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FreibergerAnzeia^ und Taaeblatt und Tageblatt 51. Jahrgang. 'HH Erscheint Mn Wochentag «be^S'/.S.Ihr für dm >1 7^ k Inserate werde» bi, Bormittag 11 llhr II /»0 /LR4» anderen Lag. drei, MertelMrlichLMk. Lb Pfg. DENeVstaa steil 1 SettlöMÜei' ongenommen. Preis für die Spaltzeile 13 Pfg. «/'- zweimonatlich 1 Mk. 50 Pfg. u. etnmonatllch75Psg. E . Außerhalb de, Landgerichtsbezirks 15 Pfg. jj LWEMch Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zn Freiberg nnd Brand, verantwortlich« Leitnngr »e««g »nrkharvt. L. Nr. 91. 104. 114. 282. 304. 329. 347. 411. 417. 436. 455. 478. 497. 522. ff zu je Lit. tt Lit. 0. Nr. Freiberg, am 28. März 1898. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. I. L 9/98 Nr. 111. Der Ttadtrath. vr. Kßlg. Lit. 6. Nr. Lit. v. Nr. Königliches Amtsgericht. Srvt«vIii»«1Svi7. Schurig Freiberg, am 13. September 1898. Reg. V. 220/98. von der Anleihe des Jahres 188«: 3 zu 300 M., zahlbar gewesen am 1. Oktober 1897. bei der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt in Leipzig erhoben werden. Von den früher ausgeloosten Stadtschuldscheinen wurden bisher nicht zur Ein- Zum 1. Oktober oder 1. November können bei der unterzeichneten Abtheilung noch S jährig Freiwillige eingestellt werden. Dieselben müssen von kräftigem Körperbau und 1,67 m groß sein. Bezügliche Gesuche sind unter Beifügung des vom Civilvorsitzenden der Ersatzkommission des Aufenthalsortes ausgestellten Meldescheines zum 3jährig freiwilligen Dienst umgehend hierher einzureichen. Leh«, im September 1898. Kommando der m Matrosenartillerie-Abtheilung. Bekanntmachung, Auslassung von Freiberger Gtadtschuldscheinen betreffend. Bei der am 26. dieses Monats stattgefundenen Ziehung der am 1. Oktober 1888 einzu lösenden Freiberger Stadtschuldscheine sind folgende Stücke ausgeloost worden: 1., von der Anleihe des Jahres 187S r Lit. 4.. Nr. 14. 109. 137. 187. 251. 262 zu fe 1500 M., Konkursverfahre«. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Guts- und MuhlenbefitzerS Karl Fürchtegott Kirschner in Müdisdorf ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und Beendung der Schlußverteilung heute aufgehoben worden. Brand, den 13. September 1898. Expedient L. 7/97 No. 47.stv. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 627. 742. 755. 767. 887. 937. 941. 1032. 1114. 1122. 1149. 1213 300 M., 6. Nr. 7. 8. 58. 112. 160. 178 zu je 150 Mk., v. Nr. 5. 106. 144. 145 zu je 75 M.; S., von der Anleihe des Jahres 188«; , Nr. 3. 18. 107 zu je 1000 M, L. Nr. 161. 171 zu je 500 M., 0. Nr. 72. 83. 116. 235 zu je 300 M-, Konkursverfahren. DaS Konkursverfahren über das Vermögen der Schnittwaarenhändlerin Mari« August« verw. Schuffenhauer geb. Kröner in Brand ist nach erfolgter Abhaltung deS Schlußtermins und Beendung der Schlußverteilung heute aufgehoben worden. Brand, den 13. September 1898. Expedient L. 12/97 No. 47. stv. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fischwaarenhändlers Joseph Florian Ignatz Kundt in Freiberg ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf Dienstag, den 11. Oktober 1898, Bormittags ^11 Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte anberaumt worden. Freiberg, den 13. September 1898. » Sekr Zi1eoI»I, „ 0. Nr. 11. 37. 70 zu je 100 M. Der Nennwerth dieser ausgeloosten Schuldscheine kann gegen Abgabe der Stücke und der dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsscheine vom 1. Oktober 1898 ab, von welchem Tage ab die Verzinsung der Schuldbeträge aushört, bei der Stadlhauptkassenverwaltung hierselbft oder In der Gewalt sind die Herrschenden den Schwächsten unendlich überlegen." — Was soll das anderes sein, als eine Mahnung an die Propagandisten der That, so lange von ihrem frevelhaften Thun Abstand zu nehmen, als ihnen noch die Herrschenden an Gewalt überlegen sind? Luccheni aber war anderer Ansicht. Er äußerte: „Wenn alle Anarchisten ihre Pflicht thun würden, wie ich die meine gethan habe, dann würde die bürgerliche Ge sellschaft schnell verschwunden sein." „Welch' kindischer Wahn witz!" ruft hierzu der „Vorwärts" aus; — aber ist denn daS nicht auch kindischer Wahnwitz, wenn die Sozialdemokratie lehrt, alles Elend, aller Jammer, jedes Verbrechen würde verschwinden wenn die Sozialdemokratie ans Ruder gekommen sein würde? Und doch glauben diesen Wahnwitz viele Tausende; kein Wunder also, daß auch der Genfer Mörder seinen Wahnwitz als Ernst nahm. Schlägt der „Vorwärts" vor, man möge Luccheni wegen seines Geisteszustandes untersuchen lasten, so könnte man diesen Vorschlag getrost auch auf eine ganze Reihe sozialdemokratischer Führer ausdehuen. Der Anarchismus strebt demselben Ziele zu wie di Sozialdemokratie; nur die Mittel, deren sich beide bedienen, un die „bürgerliche Gesellschaft zu vernichten", sind verschieden Thatsache ist es aber, daß die Anarchisten auch heute noch ihren Nährboden in der sozialdemokratischen Verhetzung finden und daß sie sich von der „Mutterpartei" nur trennten, weil diese seit dem Fortfall des Sozialistengesetzes eine „gemäßigtere" Taktik einge schlagen hat. Die „Propagandisten der That" sind nichts weiter, als der linke Flügel der internationlen Sozialrevolutionäre. Wenn man diesen treffen will, so muß man auf das „Ganze" gehen und nicht vor der braven Sozialdemokratie, die sich zur Stunde so „loyal" wie möglich zeigt, schüchtern Halt machen. Sozialdemokratie und Anarchismus. Die neueste anarchistische Schandthat hat die sozialdemokratische Presse in große Erregung versetzt. Sie verdammt mit Ausdrücken der Entrüstung, die nichts zu wünschen übrig lassen, die That des elenden Mvrdbuben, ist aber zugleich bemüht, die Anarchisten, die — wie der „Vorwärts" hervorzuheben sich beeilt — „keine gemeinsame Organisation, keine leitende Behörde haben", von dem Verdachte eines Komplotts reinzuwaschen und das bestialische Verbrechen als das eines Wahnwitzigen hinzustellen. Wes halb dieser Eiser? Steht der Anarchismus thatsächlich außer leder Berührung mit der Sozialdemokratie, so liegt für diese doch auch kein Anlaß vor, für ihn Partei zu nehmen. Wir kennen aber die sozialdemokratische Attentatstaktik zur Genüge. Wäre dem Anarchisten Luccheni sein Verbrechen nicht gelungen, so hätte der „Vorwärts" nicht gezögert, das Attentat als „Spitzelmache" hinzustellens^ ein gelungenes Attentat aber sucht er stets als die That eines Einzelnen, eines Wahnwitzigen hinzustellen. Diese Preßtaktik aber steht in keinem Einklang mit der planmäßigen Verherrlichung des M vnarchen- Mordes, wie ihn die Sozialdemokratie in ihrem Wandkalender betreibt. Alle diese im „Vorwärts" verurtheilten Attentate „Wahnwitziger" sind dort als Gedenktage für die Genossen ver zeichnet, und noch den diesjährigen Kalender begleitet das sozial demokratische Centralorgan mit den folgenden Worten: „Die historischen Gedenktage stehen auf dem rosafarbenen Karton vermerkt, nm das Proletariat in schweren Stunden daran zu erinnern, daß es Muth zu schöpfen hat, Muth zum ferneren Kampfe, Muth und Ausdauer bis zum endgiltigen Siege über die alte kapitalistische Unordnung der Dinge." Solchen Muth hat nun auch Luccheni geschöpft. Ob dies aus dem sozialdemokratischen Kalender direkt geschehen ist oder aus Bekanntmachung, di« Eröffnung d«s Betriebes auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn Klingenberg - Colmnitz—-Frauenstein. Mit Bezug auf die Bekanntmachung des Königlichen Finanzministeriums vom 12. dS. MtS„ die Eröffnung des Betriebes für den öffentlichen Verkehr auf der schmalspurigen Bahnlinie Klingenberg-Colmnitz—Frauenstein am 15. September ds. IS. betreffend, wird hierdurch zur all gemeinen Kenntniß gebracht, daß der Betrieb nach den Vorschriften der im 18. Stück deS Gesetz« und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892 bekannt gemachte« „Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands" und einigen Abänderungen vo« 24. März 1897 und vom 23. Mai 1899, stattfinden wird. Für die Beförderung sind die bei den Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen gütigen Reglements PP., sowie die für die genannte neue Linie veröffentlichten „Besonderen Bestimmungen und Tarife" maßgebend. Die Züge verkehren nach dem hierunter abgedruckten Fahrplane. Die Tarife für die Personen- und Gepäckbeförderung werden auf den Verkehrsstellen auS- gehängt, die Tarife für die Beförderung von Gütern und lebenden Thieren sind in den von den Güterverkehrsstellen zu erlangenden „Besonderen Bestimmungen und Tarifen für die Linie Klingenberg-Colmnitz—Frauenstein" enthalten. Die in diesen Tarif aufgenommenen zusätzlichen Bestimmungen zur Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands sind gemäß den Vor schriften unter I (2) der Eingangsbestimmungen zur Verkehrsordnung genehmigt worden. Dresden, am 12. September 1898. Königliche Generaldirektio« der Sächsischen Staatseifenbahn«». No. 5204 ^./98. v. C. Frauenstein—Klingenberg-Colmnitz. der Lektüre anderer revolutionärer Schriften, ist einerlei. Der Mörder hat nach seiner That sein Bedauern darüber ausgesprochen, daß er nach dem Genfer Gesetze nicht als anarchistischer Märtyrer sterben könne; das beweist, welche Wirkung Attentatsverherrlich ungen, wie sie der sozialdemokratische Kalender treibt, „ans Wahn witzige" ausübt. Wenn die sozialdemokratische Presse also die Schuld für das Genfer Verbrechen gänzlich von ihrer Partei abzuschütteln trachtet, so ist dieses Bemühen vergebens; denn, wer tagtäglich und grundsätzlich Königsmord und Revolution ver herrlicht, wer es als seine Hauptaufgabe betrachtet, aus den Herzen der Jugend alle Religion „auszurotten", der muß immer a,l s der intellektuelleUrheber solcher nichtswürdiger Thaten angesehen werden. Auch verschiedene „bürgerliche" Blätter treten dafür ein, daß man doch die brave Sozialdemokratie für Mordbuben, wie Luccheni, nicht verantwortlich machen solle; sie weisen darauf hin, daß auch in früheren Zeiten schon und unter der Herrschaft schärfster Gesetze Attentate nicht hätten verhindert werden können. Das ist sehr richtig. Allein wird man von Strafgesetzen gegen Mord und Todtschlag überhaupt Abstand nehmen wollen, weil trotzdem weiter gemordet wird? Es ist doch wohl endlich Zeit, daß man sich darauf besinne, daß es in einem geordneten Staatswesen nicht angeht, wenn unter dem Schutze. der Gesetze Königsmord und Revolution verherrlicht und Religion und Moral untergraben wird. Der „Vorwärts" schreibt da u. A. gegen die „Propaganda der That": „Möge die herrschende Klaffe auch unendliche Schuld ans sich geladen haben, möge sie auch selbst durch Vernachlässigung von sozialen Reformen die Züchtung solch verwahrloster Indivi duen, über deren Unthaten sie sich hinterdrein entrüstet, verursacht haben: — dennoch kann und darf der Kampf gegen dieses Unrecht nimmermehr mit Nitroglycerin, Gist und Dolch geführt werden. l-sung vorgelegt: Von ver Anleihe des Jahres 1872: Lit. L. Nr. 928 zu 300 M., zahlbar gewesen am 1. Oktober 1894; Nr. 409, 977 und 1169 zu je 300 M., zahlbar gewesen am 1. April 1896; 236 zu 150 M., zahlbar gewesen am 1. Oktober 1897; 116 zu 75 M., zahlbar gewesen am 1. April 1896; Wegcspcrrung. Wegen Vornahme grundhaster Herstellungen wird die Dorfstratz« in Rothenfurth unterhalb der neuen Brücke vom 15. bis mit 22 dss. Mts. für den Fährverkehr gesperrt und der letztere über Rittergut Großschirma und die Grube „Churprinz" verwiesen. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Kreibtrg, den 12. September 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. Str Auf Folium 87 des Handelsregisters für die Stadt Freiberg wurde heute verlautbart, daß die Firma I. G. Engelharvt'sche Sortimentsbuchhandlung M. Isensee in Freiberg künftig I. G. Engelharvt'sche Sortimentsbuchhandlung N. Ravionosf firmirt, sowie daß nicht mehr Herr Ludwig August Carl Moritz Isensee in Freiberg sondern Herr Nicolai Radionosf, Buchhändler in Freiberg, Inhaber der Firma ist. Enl- sern. 2931 2933 2935 2937 2932 2934 2936 2938 km 1I.III. II.I1I. II.III II.III. II.III. II.III. II.III. II.III. 0,0 500 855 155 715 u ab Frauenstein . . . . an) 835 1150 510 1005 512 908 208 728 „ Burkersdorf b. Frauenstein ab 824 1139 459 954 7,1 525 921 221 741 „ Oberbobritzsch . . . . „ 813 1128 448 943 S,1 532 929 229 749 „ Friedersdorf b. Frauenstein „ 803 1118 438 933 12,8 543 941 241 801 „ Pretzschendorf . . . . „ 751 1106 42« 921 14,2 549 947 247 807 „ Niederpretzschendorf . . . „ 744 1059 419 914 15,8 555 9S4 254 814 „ Obercolmnitz „ 738 1053 413 908 19,7 606 1005 305 8S5 an Klingenberg-Colmnitz ab tz 725 1040 400 855 725 1115 f415 934 an Dresden-Ältst, i - ab 615 920 300 755 744 1035 418 915 an Freiberg . . / .ab 555 1009 300