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MibergerAnzeia^ M-Taacb!aü uu- Tageblatt 51. Jahrgang.—— und auf daS Jahr 18S8. A ü Untergebracht S 8 ZG geboren. de» «ude». L Diebstahl ES wurde gestohlen: St. A. I. 1/S9. U«rnIi»rU. Schr. Brand, am 4. Januar 1899. 8Ul»»!7n»»nn, Gerichtsvollzieher. Brand, am 3. Januar 1899. GUKvioinann, Gerichtsvollzieher. -t >8 sd 8« »-Z- s Ramen de« Erzieher«. s 8) für die vereinigten einfache« Volksschulen Donnerstag, den 19. nnd Freitag, den 20. Januar 1888 im EusebienschnlgebLude (Erdgeschoß, in Nenberthelsdorf bei Weißenborn au» einer verschlossenen Wohnung: das Sparkassenbuch Nr. 66954 der Freiberger Sparkasse, enthaltend eine Einlage von 662 M. und 90 M. Zinsen auf den Namen »Anna Marie Böhme au- Colmnitz" lautend. S.L- tt ZS Z Der Sch«lau»fch«tz. Vr. Kßlg. -S^ zZ Freiderg, den 27. Dezember 1898. Königliche Amt-Hauptmannschaft. Amtsblatt für die königlichen Md ASdttschen Behördea zu Freiberg Md Braud, verantwortlich« Leitung: Georg Burkhardt. Auktion in Mnlda. Dienstag, den 10. Januar 1899, Vormittag ^10 Uhr kommen folgende Gegen- stände, als: 1 Leuchter, 18 Glühlampen, 1 Wasser- und 1 Oelvumpe mit Rohr, 3 Leinmehl kasten, 7 blecherne Oelgefäße, 1 schwarze Tafel, 2 Faßpumpen, 1 Firnißkessel, 1 Partie Säcke, 1 Dynamomaschine mit Zubehör, 1 Walzenstuhl mit Treppe, 1 Schrotmühle mit Zubehör, 13 Oel- sässer, 1 Oelbehälter mit Zinkausschlag und 1 Deci malwaage gegen Baarzahlung zur Versteigerung Versammlungsort: Egg's Gasthof daselbst. NF 12 trildemt sch« voäm»tag Abend« >/,d Ihr sürd« l _ ! Freitag, den «. Januar Auf Folium 538 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg, die Firma: Saxonia Bleiwaarenfabrik Freiberg in Sachsen Gebr. Timmel betreffend, wurde heute verlautbart, daß ihre Inhaber, die Herren Ernst Otto Timmel und Ernst Emil Timmel vereinbarungsgemäß die Firma nur gemeinschaftlich zeichnen dürfen. Freiberg, am 4. Januar 1899. Königliches Amtsgericht. Reg. V. 828/98. Brvtvvttiavlölvr. Gtsch. Das Ziehlinderweseu betreffe«». Der Herr Bürgermeister zu Brand sowie die Herren Gemeindevorstände innerhalb der AmtSgexichtSvezirke Freiberg und Brand werden hiermit veranlaßt, über den Stand deS Zieh- kinderwesen« am Schlüsse de» Jahre« 1898, insbesondere über di« Art «Ud Ve« Erfolg de« Erziehung solcher Kinder in ihren Bezirken bis zu« SS. dieses Monat» nach dem nachstehenden Schema Anzeige anher zu erstatten, oder Fehlbescheinigung einzureichen. In die auszustellende Uebersicht sind auch die am Schluffe deS JahreS 1897 vorhanden gewesenen Ziehkinder mit auszunehmen und sodann unter „Hierüber" die im Jahre 1898 hiozu- gekommenen aufzusühren. Freiberg, den 8. Januar 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. Uebersicht über die Ziehkinder in der Gemeind« Auf Folium 452 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg, die Firma Gebrüder Kolbe daselbst betreffend, wurde heute verlautbart, daß letztere künftig Moritz Kolbe firnurt. Freiberg, am 4. Januar 1899. Königliches Amtsgericht. Reg. V. 296/98.«r. Gtsch. Die That ist bereits vor längerer Zeit verübt, da von dem Dieb am 27. October 1898 vereitS der oben bezeichneten Einlage ein Betrag von 250 M. entnommen worden ist. Königliche Staatsanwaltschaft Freiberg, am 3. Januar 1899. — allenthalben nur in de« Zeit V0« 9 bi- 1L Uhr vor- «Nb 8 bi- 5 Uhr Nachmittag- — bei den betreffenden Herren Schuldirektoren anzumelden. Hierbei sind der vollständig« Nam«, Geburtstag und Geburtsort deS Kindes genau anzugeben, ist auch di« erfolgte Impfung nach zuweisen und endlich sür die nicht in Freiberg geborenen Kinder eine stanve-amtliche Geburtsurkunde nebst Taufbescheinigung beizubringen. Wegen der Anmeldung gebrechlicher und geistig unreifer schulpflichtiger Kinder wird «och besondere Bekanntmachung erlassen werden. Freiberg, am 2. Januar 1899. Bekamitmachimg, > die Anmeldung schulpflichtiger Kinde« betreffend. In Gemäßheit H 4 Absatz 3 des Vollsschulgesetzes vom 26. April 1878 werde« zu Ostern lausenden JahreS all« diejenigen Kinder hiesiger Einwohner schulpflichtig, welche bis dahin da» 6. Lebensjahr erfüllt haben; auch dürfen zu diesem Zeitpunkts, auf Wunsch der Eltern und Er zieher bereits solche Kinder in die Schule ausgenommen werden, welche bis zum 30. Juni diese« JahreS dasselbe Alter erreichen. Die hiernach schulpflichtigen Kinder find, dafern sie nicht nach den Bestimmungen der revidirten Lokalschulordnung einem anderen Schulbezirke al« dem hiesigen angehöreu, zu« Zwecke ihrer Aufnahme in eine der evangelisch-lutherischen Schulen hiesiger Stadt und zwar 1) für die Knabenbürgerschule Dienstag, ve« 17. Januar 1889 nu Knabenbürgerschul-Hauptgebäude, 2) sür die «Sdchenbürgerschule Mittwoch, de« 18. Januar 1899 im Mädcheubürgerschulgebäude Die Areihaltuttg der Ufer der Wasserläufe von Holzabla-erungeu betreffend. Ein großer Theil der durch die vorjährige Hochwafferkatastrophe verursachten Schäden ist oarauf zurückzusühren gewesen, daß von Holzlagerplätzen große Mengen roher und geschnittener Hölzer sortgetrieben wurden, welche die Flußbetten und Brückendurchläfl« verstopften und hier durch den Austritt de« Wasser« aus seinem natürlichen Bette veranlaßten. Wenn e« ferner bekannt ist, daß Eigenthümer von Waldungen geschlagene Bäume und Sträucher längere Zeit in nächster Nähe von Wasserläufen ablagern und daß Besitzer von Schneide mühlen oder Lagerplätzen Hölzer jeder Art unmittelbar an den llsermauern ausstapeln, auch des Oefteren die Wafferläufe mit Hölzern überdecken lassen, wodurch bei Eintritt von Hochwasser naturgemäß die Gefahr vermehrt wird, so sieht sich die Königlich« AmtShauptmannschast im öffentlichen Interesse veranlaßt, nicht nur jede» längere Ablagern geschlagener Hölzer und Sträucher an den Ufern der Wafferläufe, sowie da« Ueberstehenlassen roher und geschnittener Hölzer über die llsermauern, sondern auch da« Ueberdecken von Wasserläufen, soweit nicht im einzelnen Falle besondere Genehmigung eingeholt und ertheilt worden ist, hiermit ausdrücklich zu verbieten. An den Ufern geschlagene Hölzer sind alsbald aus dem Bereich der größten beobachteten Hochwässer zu bringen, auch ist da« Aufstapeln der Hölzer auf Lagerplätzen in der Nähe der Ufer derart, daß ein Austritt de« Wasser« voraussichtlich ein Abschwimmen derselben herbei führen muß, unbedingt zu vermeiden. Die OrtSbehörden haben hierüber strenge Aufficht zu führen und die betreffenden Unter nehmer zur Befolgung der obigen Anordnungen anzuhalten, sowie nach Befinden Anzeige anher zu erstatten. Zuwiderhandlungen werden von der Königlichen AmtShauptmannschast auf Grund Z 366" de« ReichSstrasgesetzbuchs mit Geldstraft bis zu 60 M. oder mit Hast bi« zu 14 Tagen geahndet werden. Bekanntmachung. Nachdem die mit Ende vorigen Jahres verfassungsmäßig ansgeschiedenen unbesoldeten Rathsmitglieder, die Herren Stadträthe Breitfeld unv Bi-. Nichte«, vom Stadt- verordneten-Kollegium anderweit und zwar je auf 6 Jahre gewählt und die Gewählten am 8. dieses Monat« wiederum verpflichtet und in ihr Amt eingewiesen worden sind, bringen wir Solches zur allgemeinen Kenntnis. F«etbe«s, den 4. Januar 1899. De« Stadtrath. I»r Fhrg Die städtische Sparkasse Oederan nimmt stets Spareinlagen in jeder Höhe bei I ev. 3'/,°/a Verzinsung an. ExpedttionSzeit: 8—12 Uhr vor- und 2—5 Uhr nachmittags an jedem Anklage. Die Sparkaffe expevirt auch schriftlich. Bekanntmachung. »«meld««- der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Nekruttrungl Stamm «olle betreffend. . - .... -.n.- > In Gemäßheit tz 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden afle im Jahre 1879 geborenes Wehrpflichtigen, welch« im hiesigen Stadtbezirk ihren dauernden Aufenthalt, beziehentlich Wohnsitz haben, ferner die hier aufhältlichen Zurückgestellte» früherer Jahrgänge hierdurch aufgefordert, sich behufs Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle in der Zett vom 1S. Januar bi- zum 1. Februar 1899 bei unserem Stammrollenführer (Rathhaus, Halbgeschoß) und zwar während der Expedition«- stunden: 9—12 Uhr Vormittags, 2—5 Uhr Nachmittags, zu melde«. Die Meldepflichtigen aus dem Jahre 1879 haben dabei, soweit dieselben nicht im hiesigen Orte geboren find, eine Geburtsurkunde (sogenannten Militärgeburtsschein), welche von den betreffenden Standesämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird, vorzulegen, diejenigen, aus früheren Jahrgüngen den im 1. Militärpflichtjahr er haltenen Loosungsschein mit zur Stelle zu bringen. Zeitweilig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Hand- lungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute u. s. w.) sind durch ihre solchenfalls hierzu' ver» pflichteten Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren innerhalb der oben- bezeichneten Frist anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernde« Aufenthalt oder Wohnfitz von hier nach einem anderen Orte verlege«, habe« die- behuf» Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der unter zeichneten Behörde, als auch nach Ankunft am neuen Orte bet der Behörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätesten- innerhalb dreier Tage zu melden. Bersäumnih der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtig ung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mtt Haftstrafe bis zu drei Tagen zu bestrafen. Freiberg, am 27. Dezember 1898. Der Stadtrath, Abtheilung sür Militärsachen. Hf« Aufforderung. " Bei der unterzeichneten Behörde sollen einige Ersatzleute für die Hilfsschutzmannschaft angestellt werden. Geeignete Bewerber, die beim Militär gedient haben müssen und ihre Befähigung zur Abfassung schriftlicher Anzeigen darzuthun vermögen, werden hierdurch aufgefordert, sich baldigst und spätestens bis Montag, den 9. Januar 1898 unter Einreichung ihrer Zeugnisse schriftlich hier zu melden. Freiberg, am 4. Januar 1899. Die Stadtpolizetbehörde. Bgl. Auktio« in MiwisSorf. Montag, den 9. Januar 1899, vormittag 9 Uhr kommen 2 Pferde, darunter 1 vierjähriges, 1 Kuli, 1 Dreschmaschine mit Göpel, 50 Ctr. Heu und Grummet, 2 WirthschaftS- und 1 Korbwagen und 1 Wagen mit Ernteleitern gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Versammlungsort: Braun's Gasthof. Jnlerar, werdeu bi» Bormittaa U llqr l -»genommen. Prei» für die Svaltzelle IS Pfg. k Litherdalb de» LandgerichUbezirl» 1) Ltg. ' «W UV