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und Tageblatt Amtsblatt sür die lölliglilhea und städtischen Behörden zu Freiberg Md Brand. verantwortlich« Leitung: »earg vnrtharvt. 105. Erscheint jeden Wochentag Abends '/,S Uhr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich 2 Mk. 2b Psg. zweimonatlich 1 Mk. SO Pjg. u. einmonatlich 7ö Psg. 51. Jahrgang. — Sonntag, den 8. Mai. Inserate werden bi« Bormittag U Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeile 13 Psg. Auherhalb de« Landgerichtsbezirk« 15 Psg 1»s«. Die über den Chemiker Neander Oskar Paul Meister, früher in Chemnitz, zur Zeit in Barmen, eingeleitete Abwesenheitsvormundschaft ist wieder aufgehoben worden. Freiberg, am 30. April 1898. ' Königliches Amtsgericht. Zu I Ll 10/97 Nr. 10. »»«tsoliirelckor. Fr. Bekanntmachung. Die Wasferfteuer auf das 1. Bierteljahr 189» ist zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung nunmehr spätestens bis zum 1V. Mai 1S9S an die hiesige Gas- und Wasserwerks-Kasse zu entrichten. Freiberg, am 29. April 1898. Der Etadtrath. Vr M Bekaimtmachmm. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle der Ende März dieses Jahres freiwillig aus dem städtischen Polizeidienste geschiedenen Schutzleute Heinrich Oskar Schmidt und Georg Robert Schneider der bisherige Schutzmann in Mügeln bei Pirna, Herr Edmnnd Heinrich Paul Rieck« und der bisherige Schutzmann in Frankenberg, Herr Theodor Bruno Brunk als Schutzleute der Stadt Freiberg angestellt und am 13. beziehentlich 25. vorigen MonatS in Pflicht genommen worden sind. Freiberg, den 7. Mai 1898. Der Ttadtrath. i. B. T-oli«». D. Die rechtzeitige Entfernung der Leichen aus dem Sterbehause detr. In Gemäßheit der Generalverordunng der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden vom 25. Februar 1898 wird nachstehende Generalverordnung, die rechtzeitige Entfernung der Leichen aus dem Sterbehause betreffend, zur Nachachtung hierdurch in Erinnerung gebracht. Freiberg, den 3. Mai 1898. Die Stadtpolizeibehörde. Bgl. Generalverordnung an sSmmtliche Polizeiobrigkeiten und die Herren Bezirksärzte des Dresdner Regierungsbezirks, Vie rechtzeitig« Entfernung der Leiche» aus dem Sterbehause betreffend. Bei Verhandlungen einer Plenarversammlung des Königlichen LandeS-Medicinal-Collegium ist auf die in manchen Gegenden des Landes, namentlich auf dem platten Lande, herrschende Sitte, die Leichen, in Sonderheit zu Ermöglichung eines solenneren Begräbnisses an den, auf den Todestag nächstfolgenden Sonn- oder Festtagen, überlang in dem Sterbehause zurückzuhalten, hingewiesen worden. In dessen Folge hat das Königliche Ministerium des Innern aus den sich geltend machen den, sehr bedeutsamen Rücksichten auf die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, daß bei Ver meidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark — Pfg. für jeden einzelnen Contraventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von FLulmß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (4 mal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist entfernt werden müssen, um entweder beerdigt oder den Todtenhallen übergeben zu werden. Dresden, den 8. November 1877. Königliche Kreishauptmannschaft. (gez.) von Hübler, S. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Schneidermeisters und Hausbesitzers Anton Geba««« in Freiberg, Nonnengaffe Nr. 6, wird heute am 25. April 189», Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann August Straubel in Freiberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 1«. Juni 1»9» bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in tz 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 17. Mai 1»98, Bormittags 19 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Freitag, den 24. Juni 1898, Bormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. 33, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1». Rai 1898 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Freiberg, Abth. I. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Sekr. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Buchhändlers Johan« Gotth«If Lotze in Freiberg ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögens» stücke der Schlußtermin auf Freitag, Ven 3. Juni 1898, Vormittags 19 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 33, bestimmt. Freiberg, den 6. Mai 1898. Sekr Zlloolnt, L. 1/98 Nr. 26. Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgerichte. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen des Schleifermeisters Johann BalDui« Hocke in Freiberg ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf Dienstag, Ven 17. Mai 1898, BormittagS 19 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 33, anberaumt. Freiberg, den 6. Mai 1898. Sekr. Zsstoalnt, L. 19/97 Nr. 84. Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgericht. Bekanntmachung. Die Arbeiten und Lieferungen, welche sich bei vem Neubau ver Schweinitzthalstratze zwischen Deutschneudorf und Deutfcheinfievel auf 4969 m Länge erforderlich machen, sollen unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern und der gänzlichen Zurückweisung unangemessener Gebote verdungen werden. Vordrucke zu Bervingungsanschlägen können gegen Erstattung der Herstellungskosten vom 2. bis mit 12. Mai 1898, vormittags, bei der Straßen- und Wasser-Bauinspektion Freiberg, Reitbahngaffe 4, II., woselbst auch die Bauzeichnungen und Ausführungs-Bedingungen zur Ein» sichtnahme ausliegen und auf Erfordern weiterer Auskünfte werden gegeben werden, entnommen werden, und sind gehörig ausgesüllt, aufgerechnet und unterschriftlich vollzogen in verschlossenen, mit „Neubau-Berdingung" überschriebenen Umschlägen biS spätestens Sonnabenv, ven 14. Rai 189», vormittag- r/,1L Uhr, portofrei an die Königliche Bauverwalterei Freiberg, Schloßplatz 3, I., einzureichen, bei welcher zu vorgedachter Zeit die Eröffnung der eingegangenen Angebote in Gegenwart der etwa hierzu erschienenen Bewerber erfolgen soll. Sämmtliche Bewerber bleiben bis zum 28. Mai 1898 an ihre Angebote gebunden. Bis dahin unbeantwortet gebliebene Angebote sind ohne Weiteres aü abgelehut Pl betrachten. Freiberg, am 27. April 1898. Königliche Strotzen- nnv Königlich« «auvrrwalttrri. Waffer-Baninspektion. Bekanntmachung. Die Arbeiten und Lieferungen, welche sich ») beim Neuban einer Stratze im Thal« Ver wilven Weitzeritz zwischen Schönfelv nnv Steinbrückmühle auf zusammen 1980 m Länge und l») beim Neuvan ver fiskalischen Mulvenbrücke in Btenenmühle erforderlich machen, sollen unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern und der gänzliche» Zurückweisung unangemessener Gebote verdungen werden. Vordrucke zu Verdingungs-Anschlägen können gegen Erstattung der Herstellungskosten vom 2. bis mit 12. Mai 1898, Vormittags, bei der Straßen- und Wasser-Bauinspektion Freiberg, Reitbahngasse 4, II., woselbst auch die Bauzeichnungen und Ausführungsbedingungen zur Einsicht nahme ausliegen und auf Erfordern weitere Auskünfte werden gegeben werden, entnommen werden und sind gehörig ausgefüllt, ausgerechnet und unterschriftlich vollzogen in verschlossenen, mit „Neubau-Verdingung" überschriebenen Umschlägen bis spätestens Sonnabend, den 14. Mai 1898, Nachmittags 4 Uhr, portofrei an die Königliche Banverwalterci Dippoldiswalde einzureichen, bei welcher zu Vor gedachter Zeit die Eröffnung der eingegangenen Angebote in Gegenwart der etwa hierzu er schienenen Bewerber erfolgen soll. Sämmtliche Bewerber bleiben bis zum 18. Juni 1898 an ihre Angebote gebunden. Bis dahin unbeantwortet gebliebene Angebote sind ohne Weiteres als abgelehnt zu be trachten. (lä. 9987.) Freiberg und Dippolviswalve, am 27. April 1898. Königliche Stratzen- nnv Waffer-Baninspektion. Königliche Bauverwalterei. l8el»1«x«. Oro». Gemeindesparlasse zu ErMsdorf ist jeven Rontag Nachmittags von 2 bis 6 Uhr geöffnet, verzinst Spareinlagen zu 8*/, °/o und gewährt Darlehen auf Grundstücke zu mäßiger Verzinsung. Der Gemeinverath. G.-Vorst. Der verflossene Reichstag. Der gestern geschlossene, am 15. Juni 1893 gewählte Reichs tag war der erste, dessen Lebensdauer volle fünf Jahre betrogen hat. Der Reichstag von 1887, der die. fünfjährige Legislatur periode einführte, durfte das neue Gesetz natürlich nicht auf sich selbst wirken lassen, da er noch auf drei Jahre gewählt war; der Reichstag des Jahres 1890 aber verfiel, nachdem er nur ein Vierteljahr über die früher gültige dreijährige Periode hinaus gelebt hatte, der Auflösung. Betrachtet man die Thätigkeit des fetzt sanft dahingeschiedenen Reichstages, so könnte man allerdings beinahe auch von einer nur dreijährigen Legislaturperiode sprechen. Denn die Sessionen von 1893,1895 und 1896/97 waren so un fruchtbar, daß man sie beinahe hätte streichen können. Es wurde in ihnen nicht viel mehrgeleistet, als daß der Etat durchberathen wurde. Mit einer derartigen Leistung der Volksvertretung ist man zwar in Frankreich in der Regel zufrieden, in Deutschland aber ist man doch ein wenig verwöhnter. Desto umfassender und fruchtbarer war die Thätigkeit des Parlaments in den Jahren 1893/94, 1895/96 und 1897/98. Am Anfang und am Schluss: des Lebens des Reichstages wurden wichtige nationale Aufgaben in befriedigender Weise gelöst. Im Juli 1893 bewilligte der Reichstag eine sehr bedeutende Vermehrung des Landheercs, im März 1898 genehmigte er die Erweiterung und die feste Or ganisation der Marine. Der KriegSgott also kann mit dem Reichstage Völlig zufrieden sein. Nicht ganz so hervorragend und vielfach lebhaft bestritten waren die Leistungen des Reichs tages auf dem wirthschaftspolitischen Gebiete. Die Handelsver träge mit Rußland und Rumänien wurden mit Ach und Krach durchgebracht, und auch die Freunde der Regierung müssen zu geben, daß eS den Unterhändlern der deutschen Regierung bei größerer Geschicklichkeit und Zähigkeit wohl hätte gelingen könne», bessere Bedingungen herauszuschlagen. Die Gegner der Handels verträge sind Freunde der Börsensteuer und des Börsengesetzes, aber ebenso, wie die Anhänger der Handelsverträge die Mangel haftigkeit derselben zugeben müssen, so müssen die Anhänger der gegen die Börse finanziell und organisatorisch gerichteten Maß nahmen zugeben, daß die Börsensteuer wenig ergiebig, und daS Börsengesetz nicht sehr wirkungsvoll ist. Das Margarinegesetz und die Zuckersteuer haben ebenfalls keine sehr tiefgreifende und den Bewilligern dieser Gesetze erfreuliche Wirkung. Auch in sozialpolitischer Hinsicht ist zwar mancherlei aber nichts Hervorragendes geleistet worden. Der Reichstag von 1893 bis 1898 hat in sozialpolitischer Hinsicht sich weniger dem vierten Stande, d. h. dem Arbeiterstande, gewidmet, als dem sogenannten Mittelstände, d. h. dem kleinen Gewerbetreibende», dem Handwerker, dem kaufmännischen Angestellten. Gesetze, wie dasjenige über die Abzahlungsgeschäfte, oder über die StellungS-