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Amtsblatt für die königlichen Md Wüschen Behörden zu Freiberg und Brand. Verantwortliche Leitung der RevaMon: Geo«g Burkhardt. F 234. Erscheint jeden Wochentag Abends '/,6 Uhr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich 1 Mk. 80 Psg. einmonatlich 60 Pfg.; durch die Post 2 Mk. 28 Psg. — 83. Jahrgang. —" »» Dienstag, den S. Oktober. Inserate werden bis Vormittags 1t Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeile 15 Pfg. Außerhalb des Landgerichtsbezirks 16 Pfg. 1900. r Die Biervezugsscheine auf daS 3. Vierteljahr 1900 sind ordnungsmäßig ausgesüllt bis spätestens 1V. Oktober dieses Jahres in der Stadtkasseneinnahme, Stadthaus, zur Vermeidung der in den 88 11 «NV 12 des Biersteuer-Regulativs angedrohten Strafen abzugeben. Gleichzeitig ist die Biersteuer nebst den Gebühren für —inigung der Bierdruckapparate daselbst zu bezahlen. Freiberg, am 1. Oktober 1900. Der Stadtrath. Blüher. Fehmel. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Glasermeisters und Hausbesitzers Franz Oswald Hachenberger in Freiberg ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf Dienstag, den 23. Oktober 190«, Nachmittags 3^ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 33, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Konkursverwalters sind auf der Gerichts* schreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Betheiligten niedergelegt. Freiberg, den 26. September 1900. Sekr. Sttvslal, . L. 16/00. Nr. 80. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. I. In daS hiesige Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 7: Firma Erzgebirgische Holzindustrie-Aktiengesellschaft in Brand: ein versiegeltes Couvert, enthaltend 3 Blätter mit Zeichnungen von Mustern zu SophaS, Fauteuils und Stühlen, plastischen Erzeugnissen; Fabriknummern 380—390; Schutzfrist 3 Jahre. Angemeldet am 25. September 1900, nachmittag- ^3 Uhr. Brand, am 4. Oktober 1900. Königlich SSchs. Amtsgericht. Die städtische Sparkasse Oederan verzinst Spareinlagen mit 3^°/g und expedirt von 8—12 Uhr Vormittags und vog 2—6 Uhr Nachmittags an jedem Werktage sowie auch schriftlich. Politische Umschau. Freiberg, den 8. Oktober Deutschland. Zum Besuche des Kaiserpaares beimGeheim- rath Krupp verlautet jetzt, daßsder Kaiser und die Kaiserin bereits am 12. dieses Monats auf Villa Hügel bei Essen eintreffen und dort übernachten. Am Morgen des 13. Oktober wird dann das Kaiserpaar über Hattingen-Wichtinghausen nach Barmen-Elberfeld fahren und Abends wieder nach Villa Hügel zurückkehren, wo abermals übernachtet wird. Der folgende Sonntag, 14. Oktober, ist der Ruhe gewidmet, welche nur durch einen Besuch der Arbeiterkolonien und speziell der neuen Kolonie „Süd-Essen" unterbrochen werden wird. Aus Villa Hügel werden daher dies mal besondere Empfangsfeierlichkeiten aus Anlaß des Kaiser- besuches nicht stattfinden. Die näch st jährigen Kaisermanöver werden vor aussichtlich in der Provinz Preußen stattfinden. Als nämlich Ler Kaiser am Dienstag Mittag in Rominten die beiden Ehren kompagnien (vom Füfilierregiment 33 bezw. Infanterieregiment 59) besichtigt hatte, sprach er ihnen seine Anerkennung aus und schloß mit den Worten, er hoffe im nächsten Jahre beim Kaisermanöver Lie Kompagnien ebenso gut geschult zu sehen. Die Mittheilung, daß der Prinzregent von Bayern die Romreise zweier bayrischen Prinzen und deren Ge mahlinnen nicht gestattet habe, wird in der Münchener „Allg. Ztg." als „von Anfang bis Ende erfunden" bezeichnet. Die „Neue Bayer. Ztg." bemerkt zu diesem Dementi: Die beiden Prinzen mit Gemahlinnen wollten, so sagte man uns, incognito nach Rom reisen zur Jubiläumsfeier; sie wären dadurch den Schwierigkeiten mit dem Quirinal aus dem Wege gegangen. Der Prinzregent hatte den Plan gebilligt. Da gab ein Schreiben des Ministerpräsidenten der Sache eine andere Wendung, das kurz darlegte, daß die Mitglieder regierender Häuser sich enthalten hatten, zur Jubiläumsfeier nach Rom zu gehen. Zu der Londoner Meldung, daß die englische Regierung für Südafrika, einschließlich der beiden annektirten Buren-Republiken, die Einführung von Differentialzöllen zu Gunsten englischer Waaren in Aussicht genommen habe in der Absicht, die nicht englischen Waaren von dort zurückzudrängen und Südafrika in engere Handelsbeziehungen mit dem Mutterlande zu bringen, schreibt die „Kreuzztg.": Aus die Dauer des Handelsprovisoriums, das bis 1. August 1901 verlängert worden ist, steht Deutschland dem neuesten handelspolitischen Vorstoß Englands geradezu rechtlos gegenüber, es ist bis dahin außer Stande, Abwehr maßregeln zu ergreifen. Sollte sich bis zum 1. August 1901 eine Verständigung nicht erzielen lassen, so wird Deutschland immerhin mit allen jenen Staaten in Verbindung treten können, die durch den englischen Vorstoß ebenfalls geschädigt werden, zu nächst mit der nordamerikanischen Republik, deren Ausfuhr nach Südafrika sich in den letzten Jahren außerordentlich gesteigert hat. Es ist anzunehmen, daß der Besuch Englands, nach der Vergewaltigung der Buren-Republiken, sich in Südafrika eine handelspolitische Vorzugsstellung durch Abdrängung der nicht- englischen Einfuhr zu sichern, bei allen bctheiligten Ausfuhr staaten auf lebhaften Widerspruch stoßen wird. Die Nationalsozialen haben, wie auf ihrem Parteitag in Leipzig von der Geschäftsführung berichtet wurde, bei den Reichstagswahlen im Jahre 1898 nicht weniger als 43000 Mk. für die Agitation aufgewandt. Da nach der. amtlichen Statistik in allen Wahlkreisen zusammen nur 17700 nationalsoziale Stimmen abgegeben worden sind, so kostet den Nationalsozialen jede Stimme mehr als 2 Mark. Für die zweite Auflage des H a r m l o s e n-P r o- zesses sind nunmehr die Vorladungen ergangen. Danach werden die Verhandlungen vor der vierten Strafkammer des Berliner Landgerichts am 19. November beginnen. Den Vorsitz wird diemal Landgerichtsdirektor Oppermann führen, die Anklage wiederum vom Ersten Staatsanwalt Jsenbiel vertreten werden.. Den drei Angeklagten von Kayser, von Kröcher und von Schacht- meyer werden wiederum die früheren Vertheidiger, dem als An geklagter neu hinzutretenden Rentier Wolf Rechtsanwalt Wronkcr zur Seite stehen. Von der Staatsanwaltschaft sind bis jetzt über 40 Zeugen geladen worden, es wird aber seine Schwierigkeiten haben, diese noch einmal zum Termin nach Berlin zusammen- zubringen. Auch seitens der Vertheidiger wird noch eine große Zahl Entlastungszeugen vorgeladen werden, dennoch wird gehofft, daß die Verhandlung diesmal weniger Zeit in Anspruch nehmen wird, als das erste Mal, weil diesmal von vornherein die Be schuldigung des Betruges in Wegfall gekommen und die Anklage auf gewerbsmäßiges Glücksspiel beschränkt ist. Es bestehen noch immer Zweifel, ob der Angeklagte von Kröcher zum Termin er scheinen wird. * * * Der Mordprozetz Speifiger in Konitz endete mit der Freisprechung des Angeklagten und der Verhaftung des Zeugen Fleischergesellen Moritz Lewy unter dem Verdacht des Meineides. Im Verlauf der Verhandlung hatten mehrere Zeugen erklärt, sie wüßten nichts von einer Bekanntschaft Winters mit Lewy, andere wieder hatten beschworen, Beide zusammen gesehen zu haben. Unter allgemeiner Spannung betritt der Zeuge Moritz Lewy den Saal. Er ist ein untersetzter, schmächtiger, junger Mann mit röthlichem Haupthaar und kleinem Schnurrbart. Er trägt einen Kneifer. Auf Antrag des Ersten Staatsanwalts wird Lewy unter Aussetzung der Beleidigung vernommen. Der Präsident, Landgerichtsdirektor Schwedowitz, ermahnt ihn in ernstem Tone, die Wahrheit zu sagen. Für die unter dem Eide gesagten Un wahrheiten drohe jede Religion, auch die jüdische ewige Strafen an, und ein Mensch, der einen Meineid leiste, setze sei» ganzes Lebcnsglück aufs Spiel. Der Zeuge ist 28 Jahre alt, mosaischer Religion, und Fleischergeselle in dem Geschäft seines Vaters, des Schlächtermeisters Adols Lewy. Präs.: Haben Sie den ver storbenen Gymnasiasten Ernst Winter gekannt? Zeuge: Meines Wissens nicht. Präs.: Früher haben Sie auf das Entschiedenste jede Bekanntschaft in Abrede gestellt und erst später wie heute gesagt. Zeuge: Es ist möglich, daß er mit Bekannten von mir zusammengestanden hat, und daß ich ihn auch deshalb gegrüßt habe. Wir mögen uns auch in Gesellschaft von Freunden gesehen haben. Präs.: Es ist doch auffallend, daß Sie das nicht genauer zu sagen vermögen. In einem so kleinen Orte wie Konitz, weiß man doch, mit wem man spricht. Zeuge: Ich kann mich nicht erinnern, so viel ich auch darüber nachgedacht habe. Präs.: Es sind nun hier Zeugen ausgetreten, die zu den verschiedensten Male», an verschiedenen Orten und zu den verschiedensten Zeiten Sie mit Winter haben sprechen und sich unterhalten sehen. Zeuge: Ich habe nie den Namen „Winter" genannt oder gebraucht. Präs.: Sie brauchen ja seinen Namen nicht gekannt zu haben. Hier handelt es sich darum, ob Sie mit der Person Winter gesprochen, gestanden oder gegangen sind. Zeuge: Nach meinem Wissen nicht. Wenn ich es gewußt hätte, würde ich es gesagt haben. Weshalb sollte ich es ver schweigen? Der Präsident konsrontirt hierauf Lewy mit den vernommenen Zeugen. Gegenüber dem Zeugen Lübke und dessen Aussage bemerkt er: Er kann doch nicht nach dem Bilde urtheüen, ob er mich oder Winter gesehen hat- Präs, (in scharf abweisendem Tone): Das zu beurtheilen überlassen Sie uns nur. Es sind so viele Vorgänge bezeugt worden, daß es elgenthümlich wäre, wenn Sie Winter uicht kenne» sollten. Zeugin Prostituirte Symanowski wiederholt hierauf ihre Aussage, sie habe Winter und Lewy einmal zusammenstehen sehen. Lewy: Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Staatsanwalt vr. Scttegast: Pflegen Sie sonst sich mit stockfremden Menschen auf der Straße zu unter halten? Lewy: Nein. Präs.: Moritz Lewy: Sagen Sie die Wahrheit. Sie entgehe» damit we»igstens heute einem Mein eid. Wir müssen Ihnen doch schließlich den Eid abnehmen. Zeuge: Ich muß bezweifeln, daß die Dame (Frl Symanowski) im Vorbeigehen eine lange Unterhaltung gehört haben kann. Präs.: Das mag dieselbe vor Gott und dem Richter später verantworten. Ich frage nur: Was sagen Sie dazu? Zeuge: Ich kann nichts dazu sagen. Der Zeuge Mikulski muß hierauf vortreten und seine Aussage wiederholen. Lewy erwiedert: Ich weiß es nicht. Zeuge Plath wiederholt: Ich ging vorbei mit Winter. Dieser grüßte Sie (Moritz), und Sie dankten. Lewy: Ich kann mich nicht erinnern. Präs.: Haben Sie wirklich keine andere Erklärung abzugeben Lewy? Lewy: Es ist möglich, aber ich kann mich nicht daran erinnern. (Lachen im Publikum.) Präf.: Nun Moritz Lewy, haben Sie Winter gekannt oder nicht? Lewy: Es ist möglich, ich kann mich nicht daran erinnern. Präs.: Sie haben es doch vor dem Unter suchungsrichter aber zuerst direkt in Abrede gestellt! Lewy fchweigt. Der Präsident befragt ihn hierauf über seine Ge- fpräche mit dem Angeklagten Speifiger. Lewy giebt dazu an: Speisiger habe ihn einmal an die Fundstätte des Kopfes von Winter im Könitzer Stadtwäldchen geführt und zu ihm gesagt: Ich war am Fundtage vormittags doch noch hier und habe nichts bemerkt. Die 3000 Mk. für die Auffindung deS Kopfes hätte ich auch gern verdient. Präs.: Angeklagter Speifiger, ist da- so richtig? Angekl.: So ähnlich kann ich es gesagt haben Präs.: Das ist ja etwas ganz neues. Was thaten Sie den» dort? Angekl.: Ich botanisirte und suchte gern seltene Pflanze» für Freunde von mir. Hierauf zog sich der Gerichtshof zu einer längeren Berathung zurück. Nach seinem Wiedererscheinen im Sitzungssaals bemerkte der Präsident: Das Gericht hat bereits vor der heutigen Mittags pause die Frage einer etwaigen Vereidigung des Zeugen Moritz Lewy in Erwägung gezogen. Wir haben uns nunmehr darüber schlüssig gemacht, und ich richte nunmehr nochmals an Sie, Moritz Lewy, die Frage: Haben Sie die Wahrheit gesagt? Zeuge Lewy: Ja, nach bestem Wissen. Präs.: Geben alle die vielen gegen» thriligen Aussagen Ihnen keinen Anlaß, Ihre Aussage in diesem oder jenem Punkte abzuändern? Lewy: Nein. Es ist möglich, daß ich mit Winter gesprochen habe, ohne eS zu wissen; ich habe eS jedenfalls nicht gewußt. Ich kann deshalb auch meine Aussage nicht ändern. Erster Staatsanwalt vr. Settegast: Es liegt kein gesetzlicher Grund vor, den Zeugen nicht zu vereidigen. Der Zeuge Lewy hält hierauf nochmals seine Aussage aufrecht und versichert, daß er die Wahrheit gesagt habe, worauf seiye Ver eidigung vorgenommen wird. Der Präsident hält es für nöthig, die Aussagen Lewys und der andern Zeugen protokollarisch feft- zustellen. Das Protokoll wird dann verlesen. Hierauf richtet der Präsident an den Ersten Staatsanwalt die Frage, ob er An träge zu stellen habe. Staatsanwalt vr. Settegast: Ich behalte mir meine Anträge für den Schluß des Verfahrens vor. Präsi dent: Wir stehen vor der Mittagspause, Herr Staatsanwalt. Erster Staatsanwalt: Dann beantrage ich die vorläufige Fest nahme des Zeugen Lewy. (Allgemeine Bewegung.) Das Gericht beschließt demgemäß hierauf die Verhaftung Lewys wegen zwingenden Verdachts des wissentlichen Meineides. Nach der Pause wurden noch einige unwesentliche Zeugen vernommen. Von Interesse waren die Bekundungen der jetzigen Ehefrau des antisemitischen Chefredakteurs des „Könitzer Tagebl." Lehmann, geb. Martha Hoffmann (der Schwester der Anna Hoffmann, mit der Winter ein Verhältniß gehabt), die erst nach dem Morde nach Konitz von Rußland aus, wo sie Erzieherin war, gekommen ist und bekundete, daß sie mehrfach mit dem Angeklagten Speifiger über seine Aussagen vor dem Untersuchungsrichter vr. Zimmermann gesprochen und dabei gehört habe, er, Speisiger, sei auf dem Gericht sonderbar be handelt worden. Sie habe die Gewißheit, daß Speisiger nicht mit Bestimmtheit sich habe ermnrrn können, ob er Winter mit Lewy zusammen gesehen habe. Er habe ihr sogar gesagt, über diesen Punkt wolle er erst einmal ein paar bekannte Seminaristen fragen. Speifiger sei dann auch fortgegangen, nach zwanzig Minuten wiedergekommen und habe ausgerusen: Jetzt kann ich es beschwören, daß es beide waren, die ich zusammen gesehen habe. Auf Befragen giebt der Angeklagte heute zu, daß er nur zum Schein fortgegangen sei und thatsächlich niemanden befragt habe. Mehrere Lehrer des Angeklagten äußerten sich dann über dessen Leumund. Aus ihren Bekundungen ist zu entnehmen, daß der Angeklagte wenig begabt, unfleißig, verlogen und leichtsinnig war und wegen verschiedener Betrügereien und eines kleinen Diebstahls in einen: Waarenhause aus der Schule entlassen worden ist. Sanitätsrath Müller bezeichnet als Sachver ständiger den Angeklagten für geistig normal. Damit ist die Beweisaufnahme geschlossen. Es erhält der Erste Staatsanwalt Dr. Settegast das Wort zu seinem P l a id o Ye r. Er führte aus: Der Angeklagte er scheint nach dem ganzen Gange der Beweisaufnahme des Mein eides :n drei Fällen schuldig. Bei der Erörterung dieser An klage sei es unumgänglich nothwendig, auf den Mord an dem Gynmasiasten Winter des nähere» emzugehen. Die Behörde habe zunächst Anlaß gehabt zu der Annahme, daß Winter in dem Hause einer Dirne in Konitz geendet habe. Dann richtete sich das Verfahren gegen den Schlächtermeister Hoffmann, und dieses Verfahren brachte eine Anzahl Zeugenvernehmungen zu Wege, deren Ergebniß nie und nimmer in Einklang zu bringen war. Die nothwendige Folge war eine Reihe Meineidsprozesse, deren erster gestern und heute hier zur Verhandlung gelangt ist. Es handelt sich dabei um die Erzählungen des Angeklagten Speisiger in Bezug aus angebliche Drohungen eines Fleischergesellen, die für die Untersuchungsbehörde naturgemäß von hohem Werthe sein mußten. Alle Angaben des Angeklagten hierüber, sowie diejenigen über seinen Verkehr mit dem ermordeten Winter, dessen angebliche Erzählungen über einen unsittlichen Verkehr mit den