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rMrgerAitPigex und Tageblatt «WSSIM für die Miglichm und MWcn BePrdeu zn Frewers Md Braud. Verantwortliche Leitung; »««»- »«vkhardt. - Erschrint jeden Wochentag Abends '/,6 Uhr für den " »Inserate werden bi» Bormittag tt Uhr 7i7 anderen Tag. Pret« vierteljährlich 8 Mk. 2b Psg. KNUNlttK ÄPN 17 ! angenommen. Prei, für die Gp-lt-eil- 13 Pfg. H ^/f- O»» zweimonatlich IMk.bO Psg. n.emmonatltch7bPs^ ^VviilitU^, vkli T« 44^14 «4. Außerhalb de« LandgerichtSbezirk« 15 Pfg s LWV» Bekanntmachung. Wie überall im Sachsenlande, soll auch in unserer Stadt die Doppelfeier deS 7». Geburtstags und des 25jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Königs besonders ausgezeichnet und in folgender Weise festlich begangen werden: , Donnerstag, den 21. April dieses JahreS: Abends 7 Uhr: Aktus der Fortbildungsschule im Saale zum „Schwarzen Roß." L., Freitag, den 22. April dieses Jahres: 1 ., Abends nach Eintritt der Dunkelheit: Festliche Beleuchtung der Stadt, darunter der städtischen Gebäude, des Marktbrunnens, Bismarck-Denkmals, Schweden- Denkmals und der Freitreppe am König Albert-Park; 2 ., Abends s/^8 Uhr: Zapfenstreich der hiesigen Königlich Sächsischen Militärvereine und der Turnerfeuerwehr; währenddessen Böllerschüsse, abgegeben von der Schützen- gilde von der Halde der „Rothen Grube" aus: 3 ., Abends 9 Uhr: Oeffentlicher FesttommerS der Königlich Sächsische« Militärvereine im Saale des „Bairischen Garten." 6., Sonnabend, den 23. April dieses JahreS: 1 ., Früh 6 bis 7 Uhr: Festgeläute mit allen Glocken; 2 ., Früh 7 bis 8 Uhr: Weckruf durch die Straßen der Stadt; 3 ., Vormittags: Feierlichkeiten in den hiesigen Schulen; 4 ., Mittags */,12 bis */,1 Uhr: Platzmusik auf dem Obermarkte; 5 ., Nachmittags 2 Uhr: Festmahl im großen Kaufhaussaale (Preis der Tafelmarke: 3 Mark); 6 , Abends 8 Uhr öffentliche Kommerse ») im Saale des „Bairischen Garten", veranstaltet vom Bürgersingverein, Gewerbeverein, Handmerkerverein, Lehrergesangverein, der Schützengilde, der Turnerfeuerwehr und vom Turnverein; d) im Saale der „Union", veranstaltet vom Verein für Volkswohl „Feierabend". Hierüber: 7-, Festspeisung der Ortsarmen in erweitertem Umfange durch Vermittelung der Armendistrikte und der Insassen der Hospitäler St. Johannis und St. Bartholomäi. o, Sonntag, den 24. April dieses Jahres: 1 ., Früh 6 bis 7 Uhr: Festgeläute mit allen Glocken; 2 ., Kirchliche Feier in den hiesigen Kirchen in Gemäßheit der Verordnung deS Evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums; aus diesem Anlaß 8 ., Kirchenparade der hiesigen Königlich Sächsischen Militärvereine und der Turner feuerwehr; 4 ., Abends 8 Uhr: Oeffentliches Konzert des Handwerkervereins mit Vor führung lebender Bilder und darausfolgendem Ball im Saale des „Schwarzen Roß." Die öffentlichen Gebäude werden an den Festtagen — 22. bis 24. April — mit Fahnen- «nv Flaggenschmuck versehen und, wie schon oben bemerkt, am Abend des 22. April festlich beleuchtet werden. Wegen des Festmahles ergeht noch besondere Bekanntmachung. Wir richten an die gesammte hiesige Einwohnerschaft die herzliche Bitte, durch allseitige Betheiligung an den geplanten Feierlichkeiten, darunter durch Beflaggen der Häuser und allge meine Antheilnahme an der beabsichtigten festlichen Beleuchtung der Stadt, ihre Liebe und Verehrung für unseren erlauchten König erneut kundgeben zu wollen. Freiberg, am 5. April 1898. Der Stadtrath. 8vI«roeÄer. Kßlg Das Schulgeld imd Sie Aufnahmegebühren für das Gymnasium, Realgymnasium und die Bürgerschule« auf das 2. Vierteljahr 1898, sowie das Schulgelv für die einfachen Volksschulen, die Fortbildungsschule und die Frisch'sche Arbeitsschule auf das 1. Vierteljahr 1898 ist zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung spätestens bis 30. April dieses Jahres an die Schulgeldereinnahme, Stadthaus, zu bezahlen. Freiberg, am 15. April 1898. Der Stadtrath. Vr. HoLroecksr. Fehmel Verpachtung. Das hinter dem Stadtkrankcnhause an dem in die Scheunenstraße cinmündenden Wege gelegene Niederlagsgebäude soll mit dem umgrenzenden Wiesengrundstücke sofort oder später verpachtet werden. Pachtangebate sind bis zum 2S. April dieses Jahres schriftlich oder mündlich im Rathhause — Zimmer Nr. V — anzubringeu Freiberg, am 13. April 1898. Der Stadtrath Bekanntmachung für Brand. Anläßlich der Festlichkeiten des 70. G-burtstageS ««d de» SSjähri-e« Regierungsjubiläums „Sr. Majestät des Königs" werden am 22. April abends Zapfenstreich, am 23. April früh Weckruf und Abgabe von Böllerschüssen, vormittags Schulfeier und an Rathsstelle Bertheilung von Geschenken, abend» Fackel- und Lampionzug, Illumination und elektrische Beleuchtung der Wettinstraße erfolgen. Am 24. April werden früh Festgeläute und Morgenmusik, vormittags allgemeine Berg- und Kirchenparade, sowie Festgottesdienst, mittags Unterhaltungsmusik auf der RathhauSterrasse, abends 8 Uhr Kommers im Saale zu Stadt Dresden veranstaltet werden. Wir richten an die gesammte Einwohnerschaft die Bitte, durch Beflaggen der Häuser, durch allseitige Betheiligung an den geplanten Festlichkeiten, ihrer Liebe und Verehrung für unsere« König beredten Ausdruck zu verleihen. Brand, am 16. April 1898. Der Fest-Ausschutz. Auktion. Montag, den 18. April 1898, Nachmittag» 8 Ah« werden im amtsgerichtlichen Auctionslocale 52 Scheuerbürsten, 10 Sülzeschüsseln, 8 Kehrschaufel«, 28 Cylinderputzer und 1 Kübel Butter unwiderruflich versteigert. Weiter sollen noch 2 Waarenschränke, 2 Ladentische, 1 Wasch- u. 1 Nähmaschine, 1 Stiehler» Handatlas, 1 Pneumatik-Rover, 1 Scheibenbüchse, 1 Handwagen mit Leitern u. Möbel versteigert werden. Freiberg, den 16. April 1898. Sekr. G^V. Gymnasium Albertinum. Die Aufnahmeprüfung findet Monta-, 18. April vormittag» vo« 8 Uhr ad statt. Papier und Feder find mitzubringe«. Freiberg, den 15. April 1898. Nr Lmll Realgymnasium zu Freiberg. Die Aufnahmeprüfung der neuangemeldeten Schüler findet Montag, den 18. April früh 8 «hr statt. Vor dem Beginne der Prüfung sind die etwa noch ausstehenden Zeugnisse, namentlich da» Zensurbuch abzugeben. Eltern, die ihre Söhne für den Bureaudienst bei den staatliche« Behörde« bestimmt haben, werden darauf aufmerksam gemacht, daß der erfolgreiche Besuch der Untersekunda zur Anstellung als Bureauassistent, das Reifezeugniß der Anstalt zur Anstellung als Bureau sekretär berechtigt. , Gutbeanlagte und fleißige Schüler, die nach zurückgelegtem 10. Lebensjahre der Anstalt übergeben werden, erlangen nach erfülltem 16. Lebensjahre daS sogenannte Freiwilligenzeugniß Freiberg, den 15. April 1898. Der Rektor deS Realgymnasium» zu Freiberg. Pros Nlvlsurck Kohversteigerung auf Höckendorfer Staatsforftrevier. Im Gasthofe zu Ruppendorf sollen Mittwoch, den 27. April 1898, von Vor mittags ^10 Uhr an, nachstehende Nutz- und Brennhölzer, als: 393 w. Stämme, 15 w. Klötzer, 765 w. Derbstangen und 547 w. Derbstangenklötzer, 3400 w. Reisstangen und 150 w. Neisstangenklötzer, 37 rin w. Brennscheite, 62 rm w. Brennknüppel, 36 rm w. Zacken, 155 rm w. Aeste und 1930 rm w. ungeschneideltes Brennreisig versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegende« Orte aushängenden Plakate. König». Forstrevierverwaltung Höckendorf und «Snigl. Forstrentamt Tharandt, am 15. April 1898. Lim«. 4V o! Krumm. Bekanntmachung für Hilbersdorf. Die Aufnahme der diese Ostern im hiesigen Bezirke angemeldeten schulpflichtig gewordene« Kinder findet nächsten Montag, den 18. April, Nachmittags 1 Uhr in hiesiger Schule statt. Hilbersdorf, am 15. April 1898. Der Schulvorstand. Die Lage unseres Hausbesitzes. Ein freimüthiges Wort eines alten Hausbesitzers. „Weh' Dir, daß Du ein Enkel bist!" Die folgenden Zeilen haben den Zweck, die vielfach gedrückte Lage unserer Hausbesitzer einmal im Zusammenhänge und so sachlich als möglich darzustellen, damit die geehrten Behörden (nicht bloß unserer Stadt) alles thun, was diese Lage zu bessern im Stande ist, damit ferner die Miether nicht unbillige Forder ungen an die Hauswirthe stellen, damit endlich die Hausbesitzer sich enger zusammenschließen, nicht uni ihre einstigen Vorrechte zurückzuerobcrn, sondern nur um die Neste der mittelalterlichen Lasten, die unbilligerweise auf ihnen ruhen, nach und nach ab zuschütteln. Ja mittelalterlich! denn als unsere Vorfahren, die ersten Hausbesitzer, die Häuser der Stadt gebaut, sie mit Mauern Nr. 8«Iir«eKer. Mllr Gemeindesparkaffe zu Erbisdorf ist jeden Montag Nachmittags von 2 bis 6 Uhr geöffnet, verzinst Spareinlagen zu 3*/, o/a und gewährt Darlehen auf Grundstücke zu mäßiger Verzinsung. Der Gemeinverath. G.-Vorst. umgeben, Kirchen und Schulen und Rathhäuser errichtet hatten da erhielten sie natürlich viele begründete Vorrechte vor den bloßen Beisassen, die „nicht ihren eigenen Rauch" hatten und nichts zu jenen Leistungen beitrugen, und mit den Rechten standen die Pflichten in vollem Einklänge; wie aber jetzt? Die Vorrechte, hat die Neuzeit, wie alle andere Privilegien, mit Recht uns ge nommen, aber die Pflichten uns fast ohne Einschränkung gelassen: ich nenne jetzt nur die Zahlung der Grundsteuer (was nach Ein führung der Einkommensteuer zu einer unbilligen Doppelbesteuer ung geworden ist), die Pflicht, die Trottoirs aus eigenen Mitteln zu erbauen (ein seltsames Eigenthum! wo man nur die Pflicht hat, sie zu erbauen aber keinerleiRechtzurausschließlichenBenutzung) und die Pflicht, diese Trottoirplatten und die Hälfte der angren zenden Straße zum Besten der Gesammtheit . ller Einwohner und Fremden zu reinigen. 1. Zuerst die Grundsteuer. Diese Steuer ist so lange gerecht, als sie die einzige Einkommensteuer ist, die der Haus besitzer zahlt, daher auch bei ungebildeten Völkern, wo mit der eindringenden Civilisation sich eine Besteuerung der Einwohner nöthig macht, man zuerst auf Hütten und Häuser eine Steuer einführt, wie dies in diesem Jahre die deutsche Regierung in Südcst-Afrika gethan hat: hierdurch werden alle Einwohner ge troffen, denn jeder von ihnen hat wenigstens seine Hütte. AlS man später die gerechteste aller Steuern, die Einkommensteuer, einführte — und unser Freiberg hat das Verdienst, diese schon lange eingeführt zu haben, als man z. B. in Dresden noch die ganz ungerechte Wohnungssteuer hatte — da hat man vergessen, für die Grundbesitzer ihre besondere Steuer abzuschaffen, und wir geduldigen Lämmer haben sie weiter gezahlt und zahlen sie noch, obgleich daS Einkommen auS dem Grundbesitze natürlich