaltenen Bildern der alten Kaifersamilie Paläologos zeigt. Vor einiger Zeit hat man sich in russischen Kreisen der Dame j erinnert, und auf eine offenbar von hoher Seite ausgegangcne Anregung hin befaßte sich auch die Heilige Synode mit der Angelegenheit. Die Körperschaft unterzog den Stammbaum und die vorhandenen Familienurkunden der Dame einer eingehenden Prüfung und gelangte zu der Ueberzcugung, daß deren Echtheit unanfechtbar sei. Daraufhin beschloß die Synode, ihr eine pracht voll eingerahmte Copie des großen Madonnenbildes der Peter- und Paulskirche in Petersburg mit einer Adresse zu übersenden, in welcher die Empfängerin als Prinzessin und Kaiserliche Hoheit und deren Söhne als künftige Träger der ruhmvollen Tradition des rechtgläubigen byzantinischen Kaiserreiches bezeichnet werden. Hiernach scheint die Heilige Synode zu wünschen, daß eine auf genealogischen Rechten begründete Anwartschaft für den byzan tinischen Thron erhalten bleibe. Vielleicht dürfte auch der Prinzessin, welche in recht bescheidenen Verhältnissen lebt, durch glückliche System der Verschickung. Dieses System bewirkt, da . dir preußische Armee bei uns mittelbar der stärkste Pfeiler de protestantischen Propaganda ist (!). Darum müßten eigentlich, ' so lange das System der Verschickung katholischer Soldaten in protestantische Gegenden f!) und polnischer Soldaten in deutsche Gegenden nicht unterlassen wird, weder das Centrum noch die polnische Fraktion einen Pfennig für die Armee bewilligen. Sie würden Bundesgenoffen in allen ehrlichen, nicht chauvinistischen und nicht fanatisch protestantischen Elementen finden." Ueber die Regelung des medizinischen Frauen- studiums gehen jetzt einige sich widersprechende Mittheilungen durch die Presse. Zur Klarstellung sei zunächst darauf hinge wiesen, daß die Zulassung der Frauen zum medizinischen Studium bei unS seit längerer Zeit prinzipiell ausgesprochen, aber an die eine Sonderbedingung geknüpft ist, daß die studirenden Frauen von den Dozenten, deren Vorlesungen sie hören wollen, vorher die Genehmigung hierzu einholen. Jetzt liegt es, wie der Staats sekretär Gras Posadowsky im Reichstag ankündigte, in der Absicht der Reichsregierung, die studirenden Frauen auch zu den ärzt lichen Prüfungen zuzulaffen, natürlich unter denselben Beding ungen, wie die männlichen Studirenden. Zu diesen Bedingungen gehört außer dem Nachweis der Maturitätsprüfung der Nach weis über die Dauer des medizinischen Studiums und über den Besuch der vorgeschriebenen Vorlesungen und Kliniken, der durch .die UniversitStsmatrikel erbracht wird. Hier bestand bisher die Schwierigkeit, daß die studirenden Frauen, die nicht ordnungs mäßig immatrikulirt, sondern nur als Gasthörerinnen (Hospitanten) zugelaffen werden, die vorgeschriebene Matrikel behufs Zulassung zu den ärztlichen Prüfungen nicht erlangen konnten. Diese Schwierigkeit soll dadurch behoben werden, daß, wie die Reichs regierung beabsichtigt, die Hospitantenscheine der studirenden Frauen der Matrikel gleichgestellt werden sollen. Geben die Bundesregierungen zu dieser Bestimmung ihre Einwilligung — zmd es ist dazu Aussicht vorhanden — dann werben die weib lichen Studirenden der Medizin auf Grund ihrer Hospitanten- ; scheine zu den Prüfungen ebenso zugelaffen werden, wie die ; fnännlichen, vorausgesetzt, daß sie die zur Zulassung gesetzlich > dorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Die Studentinnen haben ; Kur bei der Wahl der Universität sich zu vergewissern, ob sie ; dort zu dem Besuch der vorgeschriebenen Vorlesungen und , Kliniken die Genehmigung der betreffenden Professoren und sonstiger Dozenten erhalten werde», was ohne Zweifel leicht festzustellen sein wird. Man hat sich aus verschiedenen Gründen enffchloffen, die einzuholende Einwilligung der Dozenten zur Zulassung von Studentinnen zu ihren Vorlesungen beizubehalten. Der Unterschied zwischen den rite immatrikulirten Studenten und den als Gasthörerinnen zugelassenen Studentinnen würde fortan nur darin bestehen, datz ein immatrikulirter Student zu allen Universitätsvorlesungen :c. zugelaffen werden muß, während eine Studentin dazu nur mit Genehmigung der betreffenden Dozenten zugelaffen werden kann. Zunächst wird dies wieder ein Fortschritt jein; es ist aber zu wünschen, daß auch auf den alsdann noch becbehaltencn Unterschied möglichst bald verzichtet werde. Der Prozeß der Photographen Wilcke und Priester gegen die fürstlich Bismarckschen Erben wegen Herausgabe der beschlag nahmten Platten sand am 13. Februar in der Hauptsache vor der Civilkammer VI des Hamburger Landgerichts statt. Nach eingehender Verhandlung setzte der Gerichtshof dce Entscheidung auf den 20. d. Mts. fest. In einer öffentlichen Volksversammlung, dieBebel im Osten Berlins abhielt, hatte Pfarrer Nauinann in der Diskussion kürz lich erschienene Aufsätze von Max Schippel über das Milizsystem gegen die Sozialdemokraten ausgejpielt. Darauf antwortete Bebel, daß er den Fall Schippel nicht in öffentlicher Volksversammlung, sondern „an einer andern Stelle" weiter Erörtern werde. Dann werde „die Abrechnung gründlicher aus- sallen, als Herr Naumann sich träumen läßt." Danach soll 'Schippel also „fliegen". Oesterreich. Die Ernennung eines Vollblut-Czechen, des bisherigen Zweiten Präsidenten Dr. Karl Habietinek zum Ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes wird von der deutschnationalen Presse Oesterreichs als ein neuer Faustschlag ins Gesicht der Deutschen empfunden und in erklär licher großer Erregung besprochen. So bricht das „Grazer- Tageblatt" in folgende Worte der Entrüstung aus: „Der Oberste Richter Oesterreichs ein Czeche! Am gleichen Tage, an dem die crechische Kriegskundgebung, datz Manifest der jungczeckischen Partei erschien, erfolgte die Berufung des jungczcchischen Partei gängers Halnetinek auf den Platz des Deutschen vr. Stremayr, iwulde der Justiz dieses ehemals deutschen Staates der Stempel des Slavismus aufgedrückt. Graf Thun zeigt wenigstens, was er unter der „Verständigungs-Aktion" versteht, und uns Deutsch- nationalen, die es nicht überrascht, kann es recht sein, wenn „Mißverständnisse" vermieden werden. Im Zusammenhalte mit der frechen Selbstüberhebung des Czechenthums, die aus dem Nknnfcste des parlamentarischen Czcchenktubs spricht, gewinnt der Wechsel an der Spitze des Obersten Gerichtshofes eine außer ordentliche politische Bedeutung. Hier, in der Kundgebung, der offene, unversöhnliche Deutschenhaß, der Hohn des Neberwmdcrs, dort an oberster Gerichtsstelle, das größte Zugeständnis; an die Der Polizeichef Fries wurde zu 100 Dollars verurtheilt, welche Großmühl für ihn bezahlte. — Die „Porpoise" wurde eine Zeit lang boykottirt, wie verlautet, auf Raffels Befehl. Mataafas Schildwachen verhinderten nämlich die Eingeborenen daran, aus Kanoes nach der „Porpoise" zu gehen. Der britische Konsul ver langte hierfür eine Entschuldigung, ebenso für die Beschuldigung Chambers! Mataasa und seine Häuptlinge kamen diesem Ver langen nach, und auch vr. Raffel sprach seine Entschuldigung namens derselben aus. An Bord des „Porpoise" und des „Royalist" war alles zum Angriff auf Mataasa bereit für den Fall, daß die Entschuldigung ausgeblieben wäre. vr. Raffel - organisirte Regimenter für Mataasa. Ein formeller Protest gegen die Verwendung von Steuern für diesen Zweck wurde ihm zugestellt. Malietoa und Tamasese sind noch auf der „Porpoise". Das Eintreffen des amerikanischen Kriegsschiffes „Philadelphia"' wird stündlich erwartet. — Es wäre jetzt an der Zeit, daß die Neichsregieruug ein offenes Wort spräche und wegen der Zurück ziehung des Protestes gegen das Verhalten deS Oberrichters schon vor der Rückkehr vr. Raffels eine Mittheilung ver öffentlichte. Eolonialpolitisches. Neue „Galgen skizzen" aus Ostafrlka veröffentlicht Bernhard Heine, ein Freund des Asrikareisenden Oskar Baumann, in der Wiener „Zeit.": Er nimmt Baumann in Schutz und meint, Baumann werde von den Negern bewundert. Baumann habe nur Thatsachen, bedauerliche zwar, aber unstreitige berichtet.; An alledem trage die Hauptschuld die unsinnige Ueberhebung, die viele Europäer in den Tropen zu befallen pflegt, der Tropenkoller und die daraus entspringende empörende Meinung über die Schwarzen. Wie oft, sowohl bei Deutschen wie bei Arabern sei er der Ansicht begegnet, daß der Neger ein Vieh sei; mit welcher ekelhaften Freude äußerte ein weniger gebildeter als eingebildeter Hamburger Kaufmann seine Befriedigung über die in der Sonne dörrenden und bleichenden Glieder der Schwarzen, dievocKilwa' verwundet und von den entmenschten Sudanesenweibern wie die Hunde todtgeschlagen morden waren. Schwarzes Biest oder stinkendes Thier war seine Lieblingsanrede an seine Diener. DaS Henken freilich war als vornehme Leidenschaft nicht jedes unseren Sterblichen Sache, allein zu prügeln oder vielmehr prügeln zu lassen fühlte sich Jeder — der überhaupt so fühlte — berechtigt. Man fand diese Strafe so heimisch im Lande, daß man die Schwarzen ebenso daran gewöhnt glaubte, wie die Aale ans Lebendiggeschunden gewöhnt werden. Da auf der Insel Sansibar die Gelegenheit amtlich prügeln zu lassen, sehr ungünstig ist, so benutzte ein Deutscher eine Vergnügungsreise nach Dar-es-Salaam, um seinem Diener, einen nichtsnutzigen Burschen, dem er schon lange etwas zugedacht hatte, eine gute amtlich ausgetheilte Prügel suppe verabreichen zu lassen, und lachte noch in der Erinnerung an das dumme Gesicht des Schwarzen, der sich solcher „Bewirthung fremder Gäste" nicht versehen hatte. Bis 1896 — ich weiß nichts ob cs seitdem anders geworden ist — war es ziemlich leicht, den Arm der Obrigkeit, verstärkt durch eine wohlgeschwungene Nilpferd-' peitsche, auf die Nordseite eines Negers fallen zu lassen: Man schickte ihn einfach in die Boma, aufs Amt, mit einer Anweisung gehakten werden würden. Ei» wohlunterrichteter Mitarbeiter deS fand jedoch vr. Raffel schuldig und lud ihn zum nächsten Termine Siöcle erläutert diesen Ausrus wie folgt: „Ich habe nicht die behufs Nrtheilsvcrkündung vor. Chambers erklärte jedoch, vr. Naivetät, den unter niedrigen Drohungen zitternden Kriegs- Raffel würde nicht mit Gewalt vorgeführt werden, und der Minister zu fragen, welche Maßregeln er gegen diese Anwerbung Konsul könne ihn im Konsulat behalten, wenn cs ihm beliebte.
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