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und Tageblatt -brt«ch UN- Tageblatt »Mich Erschein« jeden Wochentag Abend» '/,S Uhr für den ander«, Lag. Prei» vterreljüdrlkch S Mk. Lb Pfg. zweimonatlich 1 Ml. bo Psg.«. eMmonatlich75Ps». Inserate werden bis Bsrmittaa U llyr . E»/b EA angenommen. Preis für die Lpaltzrile IS Pfg. H Lutzerhalb de« Landgericht»brrirt» 14 Pfg «Wv ^c° 14. «list ES»«»«. stittergasst Dresden, den 15. Januar 18S8. rägnirt, - 110862) kevßtö flve» pothck «s Ob, ,rlch rq Sruer, 61 re. Utt^ täten. 14«. S«U«I» «mnetd, lalnm« krodee > modneb, «rrfntir, AK Der Schulvorstand Orvt»«t>«1. US kräftig. Geburtsurkunde nebst Taufbescheinigung beizubringen. Fretvergsdorf, den 18. Januar 1898. Kriegs-Ministerium. von Arnold Saal M. «x fe«. E -aUtlrl Idesitzer N Reichel Z em Stnei^! laarenhtuv. hard Lieiim DnchsEZ rt rin UguitEZ »v-L-ln MimmnlU BirNIch^ dertziÄ T alt; 7V.IHÄ «- ULa AmMllM für die königlichen und städtischen Behörden zn Freiderg und Brand. Verantwortlich« LeUuugt »ea*O Burkhardt. 406 h. L 8111 w. Klötzer u. 5 rm w. Nutzscheite; von Nachmittags 2 Uhr M»r 11 rm h. u. 106 rm w. Brennscheite, */, rm h. u. 90 rm w. Brennknüppel, 47 rm w. Zacken, 6,5 rm w. Aeste und 6 rm w. Stöcke. Näheres ist aus den bei den Ortsbehörde« und i« den Schankstätten der umliegenden Ort schaften aushängenden Plakaten zu ersehen. Kgl. Forstrevierverwaltung Rechenberg und Kgl. Forstrentamt Frauenstein, am 17. Januar 1898. »SÄer. Solrmrls. — ' 60. Jahrgang. — Mittwoch, de« 19. Januar. . Nr in E « hi« Sohn; simmern sabrikait Kolzversteigerung auf Tharandter Staatsforftrevier. Im Gasthose »zur Tanne" in Tharandt sollen Dienstag, den 25. Januar 1898, von Vormittags l/,10 Uhr an nachstehende Nutz- und Brennhölzer, als: 2 h. u. 86 w. Stämme, 527 h. u. 176 w. Klötzer, 15 rm h. Brennscheite, 4V rm h. Brennknüppel u. 83 rm h. Aeste versteigert werden. Nähere- enthalten die bei den Ortsbehörden und in de» Schank stätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrevterverwaltung «nv König!. Forstrentamt Tharandt, am 15. Januar 1898. Bekanntmachung, die Anmeldung schulpstichtiger Kinder betreffend. Nach 8 4 Absatz 3 des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 werden zu Ostern laufenden JahreS alle diejenigen Kinder hiesiger Einwohner schulpflichtig, die bis dahin das 6. Lebensjahr erfüllt haben; auch dürfen zu diesem Zeitpunkte auf Wunsch der Eltern und Erzieher bereits solche Kinder in die Schule ausgenommen werden, die bis zum 30. Juni dieses Jahres dasselbe Alter erreichen. Die hiernach schulpflichtigen Kinder sind, dafern sie nicht nach den Bestimmungen der revidirten Lokalschulordnung einem anderen Schulbezirke als dem hiesigen angchören, zum Zwecke ihrer Aufnahme in eine der evangelisch-lutherischen Schulen hiesiger Stadt, und zwar 1 ., für die Mädchenbürgerschule Mittwoch, den 19. dieses Monats, 2 ., für die Knabenbürgerschule Donnerstag, den 20. dieses Monats Koh-Mrsteigerung auf dem Rechenberger Staatsforstrevier. Im Gasthofe zu Rechenberg sollen Montag, den 24. Januar ds». IS. folgende im Rechenberger Forstreviere auf der Klötzerwiese und in den Abth.26, 27, 28, 29, SV, 31, 37, 40, 45, 57, 65 und 66 ausbereitete Nutz- und Brennhölzer an die Meistbietende« versteigert werden, und zwar: von Bormittags 19 Uhr an: Jur Rtilhstagsumhl. Die bereits vor einigen Tagen angekündigte Erklärung der Gegner der Oertel'schen Kandidatur ist gestern in Form eines Flugblattes erschienen. Sie umfasst vier Seiten und trägt die Unterschriften von 53 Herren aus Freiberg ; 25 Unterschriften entfallen auf Hainichen; Oederan ist durch seinen nationalliberalen Abgeordneten und Bürgermeister vertreten und die Gemeinden Mulda, Bienenmühle, Pappendorf und Crumbach durch zusammen 6 Herren, sämmtlich Fabrikanten. Es sind zweifellos respektable Herren, die ihre Unterschrift zu der Erklärung gegeben haben, auch ist das Bestreben nicht zu verkennen, sich eines ruhigen, sachlichen Tones zu befleißigen — wenigstens insoweit, als nicht vom „Freiberger Anzeiger" die Rede ist. Daß sich die Spitze der Erklärung gegen unser Blatt richten würde, haben wir bereits vor einigen Tagen mittheilen können. Mag nun die Redaktions kommission dem feurigen Streitroß, das der Verfasser reiten wollte, auch ein wenig in die Zügel gefallen sein, so trifft doch unsere Voraussage zu, daß sich der ganze Groll der Gegner der Oertel' schen Kandidatur aus den „Anzeiger" entladen werde, während die bei der Aufstellung derselben betheiligten Faktoren so glimpf lich behandelt werden, daß sie sich verwundert fragen müssen, ob es am Ende nicht doch der „Anzeiger" gewesen ist, der die Ver handlungen geführt, die Kandidatur vorgeschlagen und aufgestellt hat?! Gegen diese „diplomatische"Verschiebung Situation haben wir bereis in unserer Erklärung vom Mittwoch, den 12., Front gemacht, indem wir schrieben: „Wir haben in der ganzen Wahlangelegenheit nichts gethan, als unsere journalistische Pflicht! Wir haben über die Ent stehung der Kandidatur Oertel auf Grund der tatsächlichen Vorgänge berichtet, haben die hierbei maßgebenden Erwägungen dargelegt, haben gewarnt, eine Kandidatur zu bekämpfen, ohne etwas Besseres bieten zu können, haben einige — bei Weitem nicht alle! — „Jrrthümer" der Gegenagitation richtig gestellt und haben schließlich, nach Aufstellung der Kandidatur, nochmals eine zusammenfasseude Darstellung der Situativ» gegeben." Das halten wir auch heute aufrecht. Wenn in der Erklärung versichert wird, daß ihre Veröffentlichung lediglich durch unseren Artikel in der Nummer vom 1. Januar veranlaßt worden sei, der den Sachverhalt „gelinde gesagt, unzutreffend" wiedergegeben habe, der „die Verantwortung für das Scheitern des Kompromisses und den etivaigen Sieg der Sozialisten auf die Gegner des Herrn 1>r. Oertel abzuschieben versucht und einen Ton angeschlagen habe, der bestimmt schien, zu verletzen und die vorhandenen sachlichen Gegensätze in persönlicher Weise zu verschärfen" — so »vollen wir die Entscheidung über die Berechtigung dieser Vorwürfe unseren Lesernüberlassen: Wir werden den Artikel in unserer morgigen Nummer nochmals zum Abdruck bringen. Durch einen Vergleich mit den Behauptungen des Flugblattes werden die Leser dann auch selbst beurtheilen können, Wie viel von der in unserem Artikel gegebenen Darstellung durch das Flugblatt widerlegt worden ist, und ob die Verfasser des Flug blattes ein Recht haben zu der beleidigenden Erklärung, daß sie „es unter ihrerWürde halten, auf diejeGehässia- keiten und persönliche« Angriffe einzugehen!" Bekanntmachung für FrciücrgsSorf, Vie Anmeldung der schulpflichtige« Kinder betreffend. Nach Z 4 Abs. 3 des Volksschulgesetzes werden zu Ostern d. I. alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahin das 6te Lebensjahr erfüllt haben; auch können bereits solche Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 30. Juni lfd. I. dieses Alter erreichen. Die Anmeldung muß bis spätestens 1. Februar auf dem Gemeindeamt hier erfolgen. Für alle Anzumeldenden ist der Impfschein, für solche, die nicht in Freibergsdors geboren sind, auch die standesamtliche Die Herren schreiben ferner: „Es hat, da unS ein Preßorgan am Orte nicht zur Verfügung steht, die Form deS Flugblattes gewählt werden müssen; aus demselben Grunde besteht nicht die Absicht, uns in eine Polemik gegen die zu vermuthenden weitere« Angriffe des Freiberger Anzeigers einzulassen." Haben denn die Herren überhaupt den Versuch gemacht, in unserem Blatte zu Worte zu kommen? Hätten sie an die Redaktion das Ersuchen gerichtet, der von ihnen vertretenen Anschauung einen Platz einzuräumen, so wären wir ihnen bereit willig entgegengekommen. Dieser Weg wäre jedenfalls gerader gewesen, als auf dem Umweg über Leipzig eine scharfe Polemik einzuleiten; er würde die Wortführer der Bewegung wohl auch davor bewahrt haben, durch ehrverletzende Acußer- ungen gegen unser Blatt dem Streit der Meinungen von vornherein eine ganz unnöthige Schärfe zu verleihen. Unsere Schuld ist es nicht, wenn sich die Herren diesen Weg selbst ver baut haben. Was nun den sachlichen Inhalt deS Flugblattes anlanat, so wissen wir nicht, ob Herr vr. Oertel, gegen den sich das Haupt geschütz richtet, es für angezeigt erachtet, selbst das Wort zu er greifen. Für Jeden, der die Erklärungen des Herrn Kandidaten gehört oder nach den stenographischen Niederschriften gelesen hat, würde sich eine solche Entgegnung verüberflüssigen, und es ist in der That schwer zu begreifen, wie man in dem Flugblatt mit „Bedenken" hausiren gehen kann, die ihre Widerlegung schon in den klaren Erklärungen des Kandidaten gefunden haben, wie man Behauptungen auSsprechen kann, die die Thatsachen geradezu auf den Kopf stellen (Jesuitenfrgge)! / Bekanntmachung, betreffend de« freiwillige« Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährige« aktive« , . Militärdienst. i. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst «m stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körper- liche Befähigung hat. . ' ' 2. Wer sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppentheil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines AufenthaltS- orles die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 8. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. , Die Ertheilung de» Meldescheine- ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung de» Vater- oder des Vormunde-, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der znm freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisie nicht gebunden ist und fich untadelhaft geführt hat. 4. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vor legung ihres Meldescheines an den Kommandeur deS Truppentheils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körper liche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bi- 31. März, In der Regel am Rekruten-EtnstellungS-Termtn (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche aus Besörderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikcorps ein- zutreten wünschen, eingestellt werdend Hierbei ist darauf aufmerksam zn machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bi- 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Nekruten-Emstelluna-termin. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Mel dung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Ab nahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heünath beurlaubt »«erden. - """ - ' - 7. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl de-Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle deS Verbleiben- in der aktiven Armee und Erreichens der UuteroffizierS-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilver- sorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungcn während deS Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. NE : «. ßä eami» »nkUM stmaM in den betreffenden Schulgebäuden und 8., für die vereinigte« einfache« Volksschulen Freitag, de« 21., «nd Gon«- abenv, de« 22. diese» MonatS im Eusebienschulgebäude (Erdgeschoß, Zimmer Nr. 5) — allenthalben nur i« der Zett von s bis 12 Uhr Bor- ««d 2 hi» k Uhr Nachmittags — bei den betreffenden Herren Schuldirektoren anzumelden. Hierbei sind der vollständige Name, Geburtstag und Geburtsort deS Kinde» genau anzugeben, ist auch die erfolgte Impfung nachzu- we sen und endlich für die nicht in Freiberg geborene« Kt«der ei«e standesamtliche Geburtsurkunde nebst Tausbescheinigung beizudringen. Wegen der Anmeldung gebrechlicher und geistig unreifer schulpflichtiger Kinder wird «och besondere Bekanntmachung erlaßen werden. Freiberg, am 18. Januar 1898. Der Schulausschutz. Br. Kßlg. Bekanntmachung. In LipperSdorf ist die Maul- und Klauenseuche auSgebroche«. Marienberg, am 17. Januar 1898. Königliche AmtShauptmannschaft. von Oppo«.